Deutsche Tabakwirtschaft bezieht Stellung gegen „Plain Packaging“

Kritik an den EU-Plänen / Verfassungswidrig und Schmuggel fördernd

BERLIN (DTZ/vi/fok). Heftige Kritik übt die deutsche Tabakwirtschaft an der Aufnahme einer „Plain Packaging“-Bestimmung in den Vorschlägen der EU-Kommission für eine „Empfehlung des Rates über rauchfreie Zonen“ ([i]siehe auch oben stehenden Artikel[/i]).

Auf Wunsch der schwedischen Ratspräsidentschaft soll dort nachträglich eine Bestimmung aufgenommen werden, die generische (neutrale) Verpackung von Tabakwaren ohne Verwendung von Markenlogos und Farbgebung empfiehlt.

Mit großer Sorge zur Kenntnis genommen
In einem gemeinsamen Schreiben der Tabakverbände an das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie wird dieser Vorschlag, ungeachtet seines rechtsunverbindlichen Charakters, mit großer Sorge zur Kenntnis genommen und die Bundesregierung gebeten, für die Streichung dieser Bestimmung zu stimmen.

Unterzeichnet haben das Schreiben der Deutsche Zigarettenverband (DZV), die Philip Morris GmbH, der Verband der deutschen Rauchtabakindustrie (VdR), der Verband Deutscher Tabakwaren-Großhändler und Automatenaufsteller (BDTA), der Bundesverband des Tabakwaren-Einzelhandels (BTWE) sowie der Markenverband.

Die Verbände führen vier Hauptkritikpunkte an:

[bul]Fehlender Zusammenhang
„Plain Packaging“ und Nichtraucherschutz mittels rauchfreier Zonen haben nichts miteinander zu tun.

[bul]Rechtsverstöße
„Plain Packaging“ verletzt verfassungsrechtliche Bestimmungen des Grundgesetzes wie auch europäisches und internationales Recht. Dazu zählen grundrechtswidrige Eingriffe in die Eigentums-, Berufs- und Meinungsfreiheit sowie die Nichtbeachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit. Außerdem steht es im Widerspruch zu Artikel 28 des EG-Vertrags und verletzt internationale Abkommen zum Schutz von Rechten an geistigem Eigentum.

[bul]Förderung des illegalen Handels
Gleichzeitig verdeutlichen die Tabakverbände, dass es bei Einführung von „Plain Packaging“ für die Hersteller gefälschter Markenzigaretten durch generische Packungen noch einfacher und kostengünstiger wird, ihrem illegalen Handwerk nachzugehen. Der Schaden für Fiskus und legale Wirtschaft durch die illegalen Produktfälscher werde damit noch weiter nach oben getrieben.

[bul]Kein Nachweis der Wirksamkeit
In Kanada und Großbritannien, die beide die Einführung generischer Packungen erwogen hatten, nahm man von diesen Plänen wieder Abstand, weil es keine Beweise gab, dass durch diese Maßnahme der Tabakkonsum verringert wird. Auch konnten keine Nachweise gefunden werden, dass durch diesen Schritt die Anzahl rauchender Kinder reduziert wird.

Die Unterzeichner des Schreibens warnen daher vor einem Präjudiz für künftige Entscheidungen und appellieren an die Bundesregierung, sich klar gegen eine Aufnahme des „Plain Packaging“ in die Ratsempfehlung auszusprechen und ihre bisherige ablehnende Position strikt beizubehalten.

(DTZ 41/09)

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