BRÜSSEL/LUXEMBURG (DTZ/red). Der 2006 in Österreich beschlossene Mindestpreis für eine Schachtel Zigaretten ist heute vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu Fall gebracht worden, meldet der ORF. Mit den Mindestpreisen sei gegen eine EU-Richtlinie auf Verbrauchssteuern auf Tabakwaren verstoßen worden, kritisiert der EuGH. Auch Frankreich und Irland wurden in derselben Causa verurteilt, heißt es weiter.
Der EuGH argumentiert, dass zur Sicherung des Gesundheitsschutzes Mindestpreise für Tabakprodukte nicht erforderlich seien – dieses Ziel könne beispielsweise durch eine erhöhte Besteuerung der Tabakwaren erfolgen.
Österreich hatte als Begründung der Mindestpreise den Jugendschutz angeführt.
(DTZ 9/10)
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