Cannabis: Liberale fürchten Bürokratie

BERLIN // Erst fanden Befürworter die Vorschläge zum Thema Cannabis aus dem Gesundheitsministerium enttäuschend, jetzt kommt erneut Widerstand gegen die vorgeschlagenen Regeln auf – diesmal erheben die Liberalen Einspruch.

FDP warnt vor Bürokratiemonster
Wie die „Rheinische Post“ berichtet, schießt die FDP vor allem gegen die Besitzobergrenze. „Schließlich kontrolliert auch niemand, wie viele Flaschen Wein jemand im Keller lagert“, heißt es aus der Partei.

Die Liberalen warnten laut dem Bericht Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) davor, mit dem geplanten Cannabis-Gesetz für zu viel Bürokratie zu sorgen. „In der jetzt vorliegenden Form würde ein echtes Bürokratiemonster entstehen, das sich kaum kontrollieren lässt“, sagte die sucht- und drogenpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion Kristine Lütke. Die Politikerin forderte „weitreichende Nachbesserungen“ für eine andere Grundauffassung in der Cannabis-Politik.

Anbau und Abgabe von Cannabis
Lauterbach will mit dem Gesetz den Anbau und die Abgabe von Cannabis innerhalb spezieller Vereine, sogenannter „Cannabis-Clubs“, unter womöglich strengen Regeln erlauben. Zudem sollen Erwachsene 25 Gramm des Rauschmittels besitzen sowie maximal drei Pflanzen für den Eigenbedarf anbauen dürfen.

Hinsichtlich der Kontrollierbarkeit sieht Lütke die Grenze für den Eigenbesitz kritisch. „Eine Besitzobergrenze lehnen wir als FDP-Bundestagsfraktion beispielsweise entschieden ab“, sagte sie. Sie forderte stattdessen „verhältnismäßige und treffsichere Regularien, die für echten Jugendschutz sorgen und gleichzeitig nicht zu einer Mehrbelastung von Polizei und Justiz führen“.

Lauterbachs Ministerium rechnet einem überarbeiteten Entwurf des Gesetzes zufolge durch das Legalisieren mit geringeren Kosten bei Polizei, Gerichten und Gefängnissen von mehr als einer Milliarde Euro pro Jahr. Wann Cannabis in Deutschland legal sein könnte, ist noch unklar. Befürworter, hoffen, dass die Legalisierung noch 2023 umgesetzt wird.

Der Referentenentwurf vom 6. Juli zum „Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften“ umfasst 161 Seiten.

red

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