Jürgen Tasch: Was sind „kleine Speisen“? / Gericht soll entscheiden
KOBLENZ (DTZ/red). Obwohl das Nichtraucherschutzgesetz 2009 gelockert wurde, beschäftigt es weiterhin den Verfassungsgerichtshof in Koblenz. Gleich zwei Bürger sehen Nachbesserungsbedarf und haben Beschwerde eingelegt, meldet der „Trierische Volksfreund“.
Während ein Kläger gegen die Ausnahme vom Rauchverbot in Wein-, Bier- und Festzelten klagt, ist im anderen Fall der bekannte Mainzer Gastronom Jürgen Tasch der Ansicht, das geänderte Gesetz sei nicht verfassungskonform, da es Raucherclubs im Land verbietet.
„Raucherdiskriminierungsgesetz“
Tasch will in seinem Raucherlokal nicht nur einfache, sondern auch aufwendige Speisen servieren. Deshalb fordert er die Möglichkeit, einen Raucherclub zu eröffnen, zu dem nur Volljährige Zutritt haben.
Kneipier Tasch spricht bei der aktuellen Gesetzeslage von einem „Raucherdiskriminierungsgesetz“. Es werde niemand gezwungen, in eine Kneipe zu gehen, in der geraucht werden darf, argumentiert Tasch. Er will erreichen, dass in seiner Kneipe auch bei Raucherlaubnis eine Auswahl an Speisen serviert werden kann. In dem Gesetz sei zwar festgelegt, dass man nur „kleine Speisen“ anbieten dürfe, unklar sei jedoch, was darunter zu verstehen sei, hob Gastronom Tasch hervor.
Schon 2008 erfolgreich geklagt
Bereits 2008 hatte der Mainzer Gastwirt gemeinsam mit weiteren Beschwerdeführern das rheinland-pfälzische Nichtrauchergesetz vor dem Verfassungsgerichtshof zu Fall gebracht und erreicht, dass in Einraumkneipen bis 75 Quadratmeter wieder geraucht werden darf. „Aber noch immer ist das Gesetz unzulänglich“, betont Tasch. Es sei den Gästen schwer zu vermitteln, warum an einem Abend, an dem er in seiner Kneipe eine private Geburtstagsfeier zelebriere, geraucht werden dürfe, aber dieselben Leute am nächsten Tag nicht den Heimsieg der Mainzer Bundesliga-Fußballer bei Zigarette und Bier genießen können, da dann wieder das Rauchverbot gelte.
Nebenumsätze machen
Auch Gereon Haumann vom Deutschen Hotel- und Gaststättenverband wünscht sich in diesem Punkt eine Lockerung. Kleine Gaststätten, kurz Einraumkneipen, bräuchten die Möglichkeit Nebenumsätze zu machen.
Hintergrund: Derzeit ist in Rheinland-Pfalz das Rauchen in einer Gaststätte nicht erlaubt, wenn dort warme Speisen angeboten werden. „Sollte diesbezüglich nicht nachgebessert werden befürchte ich, dass in den kommenden Jahren ein Sterben von kleinen Gastronomiebetrieben auf uns zukommt“, warnte Haumann.
(DTZ 10/10)
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