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  • JTI erweitert im Standort Trier Lagerkapazität

    TRIER (DTZ/red). Japan Tobacco International (JTI) will die Lagerkapazität im Standort Trier ausbauen. Grund ist die weiter gewachsene Produktion. Auf rund 7.000 Quadratmetern entsteht bis Frühjahr 2010 ein neues Hochregallager für Zigaretten.

    „Die Investitionen sind für die Stadt und für unsere Mitarbeiter ein Bekenntnis des Unternehmens zum Standort Trier“, sagte JTI-Geschäftsführer und Werksleiter Jürgen Rademacher dem „Trierischen Volksfreund“.

    Nach Firmeninformationen soll der Bau des Hochregallagers zwischen 20 und 25 Mio. Euro kosten. Es entstehen 15 neue Arbeitsplätze. Im Lager können dann rund 4,5 Milliarden Zigaretten zwischengelagert werden.

    Das Meiste für den Export
    Triers größter Arbeitgeber exportiert die meisten seiner dort hergestellten Zigaretten. 85 Prozent der Camel, Winston & Co. gehen nach West- und Südeuropa, zehn Prozent liefert JTI ins „Nicht-EU-Ausland“, fünf Prozent sind für den Tabakhandel in Deutschland bestimmt.

    Seit Übernahme des Werks von R.J. Reynolds durch Japan Tobacco vor zehn Jahren verzeichnete JTI einen Produktionsanstieg auf über 30 Milliarden Zigaretten. Nach Firmenangaben wurden 2008 erstmals über 50 Milliarden Zigaretten produziert; für 2009 sind 57 Milliarden geplant.

    Mit steigenden Stückzahlen wachsen auch die Investitionen: Allein bis 2010 will der Tabakkonzern für den Standort Trier einen dreistelligen Millionenbetrag investieren – größtenteils für neue Maschinen und Geräte. In den zehn Jahren ist zudem die Mitarbeiterzahl von rund 1 500 auf 1 800 Angestellte gestiegen.

    (DTZ 41/09)

  • Zigarettenmarkt im September verhalten

    Deutlich unter starkem Vorjahresmonat

    MAINZ (DTZ/fok). Mit einem Auslieferungsvolumen an den Handel von 7,51 Mrd. Stück Fabrikzigaretten hat der deutsche Markt im September 2009 zwar ein durchschnittliches Volumen erreicht. Er lag aber um 9,2 Prozent niedriger als im sehr starken Vergleichsmonat des Vorjahrs.

    Nach Aussagen aus der Branche gab es jedoch auch in diesem Jahr verkaufsstarke Sonderaktionen einzelner Hersteller. Das Auslieferungsvolumen der Markenzigaretten lag bei 6,65 Mrd. Stück (minus 10,3 Prozent), während die Handelsmarken mit schätzungsweise knapp 860 Mio. Stück stabil auf dem Niveau des Vorjahresmonats blieben.

    Fabrikzigarettenabsatz um 1,9 Prozent rückläufig
    Kumuliert für die ersten neun Monate 2009 ging der Fabrikzigarettenabsatz um 1,9 Prozent auf 64,64 Mrd. Stück zurück. Bei Markenzigaretten fiel der Absatz um 1,8 Prozent auf 57,48 Mrd. Stück, bei Handelsmarken ging er um 3,0 Prozent auf ca. 7,16 Mrd. Stück zurück.

    Feinschnitt erreichte im September 2009 ein Auslieferungsvolumen von schätzungsweise 2.195 Tonnen (plus 8,2 Prozent), im Neun-Monatszeitraum waren es gut 19.000 Tonnen (plus 7,7 Prozent).

    Dem stand der Wegfall der Pseudopfeifentabake gegenüber, deren Volumen knapp 40 Prozent der Feinschnittzuwächse entsprochen hätte.

    Ecofiltercigarillos legen zu
    Ecofiltercigarillos kamen im September auf ein Auslieferungsvolumen von 260 Mio. Stück (plus 16 Prozent), im Zeitraum Januar bis September 2009 waren es insgesamt 2,19 Mrd. Stück (minus 15,1 Prozent).

    Bei Tabaksträngen war im September ein Absatz von 72 Mio. versteuerten Zigaretten zu verzeichnen (plus 3,8 Prozent), im Neun-Monats-Zeitraum waren es 631 Mio. Stück (plus 8,5 Prozent).

    Nach wie vor ist es schwierig, aus den Auslieferungszahlen valide auf den Absatzzahlen am POS zu schließen. Die firmenindividuell unterschiedliche Mengensteuerung bei 17er- und 19er-OP kann möglicherweise auch im Oktober die Marktzahlen beeinflussen.

    Tatsache ist, dass bisher weder die Preiserhöhung noch die veränderten Mindestpackungsgrößen bei der Zigarette zu massiven Marktverwerfungen geführt haben.

    (DTZ 41/09)

  • Deutsche Tabakwirtschaft bezieht Stellung gegen „Plain Packaging“

    Kritik an den EU-Plänen / Verfassungswidrig und Schmuggel fördernd

    BERLIN (DTZ/vi/fok). Heftige Kritik übt die deutsche Tabakwirtschaft an der Aufnahme einer „Plain Packaging“-Bestimmung in den Vorschlägen der EU-Kommission für eine „Empfehlung des Rates über rauchfreie Zonen“ ([i]siehe auch oben stehenden Artikel[/i]).

    Auf Wunsch der schwedischen Ratspräsidentschaft soll dort nachträglich eine Bestimmung aufgenommen werden, die generische (neutrale) Verpackung von Tabakwaren ohne Verwendung von Markenlogos und Farbgebung empfiehlt.

    Mit großer Sorge zur Kenntnis genommen
    In einem gemeinsamen Schreiben der Tabakverbände an das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie wird dieser Vorschlag, ungeachtet seines rechtsunverbindlichen Charakters, mit großer Sorge zur Kenntnis genommen und die Bundesregierung gebeten, für die Streichung dieser Bestimmung zu stimmen.

    Unterzeichnet haben das Schreiben der Deutsche Zigarettenverband (DZV), die Philip Morris GmbH, der Verband der deutschen Rauchtabakindustrie (VdR), der Verband Deutscher Tabakwaren-Großhändler und Automatenaufsteller (BDTA), der Bundesverband des Tabakwaren-Einzelhandels (BTWE) sowie der Markenverband.

    Die Verbände führen vier Hauptkritikpunkte an:

    [bul]Fehlender Zusammenhang
    „Plain Packaging“ und Nichtraucherschutz mittels rauchfreier Zonen haben nichts miteinander zu tun.

    [bul]Rechtsverstöße
    „Plain Packaging“ verletzt verfassungsrechtliche Bestimmungen des Grundgesetzes wie auch europäisches und internationales Recht. Dazu zählen grundrechtswidrige Eingriffe in die Eigentums-, Berufs- und Meinungsfreiheit sowie die Nichtbeachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit. Außerdem steht es im Widerspruch zu Artikel 28 des EG-Vertrags und verletzt internationale Abkommen zum Schutz von Rechten an geistigem Eigentum.

    [bul]Förderung des illegalen Handels
    Gleichzeitig verdeutlichen die Tabakverbände, dass es bei Einführung von „Plain Packaging“ für die Hersteller gefälschter Markenzigaretten durch generische Packungen noch einfacher und kostengünstiger wird, ihrem illegalen Handwerk nachzugehen. Der Schaden für Fiskus und legale Wirtschaft durch die illegalen Produktfälscher werde damit noch weiter nach oben getrieben.

    [bul]Kein Nachweis der Wirksamkeit
    In Kanada und Großbritannien, die beide die Einführung generischer Packungen erwogen hatten, nahm man von diesen Plänen wieder Abstand, weil es keine Beweise gab, dass durch diese Maßnahme der Tabakkonsum verringert wird. Auch konnten keine Nachweise gefunden werden, dass durch diesen Schritt die Anzahl rauchender Kinder reduziert wird.

    Die Unterzeichner des Schreibens warnen daher vor einem Präjudiz für künftige Entscheidungen und appellieren an die Bundesregierung, sich klar gegen eine Aufnahme des „Plain Packaging“ in die Ratsempfehlung auszusprechen und ihre bisherige ablehnende Position strikt beizubehalten.

    (DTZ 41/09)

  • Bundesrat gegen überzogene EU-Forderungen

    Ländervertreter bremsen Kommissionsvorschlag zu rauchfreien Zonen

    BERLIN (DTZ/fok). Der Bundesrat hat sich zu einem „Vorschlag der EU-Kommission für eine Empfehlung des Rates über rauchfreie Zonen“ kritisch geäußert. In ihrem Beschluss bringt die Länderkammer zum Ausdruck, dass sie überzogene Forderungen für kontraproduktiv hält. Sie schadeten den Strategien zur Verbesserung der Gesundheit.

    Der Bundesrat betont ausdrücklich die Regelungskompetenz der Mitgliedstaaten und verweist auf die bereits erlassenen Gesetze zum Nichtraucherschutz. Eine Unterstützung durch die EU bei der Erfüllung der WHO-Verpflichtungen der Mitgliedstaaten sei nicht erforderlich. Lange wurde in Deutschland das Thema Nichtraucherschutz heiß gekocht.

    Klare Maßnahmen getroffen
    Mit den Vorschriften zum Schutz am Arbeitsplatz und den weitgehenden Rauchverboten in öffentlichen Gebäuden und Verkehrsmitteln wurden seitens der Bundesregierung klare rechtliche Maßnahmen getroffen.

    Bei den heftig umstrittenen Rauchverboten in der Gastronomie deuten sich nach heftigen Protesten der Betroffenen und den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts nun auf Länderebene Regelungen an, die einen tragfähigen Kompromiss zwischen den berechtigten Interessen von Rauchern und Nichtrauchern darstellen. Typisch deutsch: Man fetzt sich und bekriegt sich, aber irgendwann einigt man sich auf einen Vergleich, der zwischen den Extrempositionen liegt und der damit zwar nicht von jedem für gut geheißen, aber doch von der Bevölkerung insgesamt akzeptiert wird.

    Totales Rauchverbot durch die Hintertür
    Wenn da nicht Brüssel wäre: Zwar fehlt den Eurokraten die Richtlinienkompetenz für Gesundheitspolitik. Doch das hindert sie nicht zu versuchen, nationale Kompromisse über die Hintertür wieder auszuhebeln: Konkret ein totales Rauchverbot in der Gastronomie europaweit durchzudrücken.

    Als Instrument verschickte die EU-Kommission einen „Vorschlag für eines Empfehlung des Rates über rauchfreie Zonen“ (Drucksache 647/09, siehe Internet www.bundesrat.de) an die Mitgliedstaaten.

    Empfehlungen des Rates haben zwar nicht verpflichtenden Charakter, können aber sehr wohl als Druckmittel zur ungewünschten Harmonisierung eingesetzt werden. Der Vorschlag stützt sich auf das WHO-Rahmenübereinkommen zur Eindämmung des Tabakkonsums, das die Bundesrepublik bekanntlich nur unter dem Vorbehalt einer Protokollerklärung zur Übereinstimmung entsprechender Maßnahmen mit der deutschen Verfassung unterzeichnet hatte.

    Altbekannte Fehlinformationen
    In dem 22 Seiten starken Vorschlag der EU-Kommission werden u.a. altbekannte Fehlinformationen wieder aufgewärmt, angefangen von der angeblichen Zahl von Passivrauchtoten bis hin zur Forderung, Grenzwerte für die Belastung mit Passivrauch müssten abgelehnt werden.

    Die entscheidende Passage, um Totalrauchverbote in der Gastronomie durchzudrücken, findet sich unter der Definition „öffentliche Orte“: „Die verwendete Definition sollte alle Örtlichkeiten umfassen, die für die Allgemeinheit zugänglich sind, sowie Örtlichkeiten, die gemeinschaftlich benutzt werden, unabhängig von den Eigentumsverhältnissen oder dem Zugangsrecht“. Verbinden möchte die EU-Kommission ihr Vorhaben mit einer umfangreichen Kontroll- und Überwachungsbürokratie.

    Ländervertreter halten nichts von blindem Aktionismus
    Dass in Deutschlands Parlamenten noch Politiker sitzen, die dem Brüsseler Aktionismus Paroli bieten, zeigt die Stellungnahme des Bundesrates zu dem Kommissionsvorschlag. Den Empfehlungen seiner Ausschüsse folgend, hatte der Bundesrat am 18. September 2009 einen Beschluss gefasst, der sanft, aber bestimmt die Vorschläge der Kommission ablehnt bzw. relativiert.

    So bittet der Bundesrat die Bundesregierung, darauf hinzuwirken, dass weitere Strategien zur Verbesserung der Gesundheit durch Einschränkungen von Gefährdungen durch Tabakrauch nicht durch überzogene Forderungen Schaden nehmen.

    Bundesrat führt konkrete Beispiele aus Kommissionspapier an
    Als konkrete Beispiele aus dem Kommissionspapier führt der Bundesrat an: „Es bedarf verstärkter Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten, um den Austausch von Informationen und bewährten Verfahren zu erleichtern und ein standardisiertes EU-Überwachungssystem zu entwickeln“.

    Oder: „Sobald die aktive Durchsetzung beginnt, wird in viele Ländern empfohlen, eine aufsehenserregende Strafverfolgung zu betreiben, um die abschreckende Wirkung zu verstärken.“

    Oder: „Wenn festgestellt wird, dass sich prominente Personen bewusst über die Rechtsvorschriften hinweggesetzt haben und diese in der Gesellschaft bekannt sind, können die Behörden ihre Entschlossenheit und die Ernsthaftigkeit der Rechtsvorschriften unter Beweis stellen, indem sie mit rigorosen und zügigen Maßnahmen reagieren und dabei die größtmögliche öffentliche Aufmerksamkeit erregen.“

    Handschellen für Exkanzler Helmut Schmidt
    Bei dem Gedanken an einen in Handschellen abgeführten Exkanzler Helmut Schmidt fanden die Bundesratsmitglieder solche Vorschläge weder verhältnismäßig noch förderlich für die Akzeptanz der Zielsetzung der Erhaltung der Gesundheit.

    Weiter stellt der Bundesrat fest, er erkenne an, dass die Empfehlung des Rates keine rechtsverbindliche Regelungen, sondern lediglich Handlungsanleitungen und eine Koordinierung zwischen den Mitgliedstaaten vorsieht.

    Regelungskompetenz liegt bei Mitgliedstaaten
    Gleichwohl betont der Bundesrat für den Themenbereich „rauchfreies Europa“ ausdrücklich die Regelungskompetenz der Mitgliedstaaten und verweist auf das Subsidiaritätsprinzip gemäß Artikel 5 Absatz 2 EGV.

    Der Bundesrat stellt heraus, dass die Länder bereits Gesetze zum Nichtraucherschutz erlassen haben, die sich an die Verpflichtungen aus dem WHO-Rahmenübereinkommen halten. Eine Unterstützung durch die EU bei der Erfüllung der WHO-Verpflichtungen ist aus Sicht des Bundesrates nicht erforderlich.

    Mehraufwand für die Verwaltung abgelehnt
    Die bestehenden Arbeitsschutzbestimmungen der EU reichten für einen wirksamen Nichtraucherschutz in Arbeitsstätten und damit am Arbeitsplatz aus. Und weiter: „Für verpflichtende Strategien, Programme und Maßnahmen, wie beispielsweise die Einrichtung nationaler Anlaufstellen für die Eindämmung des Tabakgebrauchs, wird keine Notwendigkeit gesehen. Insbesondere wird auch der mit der Einrichtung nationaler Anlaufstellen verbundene Mehraufwand für die Verwaltung abgelehnt.“

    Während der Bundesrat mit seinem Beschluss eindeutig auf die Bremse gegenüber der Regulierungswut für die nächste Sitzung des Ministerrats tritt, setzt die schwedische Ratspräsidentschaft nachträglich noch einen oben drauf.

    Sie brachte den Vorschlag auf den Tisch, für Zigaretten nur noch neutrale Packungen, so genannte plain packs, zuzulassen. Das hat zwar nichts mit Passivrauchen zu tun und kollidiert massiv mit den Verfassungsvorgaben in Deutschland und anderswo in der EU. Aber wen kümmert das in Brüssel und auch in Stockholm, wo man längst daran gewöhnt ist, z.B. Alkoholika in neutralen Flaschen zu konsumieren – schwarzgebrannt und unversteuert natürlich.

    (DTZ 41/09)

  • BTWE sieht sich mit „Tabak Spezialist“auf richtigem Weg

    Neueste Entwicklungen vorgestellt / 1.000 Fachgeschäfte sollen bis Jahresende Qualitätssiegel tragen

    DORTMUND (DTZ/schu). Die aktuellen Zahlen bestätigen den Erfolg der BTWE-Initiative und geben Selbstvertrauen: Seit dem Startschuss vor fünf Monaten tragen inzwischen 300 Fachhändler das Gütesiegel „Tabak Spezialist“.

    Bei Gerhard Huber (Stefan Meier Tabakwaren, Freiburg) leuchtet das Qualitätssignet seit drei Wochen über der Geschäftstür und hat laut Huber bei den Kunden bislang nur positive Resonanz hervorgerufen. „Das Schild strahlt Kompetenz aus“, freute sich BTWE-Mitglied Huber, der auf der Inter-tabac zusammen mit BTWE-Präsident Rainer von Bötticher sowie den beiden BTWE-Geschäftsführern Willy Fischel und Dieter Rangol über die Entwicklung der BTWE-Initiative informierten.

    6.000-er-Marke im Visier
    Eines der nächsten Ziele lautet, bis zum Jahreswechsel 1.000 Tabakfachhändler unter dem Signet zu vereinen. Von den 7.000 Mitgliedern unter BTWE-Flagge sieht von Bötticher ca. 6.000 als Zielgruppe für die Qualitätsoffensive an.

    [pic|185|r|||Rainer von Bötticher (l.) und Willy Fischel sind vom Erfolg der BTWE-Initiative überzeugt|||]

    Konsequente Pressearbeit sowie Mund-zu-Mund-Propaganda von Kollege zu Kollege sollen helfen, dass sich das Qualitätssiegel deutschlandweit verbreitet. Unter www.tabakwelt.de zeigt inzwischen eine Karte die Standorte der „Tabak Spezialisten“ an. „Je mehr Fachgeschäfte in deutschen Städten mit dem Signet ausgestattet sind, desto mehr nehmen die Blickkontakte zu. Als Kunde weiß ich dann: ‚Hier bin ich gut aufgehoben‘“, betont Fischel.

    Tatkräftige Unterstützung
    Natürlich finden sich auf der BTWE-Homepage auch sämtliche Informationen und Vertragsunterlagen. Der Bundesverband bietet Hilfe bei baulichen Fragen an – Stichwort Denkmalschutz – und hält ein Formularschreiben für Vermieter bereit.

    Rangol bezifferte die Kosten für ein Schild inklusive dem professionellen Einbau auf ca. 200 Euro. Er erinnerte nochmals daran, dass die Nutzung auf zwei Jahre beschränkt ist und danach im Turnus eine erneute Überprüfung notwendig ist.

    Im Gegenzug hat der BTWE seinen Service diesbezüglich ausgebaut: Regelmäßig erhalten die angeschlossenen „Tabak Spezialist“-Fachgeschäfte Auskunft zu gesetzlichen und steuerlichen Maßgaben, erhalten Schulungsangebote für sich und die Mitarbeiter sowie reichlich Informationsmaterial.
    (DTZ 40/09)

  • Gelockerte Rauchverbote

    WIESBADEN/SCHWERIN (DTZ/pnf). CDU und FDP haben sich in Hessen auf eine Lockerung der Gastrorauchverbote geeinigt. Wie die „Bild“ berichtet, soll das Rauchen künftig in getränkeorientierten Einraumkneipen unter 75 qm, in vollständig abgetrennten Nebenräumen größerer Lokale, in Festzelten, geschlossenen Gesellschaften sowie in staatlich konzessionierten Spielbanken erlaubt werden können. Vorgeschrieben werden ein Raucherhinweis am Eingang und der Zutritt zur Rauchergaststätte erst ab 18 Jahre. Damit hat die FDP sich mit ihrem seit zwei Jahren gestellten Verlangen nach einer Lockerung durchgesetzt.

    Meck-Pomm erlaubt Rauchen in Eckkneipen
    Mecklenburg-Vorpommern verzichtet bei der Neufassung seines Nichtraucherschutzgesetzes ebenfalls auf die Einführung eines generellen Rauchverbots in Gaststätten. Rauchen soll künftig in Eckkneipen erlaubt sein, die maximal 75 Quadratmeter groß sind, keine zubereiteten Speisen anbieten und Minderjährigen Zutritt verwehren.

    Die Neufassung des Landesgesetzes ist nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts notwendig geworden, das in den Gesetzen von Berlin und Baden-Württemberg eine Benachteiligung kleinerer Gaststätten sah. Das Rauchverbot in Einraum-Kneipen war gekippt worden, nachdem sich Wirte wegen der Einschränkung ihrer Berufsfreiheit beschwert hatten.

    Das Rauchverbot gilt in Mecklenburg-Vorpommern seit August 2007 in Schulen und weiteren öffentlichen Einrichtungen wie Behörden und Kliniken. In Gaststätten darf seit Anfang 2008 nicht mehr geraucht werden, es sei denn, sie verfügen über gesonderte Räume.

    (DTZ 40/09)

  • USA: Verbot für stark aromatisierte Zigaretten

    FDA lässt Muskeln spielen

    NEW YORK (DTZ/pnf). Seit 22. September dürfen in den USA Zigaretten, die im Tabak, Papier oder Filter mit geschmacksbestimmenden natürlichen oder künstlichen Aroma-Flavours versehen sind, nicht mehr verkauft werden. Damit lässt die seit kurzem für die Regulierung des Tabakbereiches zuständige Food & Drug Administration (FDA) erstmals ihre Muskeln spielen.

    Sie begründet das Verbot mit der Behauptung, dass stark aromatisierte Zigaretten Jugendliche zum Rauchen verleiten würden. Auf der Verbotsliste stehen Zigaretten mit Aroma-Flavours, wie Nelken, Erdbeeren, Trauben, Orangen, Zimt, Ananas, Vanille, Kokosnuss, Lakritze, Kakao, Schokolade, Kirsche oder Kaffee.

    Ausgenommen von dem Verbot sind Mentholzigaretten. Indonesische Kretek-Hersteller hatten daraufhin das Zigarettenpapier durch ein Tabakdeckblatt ersetzt, doch die FDA will diese Produkte ebenfalls als Zigaretten deklarieren und dem Verbot unterwerfen.

    (DTZ 40/09)

  • Tabaksteuereinnahmen: Nach der Welle jetzt die Delle

    Nüchterne Realität nach Abschluss der Preis- und Packungsumstellungen

    WIESBADEN (DTZ/SB/fok). Nach warmem Steuerregen im Zuge der leichten Preisanhebung und der Umstellung auf die neuen Packungsmindestinhalte bei der Fabrikzigarette kehrt bei den Fiskaleinnahmen aus der Tabaksteuer nun wieder Normalität ein.

    Denn die Steuerzeichenbezüge sind nach einem technisch bedingten Hoch im 2. Quartal 2009 in den Folgemonaten Juli/August wieder deutlich abgesackt und spiegeln damit einen im Jahresverlauf knapp stabilen Markt realitätsnah wider.

    Mit 1,147 Mrd. Euro lagen die Tabaksteuereinnahmen (netto) im August um 11,1 Prozent schwächer als im Vergleichsmonat des Vorjahres. Maßgeblich war dabei der Rückgang der Tabaksteuereinnahmen auf Fabrikzigaretten mit einem Minus von 13,2 Prozent.

    Geschicktes Austarieren
    Kumuliert für die ersten acht Monate 2009 liegen die Tabaksteuereinnahmen mit 8,347 Mrd. Euro aber noch bei einem leichten Plus von 0,5 Prozent. Das geschickte Austarieren über die Stellschrauben Steuerdefinitionen seitens des Bundesfinanzministeriums haben weitere Marktverwerfungen und damit eine verstärkte Steuerflucht der Konsumenten in neue Niedrigsteuerprodukte und in Schmuggel/Grenzeinkäufe verhindert.

    Auch bei den Steuerzeichenbezügen machte sich im August 2009 die Anpassung an die tatsächlich vom Markt erforderlichen Volumina erkennbar. Bei der Zigarette wurden mit Banderolen für 6,596 Mrd. Stück 9,8 Prozent weniger als im August des Vorjahres bezogen.

    Kleinverkaufswert verharrt nahezu unverändert
    Aufgrund der Preiserhöhung bei Zigaretten ging der Kleinverkaufswert dieser Banderolen weniger stark, nämlich um minus 6,0 Prozent auf 1,525 Mrd. Euro zurück. Für den Zeitraum Januar bis August 2009 kumuliert, reduzierte sich der Steuerzeichenbezug für Zigaretten um 1,8 Prozent auf 58,966 Mrd. Stück, der Kleinverkaufswert verharrte nahezu unverändert bei 13,235 Mrd. Euro.

    Der Steuerzeichenbezug für Feinschnitt erreichte im August 2008 in der Menge ein Volumen von 1 893,5 Tonnen (plus 0,1 Prozent). Der Kleinverkaufswert betrug 186,5 Mio. Euro und lag damit um 0,4 Prozent über Vorjahresmonat. Nach kräftigem Anstieg der Versteuerungszahlen für Feinschnitt im bisherigen Verlauf des Jahres 2009 war dies der erste Monat ohne signifikantes Wachstum.

    Insgesamt stieg der Steuerzeichenbezug für Feinschnitt in den ersten acht Monaten 2009 kumuliert um 9,2 Prozent auf 16 140,2 Tonnen in der Menge und um 9,1 Prozent auf 1,602 Mrd. Euro im Wert.

    Dies stand jedoch in engem Zusammenhang mit den Pseudopfeifentabaken, die im ersten Halbjahr 2008 noch hohe Absatzzahlen verzeichneten, nach der steuerlichen Neudefinition im Sommer 2008 aber vom Markt verschwanden.

    Pseudopfeifentabakverwender wechseln zu Feinschnitt
    Man kann davon ausgehen, dass Raucher der Pseudopfeifentabake komplett zum traditionellen Feinschnitt gewechselt sind. Daher stammen rund 85 Prozent des Wachstums der versteuerten Feinschnittmenge aus diesem für den Fiskus ergiebigen Wechsel der früheren Pseudopfeifentabakverwender.

    Andererseits zeigt die strenge Parallelität der Mengen- und Wertwachstumsraten beim Feinschnitt, dass die partiellen Preiserhöhungen für etliche klassische Drehtabake durch gleichzeitige Nachfrageverlagerung auf niedrigpreisigere Tabake wieder aufgefressen wurden.

    Durch die bereits genannten steuerlichen Maßnahmen gegen die Pseudopfeifentabake sackten die Pfeifentabak-Steuerzeichenbezüge, die seither nur noch die klassischen Pfeifentabake umfassen, drastisch ab. In den ersten acht Monaten 2009 wurden Banderolen für nur noch 498,5 Tonnen Pfeifentabak im Kleinverkaufswert von 56,2 Mio. Euro bezogen. Das waren in der Menge 69,9 Prozent und im Wert 52,2 Prozent weniger als im entsprechenden Vorjahreszeitraum. Im Monat August 2009 lag der Banderolenbezug bei 62,7 Tonen im Wert von 7,1 Mio. Euro.

    Banderolenbezug für Zigarren und Zigarillos stark rückläufig
    Auch der Banderolenbezug für Zigarren und Zigarillos ging stark zurück, weil die Akzeptanz niedrigpreisiger Ecocigarillos seitens der Konsumenten nachgelassen hat. Im August lag der Banderolenbezug bei 314,3 Mio Stück (minus 43,4 Prozent) im Wert von 51,5 Mio. Euro (minus 33,6 Prozent). Kumuliert für Januar bis August wurden 2,430 Mrd. Stück (minus 32,6 Prozent) im Wert von 419,2 Mio. Euro (minus 17,8 Prozent) versteuert.

    (DTZ 40/09)

  • Arnold André baut Marktanteile in Deutschland weiter aus

    Bünder Unternehmen meldet gute Geschäftsentwicklung

    BÜNDE (DTZ/fnf). Nach einem erfolgreich verlaufenen Jahr 2008 konnte Arnold André – The Cigar Company den positiven Trend auch 2009 bestätigen. In allen wesentlichen Segmenten hat das Haus Arnold André seine Marktanteile auf dem nationalen Markt deutlich ausbauen können.

    Das gilt sowohl für aromatisierte wie für die klassischen, nicht aromatisierten Zigarillos als auch für Zigarren. Eine Entwicklung, die angesichts der nach wie vor schwierigen Rahmenbedingungen und des enormen Drucks auf dem deutschen Markt in der Geschäftsleitung des Bünder Traditionsunternehmens zufrieden zur Kenntnis genommen wird.

    [pic|184|r|||Axel-Georg André zeigt sich über den Ausbau der Marktposition zufrieden.|||]

    Produkteinführungen tragen zur Kompensation bei
    Bereits im vergangenen Jahr hatte sich gezeigt, dass man mit innovativen Produkteinführungen Rückgänge bei den traditionellen Sorten mehr als kompensieren konnte. Auch diese Entwicklung wurde mit den Absatzzahlen des laufenden Jahres noch einmal bestätigt.

    Außerordentlich positiv haben Handel und Endverbraucher auf die Einführung der 1-Euro-Handelsgold-Produkte reagiert.

    Sehr erfreulich ist auch die Entwicklung der Marke Clubmaster. Dies ist insbesondere auf die erheblichen Absatzsteigerungen durch die Einführung der Clubmaster Superior Vanilla Mini und auf die positive Entwicklung der Filtervariante zurückzuführen. Alleine in den ersten sechs Monaten diesen Jahres konnte der Absatz der Superior Vanilla Mini Filter laut Erhebungen des Marktforschungsinstituts USP im Fachhandel um 16 Prozent und im Absatzkanal Tankstellen um 29 Prozent gesteigert werden.

    Aber auch das bestehende Clubmaster-Sortiment entwickelt sich positiv. Hier wirkt sich mittlerweile offensichtlich auch der vor zwei Jahren durchgeführte Verpackungsrelaunch positiv aus.

    Rauchverbot: Entwicklung zu Kleinformaten
    Festzustellen ist, dass der Trend zum Genussrauchen aufgrund der Rauchverbote neue Akzente erhielt. Denn immer weniger und zeitlich begrenzte Rauchgelegenheiten begünstigen die Entwicklung hin zu kleinformatigen Zigarren & Zigarillos und insbesondere der aromatisierten Zigarillos.

    Im Zigarrensegment ist die positive Entwicklung ebenfalls auf eine Mischung aus erfolgreichen Neueinführungen und etablierten Marken zurückzuführen. Die stabilen Absätze der erfolgreichsten deutschen Zigarre, der klassischen Tropenschatz Brazil, und die gut verlaufene Markteinführung der neuen Variante Tropenschatz Sumatra haben neben den starken Independence Tubenzigarren einen erheblichen Beitrag dazu geleistet, dass Arnold André Ende Juni im Fachhandel über 49 Prozent und im Tankstellenbereich über 65 Prozent Marktanteil verfügt.

    (DTZ 40/09)

  • Positive Messestimmung in den Handelsalltag tragen

    Standortbestimmung der Tabakbranche sieht Marktstabilisierung

    DORTMUND (DTZ/fok). Traditionell nutzt die Tabakbranche die Inter-tabac für eine öffentliche Positionsbestimmung im Rahmen einer Pressekonferenz zu Beginn der Veranstaltung. Erstmals beteiligte sich in diesem Jahr auch die Zigarettenindustrie an diesem gemeinsamen Auftritt.

    Die Inter-tabac hat ihre Rolle als attraktiver Marktplatz auf nationaler wie internationaler Ebene und als größtes Schaufenster für neue Trends und Produkte der Tabakbranche weltweit nicht nur halten, sondern sogar noch ausbauen können. Messegeschäftsführer Stefan Baumann vermeldete erneut eine Steigerung der Zahl der Aussteller auf 256 und der Ausstellungsfläche auf knapp 10 .000 Quadratmeter.

    Internationalität der Inter-tabac weiter gewachsen
    Dabei ist die Internationalität der Inter-tabac deutlich gewachsen. Gleichzeitig nutzen neben den Tabakwarenherstellern und -importeuren auch immer mehr Anbieter von interessanten Zusatzsortimenten für den deutschen Handel diese Messe.

    Mit „Kaiserwetter“ schon zum Messeauftakt äußerte Petrus sein Wohlgefallen über diesen Marktplatz der Tabakgenussvermittler und spiegelte damit die leichte Aufhellung der Branchensituation im ersten Halbjahr 2009 wider.

    Nach Jahren massiver staatlicher Eingriffe und damit verbundenen deutlichen Rückgängen wichtiger Tabaksegmente zeigt die Branche jetzt wieder verhaltenen Optimismus. Patrick Engels, Vorstandsmitglieds des Verbandes der deutschen Rauchtabakindustrie, skizzierte einen deutschen Tabakmarkt, der auf Basis Steuerzeichenbezug im 1. Halbjahr 2009 um 300 Millionen Euro auf 11,6 Milliarden Euro gestiegene Kleinverkaufswerte verzeichnete.

    Zigarettenauslieferungszahlen knapp behauptet
    Allerdings ist dieses Plus weitestgehend durch die Preiserhöhung bei der Zigarette und durch die mit den neuen Mindestpackungsgrößen verbundenen Banderolenbestellungen bedingt; die Auslieferungszahlen der Zigarettenindustrie konnten sich gegenüber dem Vorjahr knapp behaupten.

    Mit Blick auf die Feinschnitttabake, so Patrick Engels, konnte das Absatzminus des Vorjahres im 1. Halbjahr 2009 aufgefangen werden. In diesem Zusammenhang wies er auf die Rolle des Feinschnitts als wichtige inländische Alternative zu geschmuggelten und gefälschten Zigaretten hin: „Feinschnitttabake leisten einen bedeutenden Beitrag zur Sicherung des Tabaksteueraufkommens und bilden gerade in Zeiten hohen Schmuggels für den Fiskus, den Fachhandel und die Verbraucher eine wichtige inländisch versteuerte Alternative.“

    Engels zeigte weiter den rapiden Rückgang der versteuerten Mengen an Pfeifentabak auf, der durch den Wegfall der Pseudopfeifentabake entstanden und auch für die in etwa gleich große Zunahme beim Feinschnitttabak verantwortlich war.

    Fiskus profitiert
    Beim rückläufigen Zigarren-/Zigarillomarkt war die Anpassung der steuerlichen Definitionen und die damit verbundene geringere Akzeptanz für Ecocigarillos maßgeblich. Auch der Fiskus konnte von den insgesamt gestiegenen Steuerwerten der bezogenen Banderolen im ersten Halbjahr 2009 mit einem Plus von 100 Mio. Euro profitieren.

    Für den Deutschen Zigarettenverband (DZV), der erstmals auch mit einem eigenen Informationsstand auf der Inter-tabac vertreten war, nutzte Geschäftsführerin Marianne Tritz die Pressekonferenz, um die Arbeit des 2008 gegründeten Verbandes, dessen Mitglieder für über 60 Prozent des Zigarettenmarktvolumens stehen, aufzuzeigen.

    Zigarettenmarkt steht gut
    Der Zigarettenmarkt habe sich bisher trotz Preiserhöhungen und der Anpassung an die neuen höheren gesetzlichen Mindestinhalte überwiegend stabil gehalten. Damit stehe er gut im schwierigen konjunkturellen Umfeld.

    Tritz informierte weiter über die massiven Probleme für Wirtschaft und Fiskus durch den Zigarettenschmuggel. Die auf 10 bis 11 Mrd. Stück veranschlagte illegale Ware habe allein 2008 einen volkswirtschaftlichen Schaden von ca. 2,5 Mrd. Euro verursacht.

    Schmuggel-Jin-Ling zweitgrößte „Marke“ in Berlin
    Als gravierendstes Beispiel führte sie die aus Osteuropa stammende Zigarette Jin Ling an, von der in 2008 rund 2,8 Mrd. Stück illegal auf den deutschen Markt gelangten, was sie zur zweitgrößten „Marke“ in Berlin und zur größten im Ruhrgebiet gemacht habe.

    Mit dem Smokers Guide, einem Stadtführer für Raucher im Pocketformat für zehn deutsche Städte, präsentierte Tritz eine neue, vom DZV unterstützte Aktivität, die „Deutschlands schönste Raucherzimmer“ zeigt.

    Rainer von Bötticher, Präsident des Bundesverbands des Tabakwaren-Einzelhandels, verdeutlichte die wichtige Rolle der Fachgeschäfte bei der Förderung des Kulturguts Tabak. Er stellte mit dem Signet „Tabak Spezialist“ ein neues visualisiertes Qualitätskonzept vor, mit dem der Verband seine Mitglieder bei der Profilierung unterstützt.

    „Tabak Spezialist“, erläuterte von Bötticher, „steht für Vielfalt und Qualität des Angebots, für ein breites und tiefes Tabakwarensortiment und für fachliche Kompetenz.“ Für das Signet-Konzept kämen ca. 6.000 bis  7.000 Geschäfte in Frage.

    Tabakwarenfachhandel: angespannte wirtschaftliche Situation
    Der BTWE-Präsident machte aber auch deutlich, dass die wirtschaftliche Situation des deutschen Tabakwarenfachhandels nach wie vor angespannt ist. Rauchverbote, das hohe Volumen nicht in Deutschland versteuerter Ware und unzureichende Margen tragen vor allem zu dieser Situation bei, so von Bötticher.

    Die Akzeptanz der höheren Zigarettenpreise und neuen Packungsgrößen sei zwar bisher nicht problematisch, aber: „Was wir bei der Zigarette mehr haben, verlieren wir derzeit wieder bei den OTP mit ihren nicht zufrieden stellenden Margen.“

    Trotz der aktuell schwierigen Situation werde der Fachhandel mit guten Standorten und guten Konzepten auch künftig bestehen können und ein überzeugender Absatzmittler für wertige Tabakprodukte bleiben.

    (DTZ 39/09)