Lotto Rheinland-Pfalz wertet OVG-Urteil als großen Erfolg
KOBLENZ (DTZ/vi). Als einen großartigen Erfolg für den Glücksspielstaatsvertrag und für Lotto Rheinland-Pfalz hat der rheinland-pfälzische Lotto-Geschäftsführer Hans-Peter Schössler die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Koblenz (OVG) im Hauptsacheverfahren gegen einen privaten Wettanbieter bewertet.
Aus dieser OVG-Entscheidung, die am 15. Juli veröffentlicht wurde, geht hervor, dass die Vermittlung privater Sportwetten in Rheinland-Pfalz vorläufig verboten ist. Hintergrund ist die im Dezember vergangenen Jahres erfolgte Änderung des Landesglücksspielgesetzes. „Nunmehr kann der Staatsvertrag auch für das Land Rheinland-Pfalz seine Durchsetzung erfahren“, sagte Schössler.
Dem Unternehmen Lotto gehe es nicht um eine grundsätzliche Absage an den Wettbewerb, sondern einfach darum, die Verhältnisse gerade zu rücken: „Es kann nicht sein, dass ein staatlicher Wettanbieter wie Oddset korrekt Steuern und Abgaben zahlt, während illegale Anbieter aus Gibraltar oder Malta auf dem deutschen Markt operieren, ohne auch nur einen Cent an den Staat zu bezahlen.“ Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes eröffne – so die Hoffnung von Schössler – jetzt die Möglichkeit, den Auftritt dieser Mitbewerber terrestrisch und im Internet zu untersagen.
Im konkreten Fall ging es um einen privaten Anbieter aus Bad Kreuznach, dem die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) das Vermitteln von Sportwetten mit sofortiger Wirkung untersagt hatte. Einer Beschwerde des Anbieters gegen das Verbot hatte das OVG im August vergangenen Jahres zunächst noch stattgegeben und ihm damit das Anbieten von Sportwetten vorläufig wieder erlaubt.
Begründet wurde die Entscheidung seinerzeit damit, dass ein Verbot nur dann zulässig wäre, wenn Rheinland-Pfalz die Vorgaben des neuen Glücksspielstaatsvertrages zur Bekämpfung der Spielsucht umgesetzt hätte.
Genau dies ist nach Auffassung der Richter mit der Verabschiedung des neuen Landesglücksspielgesetzes im Dezember 2008 erfolgt. Damit sei das Verbot privater Sportwetten, welches das Monopol der Lotto Rheinland-Pfalz GmbH sichern solle, als Eingriff in die Berufsfreiheit der übrigen Wettvermittler nunmehr "voraussichtlich rechtmäßig".
(DTZ 30/09)
Schreiben Sie einen Kommentar