VEBWK sieht vertane Chance beim Abstimmungsergebnis im Bayerischen Landtag zur Änderung des Gesundheitsschutzgesetzes
MÜNCHEN (DTZ/pi). Der Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Gesundheitsschutzgesetzes, der heute in der Plenarsitzung des Bayerischen Landtags angenommen wurde, tritt am 1. August 2009 in Kraft und trifft in Teilen auf Zustimmung des Vereins zum Erhalt der bayerischen Wirtshauskultur (VEBWK).
In der 27. Plenarsitzung des Bayerischen Landtags am 15. Juli 2009 stand unter anderem die Zweite Lesung zum Gesetzentwurf zur Änderung des Gesundheitsschutzgesetzes der Staatsregierung, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion FW auf der Tagesordnung. Nach den Ausführungen der einzelnen Fraktionen wurde in der abschließenden Abstimmung der Gesetzentwurf der Staatsregierung angenommen und tritt somit am 1. August 2009 in Kraft. Der Landesvorsitzende des VEBWK, Franz Bergmüller, ist in Teilen zufrieden mit diesem Ergebnis, bemängelt aber, dass eine echte Chance vergeben wurde, um eine klare und praktikable Lösung zu erzielen. „Wir haben mit diesem Abstimmungsergebnis ein erstes Etappenziel erreicht.“ Das geänderte Gesetz sei aber in einigen Punkten zu bürokratisch und insbesondere drei Punkte enthielten Konfliktstoff für den VEBWK:
[bul] Dass lediglich ein Nebenraum in Gaststätten als Raucherraum genutzt werden könne, bringe den Stammtischen in Bayern keinen Frieden. „Die Schankregelung gehört entfernt“, ist Bergmüller überzeugt.
[bul] Die Innovationsklausel gehöre mit Leben erfüllt. Das Ministerium müsse endlich Standards erlassen, um die hohen Kosten der Gastronomen zu legitimieren.
[bul] Echte geschlossene Gesellschaften sollten nicht auf Hochzeiten und Geburtstagsfeiern beschränkt werden. Auch geschlossene Vereinssitzungen sollten unter diese Ausnahmeregelung fallen. Der VEBWK behalte sich diesbezüglich rechtliche Schritte vor, erläutert Bergmüller.
(DTZ 30/09)
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