Kritik am Gesetz

BERLIN // Der Verband des [link|https://vd-eh.de/ ]E-Zigarettenhandels (VdeH)[/link] fordert Klarheit und eindeutige Definitionen für den Fachhandel, der unter einer unzureichenden Begriffsbestimmung der Produkte, die von der Tabaksteuer-Gesetzgebung betroffen sind, leide.

Dem Verband liegen Fälle vor, bei denen während der Kontrollen in Fachgeschäften auch Hardware beziehungsweise Zubehör geprüft und in Frage gestellt wurden. Mit der Begründung, dass es sich hierbei um „Komponenten zur Selbstfertigung von Substanzen zur Verwendung in E-Zigaretten“ handeln würde, wurden Inhaber und Angestellte unnötigerweise verunsichert.

Gesetz benötigt Überarbeitung
„Auch wenn die Missverständnisse sich schnell aufgeklärt haben: Das wäre sicherlich nicht passiert, wenn der Gesetzgeber von Anfang an eine klare Definition geliefert hätte und Expertenmeinungen im Gesetzgebungsverfahren berücksichtigt worden wären. Sowohl die Zollbeamten als auch E-Zigaretten-Fachhändler sehen sich nun einer mehr als schwammigen Definitionen ausgesetzt. Das Gesetz benötigt dringend eine Überarbeitung und klare Vollzugsregelungen“, erklärt VdeH-‧Geschäftsführer Oliver Pohland.

Zum Hintergrund: Mit Änderung des Tabaksteuergesetzes werden seit dem 1. Juli 2022 auch Liquids und Mischkomponenten als Substitute für Tabakwaren versteuert. Die Steuer gilt pro Milliliter und wird per Steuerbanderole ausgewiesen. Als Subs‧titute für Tabakwaren zählen dabei alle Erzeugnisse, die zum Konsum mittels eines Geräts erzeugten Aerosols oder Dampfs geeignet sind.

Missachtung sämtlicher Expertenmeinungen
„Es ist dringend erforderlich, dass die Politik und die Generalzolldirektion Klarheit schaffen. Das ist sowohl für die kontrollierenden Zöllner, als auch für die Händler unverzichtbar“, betont Pohland. „Die Modernisierung des Tabaksteuergesetzes wurde am Ende der letzten Legislaturperiode vom damaligen Finanzminister und jetzigen Bundeskanzler Olaf Scholz unter Hochdruck und unter Missachtung sämtlicher Expertenmeinungen durchgedrückt. Bereits im Vorfeld wurde das Gesetz aufgrund falscher Annahmen, praxisferner Bestimmungen und utopischen Erwartungen massiv kritisiert. Mehrere Klagen, unter anderem vom VdeH selbst, sind seither eingereicht worden“, so der Verbandschef.


vi

Weitere Infos unter:
https://vd-eh.de/

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