Blog

  • Fiskus erlebt Tiefkühlstart ins Jahr 2010

    Tabaksteuereinnahmen bisher deutlich unter Vorjahr / Niedrige Banderolenbezüge im Februar

    WIESBADEN (DTZ/SB/fok). Die niedrigen Temperaturen zum Jahresbeginn haben nicht nur die Konsumkonjunktur für Tabakerzeugnisse beeinträchtigt, sondern auch dem „Hauptaktionär“ der Branche, den Fiskus, niedrigere Tabaksteuereinnahmen eingebracht.

    Im Februar 2010 lagen die Tabaksteuereinnahmen netto bei 824,784 Mio. Euro, 23,9 Prozent weniger als im Vergleichsmonat des Vorjahres. Für die beiden ersten Monate 2010 kumuliert lagen die Einnahmen mit 1,198 Mrd. Euro um 9,5 Prozent unter dem Vorjahreszeitraum.

    Technische Effekte
    Auch wenn hierbei technische Effekte eine Rolle gespielt haben, ist die Tendenz zunächst einmal weiter nach unten gerichtet. Bei der Hauptsteuerquelle Zigarette wurden im Februar 2010 nur für 5,901 Mrd. Stück Steuerzeichen bezogen (minus 10,6 Prozent). Im Januar/Februar kumuliert lag die Menge bei 12,524 Mrd. Stück (minus 8,1 Prozent). Der Kleinverkaufswert dieser Steuerzeichen bezifferte sich im Februar auf 1,359 Mrd. Euro (minus 6,4) im Zwei-Monats-Zeitraum auf 2,859 Mrd. Euro (minus 5,0 Prozent).

    Stabil hielten sich dagegen die Banderolenbezüge beim Feinschnitt. Im Februar 2010 wurden hier für 1.833,0 Tonnen Steuerzeichen (plus 3,4 Prozent) im Kleinverkaufswert von 182,8 Mio. Euro (plus 4,1 Prozent) bezogen. Im Januar/Februar kumuliert waren es 3.823,6 Tonnen (unverändert) im Kleinverkaufswert von 382,8 Mio. Euro (plus 1,8 Prozent).

    Gestiegene Banderolenbezüge für Zigarillos und Zigarren
    Deutlich gestiegen sind die Banderolenbezüge für Zigarillos/Zigarren. Hier stieg die Menge im Februar um 22,7 Prozent auf 279,7 Mio. Stück und der Wert um 34,4 Prozent auf 35,6 Mio. Euro. Für Januar/Februar 2010 kumuliert nahmen die versteuerte Menge um 19,4 Prozent auf 499,8 Mio. Stück und der Wert um plus 12,2 Prozent auf 102,0 Mio. Euro zu.

    Deutlich niedriger waren dagegen die Banderolenbezüge beim Pfeifentabak. Im Februar 2010 wurden lediglich für 49,8 Tonnen Steuerzeichen bezogen und damit 35,4 Prozent weniger als im Vergleichsmonat des Vorjahres. Auch der Kleinverkaufswert dieser Banderolen sackte um 32,0 Prozent auf lediglich 6,0 Mio. Euro. Im Zwei-Monatszeitraum reduziert sich beim Pfeifentabak die versteuerte Menge um 23,4 Prozent auf 108,2 Tonnen, der Wert ging um 16,2 Prozent auf 12,5 Mio. Euro zurück.

    Kleinverkaufswerte
    Ein Blick auf die Kleinverkaufswerte der bezogenen Steuerzeichen für alle Tabaksteuerobjekte zeigt, dass diese im Zeitraum Januar/Februar verglichen mit dem entsprechenden Vorjahreszeitraum um 3,8 Prozent auf 3,356 Mrd. Euro zurückgingen.

    In Relation zu den tatsächlichen Auslieferungsmengen der Hersteller zeigt sich, dass die Versteuerungszahlen ein negativeres Bild vermitteln als der Markt selbst, was auf den Einfluss technischer Effekte hindeutet.

    (DTZ 11/10)

  • Arnold André denkt über Zukunft ohne Swedish Match nach

    Ostwestfälisches Familienunternehmen wächst im In- und Ausland

    BÜNDE (DTZ/da). Arnold André – The Cigar Company hat sich 2009 gut behauptet und sowohl im Umsatz als auch im Absatz Zuwächse verzeichnet. Angesichts des geplanten Zusammenrückens von Swedish Match und Scandinavian Tobacco denkt man in Bünde über neue strategische Partnerschaften nach.

    Was macht Arnold André, wenn Swedish Match und die Scandinavian Tobacco Group (STG) ihre Absichtserklärung (Letter of intend) zur Gründung eines gemeinsamen Unternehmens demnächst in die Tat umsetzen sollten? „Geht es nach uns, wollen wir in Zukunft wieder mehr auf eigenen Beinen stehen“, erklärt Axel-Georg André, Aufsichtsratsvorsitzender des Unternehmens.

    [pic|197|r|||Aufsichtsratsvorsitzender Axel-Georg André (Mitte) und die beiden Geschäftsführer Rainer Göhner (l.) und Wiljo van Maren sind ausgesprochen zufrieden mit der Geschäftsentwicklung.|||]

    Derzeit ist Swedish Match zu 40 Prozent an Arnold André beteiligt, die Mehrheit von 60 Prozent liegt in den Händen der Familie André. Axel-Georg André könnte sich ein von Swedish Match losgelöstes eigenständiges Unternehmen vorstellen, das eine strategische Partnerschaft mit einem anderen Familienunternehmen anstrebe. Dabei müsse dieses Partnerunternehmen nicht unbedingt aus der Tabakbranche kommen, entscheidend für ihn sei aber, dass es eine ähnliche Firmenphilosophie wie Arnold André habe.

    Im Stadium der Überlegungen
    Noch befinde man sich allerdings im Stadium der Überlegungen, konkrete Pläne oder gar Gespräche mit potenziellen Partnern gebe es nicht. Dafür sei es auch noch zu früh, weil das Prüfverfahren (due diligence) zwischen STG und Swedish Match sowie die juristische Überprüfung durch die Kartellbehörden noch nicht abgeschlossen seien.

    Sowohl Axel-Georg André als auch die beiden Geschäftsführer, Rainer Göhner und Wiljo van Maren, bekräftigen, dass sich Arnold André in einer guten wirtschaftlichen Verfassung befindet und für die Zukunft gut gerüstet ist. Dafür spreche auch die Geschäftsentwicklung im zurückliegenden Jahr.

    Da hat der Bünder Zigarrenhersteller ein ganzes Stück besser abgeschnitten als der Gesamtmarkt. Während der Markt für klassische Zigarren und Zigarillos nur leicht um ein bis zwei Prozent zugelegt hat, kann das ostwestfälische Familienunternehmen im Inland beim Zigarren- und Zigarillo-Absatz ein Plus von fünf Prozent vorweisen.

    Zusätzliche Bewegung
    Diese Steigerung wird in starkem Maße getragen von den Marken „Handelsgold“ und hier insbesondere von der neuen Variante „Sweet“ sowie von „Clubmaster“, wobei die Neueinführung der Minis für zusätzliche Bewegung gesorgt hat.

    Noch besser als im Inland verläuft die Entwicklung im Exportgeschäft mit einem Wachstum von acht Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Wichtigster Auslandsmarkt für Arnold André ist Frankreich, wo das Unternehmen mit einer eigenen Vertriebsgesellschaft aktiv ist. Trotz schwieriger Marktverhältnisse haben die Ostwestfalen in Frankreich weiter an Boden gewonnen, ebenso wie in den anderen wichtigen Auslandsmärkten. Insgesamt ist der traditionsreiche Zigarren- und Zigarillohersteller mit seinen Produkten in rund 70 Ländern der Erde vertreten, allen voran mit der Marke „Clubmaster“, die auch im Exportgeschäft der Wachstumsmotor ist.

    Anstieg des Nettoumsatzes
    Das Absatzplus im In- und Ausland geht einher mit einem Umsatzwachstum. So ist der Nettoumsatz (ohne Tabaksteuer) von knapp 55 Millionen Euro in 2008 auf über 60 Mio. Euro in 2009 gestiegen.

    Neben den Absatzsteigerungen im Zigarren- und Zigarillogeschäft sorgt auch die Vertriebsübernahme der Pfeifentabakmarke „Mac Baren“ am 1. Januar 2009 für einen Umsatzschub. „Der Fachhandel hat diese ihm bestens vertraute Marke freudig aufgenommen, von Mac Baren selbst werden wir tatkräftig unterstützt und unser 45-köpfige Außendienst setzt sich mit großem Engagement für die Marke ein“, freut sich Wiljo van Maren über die positive Entwicklung.

    „Independence“-Zigarette ordentlich angenommen
    Als weiteren Grund für die Umsatzsteigerung nennt er die Lancierung der „Independence“-Zigarette im September vergangenen Jahres. In einem schwierigen und von großen Konzernen bestimmten Markt sei die „Independence“-Zigarette von Handel und Konsumenten recht ordentlich angenommen worden.

    Auf die DTZ-Frage, warum Arnold André denn kein Eco-Cigarillo statt einer Zigarette eingeführt habe, antwortet van Maren: „Es gibt Zigarren und Zigarillos und es gibt Zigaretten, dazwischen gibt es für uns nichts!“

    Zigarren und Zigarillos halten nach wie vor den Löwenanteil (rund 90 Prozent) am Gesamtumsatz des Unternehmens. Mit weitem Abstand folgen Pfeifentabak, Zigaretten und Schnupftabak.

    Ausgesprochen zufrieden
    Angesichts der Umsatz- und Absatzsteigerung zeigen sich Aufsichtsratschef Axel-Georg André und die beiden Geschäftsführer Rainer Göhner und Wiljo van Maren ausgesprochen zufrieden mit der Geschäftsentwicklung in 2009. Für das laufende Jahr sind sie vorsichtig optimistisch, auch wenn die ersten beiden Monate recht schwach gewesen seien.

    Das gelte vor allem für die Importzigarren, die aber nicht nur bei Arnold André unter Druck stünden, wie aus dem Fachhandel zu hören sei. „Wir müssen uns wohl angesichts der Rauchverbote in der Gastronomie an ein dauerhaftes Wintertief gewöhnen. Dafür können wir uns nun bald wieder mit steigenden Temperaturen auf ein Sommerhoch freuen“, hofft Wiljo van Maren.

    Hochwertiges Importprogramm
    Neben seinem hochwertigen Importprogramm mit Marken wie zum Beispiel „Macanudo“ oder „La Aurora“ hat Arnold André seit Herbst 2009 die Premiumzigarre „Carlos André“ im Sortiment. Der Vertrieb dieses Longfillers läuft bundesweit über ein Depotsystem mit derzeit 60 Top-Fachhändlern. „Diese Zahl möchten wir auf 80 anheben“, sagt Marketingdirektor Peter Reiter. Seinen Angaben zufolge wird die „Carlos André“ sowohl im Fachhandel als auch von den Aficionados gut angenommen.

    (DTZ 11/10)

  • Rauchverbot: Ausnahme für Oktoberfest

    MÜNCHEN (DTZ/red). Der Münchner Stadtrat stimmte der Ausnahme vom möglichen strikten Rauchverbot auf dem Jubiläums-Oktoberfest zu. Das größte Volksfest der Welt begeht sein 200-jähriges Bestehen. Dieses Mal erwarten die Organisatoren weit mehr als sechs Millionen Besucher.

    Das Kreisverwaltungsreferat hatte im Vorfeld vor turbulenten Szenen gewarnt. Anders als in Gaststätten können Besucher die Zelte nicht einfach verlassen – denn sie kommen bei dem erwarteten Massenansturm nicht mehr an ihren Platz. Außerdem sei die Zeitspanne nach dem Volksbegehren und dem möglichen Rauchverbot zu kurz, um an den Festzelten noch räumliche Änderungen vorzunehmen.

    (DTZ 10/10)

  • Mainzer Kneipier fordert Klarheit

    Jürgen Tasch: Was sind „kleine Speisen“? / Gericht soll entscheiden

    KOBLENZ (DTZ/red). Obwohl das Nichtraucherschutzgesetz 2009 gelockert wurde, beschäftigt es weiterhin den Verfassungsgerichtshof in Koblenz. Gleich zwei Bürger sehen Nachbesserungsbedarf und haben Beschwerde eingelegt, meldet der „Trierische Volksfreund“.

    Während ein Kläger gegen die Ausnahme vom Rauchverbot in Wein-, Bier- und Festzelten klagt, ist im anderen Fall der bekannte Mainzer Gastronom Jürgen Tasch der Ansicht, das geänderte Gesetz sei nicht verfassungskonform, da es Raucherclubs im Land verbietet.

    „Raucherdiskriminierungsgesetz“
    Tasch will in seinem Raucherlokal nicht nur einfache, sondern auch aufwendige Speisen servieren. Deshalb fordert er die Möglichkeit, einen Raucherclub zu eröffnen, zu dem nur Volljährige Zutritt haben.

    Kneipier Tasch spricht bei der aktuellen Gesetzeslage von einem „Raucherdiskriminierungsgesetz“. Es werde niemand gezwungen, in eine Kneipe zu gehen, in der geraucht werden darf, argumentiert Tasch. Er will erreichen, dass in seiner Kneipe auch bei Raucherlaubnis eine Auswahl an Speisen serviert werden kann. In dem Gesetz sei zwar festgelegt, dass man nur „kleine Speisen“ anbieten dürfe, unklar sei jedoch, was darunter zu verstehen sei, hob Gastronom Tasch hervor.

    Schon 2008 erfolgreich geklagt
    Bereits 2008 hatte der Mainzer Gastwirt gemeinsam mit weiteren Beschwerdeführern das rheinland-pfälzische Nichtrauchergesetz vor dem Verfassungsgerichtshof zu Fall gebracht und erreicht, dass in Einraumkneipen bis 75 Quadratmeter wieder geraucht werden darf. „Aber noch immer ist das Gesetz unzulänglich“, betont Tasch. Es sei den Gästen schwer zu vermitteln, warum an einem Abend, an dem er in seiner Kneipe eine private Geburtstagsfeier zelebriere, geraucht werden dürfe, aber dieselben Leute am nächsten Tag nicht den Heimsieg der Mainzer Bundesliga-Fußballer bei Zigarette und Bier genießen können, da dann wieder das Rauchverbot gelte.

    Nebenumsätze machen
    Auch Gereon Haumann vom Deutschen Hotel- und Gaststättenverband wünscht sich in diesem Punkt eine Lockerung. Kleine Gaststätten, kurz Einraumkneipen, bräuchten die Möglichkeit Nebenumsätze zu machen.

    Hintergrund: Derzeit ist in Rheinland-Pfalz das Rauchen in einer Gaststätte nicht erlaubt, wenn dort warme Speisen angeboten werden. „Sollte diesbezüglich nicht nachgebessert werden befürchte ich, dass in den kommenden Jahren ein Sterben von kleinen Gastronomiebetrieben auf uns zukommt“, warnte Haumann.

    (DTZ 10/10)

  • „Uns bleibt keine andere Wahl“

    Darstellungsverbot: Philip Morris zieht gegen Norwegen vor Gericht

    OSLO (DTZ/red). Der Tabakkonzern Philip Morris will vor Gericht die Aufhebung neuer Werbeverbote in Norwegen erzwingen, berichtet das „Handelsblatt“. Zitiert wird die Wirtschaftszeitung „Dagens N?ringsliv“, die meldet, dass das US-Unternehmen gegen eine Bestimmung klagt, wonach Tabakwaren in Geschäften nicht mehr sichtbar ausgestellt sein dürfen.

    Die Regelung ist seit Anfang des Jahres in Kraft. Ein Unternehmenssprecher sagte dem Blatt zur Begründung: „Es gibt keine wissenschaftlichen Beweise, dass dieses Verbot irgendeinen gesundheitsfördernden Effekt hat.“ In Island sei die sichtbare Ausstellung von Tabakwaren schon seit 2001 untersagt. Das habe nach allen verfügbaren Daten nicht mehr Menschen zu Nichtrauchern gemacht. Philip Morris bündelt zum Thema Darstellungsverbot auf der Website www.productdisplayban.com die wichtigsten Fakten und Infos, unter anderem auch über Norwegen (siehe DTZ 42/09).

    „Regierung Bedenken mitgeteilt“
    „Wir haben der Regierung unsere Bedenken mehrmals mitgeteilt, leider ohne Erfolg. Uns bleibt keine andere Wahl, als zu prozessieren“, sagte eine Pressesprecherin von Philip Morris Norwegen. Das Unternehmen hofft auf eine Ausweitung des Verfahrens auch auf andere Länder aus dem Wirtschaftsraum der Europäischen Union.

    Die gesamte Tabakbranche schaue auf dieses Verbot, meldete sich auch British American Tobacco (BAT) zu Wort. „Das ist ein weiterer Schritt, völlig legale Produkte ordnungspolitisch zu behindern“, unterstrich ein BAT-Sprecher gegenüber „Financial Times Deutschland“. Die Konzernmutter in London habe sich aber noch nicht für bestimmte Schritte entschieden, hieß es weiter. Man habe zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht alle möglichen Optionen geprüft, um dem Verbot entgegenzuwirken.

    Die Imperial Tobacco-Tochter Reemtsma nannte die Regelungen „zu weit gehend“, wie eine Unternehmenssprecherin betonte. Dadurch würden Markt- und Wettbewerbsrechte eingeschränkt.

    (DTZ 10/10)

  • Handelsmarke gewinnt Terrain zurück

    Zigarettenauslieferungen: Markenzigaretten rückläufig

    MAINZ (DTZ/fok). Im Februar 2010 setzte sich der zu Jahresbeginn abzeichnende leichte Marktrückgang bei der Fabrikzigarette nicht weiter fort. Mit 6,276 Mrd. Zigaretten (vorläufige Schätzzahl) lagen die Auslieferungen an den Handel um 1,0 Prozent über den Zahlen des Vorjahresmonats.

    Allerdings entwickelten sich die Markenzigaretten schwächer. Mit 5,476 Mrd. Stück ging ihr Absatz um 1,2 Prozent zurück. Dagegen stiegen die Auslieferungen an Handelsmarken um 19,6 Prozent auf gut 800 Mio. Stück. Hintergrund kann allerdings sein, dass die Discounter sich verstärkt mit altversteuerter Ware versorgten und ihre zum Jahresende heruntergefahrenen Bestände wieder aufstockten.

    Der Marktanteil der Handelsmarken lag kumuliert für die ersten beiden Monate 2010 bei 13,3 Prozent. Feinschnitt erreichte im Februar 2010 ein Auslieferungsvolumen von ca. 2 .020 Tonnen (plus 6,9 Prozent), liegt aber noch unter dem Niveau in der zweiten Jahreshälfte 2009. Dies gilt auch für Ecocigarillos mit 214 Mio. Stück (plus 5,4 Prozent) und für Tabakstränge mit 71 Mio. versteuerte Stück (plus 15,2 Prozent).

    (DTZ 10/10)

  • MUT-Tagung stand ganz im Zeichen des Volksentscheids in Bayern

    Tabakwarenhändler sollen ihre Kunden zur Wahl mobilisieren

    FÜRTH (DTZ/fok). Der am 4. Juli diesen Jahres anstehende Volksentscheid über ein totales Rauchverbot in der bayerischen Gastronomie war das eindeutige Schwerpunktthema der Mitgliederversammlung von MUT (Mittelständische Unternehmen der Tabakwirtschaft) in Fürth/Bayern.

    „Es geht um die Mobilisierung der schweigenden Mehrheit“, betonte Ulrich Kotschenreuther, Sprecher der Initiative. „Ich bin überzeugt, dass die meisten bayerischen Bürger gut mit dem derzeitigen Gesetz im Freistaat leben können, das dem Nichtraucherschutz ausreichend Rechnung trägt und gleichzeitig mit einigen Ausnahmen z.B. für die Kleingastronomie auch die Anliegen der Wirte und ihrer rauchenden Gäste berücksichtigt. Wenn es gelingt, auch die toleranten Bürger zur Stimmabgabe zu bewegen, hoffe ich auf ein klares Nein gegen ein totales Gastrorauchverbot.“

    Rund 100 Mitglieder hat MUT derzeit: Tabakwareneinzelhändler, RBA- und Tabakwarengroßhändler, Rauchtabak- und Zigarrenanbieter. Ihnen allen gemeinsam ist die Affinität zum Tabakgenuss, Tabakprodukte sind ihre Geschäfts und Lebensgrundlage.

    Branche muss sich gegen Diskriminierung wehren
    Und sie teilen die Überzeugung, dass die Branche sich gegen die Diskriminierung ihrer Kunden und ihrer Produkte wehren muss. Dank eines gut funktionierenden Netzwerkes konnte sich MUT bereits in der Vergangenheit trotz nur bescheidenen Budgets erfolgreich in den politischen und öffentlichen Meinungsbildungsprozess einklinken, hebt die Initiative hervor und sucht auch weiterhin aktive und passive Mitstreiter.

    „Es muss jedem Fachhändler, jedem Branchenbeteiligten klar sein, dass die zunehmende Ausgrenzung und Diskriminierung der Raucher nicht nur die bürgerlichen Freiheiten immer mehr beschneidet, sondern auch sein Geschäft mit einem legalen Genussmittel vernichtet. Der Tabakwareneinzelhandel mit seinen millionenfachen Kontakten zu seinen Kunden ist daher aufgerufen, die Bürger zur Wahlbeteiligung zu motivieren“, hob Kotschenreuther hervor. „Hier geht es auch um die Existenz unseres Berufsstandes.“

    Beteiligung am Aktionsbündnis
    Mit Flyer-Aktionen sowie der kostenlosen Abgabe von Feuerzeugen, die den Wahlappell mit einem Aufdruck verdeutlichen, wollen die MUT-Mitglieder ihre bayerischen Kollegen im Tabakwareneinzelhandel in dieser Sache unterstützen und fordern sie zu starker Beteiligung auf. Gleichzeitig engagiert sich MUT in einem Aktionsbündnis gegen ein totales Gastrorauchverbot in Bayern, an dem sich u.a. die Wirtevertretung VEBWK, die Wies'n-Festwirte sowie Organisationen der Brauer beteiligen.

    Eine groß angelegte Aufklärungskampagne soll den Bürgern die derzeitige Rechtssituation einerseits und die Folgen eines totalen Gastrorauchverbots ohne Ausnahmen andererseits verdeutlichen.

    Oliver Kopp übernimmt Vorsitz
    Einen Wechsel gibt es an der Spitze von MUT. Der bisherige Vorstandsvorsitzende Ulrich Kotschenreuther zieht sich nach fünf anstrengenden Jahren ins „zweite Glied“ zurück, will aber dort nach wie vor speziell die Aktivitäten in Bayern und damit den aktuellen Brennpunkt der Verbandsarbeit mitgestalten.

    Zu seinem Nachfolger wurde einstimmig das bisherige Vorstandsmitglied Oliver Kopp, Junior-chef des RBA-Hauses Otto & Kopp, gewählt. Ebenfalls einstimmig wurden Cay-Uwe Vinke als Vorstandsmitglied bestätigt und der Münchner Fachhändler Harald Sommer als neues Mitglied in dieses Gremium gewählt.

    Dem MUT-Beirat gehören künftig fünf Mitglieder an. Gewählt wurden Alexander Eckert (Vauen), Dr. Heiko Berens ( Dan Tobacco), Steffen Rinn (Don Stefano), Philipp Schuster (Cigarrenfabrik August Schuster) und Peter Dersche (John Aylesbury). „Bayern geht uns alle an“

    Die Brisanz des Volksentscheids in Bayern machte der neue MUT-Vorsitzende Oliver Kopp deutlich: „Wenn sich das Volk für ein totales Rauchverbot entscheidet, gehören Zigarrenlounges und Raucherclubs der Vergangenheit an. Tabakfachhändler, Gastronomen und deren Lieferanten werden in ihrer Existenz bedroht. Ein solcher Erfolg würde die militanten Nichtraucher zweifelsfrei beflügeln und weitere Volksbegehren in anderen Bundesländern anstoßent. Somit geht Bayern uns alle an. Die ganze Branche muss jetzt zusammenstehen und ihre Interessen selbstbewusst und kämpferisch vertreten. Die Politik der leisen Worte kann für gescheitert erklärt werden. Die bayerischen Händler werden alles daran setzen, ihre Kundschaft am Wahltag zu mobilisieren. MUT wird sie dabei tatkräftig unterstützen.“

    (DTZ 10/10)

  • Vorläufiges Tabakgesetz wird ergänzt

    Audiovisuelle kommerzielle Kommunikation verboten

    BERLIN (DTZ/fok). Eine kleine Meldung schreckte Ende letzter Woche Teile der Tabakbranche auf: Der Bundesrat hatte am Freitag einem Gesetzentwurf zur Änderung des Vorläufigen Tabakgesetzes zugestimmt. Auslöser dieser Änderung ist die Umsetzung einer EU-Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste, eine Rahmenrichtlinie der EU für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste.

    Im Rahmen dieser Umsetzung wird in das vorläufige Tabakgesetz ergänzend der § 21 b eingeführt, der das Sponsoring und die Produktplatzierung in audiovisuellen Mediendiensten oder Sendungen sowie jede sonstige Form der audiovisuellen kommerziellen Kommunikation für Tabakerzeugnisse verbietet.

    Speziell letztere Formulierung bereitete den im Versandhandel tätigen Fachhändlern zunächst Sorge. Doch auf DTZ-Anfrage bei den Herstellerverbänden der Tabakwirtschaft wurde von diesen darauf hingewiesen, dass es sich um eine erweiternde Klarstellung handelt, die die derzeitige Rechtslage nicht substanziell ändere.

    Klarstellung, nicht Verschärfung
    Volker Nickel, Geschäftsführer des Zentralverbandes der deutschen Werbewirtschaft (ZAW), dessen Organisation sich federführend mit der neuen Rechtslage befasst hatte, erklärte: „Wir begrüßen die Neuregelung, weil sie zu einer Klarstellung, nicht aber zu einer Verschärfung führt. Die Änderung im Tabaksteuergesetz bezieht sich ausdrücklich auf die Definition audiovisueller Mediendienste gemäß der entsprechenden EU-Richtlinie. Dort heißt es unter Punkt 16 der Erwägungen: ‚Für die Zwecke dieser Richtlinie sollte der Begriff der audiovisuellen Mediendienste lediglich die entweder als Fernsehprogramm oder auf Abruf bereitgestellten audiovisuellen Mediendienste erfassen, bei denen es sich um Massenmedien handelt, das heißt, die für den Empfang durch einen wesentlichen Teil der Allgemeinheit bestimmt sind und bei dieser eine deutliche Wirkung entfalten können…‘ Und in Erwägung 17: ‚Ein typisches Merkmal der Abrufdienste ist, dass sie fernsehähnlich sind, d.h. dass sie auf das gleiche Publikum wie Fernsehsendungen ausgerichtet sind…‘ Aus dieser Definition heraus sieht der ZAW andersgeartete Aktivitäten wie Versandhandel über Internet oder bestimmte POS-Aktivitäten durch die Neuregelung nicht tangiert.“

    (DTZ 10/10)

  • Marktkompetenz im Verbund: DTV Tabak feiert 25-jähriges Bestehen

    Nationales Leistungskonzept mit regionaler Stärke erfolgreich verknüpft

    BONN (DTZ/fok). Wenn sich leistungsstarke regionale Tabakwarengroßhändler zu einer Verbundgruppe zusammenschließen, um auf nationaler Ebene mit einheitlichen Angeboten und Dienstleistungen zukunftsweisend Akzente zu setzen, ist das nicht nur eine wirtschaftliche Entscheidung, sondern auch ein Stück Branchenpolitik.

    1985 gründeten 22 Gesellschafterfirmen die DTV Tabakwaren Vertriebsgesellschaft (heute kurz: DTV Tabak) mit Sitz in Frechen. Getrieben von den starken Marktveränderungen in der Folge des ersten Preiskrieges und der sich bereits abzeichnenden Konzentration der Branche mit national operierenden Playern entstand damals mit DTV Tabak ein neuer Zusammenschluss, der deutlich mehr sein wollte als ein reiner Einkaufsverbund.

    Feier im Bonner „Wasserwerk“
    Für die Feier ihres 25-jährigen Bestehens hatte DTV Tabak Kunden und Lieferanten an einen ebenso geschichtsträchtigen wie politischen Ort geladen: Den Plenarsaal des „Wasserwerks“ in Bonn, von 1986 bis 1992 Heimat des Deutschen Bundestages.

    Beiratsvorsitzender Heinrich Wagner brachte das Ereignis auf den kurzen Nenner „Starke 25!“. Die Umsätze von DTV Tabak vervierfachten sich in diesem Zeitraum von 1,6 Mrd. DM auf Mrd. Euro, mit der Konzentration auf ihre Tabakkompetenz entwickelte sich DTV Tabak zu einem der wichtigsten Partner in Distribution und Dienstleistungen zwischen Industrie und den inzwischen rund 17.000 DTV-Kunden im deutschen Tabakwaren-Einzelhandel.

    „Man muss zusammenarbeiten, wenn man den Erfolg multiplizieren will“, betonte Heinrich Wagner, und bezog dies nicht nur auf die DTV-interne Kooperation, sondern auch auf die Zusammenarbeit mit den Handelskunden und der Industrie.

    Zukunftsperspektiven
    Als Gastredner zeigte Prof. Joachim Zentes von der Universität Saarbrücken, wie er die Zukunftsperspektiven des Tabakwarengroßhandels in den nächsten Jahrzehnten sieht. Im positiven „Aufschwung-Szenario“ skizzierte er die entscheidenden Exzellenz-Dimensionen strategische und operative Effizienz, Unternehmertum und Vernetzungsfähigkeit.

    Im Vergleich dieser Thesen und den von DTV Tabak vorangetriebenen Aktivitäten wird deutlich, dass die Verbundgruppe schon heute auf dem richtigen Wege ist. Eine ebenso gediegene wie kurzweilige Abendveranstaltung im futuristischen Kameha-Hotel rundete die Jubiläumsveranstaltung ab, wobei das Kabarett „Bonner Springmäuse“ ebenso Akzente setzte wie die für einen karitativen Zweck eingesetzten spielerischen Talente von DTV-Geschäftsführer Bernd Eßer.

    Preisverleihung
    Last but not least wurden die Preisträger des von den DTV-Handelskunden gekürten besten Industriepartnern mit den DTV Tip Awards ausgezeichnet. Die Wahl fiel auf Philip Morris (Platz 1), BAT (Platz 2) und Pöschl Tabak (Platz 3). Der Sonderpreis für besonderes Engagement für die Branche ging an BTWE-Präsident Rainer von Bötticher.

    (DTZ 9/10)

  • EUGH kippt Mindestpreis

    BRÜSSEL/LUXEMBURG (DTZ/red). Der 2006 in Österreich beschlossene Mindestpreis für eine Schachtel Zigaretten ist heute vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu Fall gebracht worden, meldet der ORF. Mit den Mindestpreisen sei gegen eine EU-Richtlinie auf Verbrauchssteuern auf Tabakwaren verstoßen worden, kritisiert der EuGH. Auch Frankreich und Irland wurden in derselben Causa verurteilt, heißt es weiter.

    Der EuGH argumentiert, dass zur Sicherung des Gesundheitsschutzes Mindestpreise für Tabakprodukte nicht erforderlich seien – dieses Ziel könne beispielsweise durch eine erhöhte Besteuerung der Tabakwaren erfolgen.

    Österreich hatte als Begründung der Mindestpreise den Jugendschutz angeführt.

    (DTZ 9/10)