Gelockerte Rauchverbote

WIESBADEN/SCHWERIN (DTZ/pnf). CDU und FDP haben sich in Hessen auf eine Lockerung der Gastrorauchverbote geeinigt. Wie die „Bild“ berichtet, soll das Rauchen künftig in getränkeorientierten Einraumkneipen unter 75 qm, in vollständig abgetrennten Nebenräumen größerer Lokale, in Festzelten, geschlossenen Gesellschaften sowie in staatlich konzessionierten Spielbanken erlaubt werden können. Vorgeschrieben werden ein Raucherhinweis am Eingang und der Zutritt zur Rauchergaststätte erst ab 18 Jahre. Damit hat die FDP sich mit ihrem seit zwei Jahren gestellten Verlangen nach einer Lockerung durchgesetzt.

Meck-Pomm erlaubt Rauchen in Eckkneipen
Mecklenburg-Vorpommern verzichtet bei der Neufassung seines Nichtraucherschutzgesetzes ebenfalls auf die Einführung eines generellen Rauchverbots in Gaststätten. Rauchen soll künftig in Eckkneipen erlaubt sein, die maximal 75 Quadratmeter groß sind, keine zubereiteten Speisen anbieten und Minderjährigen Zutritt verwehren.

Die Neufassung des Landesgesetzes ist nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts notwendig geworden, das in den Gesetzen von Berlin und Baden-Württemberg eine Benachteiligung kleinerer Gaststätten sah. Das Rauchverbot in Einraum-Kneipen war gekippt worden, nachdem sich Wirte wegen der Einschränkung ihrer Berufsfreiheit beschwert hatten.

Das Rauchverbot gilt in Mecklenburg-Vorpommern seit August 2007 in Schulen und weiteren öffentlichen Einrichtungen wie Behörden und Kliniken. In Gaststätten darf seit Anfang 2008 nicht mehr geraucht werden, es sei denn, sie verfügen über gesonderte Räume.

(DTZ 40/09)

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