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  • Zigaretten: Big und Maxi Packs auf dem Vormarsch

    Absatz im ersten Halbjahr 2009 deutlich gestiegen

    MAINZ (DTZ/fok). Die Raucher greifen immer häufiger zu Großpackungen. Im ersten Halbjahr 2009 stieg der Absatz von Zigaretten in Big Packs um 4,1 Prozent auf 14,5 Mrd. Stück. Bei Maxis Packs legte die Stückzahl sogar um 57 Prozent auf 2,0 Mrd. zu. Damit stieg der Marktanteil der Big Packs auf 34,5 Prozent, 1,3 Prozentpunkte mehr als im ersten Halbjahr 2008.

    Der Marktanteil der Maxi Packs lag bei 4,8 Prozent und damit um 1,2 Prozentpunkte höher. Dies ging auf Kosten der Originalpackungen (48,1 Prozent Marktanteil; minus 1,7 Prozentpunkte). Auch die Automatenpackungen lagen mit durchscnnittlich 12,6 Prozent Marktanteil um 0,8 Prozentpunkte unter Vorjahreszeitraum.

    Lediglich im Monat Juni war der AP-Anteil mit 15,9 Prozent deutlich höher, was aber mit der Versorgung des Automatenparks mit der neupreisigen Ware zusammenhing. Der Trend zu Großpackungen entschärft ein wenig die Sorge vor einer harschen Raktion der Verbraucher bei der Umstellung der OP auf den neuen Mindestinhalt von 19 Stück.

    Packungspreisoptik nicht ausschlaggebend
    Denn die zunehmende Zahl an Großpackungsrauchern zeigt, dass die Packungspreisoptik für viele Kunden nicht die ausschlaggebende Rolle spielt. Das bedeutet auf der anderen-Seite aber nicht, dass die Preissensibilität einesgroßen Teils der Veeraucherschaft nachgelasen hätte.

    Im Gegenteil: Im ersten Halbjahr 2009 der Absatz der Industrie-Niedrigpreislage, der sogenannten International Value-Marken, um 7 Prozent. Ihr Markanteil wuchs um 1,6 Prozentpune auf 27 Prozent. Dies ging vor allem zu Lasten der Premiumpreislage, die einen Prozentpun verlor und nur noh auf einen Marktanteil von 37,7 Prozent kam.

    (DTZ 31/09)

  • Schmuggel: Vor allem im Osten blüht der Schmuggel

    Berlin: Hauptstadt der nichtversteuerten Zigaretten

    BERLIN (DTZ/vi). Der Anteil von nicht in Deutschland versteuerten Zigaretten am Konsum der Bundesbürger bleibt weiter auf hohem Niveau. Wie die vom Deutschen Zigarettenverband initiierte und vom TÜV Berlin/Brandenburg begleitete Entsorgungsstudie für das zweite Quartal 2009 ermittelt hat, entfielen in diesem Zeitraum im Bundesdurchschnitt 19,5 Prozent des Zigarettenkonsums auf Ware, die geschmuggelt oder im Rahmen des privaten Grenzverkehrs eingeführt wurde.

    Gegenüber dem Vergleichsquartal des Vorjahres, in dem der Spitzenwert von 20,4 Prozent erreicht wurde, ist dies zwar ein leichter Rückgang, die Situation ist gleichwohl für den Fiskus und die deutsche Tabakwirtschaft unverändert bedrohlich.

    Dies gilt vor allem für die östlichen Bundesländer, in denen der Anteil von Schmuggel & Co. erneut auf nun 40,8 Prozent anstieg. Vor allem die Bundeshauptstadt Berlin mit 58,0 Prozent, der Kreis Oder-Spree mit 58,7 Prozent und Dresden mit 53,1 Prozent erreichten neue Höchstwerte. Das gleiche gilt für die Stadt Hof an der tschechischen Grenze mit einem Anteil von 58,5 Prozent.

    Handel in Ostdeutschland leidet unter illegalem Konsum
    Dass der legale, in Deutschland versteuerte Zigarettenkonsum in den betroffenen Städten und Regionen auf einen Anteil von bald nur noch 40 Prozent zusteuert, ist schon ein Skandal, der nach staatlichen Gegenmaßnahmen ruft. Während der Handel in Ostdeutschland immer stärker darunter leidet, dass die Konsumenten den in Deutschland hoch versteuerten Zigaretten den Rücken kehren, hat sich die Situation im den alten Bundesländern etwas entspannt.

    So ermittelte die Studie, dass der Anteil nicht in Deutschland versteuerter Zigaretten im Ruhrgebiet mit 20,5 Prozent deutlich unter dem Rekordwert des Vorjahresquartals von 37,5 Prozent lag. Auch in den Großstädten Hamburg (6,4 Prozent gegenüber 8,3 Prozent im Vorjahresquartal), Stuttgart (9,5 gegen 10,1 Prozent) und München (11,0 gegen 15,3 Prozent) sank der Anteil der Nichtversteuerten. Dies mag sich auch aus der erfolgreichen Arbeit des Zolls erklären.

    (DTZ 31/09)

  • IVW-Zahlen: Große Programm-Zeitschriften verlieren

    BERLIN (DTZ/kh). Die im Quartalsdurchschnitt verkaufte Auflage der Publikumszeitschriften lag im zurückliegenden Quartal bei insgesamt 113,74 Millionen Exemplaren und damit um rund 2,8 Prozent unter den Gesamtverkäufen des vorangegangenen Jahresviertels (1/2009: 116,99 Millionen).

    Der Rückgang geht vor allem zulasten der Kioskverkäufe (2/2009: insgesamt 43,63 Mio. Einzelverkäufe – gegenüber 1/2009 ein Minus von 5,3 Prozent), während sich die Anzahl der Abonnements mit insgesamt 51,13 Millionen Exemplaren (minus 0,22 Prozent) weitgehend stabil präsentiert. Im Titelbestand der von der IVW geprüften Publikumszeitschriften sind neben dem Ausscheiden einer Reihe auflagenstarker Titel auch wieder Neuzugänge zu verzeichnen, die mit hohen Stückzahlen zu den Gesamtverkäufen der Publikumspresse beitragen. Dies teilte die Informationsgemeinschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern (IVW) mit.

    (DTZ 30/2009)

  • Bayern schließt Raucherklubs

    MÜNCHEN (DTZ/red). Seit Mittwoch letzter Woche ist es amtlich: Bayern hat sich von seinem einstmals strikten und bundesweit schärfsten Rauchverbot verabschiedet.

    Eine entsprechende Novelle hat der Landtag letzte Woche durchgewunken. Ab 1. August darf in Bierzelten und Eckkneipen bis zu 75 Quadratmetern wieder geraucht werden. Auch in Gaststätten, die einen separaten Raum für Raucher anbieten können, ist Tabakkonsum zulässig.

    In der Gastronomie reagieren die Betroffenen mit gemischten Gefühlen. Medienberichten zufolge fühlen sich Wirte von Einraumlokalen zwischen 76 und 100 Quadratmetern sowie Betreiber von Raucherklubs dadurch benachteiligt. Denn der bayerische Gesetzgeber erklärt fortan das Rauchen in geschlossenen Gesellschaften nur für Hochzeiten und Geburtstage als zulässig. Raucherklubs fallen aus der Verordnung heraus.

    Der Verein zum Erhalt der bayerischen Wirtshauskultur (VEBWK) behält sich eigenen Angaben nach rechtliche Schritte dagegen vor, sagt Franz Bergmüller, 1. Vorsitzender des VEBWK. Ähnlich kritisch betrachte auch Heinrich Kohlhuber, Vorsitzender des Bundesvereins Gastronomie und Genuss (BVGG) diese neue Regelung.

    (DTZ 30/2009)

  • EuGH-Urteil zum Monopol von Sportwetten

    LUXEMBURG (DTZ/pnf). Jetzt steht das Datum für die Urteilsverkündung im Rechtsstreit über die Vereinbarkeit eines nationalen Sportwettenmonopols mit dem Europarecht (Rs. C-42/07) vor dem Europäischen Gerichtshof fest.

    Am 8. September 2009 wird das Luxemburger Gericht das Urteil in der Rechtssache „Liga Portuguesa“ verkünden. Dabei geht es um die Klage der portugiesischen Fußballliga sowie eines zu bwin, Sitz Gibraltar, gehörenden Buchmacherunternehmens gegen die zuständige portugiesische Behörde, die das Sportwettenangebot ausschließlich dem staatlich autorisierten Anbieter Santa Casa gestattet und gegen die Privatanbieter wegen Verstößen gegen dieses Monopol Bußgelder verhängt hatte.

    Die europäische Wettbranche erwartet aus dem Urteil Auswirkungen auf die gesamte EU. In Deutschland könnte dies Folgen für die Zukunft des Glücksspielstaatsvertrags haben. Allerdings beobachten Experten mit großem Interesse, ob das Urteil nur unter formalen Gesichtspunkten gefällt wird, oder ob es dabei auch auf die inhaltlichen Aspekte der Rechtsfrage eingehen wird, auf die sich dann auch die anderen EU-Länder einstellen müssten.

    (DTZ 30/2009)

  • Regelung neuer Mindestinhalte in Kraft

    BERLIN (DTZ/fok). Am 21. Juli 2009 ist im Bundesgesetzblatt Nr. 42 das Vierte Gesetz zur Veränderung von Verbrauchssteuergesetzen veröffentlicht worden, das auch umfangreiche Änderungen des Tabaksteuergesetzes beinhaltet.

    Diese betreffen in erster Linie der Implementierung des neuen IT-Verfahrens. Gleichzeitig enthält die Neufassung des Tabaksteuergesetzes in § 25 die Festlegung eines neuen Mindestinhalts für Zigarettenpackungen von künftig 19 Stück und für Feinschnittpackungen von 30 Gramm.

    Diese Vorschrift ist am 22. Juli 2009 in Kraft getreten. Die Hersteller sind damit jetzt verpflichtet, die Produktion von kleineren Packungen einzustellen. Für den Handel gilt aber eine Abverkaufsfrist für kleinere Packungsgrößen bis zum 31. Dezember 2009. Ab 1. Januar 2010 dürfen auch dort nur noch Kleinverkaufsverpackungen abgegeben werden, die den neuen Mindestinhaltsregelungen entsprechen. Hersteller wie Handel sollten daher ihre Bestände möglichst so aussteuern, dass die Altware bis spätestens zum Jahresende ausverkauft ist.

    (DTZ 30/2009)

  • DTZ-Umfrage: Verbraucher akzeptieren höhere Zigarettenpreise

    MAINZ (DTZ/fok). Seit gut zwei Wochen fließen neupreisige Zigaretten in den Einzelhandel, zunächst sporadisch, derzeit in deutlich stärkerem Maße. Die Reaktion der Verbraucher auf diese erste autonome, also nicht durch eine Steueränderung bedingte Preiserhöhung seit zehn Jahren ist verständlicherweise nicht begeistert, hat aber bisher nicht zu einer gravierenden Änderung des Kaufverhaltens geführt. Dies zeigt eine Umfrage der Tabak Zeitung im Fachhandel.

    Dabei ist die Reaktion der Verbraucher auf die aktuelle Preissituation nicht immer rational. So schildert etwa der Friedberger Fachhändler Paul Minturn: „Als ich einem Kunden die Marlboro OP noch altpreisig zu 4,00 Euro angeboten habe, meinte der: ‚Ach geben Sie mir dann doch lieber eine Big Pack.‘ Natürlich gibt es auch bei mir Kunden, die jetzt verstärkt Feinschnitt kaufen oder erstmals zum Stopfen übergegangen sind. Überhaupt läuft Feinschnitt gut. Bei den Neukunden investiere ich Zeit in die Beratung, damit der Kunde zu Produkten greift, die ihm und mir Freude machen.“ Unterm Strich stellt Minturn fest, dass schon in den letzten Jahren sich die Kreise der Preissensiblen und der Produkt- und Markentreuen deutlich voneinander getrennt haben und dass deshalb derzeit die Reaktionen nicht so heftig ausfallen. Das kann sich aber beim Schritt auf die 19er-OP wieder ändern.

    Auch Ludger Berens, Fachhändler in Paderborn, stellte bisher keine großen Probleme bei der Kundenakzeptanz für die höheren Zigarettenpreise fest. „Wenn man ihnen sagt, das ist die erste echte Erhöhung seit vielen Jahren, die nicht vom Fiskus kam, können die Kunden damit leben. Ich bereite sie jetzt schon auf die 19er-Packung vor, sage, dass der Preis dabei nicht steigt, weil zwei Zigaretten mehr drin sein werden.“ Seine Umsätze sind zur Zeit sogar leicht steigend. Der Feinschnitt wächst kontinuierlich, das aber bereits vor der Zigarettenpreiserhöhung. Bei Berens werden altpreisige Zigaretten gezielt nachgefragt, meist Stangenware. Aber die große Bevorratungswelle ist bisher ausgeblieben.

    (DTZ 30/2009)

  • Private Sportwetten in Rheinland-Pfalz verboten

    Lotto Rheinland-Pfalz wertet OVG-Urteil als großen Erfolg

    KOBLENZ (DTZ/vi). Als einen großartigen Erfolg für den Glücksspielstaatsvertrag und für Lotto Rheinland-Pfalz hat der rheinland-pfälzische Lotto-Geschäftsführer Hans-Peter Schössler die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Koblenz (OVG) im Hauptsacheverfahren gegen einen privaten Wettanbieter bewertet.

    Aus dieser OVG-Entscheidung, die am 15. Juli veröffentlicht wurde, geht hervor, dass die Vermittlung privater Sportwetten in Rheinland-Pfalz vorläufig verboten ist. Hintergrund ist die im Dezember vergangenen Jahres erfolgte Änderung des Landesglücksspielgesetzes. „Nunmehr kann der Staatsvertrag auch für das Land Rheinland-Pfalz seine Durchsetzung erfahren“, sagte Schössler.

    Dem Unternehmen Lotto gehe es nicht um eine grundsätzliche Absage an den Wettbewerb, sondern einfach darum, die Verhältnisse gerade zu rücken: „Es kann nicht sein, dass ein staatlicher Wettanbieter wie Oddset korrekt Steuern und Abgaben zahlt, während illegale Anbieter aus Gibraltar oder Malta auf dem deutschen Markt operieren, ohne auch nur einen Cent an den Staat zu bezahlen.“ Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes eröffne – so die Hoffnung von Schössler – jetzt die Möglichkeit, den Auftritt dieser Mitbewerber terrestrisch und im Internet zu untersagen.

    Im konkreten Fall ging es um einen privaten Anbieter aus Bad Kreuznach, dem die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) das Vermitteln von Sportwetten mit sofortiger Wirkung untersagt hatte. Einer Beschwerde des Anbieters gegen das Verbot hatte das OVG im August vergangenen Jahres zunächst noch stattgegeben und ihm damit das Anbieten von Sportwetten vorläufig wieder erlaubt.

    Begründet wurde die Entscheidung seinerzeit damit, dass ein Verbot nur dann zulässig wäre, wenn Rheinland-Pfalz die Vorgaben des neuen Glücksspielstaatsvertrages zur Bekämpfung der Spielsucht umgesetzt hätte.
    Genau dies ist nach Auffassung der Richter mit der Verabschiedung des neuen Landesglücksspielgesetzes im Dezember 2008 erfolgt. Damit sei das Verbot privater Sportwetten, welches das Monopol der Lotto Rheinland-Pfalz GmbH sichern solle, als Eingriff in die Berufsfreiheit der übrigen Wettvermittler nunmehr "voraussichtlich rechtmäßig".

    (DTZ 30/09)

  • Lotto-Chef Dr. Repnik: „Ein Annahmestellensterben darf und wird es nicht geben“

    STUTTGART (DTZ/vi/da). Dass viele Lottoverkaufsstellen in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind, bereitet Dr. Friedhelm Repnik große Sorgen. Der Geschäftsführer der derzeit im Deutschen Lotto- und Toto-Block federführenden Gesellschaft, Lotto Baden-Württemberg, hat beobachtet, dass sich die Lage für den Fachhandel mit dem Einsetzen der Wirtschaftskrise vielerorts verschärft hat.

    Im DTZ-Interview macht er deutlich: "Ein Annahmestellensterben in Deutschland darf und wird es aber nicht geben. Schließlich haben wir den gesetzlichen Auftrag, das Spielbedürfnis der Bevölkerung in geordnete und überwachte Bahnen zu lenken. Ohne Lotto-Annahmestellen in der Fläche ist dies nicht zu erfüllen. Wir stehen ohne Wenn und Aber zu unseren Partnern im Vertrieb!"

    Repnik warnt vor einer Liberalisierung des Glücksspielmarktes, was auch negative Folgen für die rund 24 000 bundesdeutschen Lottoverkaufsstellen hätte. Dann würden die international tätigen Glücksspielkonzerne massiv ins hiesige stationäre Geschäft einsteigen. Es käme zu einem Wettlauf um die besten Lagen. Letztlich würde in einem geöffneten Markt auch im Vertrieb nur noch eines zählen: die Maximierung der Rendite auf das eingesetzte Kapital. "Soweit dürfen wir es bei einem so sensiblen Gut wie Glücksspiel nie kommen lassen", betont Dr. Repnik.

    (DTZ 29/09)

  • Bayerisches Rauchverbot: „Ein erstes Etappenziel“

    VEBWK sieht vertane Chance beim Abstimmungsergebnis im Bayerischen Landtag zur Änderung des Gesundheitsschutzgesetzes

    MÜNCHEN (DTZ/pi). Der Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Gesundheitsschutzgesetzes, der heute in der Plenarsitzung des Bayerischen Landtags angenommen wurde, tritt am 1. August 2009 in Kraft und trifft in Teilen auf Zustimmung des Vereins zum Erhalt der bayerischen Wirtshauskultur (VEBWK).

    In der 27. Plenarsitzung des Bayerischen Landtags am 15. Juli 2009 stand unter anderem die Zweite Lesung zum Gesetzentwurf zur Änderung des Gesundheitsschutzgesetzes der Staatsregierung, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion FW auf der Tagesordnung. Nach den Ausführungen der einzelnen Fraktionen wurde in der abschließenden Abstimmung der Gesetzentwurf der Staatsregierung angenommen und tritt somit am 1. August 2009 in Kraft. Der Landesvorsitzende des VEBWK, Franz Bergmüller, ist in Teilen zufrieden mit diesem Ergebnis, bemängelt aber, dass eine echte Chance vergeben wurde, um eine klare und praktikable Lösung zu erzielen. „Wir haben mit diesem Abstimmungsergebnis ein erstes Etappenziel erreicht.“ Das geänderte Gesetz sei aber in einigen Punkten zu bürokratisch und insbesondere drei Punkte enthielten Konfliktstoff für den VEBWK:

    [bul] Dass lediglich ein Nebenraum in Gaststätten als Raucherraum genutzt werden könne, bringe den Stammtischen in Bayern keinen Frieden. „Die Schankregelung gehört entfernt“, ist Bergmüller überzeugt.

    [bul] Die Innovationsklausel gehöre mit Leben erfüllt. Das Ministerium müsse endlich Standards erlassen, um die hohen Kosten der Gastronomen zu legitimieren.

    [bul] Echte geschlossene Gesellschaften sollten nicht auf Hochzeiten und Geburtstagsfeiern beschränkt werden. Auch geschlossene Vereinssitzungen sollten unter diese Ausnahmeregelung fallen. Der VEBWK behalte sich diesbezüglich rechtliche Schritte vor, erläutert Bergmüller.

    (DTZ 30/09)