MÜNCHEN (DTZ/red). Seit Mittwoch letzter Woche ist es amtlich: Bayern hat sich von seinem einstmals strikten und bundesweit schärfsten Rauchverbot verabschiedet.
Eine entsprechende Novelle hat der Landtag letzte Woche durchgewunken. Ab 1. August darf in Bierzelten und Eckkneipen bis zu 75 Quadratmetern wieder geraucht werden. Auch in Gaststätten, die einen separaten Raum für Raucher anbieten können, ist Tabakkonsum zulässig.
In der Gastronomie reagieren die Betroffenen mit gemischten Gefühlen. Medienberichten zufolge fühlen sich Wirte von Einraumlokalen zwischen 76 und 100 Quadratmetern sowie Betreiber von Raucherklubs dadurch benachteiligt. Denn der bayerische Gesetzgeber erklärt fortan das Rauchen in geschlossenen Gesellschaften nur für Hochzeiten und Geburtstage als zulässig. Raucherklubs fallen aus der Verordnung heraus.
Der Verein zum Erhalt der bayerischen Wirtshauskultur (VEBWK) behält sich eigenen Angaben nach rechtliche Schritte dagegen vor, sagt Franz Bergmüller, 1. Vorsitzender des VEBWK. Ähnlich kritisch betrachte auch Heinrich Kohlhuber, Vorsitzender des Bundesvereins Gastronomie und Genuss (BVGG) diese neue Regelung.
(DTZ 30/2009)
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