Regelung neuer Mindestinhalte in Kraft

BERLIN (DTZ/fok). Am 21. Juli 2009 ist im Bundesgesetzblatt Nr. 42 das Vierte Gesetz zur Veränderung von Verbrauchssteuergesetzen veröffentlicht worden, das auch umfangreiche Änderungen des Tabaksteuergesetzes beinhaltet.

Diese betreffen in erster Linie der Implementierung des neuen IT-Verfahrens. Gleichzeitig enthält die Neufassung des Tabaksteuergesetzes in § 25 die Festlegung eines neuen Mindestinhalts für Zigarettenpackungen von künftig 19 Stück und für Feinschnittpackungen von 30 Gramm.

Diese Vorschrift ist am 22. Juli 2009 in Kraft getreten. Die Hersteller sind damit jetzt verpflichtet, die Produktion von kleineren Packungen einzustellen. Für den Handel gilt aber eine Abverkaufsfrist für kleinere Packungsgrößen bis zum 31. Dezember 2009. Ab 1. Januar 2010 dürfen auch dort nur noch Kleinverkaufsverpackungen abgegeben werden, die den neuen Mindestinhaltsregelungen entsprechen. Hersteller wie Handel sollten daher ihre Bestände möglichst so aussteuern, dass die Altware bis spätestens zum Jahresende ausverkauft ist.

(DTZ 30/2009)

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