Schlagwort: Gesetzgebung

  • Cannabis: Liberale fürchten Bürokratie

    BERLIN // Erst fanden Befürworter die Vorschläge zum Thema Cannabis aus dem Gesundheitsministerium enttäuschend, jetzt kommt erneut Widerstand gegen die vorgeschlagenen Regeln auf – diesmal erheben die Liberalen Einspruch.

    FDP warnt vor Bürokratiemonster
    Wie die „Rheinische Post“ berichtet, schießt die FDP vor allem gegen die Besitzobergrenze. „Schließlich kontrolliert auch niemand, wie viele Flaschen Wein jemand im Keller lagert“, heißt es aus der Partei.

    Die Liberalen warnten laut dem Bericht Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) davor, mit dem geplanten Cannabis-Gesetz für zu viel Bürokratie zu sorgen. „In der jetzt vorliegenden Form würde ein echtes Bürokratiemonster entstehen, das sich kaum kontrollieren lässt“, sagte die sucht- und drogenpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion Kristine Lütke. Die Politikerin forderte „weitreichende Nachbesserungen“ für eine andere Grundauffassung in der Cannabis-Politik.

    Anbau und Abgabe von Cannabis
    Lauterbach will mit dem Gesetz den Anbau und die Abgabe von Cannabis innerhalb spezieller Vereine, sogenannter „Cannabis-Clubs“, unter womöglich strengen Regeln erlauben. Zudem sollen Erwachsene 25 Gramm des Rauschmittels besitzen sowie maximal drei Pflanzen für den Eigenbedarf anbauen dürfen.

    Hinsichtlich der Kontrollierbarkeit sieht Lütke die Grenze für den Eigenbesitz kritisch. „Eine Besitzobergrenze lehnen wir als FDP-Bundestagsfraktion beispielsweise entschieden ab“, sagte sie. Sie forderte stattdessen „verhältnismäßige und treffsichere Regularien, die für echten Jugendschutz sorgen und gleichzeitig nicht zu einer Mehrbelastung von Polizei und Justiz führen“.

    Lauterbachs Ministerium rechnet einem überarbeiteten Entwurf des Gesetzes zufolge durch das Legalisieren mit geringeren Kosten bei Polizei, Gerichten und Gefängnissen von mehr als einer Milliarde Euro pro Jahr. Wann Cannabis in Deutschland legal sein könnte, ist noch unklar. Befürworter, hoffen, dass die Legalisierung noch 2023 umgesetzt wird.

    Der Referentenentwurf vom 6. Juli zum „Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften“ umfasst 161 Seiten.

    red

  • Kritik am Gesetz

    BERLIN // Der Verband des [link|https://vd-eh.de/ ]E-Zigarettenhandels (VdeH)[/link] fordert Klarheit und eindeutige Definitionen für den Fachhandel, der unter einer unzureichenden Begriffsbestimmung der Produkte, die von der Tabaksteuer-Gesetzgebung betroffen sind, leide.

    Dem Verband liegen Fälle vor, bei denen während der Kontrollen in Fachgeschäften auch Hardware beziehungsweise Zubehör geprüft und in Frage gestellt wurden. Mit der Begründung, dass es sich hierbei um „Komponenten zur Selbstfertigung von Substanzen zur Verwendung in E-Zigaretten“ handeln würde, wurden Inhaber und Angestellte unnötigerweise verunsichert.

    Gesetz benötigt Überarbeitung
    „Auch wenn die Missverständnisse sich schnell aufgeklärt haben: Das wäre sicherlich nicht passiert, wenn der Gesetzgeber von Anfang an eine klare Definition geliefert hätte und Expertenmeinungen im Gesetzgebungsverfahren berücksichtigt worden wären. Sowohl die Zollbeamten als auch E-Zigaretten-Fachhändler sehen sich nun einer mehr als schwammigen Definitionen ausgesetzt. Das Gesetz benötigt dringend eine Überarbeitung und klare Vollzugsregelungen“, erklärt VdeH-‧Geschäftsführer Oliver Pohland.

    Zum Hintergrund: Mit Änderung des Tabaksteuergesetzes werden seit dem 1. Juli 2022 auch Liquids und Mischkomponenten als Substitute für Tabakwaren versteuert. Die Steuer gilt pro Milliliter und wird per Steuerbanderole ausgewiesen. Als Subs‧titute für Tabakwaren zählen dabei alle Erzeugnisse, die zum Konsum mittels eines Geräts erzeugten Aerosols oder Dampfs geeignet sind.

    Missachtung sämtlicher Expertenmeinungen
    „Es ist dringend erforderlich, dass die Politik und die Generalzolldirektion Klarheit schaffen. Das ist sowohl für die kontrollierenden Zöllner, als auch für die Händler unverzichtbar“, betont Pohland. „Die Modernisierung des Tabaksteuergesetzes wurde am Ende der letzten Legislaturperiode vom damaligen Finanzminister und jetzigen Bundeskanzler Olaf Scholz unter Hochdruck und unter Missachtung sämtlicher Expertenmeinungen durchgedrückt. Bereits im Vorfeld wurde das Gesetz aufgrund falscher Annahmen, praxisferner Bestimmungen und utopischen Erwartungen massiv kritisiert. Mehrere Klagen, unter anderem vom VdeH selbst, sind seither eingereicht worden“, so der Verbandschef.


    vi

    Weitere Infos unter:
    https://vd-eh.de/

  • Aufruf des Bundesverbandes der Zigarrenindustrie

    BONN // In einem offenen Brief appelliert der Bundesverband der Zigarrenindustrie (BdZ) an Genießer von Zigarren und Zigarillos, Hersteller und Tabakwarenfachhändler, sich an einer EU-Konsultation zu beteiligen. Im Folgenden veröffentlicht DTZ-Online das Schreiben:

    Die meisten Gesetzgebungsverfahren haben Ihren Ursprung in Brüssel, so auch die meisten Regulierungen, die die Tabakprodukte betreffen. Die bekannteste ist dabei die Tabakproduktrichtlinie (TPDII), deren Überarbeitung jetzt ansteht – man redet also jetzt über TPDIII und wahrscheinlich weitere massive Einschränkungen auch für unser Genussgut Zigarre und Zigarillo.

    In diesem Gesetzgebungsverfahren organisiert die Europäische Kommission eine Sondierung (verfügbar in allen EU-Sprachen) zur "Bewertung des Rechtsrahmens für die Eindämmung des Tabakkonsums", in der bewertet wird, ob Änderungen des EU-Rahmens zur Eindämmung des Tabakkonsums erforderlich sind, um das Ziel der Kommission zu unterstützen, bis 2040 eine "tabakfreie Generation" zu erreichen.

    Im Rahmen dieses Prozesses haben Sie die Möglichkeit Ihre Meinung abzugeben.

    Die Feedback-Phase läuft bis zum 17. Juni 2022.

    Zu einem späteren Zeitpunkt wird noch eine sogenannte öffentliche Konsultation erfolgen.

    Geben Sie Ihrer Stimme Gehör, damit Zigarren und Zigarillos als ein besonderes Genussgut und nicht als Suchtartikel behandelt wird. Die aktuelle TPDII gibt für unsere Produktgattung einige Ausnahmen, so sind Bildwarnhinweise nicht verpflichtend und Aromen dürfen in den Produkten verwendet werden.

    Sie können [link|https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/13481-Evaluation-of-the-legislative-framework-for-tobacco-control_de ]hier [/link]teilnehmen, indem Sie sich zuerst auf der EU-Website „Have your say“ registrieren.

    Bitte beachten Sie:
    Auch wenn das Thema emotional aufwühlt, halten Sie sich an die sprachliche Etikette, die unseres Produktes würdig ist.
    Sie dürfen nur 4000 Zeichen benutzen.

    Als Bundesverband der Zigarrenindustrie werden wir keinen festen Text vorgeben, denn wenn sich die Texte gleichen, werden diese meist nicht gewertet. Wir empfehlen allerdings folgende Themen anzusprechen:

    [bul]Zigarren und Zigarillos sind als gemeinsame und besondere Kategorie im Tabakmarkt zu sehen
    [bul]Es handelt sich um ein Genuss- und Kulturgut
    [bul]Es wird nur gelegentlich und zu besonderen Anlässen geraucht
    [bul]Wir sind selbstbestimmte und erwachsene Konsumenten
    [bul]Kein Jugendschutzproblem
    [bul]Verwendete Aromen führen nicht dazu, dass mehr geraucht wird oder von Zigaretten auf Zigarren oder Zigarillos umgeswitcht wird.
    [bul]Aktuelle Ausnahmen führen nicht dazu, dass Zigarettenraucher auf Zigarren / Zigarillos umsteigen – das belegen alle Statistiken.
    [bul]Die aktuellen Regeln aus TPDII sind umfassend und informieren über alle Risiken
    [bul]Sind Sie Hersteller oder Fachhändler sprechen Sie bitte auch die wirtschaftliche Bedeutung für Ihr Unternehmen und die Beschäftigten an. Ebenso die Bedeutung für die Herstellung von Zigarren und Zigarillos in anderen Staaten kann erwähnt werden.

    Wenn Sie spezielle Fragen haben oder Unterstützung bei der Einreichung benötigen, wenden Sie sich bitte den BdZ unter info@zigarren-verband.de.

    Werden Sie jetzt aktiv!

    pi

  • Elektromobilität im Handel

    KÖLN // Mit der Initiative E-Mobilität im Handel greift das EHI Retail Institute gemeinsam mit seinen Partnern, das Thema Elektromobilität und Ladesäulen am Point-of-Sale im Einzelhandel auf. Ziel der Initiative ist es den Handel über bereits existierende Konzepte und Lösungen zu informieren und darüber hinaus diese weiterzuentwickeln sowie Stärken und Schwächen der jeweiligen Systeme zu identifizieren.

    Das EHI Retail Institut hat im Rahmen der Initiative [link|https://www.ehi-elektromobilitaet.de/]„E-Mobilität im Handel“[/link] eine Studie durchgeführt, um die Bereitschaft von Handelsunternehmen zum Einsatz von Ladestationen auf Kundenparkplätzen zu ermitteln.

    Höherer Anteil
    Rund 39 Prozent der Handelsunternehmen bieten in ihrem Filialnetz schon heute mindestens eine Lademöglichkeit in ihrem Filialnetz an, deutschlandweit sind es über 1.000 Ladestationen. Auch der Anteil von Parkplätzen mit Ladepunkten steigt: 44 Prozent der Händler haben an mehr als 5 Prozent ihrer unternehmenseigenen Parkplätze mindestens eine Ladestation für Elektromobilität eingerichtet. Diesen Anteil konnten in der Vorjahreserhebung nur halb so viele Unternehmen ausweisen.

    Motivation Kundenservice
    29 Prozent der befragten Handelsunternehmen bieten ihren Kunden derzeit noch keine Ladestationen für Elektromobilität an, aber planen es für die Zukunft. Fast die Hälfte (45 Prozent) möchte bis zum nächsten Jahr bis zu zehn erste oder weitere Ladestationen in ihrem Filialnetz errichten. Über 20 Prozent der Unternehmen planen sogar mehr als 50 Ladestationen. Als Grund für den Ausbau der Ladeinfrastruktur wird an erster Stelle die damit angebotene Serviceleistung für die Kunden genannt. Danach folgen als Gründe die Gesetzgebung sowie eine innovative Geschäftsstrategie.

    Das EHI Retail Institut hat dazu ein [link|https://www.ehi.org/de/studien/whitepaper-elektromobilitaet-im-handel-2019/]Whitepaper[/link] online gestellt.

    red

  • Norwegen auf Anti-Tabak-Kurs

    BERGEN // In Norwegen dürfen Zigaretten und Snus nur noch in neutralen Verpackungen verkauft werden. Damit verschärft die Regierung den eingeschlagenen Anti-Raucher-Kurs.

    Der Blick auf Markenlogos von Zigaretten und Snus blieb den meisten Norwegern schon länger verwehrt: In den meisten Verkaufsstellen in skandinavischen Ländern müssen Tabakwaren aller Art in speziellen Schränken aufbewahrt werden und sind damit für Kunden nicht sichtbar. Erst auf Anfrage werden sie von den Verkäufern hervorgeholt. Ausnahmen gibt es lediglich für spezialisierte Tabakwarengeschäfte.

    Einheitsfarbe und einheitlicher Marken-Schriftzug
    Nun hat die norwegische Regierung mit einem neuen Gesetz neutrale Verpackungen für Zigaretten und Snus angeordnet: Alle Packungen haben zukünftig eine Einheitsfarbe, auf denen die Markennamen nur noch in einer einheitlichen Schrift stehen. Logos werden somit gänzlich von der Packungsoberfläche verbannt.

    Der Tabakwarenhersteller Swedish Match hatte im November 2017 mit einer Klage gegen den norwegischen Staat noch versucht, die „Plain-Packaging“-Regelung abzuwenden. Dieser Versuch blieb jedoch erfolglos, der Start der neuen Regulierung am 1. Juli 2018 wurde damals bestätigt.

    Schärfste Anti-Raucher-Gesetze
    „Die Verpackung war eine der letzten Werbemöglichkeiten für Tabakwarenhersteller“, sagt Bjørn Guldvog vom norwegischen Gesundheitsministerium und spricht von einem wichtigen Schritt für das langfristige Ziel einer tabakfreien Gesellschaft. Was die Maßnahme für die Tabakindustrie bedeutet und inwiefern sie sich auf den Absatz auswirkt, bleibt abzuwarten. Norwegen hat jetzt schon eine der härtesten und stringentesten Anti-Raucher-Gesetzgebungen der Welt und verbot das Rauchen auf öffentlichen Plätzen bereits 2004.

    Durch die Rauchverbote steigt indes der Verbrauch von Snus, der traditionellen Tabakvariante, die nicht geraucht, sondern unter die Lippe geschoben wird. Zwar wurde das Produkt in der EU verboten, Norwegen ist aber lediglich ein assoziiertes Mitglied der EU. Laut dem norwegischen Statistikamt SSB ist Snus hier mittlerweile populärer als Zigaretten. Demnach konsumieren zwölf Prozent der Norweger Snus, während lediglich elf Prozent zur Zigarette greifen. Durch die hohe Besteuerung sind Tabakwaren in Norwegen extrem teuer: Eine Zigarettenpackung kostet im Schnitt elf Euro. mar

    (DTZ 29/18)

  • Noch kein Werbeverbot

    BERLIN // Das Verbot von Tabakwerbung im Außenbereich ist vom Tisch – zumindest vorerst. Das haben Unionspolitiker auf der Jahrestagung des Markenverbandes bestätigt.

    Demnach wird das Gesetz in dieser Legislaturperiode nicht mehr verabschiedet. Das schreibt die „Lebensmittel Zeitung“. Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt hatte bislang darauf gedrungen, den Entwurf möglichst rasch durchs Gesetzgebungsverfahren zu bringen. Damit sollte die Situation in Deutschland an die in anderen Ländern der Europäischen Union angeglichen werden. Dem Entwurf zufolge soll von 2020 an die Werbung auf Plakaten und Litfaßsäulen verboten werden – auch für E-Zigaretten.

    CSU-Generalsekretär Andreas Scheuer betonte, es sei „gut, dass das Verbot nicht kommt“. Auch sein CDU-Amtskollege Peter Tauber machte deutlich, dass es keine neuen Werbeverbote geben solle. Dies habe seine Partei beschlossen.

    Ganz ähnlich äußerte sich Christian Flisek, der für die SPD im Bundestag sitzt. Er sagte, seiner Meinung nach dürfe es keine weiteren Verbote geben. Aber: Am 25. Juni kommen die SPD-Mitglieder in Dortmund zu ihrem Wahl-Parteitag zusammen; dort könne die Position sich im Rahmen des kommenden Regierungsprogramms ändern.

    Michael Kellner von den Grünen sieht dagegen Handlungsbedarf: „Ich bin für ein Verbot von Tabakwerbung im öffentlichen Raum“, führte er aus. Der Politische Geschäftsführer der Partei kritisierte, dass Deutschland in diesem Punkt nun zusammen mit Bulgarien Schlusslicht in der EU sei.

    Pragmatisch zeigte sich dagegen Nicola Beer, Generalsekretärin der FDP: „Was konsumiert werden darf, sollte auch beworben werden dürfen.“

    red

    (DTZ 23/17)

  • Russlands Zigarettenmarkt schrumpft

    MAINZ (DTZ/red). Der russische Zigarettenmarkt wird bis Jahresende um acht bis zehn Prozent schrumpfen, prognostiziert Mitsuomi Koizumi, CEO von Japan Tobacco (JT).

    Als Gründe nennt der JT-Chef die restriktive Anti-Tabak-Gesetzgebung Russlands und eine gedämpfte Konjunkturentwicklung. Dazu zählt er auch die Tabaksteuererhöhung sowie das kürzlich in Kraft getretene Rauchverbot in Restaurants und Cafés, berichtet „The Moskow Times“.

    Für die sinkenden Umsätze macht Mitsuomi ebenso ein verändertes Konsumverhalten verantwortlich. Statt bei ihrer Marke zu bleiben, würden sich viele Raucher für preisgünstigere Zigarettenmarken entscheiden.

    (DTZ 25/14)

  • Gebr. Heinemann Tabakwaren schließt zum Jahresende

    HAMBURG (DTZ/pnf). Das Hamburger Familienunternehmen Gebr. Heinemann KG, mit dem Schwerpunkt Groß- und Einzelhandel im internationalen Reisemarkt, hat beschlossen, sich ausschließlich auf das eigene Kerngeschäft zu konzentrieren. Im Einklang mit dieser Strategie wird das im Inland tätige Tochterunternehmen Gebr. Heinemann Tabakwaren-Import- und Vertriebsgesellschaft zum Jahresende 2011 geschlossen.

    Die Gebr. Heinemann Tabak GmbH ist seit fast 45 Jahren ein verlässlicher Partner des Tabakwarenfachhandels und Vertreter internationaler Marken. Sowohl der Wegfall vieler traditioneller Nischenprodukte als auch die immer stärkere Konzentration auf einige wenige Hersteller im Tabakmarkt haben dazu beigetragen, dass die Tabak GmbH sich als reines Handelshaus nicht zu dem starken Standbein entwickeln konnte, welches ihr ursprünglich zugedacht worden war.

    Claus Heinemann: „Es ist eine Entscheidung, die uns unglaublich schwer gefallen ist und zu der wir uns im wahrsten Sinne des Wortes durchgerungen haben. Der Hauptgrund liegt eindeutig in der Fokussierung auf unser seit 131 Jahren bestehendes Geschäft im Reisemarkt. Neben den bereits genannten Veränderungen im Tabakmarkt spielte bei unserer Entscheidung auch die immer stärker werdende Anti-Raucher-Gesetzgebung eine Rolle, die unsere Aktivitäten mit Tabakspezialitäten im Fachhandel nicht leichter gemacht hat. Es entspricht unserem unternehmerischen Selbstverständnis, für die betroffenen 40 Mitarbeiter gute, faire Lösungen zu finden.“

    (DTZ 14/11)

  • Verschärftes Gesetz

    LONDON (DTZ/red). England verschärft seine Anti-Tabak-Maßnahmen. Die neue Gesetzgebung verbietet künftig die öffentliche Auslage, oder Präsentation von Tabakprodukten in Geschäften. Dies verkündete die britische Regierung Medienberichten zufolge pünktlich zum nationalen Nichtrauchertag am 9. März.

    Eine Ausnahmeregelung erlaubt befristete Auslagen unter bestimmten, eingeschränkten Umständen wie Inventur und Instandhaltungsarbeiten, teilt das Gesundheitsministerium mit.

    Die Verordnungen sollen für große Geschäfte ab 6. April 2012 und für alle anderen Geschäfte ab 6. April 2015 in Kraft treten. Zum Thema Einheitspackungen für Zigaretten und andere Tabakprodukte will sich die Regierung alles offen halten und zunächst eine öffentliche Diskussion anstoßen.

    Bis Ende des Jahres werde man die verschiedenen Varianten erörtern, heißt es. Die Zigarettenindustrie und der Einzelhandel verurteilen die Maßnahmen, da sie den illegalen Handel und die Zigarettenfälscher unterstützen. Einheitspackungen seien natürlich leichter zu fälschen, heißt es. Unabhängig davon tritt ab 1. Oktober 2011 auch ein Verbot für Zigarettenautomaten in Kraft.

    (DTZ 10/11)