Schlagwort: Zigarettenhandel

  • Besserer Jugendschutz

    BERLIN // Im Rahmen des kontinuierlichen Engagements, einen umfassenden Jugendschutz zu gewährleisten, hat der Verband des E-Zigarettenhandels (VdeH) über seine [link|https://vd-eh.de/jugendschutz/]neueste Initiative [/link]informiert.

    Flyer für den Einzelhandel
    Der Verband hat Aufkleber, ein digitales Logo und einen Flyer entwickelt, die speziell für Einzelhändler konzipiert sind. Mit der Aktion zielt der VdeH darauf ab, den Verkauf von E-Zigaretten an Personen unter 18 Jahren auch über die Grenzen der Mitglieder des Verbands hinaus konsequent zu unterbinden.

    „Wir sind überzeugt, dass der Fachhandel als Vorreiter und Vorbild für funktionierenden Jugendschutz durch gemeinsames Handeln damit einen wichtigen Beitrag leisten und damit das langjährige verantwortungsvolle Geschäftsgebaren unserer Mitglieder und der Branche erneut unterstreichen kann“, kommentiert VdeH-Geschäftsführer Oliver Pohland die Aktion.

    Jugendschutz geht vor
    Mit der Kampagne soll das Bewusstsein für die gesetzlichen Bestimmungen geschärft werden. Der Verband möchte an die Bedeutung des Jugendschutzes erinnern und ein Signal der besonderen Verantwortung in die Politik senden. Die Aufkleber werden gut sichtbar in den Verkaufsstellen an der Eingangstür, an Schaufenstern und in den Geschäften angebracht, um ein klares Zeichen zu setzen.

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  • Kritik am Gesetz

    BERLIN // Der Verband des [link|https://vd-eh.de/ ]E-Zigarettenhandels (VdeH)[/link] fordert Klarheit und eindeutige Definitionen für den Fachhandel, der unter einer unzureichenden Begriffsbestimmung der Produkte, die von der Tabaksteuer-Gesetzgebung betroffen sind, leide.

    Dem Verband liegen Fälle vor, bei denen während der Kontrollen in Fachgeschäften auch Hardware beziehungsweise Zubehör geprüft und in Frage gestellt wurden. Mit der Begründung, dass es sich hierbei um „Komponenten zur Selbstfertigung von Substanzen zur Verwendung in E-Zigaretten“ handeln würde, wurden Inhaber und Angestellte unnötigerweise verunsichert.

    Gesetz benötigt Überarbeitung
    „Auch wenn die Missverständnisse sich schnell aufgeklärt haben: Das wäre sicherlich nicht passiert, wenn der Gesetzgeber von Anfang an eine klare Definition geliefert hätte und Expertenmeinungen im Gesetzgebungsverfahren berücksichtigt worden wären. Sowohl die Zollbeamten als auch E-Zigaretten-Fachhändler sehen sich nun einer mehr als schwammigen Definitionen ausgesetzt. Das Gesetz benötigt dringend eine Überarbeitung und klare Vollzugsregelungen“, erklärt VdeH-‧Geschäftsführer Oliver Pohland.

    Zum Hintergrund: Mit Änderung des Tabaksteuergesetzes werden seit dem 1. Juli 2022 auch Liquids und Mischkomponenten als Substitute für Tabakwaren versteuert. Die Steuer gilt pro Milliliter und wird per Steuerbanderole ausgewiesen. Als Subs‧titute für Tabakwaren zählen dabei alle Erzeugnisse, die zum Konsum mittels eines Geräts erzeugten Aerosols oder Dampfs geeignet sind.

    Missachtung sämtlicher Expertenmeinungen
    „Es ist dringend erforderlich, dass die Politik und die Generalzolldirektion Klarheit schaffen. Das ist sowohl für die kontrollierenden Zöllner, als auch für die Händler unverzichtbar“, betont Pohland. „Die Modernisierung des Tabaksteuergesetzes wurde am Ende der letzten Legislaturperiode vom damaligen Finanzminister und jetzigen Bundeskanzler Olaf Scholz unter Hochdruck und unter Missachtung sämtlicher Expertenmeinungen durchgedrückt. Bereits im Vorfeld wurde das Gesetz aufgrund falscher Annahmen, praxisferner Bestimmungen und utopischen Erwartungen massiv kritisiert. Mehrere Klagen, unter anderem vom VdeH selbst, sind seither eingereicht worden“, so der Verbandschef.


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    Weitere Infos unter:
    https://vd-eh.de/

  • „Große Herausforderungen“

    MAINZ // Auch zu diesem Jahreswechsel hat DTZ wichtige Verbände der Tabakwirtschaft dazu befragt, wie sie das neue Jahr einschätzen. Diese Gastbeiträge druckt die Redaktion in diesen Wochen. Im dritten Teil der Reihe äußert sich Oliver Pohland, Geschäftsführer beim Verband des E-Zigarettenhandels (VdeH).

    Vor dem Hintergrund weltweiter Krisen, die sich in einer gesunkenen Kauflaune infolge der steigenden Energiekosten ausdrücken, wird die Branche auch 2023 vor große Herausforderungen gestellt. Neben dem zunehmenden Schmuggel, der sich durch die Einführung einer Steuer auf Flüssigkeiten für E-Zigaretten zu einer lukrativen Einnahmequelle für Kriminelle entwickelt hat, haben auch die Zunahme von teils irregulären Verkäufen auf Online-Plattformen, die Verbreitung von Plagiaten und der Anstieg unzulässiger Werbung durch Influencer in den Sozialen Medien der Branche geschadet. Wir erwarten, dass sich dieser Trend 2023 fortsetzen wird, da seitens der Behörden aufgrund der hohen Anzahl der Verstöße eine effektive Verfolgung kaum stattfindet. Dies führt dazu, dass eine abschreckende Wirkung ausbleibt und der potenzielle Gewinn damit sogar die zu erwartende Strafe aufwiegt.

    Umsetzung der Tabaksteuerreform
    Auch die weiterhin bestehenden Probleme bei der Umsetzung der Tabaksteuerreform werden 2023 voraussichtlich zu verschiedenen Problemen führen. Hierbei ist insbesondere der Stichtag 13. Februar maßgebend. Bis zu diesem Tag müssen sämtliche unversteuerte Altbestände abverkauft sein. Das Inbesitzhalten unversteuerter Ware nach dem Stichtag kann eine Steuerstraftat darstellen. Unsere Bemühungen für eine Ausweitung dieser Frist auf ein realistischeres Maß (analog der Frist für Shisha-Tabak) waren leider nicht erfolgreich.

    Viele kleine Händler haben bereits die Segel gestrichen und ihr Geschäft aufgegeben. Wir erwarten leider, dass dieser beunruhigende Trend weitergeht und sich der Markt nach und nach auf größere Player konzentrieren wird.


    Unüberschaubare Probleme

    Über allem schweben die Bestrebungen, die Aromenvielfalt einzuschränken, was zu unüberschaubaren Problemen führen kann. Ein Großteil der Konsumenten bevorzugt fruchtige oder süße Aromen. Eine Reduzierung auf Tabak-Aromen könnte einerseits zu einer Verlagerung des Konsums von der E-Zigarette zur klassischen Tabakzigarette führen, andererseits birgt sie auch die Gefahr, dass Konsumenten auf ungeeignete Aromen zurückgreifen, die von den Konsumenten selbst oder vom Schwarzmarkthändler hinzugegeben werden.

    Eine solche Einschränkung hätte daher nicht nur einen gravierenden Einfluss auf die Branche, sondern würde auch den Umstieg der Raucher auf weniger schädliche Alternativen gefährden und wäre in jeglicher Hinsicht kontraproduktiv.

    Unsere Bemühungen werden sich daher auch im nächsten Jahr darauf konzentrieren, solche Einschränkungen abzuwenden und unverhältnismäßige regulatorische Eingriffe zu verhindern.

  • Klage gegen Rohstoff-Steuern

    SAARBRÜCKEN // Klage gegen Regeln des Tabaksteuermodernisierungsgesetzes (TabStMoG): Zwei Betroffene haben sich jetzt dagegen verwehrt, dass Rohstoffe wie Propylenglykol, pflanzliches Glycerin, destilliertes Wasser und Aromen als „Substitute für Tabakwaren“ besteuert werden.

    Am 4. Oktober wurde die Klage gegen das Hauptzollamt Saarbrücken beim Finanzgericht des Saarlands eingereicht. Darauf weist der Verband des E-Zigarettenhandels (VdeH) hin. In der Klage geht es demnach um die Besteuerung von Rohstoffen und die damit einhergehenden Interpretationen der Zollbehörden. Kläger sind ein Konsument, der regelmäßig Rohstoffe zum Selbstmischen von Liquids erwirbt, sowie ein großer Online-Händler für E-Zigaretten, Rohstoffe, Liquids und Zubehör aus Saarbrücken.

    Anrufen des Bundesverfassungsgerichts
    Gegenstand der Klage sind insbesondere die Folgen der Auslegungshinweise zur Rohstoffbesteuerung der GZD an die Zollbehörden, die den Steuergegenstand sowie den Steuerschuldner beschreiben. Ziel ist eine gerichtliche Feststellung dahingehend, dass die Vorschriften des Tabaksteuergesetzes und seiner Durchführungsbestimmungen und die danach sinngemäß anwendbaren Regelungen für Rohstoffe für ungültig erklärt werden. Zudem regt die Klage an, das Verfahren auszusetzen und dem Bundesverfassungsgericht die Frage vor dem Hintergrund des Gleichheits- und Eigentumsrechts zur Klärung vorzulegen.

    Der Zoll geht dabei davon aus, dass Rohstoffe bei entsprechender Zweckbestimmung eben auch Substitute, die zum Anmischen verwendet werden, seien – und daher besteuert werden müssten.

    Keine Steuer auf einzelne Rohstoff-Bestandteile
    Die Auffassung, dass diese Auslegung des TabStMoG unzutreffend ist, teilt der VdeH: „Der Gesetzgeber macht durch das Gesetz ganz klar deutlich, dass Erzeugnisse, also fertige Liquids, und nicht einzelne Rohstoffbestandteile einer Besteuerung unterliegen. Dieser objektiven Bewertung des Steuergegenstandes schließen wir uns an und halten die subjektive Beschreibung der Steuerpflicht über die Zweckbestimmung weiterhin für völlig interpretationsoffen, schädlich für den Fachhandel und auch für die Behörden nicht kontrollierbar“, sagt VdeH-Geschäftsführer Oliver Pohland. Auch sei die Steuer grundsätzlich zu hoch.

    Zudem macht die Klage deutlich, dass steuerfreien Bezugsquellen aufgrund der aktuellen Auslegungen Tor und Tür geöffnet werden und der Staat nicht in der Lage ist, die für den Endverbraucher bestehende Steuerpflicht auch effektiv durchzusetzen und zu vollziehen. vi

  • VdeH auf der InterTabac

    BERLIN // Nur noch eine Woche, dann finden nach längerer Pandemie-Pause in diesem Jahr erstmals wieder die internationalen Fachmessen InterTabac und InterSupply in den Messehallen Dortmund statt. Wie auch schon in den vergangenen Jahren wird der Verband des eZigarettenhandels (VdeH) wieder mit einem eigenen Stand vertreten sein und vor Ort für Gespräche und Interviews zur Verfügung stehen.

    Erstmals wird auch der neue Geschäftsführer Oliver Pohland dabei sein. Neben dem VdeH Faktenreport, in dem wichtige Zahlen und Daten zur Marktsituation, zur Studienlage und zum Stand der Regulierung im Bereich E-Zigarette enthalten sind, präsentieren wir an unserem Stand auch den aktualisierten FactSheet zum Thema Disposables/Einweg-EZigaretten.

    Alle interessierten Messeteilnehmer sind herzlich eingeladen, unseren Stand in der Westfalenhalle WH.B20 zu besuchen und sich über die Aktivitäten und Kampagnen des Verbands vor Ort zu informieren.

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  • Disposables werden zum Problemthema

    BERLIN // Keine Werbung, kein Verkauf an Minderjährige, umfangreiche Kennzeichnungspflich‧ten – sogenannte Disposables unterliegen strengen Regeln. Dennoch überschwemmen aktuell illegale Produkte den deutschen Markt.

    Die E-Zigarettenbranche ist alarmiert, denn Einweg-E-Zigaretten sind günstig und für das schnelle Dampfen zwischendurch scheinbar bestens geeignet. Kein Wunder, dass Hersteller versuchen, unkontrollierte Billigprodukte an den Konsumenten zu bringen. Solche Ware kommt oft aus Asien und wird nicht selten über Soziale Netzwerke verkauft und bar bezahlt. Neben juristischen Folgen drohen den Konsumenten gesundheitliche Auswirkungen, denn die Zusammensetzung und die Produk‧tion solcher Erzeugnisse werden nicht überwacht.


    Hinweise auf Meldepflichten und Beipackzettel

    Nun hat der Verband des E-Zigarettenhandels (VdeH) eine Übersicht erstellt, worauf Bezieher solcher Produkte achten sollten. Unter den Tipps finden sich Hinweise auf Meldepflichten und Beipackzettel ebenso wie auf Pflichtangaben auf den Verpackungen sowie auf Nikotinstärken und Füllmengen.

    Die Informationen sind beim VdeH abrufbar. Auch DTZ wird in den kommenden Ausgaben weiter berichten. Zurzeit gilt für jeden Händler: Vorsicht beim Einkauf von Einweg-E-Zigaretten!

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  • „Corona-Pandemie hält an“

    MAINZ // Auch zu diesem Jahreswechsel hat DTZ wichtige Verbände der Tabakwirtschaft dazu befragt, wie sie das neue Jahr einschätzen. Diese Gastbeiträge druckt die Redaktion in diesen Wochen. Im vierten Teil der Reihe äußert sich Oliver Pohland, Geschäftsführer beim Verband des E-Zigarettenhandels (VdeH).

    Fachgeschäfte für E-Zigaretten betroffen
    Wie nahezu alle Einzelhandelsgeschäfte waren auch die Fachgeschäfte für E-Zigaretten durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie stark betroffen. Nicht nur die Einschränkungen durch 2 G, 3 G beziehungsweise durch Lockdown-Maßnahmen haben sich negativ auf den Umsatz ausgewirkt. Vor allem die anhaltenden Probleme bei Lieferketten und Transportlogistik haben einen großen Teil dazu beigetragen, dass sich der Umsatz nicht wie ursprünglich erwartet entwickeln konnte.

    Dies spiegelt sich auch in der eher verhaltenen Einschätzung etablierter Fachhandelsgeschäfte wider, die neben der verschärften Regulierung und Besteuerung vor allem auch die Corona-bedingten Einschränkungen als existenzbedrohende Herausforderung sehen.

    Zudem sind durch die Corona-Auflagen bei Veranstaltungen und im internationalen Reiseverkehr im Jahr 2021 nahezu alle für die Branche relevanten Messen und Events ausgefallen oder wurden als Online-Veranstaltung durchgeführt.

    Ausweitung des Tabakwerbeverbots
    Durch das Inkrafttreten des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes wurde im Jahr 2020 sowohl eine Ausweitung des Tabakwerbeverbots auf E-Zigaretten sowie eine Gleichstellung nikotinhaltiger mit nikotinfreien Liquids beschlossen. Die Werbeverbote umfassen inzwischen sowohl die E-Zigaretten-Hardware als auch sämtliche Produkte mit Flüssigkeiten (Liquids, Shortfills, Longfills, Aromen, Pods) – und dies unabhängig vom Nikotingehalt.

    Dadurch ist inzwischen nahezu jegliche Werbung für E-Zigaretten verboten, und der Branche wurde es praktisch unmöglich gemacht, erwachsene Raucher auf die Vorteile der E-Zigarette beim Umstieg von der Tabakzigarette aufmerksam zu machen.

    Social Media betroffen
    Da von den Werbeverboten ebenfalls die zuvor stark genutzten Kanäle auf Social Media wie Instagram, Facebook und Youtube betroffen sind, wurden mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes viele Internetpräsenzen von den Betreibern gelöscht. Hierdurch ist der Branche eine weitere wichtige Möglichkeit genommen worden, um über neue Produkte, Entwicklungen und Innovationen sowie über den wissenschaftlichen Sachstand in Bezug auf E-Zigaretten zu informieren.

    Organisationen und Institute in Deutschland, deren Aufgabe es eigentlich wäre, sachlich und faktenbasiert auf die gesundheitspolitische Chance, die die E-Zigarette bietet, aufmerksam zu machen und Raucher zum Umstieg zu bewegen, betreiben stattdessen zum Teil einen ideologisch geprägten Kampf gegen risikoreduzierte Alternativen und ignorieren dabei wissenschaftliche Erkenntnisse und Studien.


    Im Eilverfahren verabschiedet

    Auch die Modernisierung des Tabaksteuergesetzes, die noch vor Ende der letzten Legislaturperiode im Eilverfahren verabschiedet wurde, ist eine finanzielle und logistische Herausforderung für die gesamte Branche.

    Bereits im Gesetzgebungsprozess hat der VdeH die Besteuerung scharf kritisiert. Die unverhältnismäßig hohe Steuerlast und die Entscheidung, zukünftig sogar nikotinfreie E-Zigarettenliquids in die Besteuerung einzubeziehen, bergen nicht nur die Gefahr eines boomenden Schwarzmarkts, sondern haben auch das Potenzial, zahlreiche kleine und mittelständische Existenzen in der Branche zu vernichten.

    Wettbewerbsverzerrungen innerhalb der Branche
    Einzelne Anbieter, die Lebensmittelaromen vertreiben, unterlaufen die Vorschriften bereits jetzt. Mit Wirksamwerden der Steuer im Sommer des laufenden Jahres wird das zu weiteren Wettbewerbsverzerrungen führen und die – trotz der massiven Kommunikationseinschränkungen – bereits erreichten Ziele beim Verbraucherschutz aufs Spiel setzen.

    Durch die Einführung der Steuer werden sich Angebotsvielfalt und Sortiment in den Fachgeschäften zwangsläufig verändern. In welcher Weise dies geschehen wird, welche Produkte an Bedeutung gewinnen, welche womöglich komplett verschwinden und wie stark sich diese Veränderungen negativ auf den Umsatz auswirken, ist aus heutiger Sicht unsicher.

    Neuste Ergebenisse der Debra-Studie
    Neueste Ergebnisse der Deutschen Befragung zum Rauchverhalten (Debra) zeigen deutlich, dass der Anteil Jugendlicher, die E-Zigaretten konsumieren, nochmals deutlich zurückgegangen ist und mit zuletzt 0,5 Prozent einen historischen Tiefststand erreicht hat. Die Zahl der erwachsenen Konsumenten in Deutschland ist hingegen relativ konstant geblieben, wenngleich die Nachfrage nach neuen Produkten spürbar gesunken ist.

    Vor dem Hintergrund der drastischen regulatorischen Herausforderungen haben die zusätzlichen Einschränkungen durch die Corona-Pandemie dazu geführt, dass viele E-Zigaretten-Fachgeschäfte dauerhaft schließen mussten. Es ist zu befürchten, dass der Trend noch einige Zeit anhält; dementsprechend sind die Umsatzprognosen eher verhalten und der VdeH rechnet mit einem erneuten Umsatzrückgang.

    Es bleibt zu hoffen, dass die Ampel-Koalition sich in den kommenden Jahren stärker für wissenschaftliche Fakten interessiert, als das bei der vorherigen Regierung der Fall war. Künftige regulatorische Maßnahmen sollten die Rolle der E-Zigarette bei der Schadensreduzierung (Harm Reduction) stärker einbeziehen.

    Der VdeH, der sich mit Till von Hoegen als neuem ersten Vorsitzenden und Oliver Pohland als Geschäftsführer 2021 komplett neu aufgestellt hat, wird sich im Jahr 2022 auf politischer Ebene für eine maßvolle und faktenbasierte Regulierung von E-Zigaretten einsetzen und dabei gezielt die Interessen seiner Mitgliedsunternehmen verfolgen. Hierbei steht allen Beteiligten ein arbeitsreiches und spannendes Jahr 2022 bevor.

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  • VdeH-Chef wechselt

    BERLIN // Der Verband des E-Zigarettenhandels (VdeH) hatte eine Neuaufstellung in der Führungsetage angekündigt, doch wohl niemand rechnete mit diesem Schritt: Till von Hoegen, Technischer Beigeordneter der Stadt Würselen, wurde vor wenigen Tagen fast einstimmig zum neuen ersten Vorsitzenden gewählt.

    Damit verstärkt ein branchenunabhängiger Konsument neben Oliver Pohland, dem kürzlich eingesetzten Geschäftsführer, das Auftreten des VdeH auf politischer Ebene. Michal Dobrajc bleibt dem Vorstand als zweiter Vorsitzender erhalten.

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  • Liebe Leserinnen, liebe Leser,

    Tag 1 der bundesweit verschärften Ausgangsbeschränkungen. Das Land kommt nicht nur gesundheitlich und wirtschaftlich, sondern auch in sozialen Belangen in Grenzbereiche. Gegenseitige Unterstützung und freiwillige Hilfen tun da gut. Ein Beispiel: Die Mainzer Schausteller, die seit Jahresbeginn praktisch keine Umsätze machen und auch keine in Aussicht haben, bieten an, Toilettenwagen, Kühlfahrzeuge und andere Vehikel zur Verfügung zu stellen – unentgeltlich!

    Ehrenamtliche Engagements
    Neben ehrenamtlichen Engagements dürfen aber diejenigen nicht vergessen werden, die jeden Tag der unsichtbaren Bedrohung trotzen: medizinisches Personal, Polizei, Bus- und Bahnfahrer und viele mehr. Und natürlich die Menschen im Einzelhandel. Sie verkaufen mit meist unzureichendem Schutz. Falls sie denn verkaufen dürfen. Immerhin: Das Land Hessen, eigentlich Verfechter härterer Gangarten, hat noch am vergangenen Freitag die „Verordnung zur Anpassung der Verordnungen zur Bekämpfung des Corona-Virus“ auf den Weg gebracht. Darin heißt es, dass Verkaufsbeschränkungen nicht gälten für „Lebensmitteleinzelhandel … Tabak- und E-Zigarettenläden …“. Auch für die Behörden in Mecklenburg-Vorpommern gehören Tabakwaren zu den Lebensmitteln. Daher, so heißt es aus Schwerin, „sind Tabakläden von den Geschäftsschließungen nicht betroffen“.

    Ein Hoffnungsschimmer
    Ein Hoffnungsschimmer. Allerdings sind in den Regelungen auch noch Frisöre und Blumenläden genannt. „Wir sind sehr froh darüber, dass die Fachgeschäfte in Hessen offen bleiben und damit sicherstellen können, dass ehemalige Raucher sich weiterhin mit Ersatzteilen und Nachfüllflüssigkeiten versorgen können und nicht in Gefahr geraten, zum Tabakrauchen zurückkehren zu müssen," sagt Michal Dobrajc, Vorsitzender im Verband des E-Zigarettenhandels (VdeH), „die übrigen Länder sollten dem Beispiel folgen, der bestehende Flickenteppich ist ein unerträglicher Zustand." Schauen wir mal, was sich heute ändert…

    Milliarden-Pakete
    In den Startlöchern stecken auch die Milliarden-Pakete, mit denen die Bundesregierung das Überleben vor allem kleinerer und mittelständischer Unternehmen sichern will. Allzu viel ist über die konkrete Vorgehensweise nicht bekannt. Fest steht jedoch, dass erste Ansprechpartner die Hausbanken sein müssen. Im Laufe dieser Woche wird es hoffentlich konkreter.

    Ohne die düsteren Seiten der Krise außer Acht zu lassen – es gibt auch Meldungen, die ein wenig Hoffnung machen. So scheint sich die Kurve der Neuinfizierten in Südkorea und Österreich abzuflachen. Scharfe Maßnahmen und möglichst flächendeckende Tests wirken offenbar. Das „Zukunftsinstitut“ von Matthias Horx hat bereits vier Szenarien entwickelt, wie es nach Corona weitergeht. Die Forscher gehen davon aus, dass die Welt sich auf jeden Fall verändern wird. Das White Paper finden Sie [link|https://www.zukunftsinstitut.de/artikel/der-corona-effekt-4-zukunftsszenarien/]hier[/link].

    Ich wünsche Ihnen und uns allen Gesundheit und Erfolg beim Bewältigen der Krise.

    Herzlich

    Marc Reisner

    Chefredakteur DTZ

    (DTZ 14/20)

  • DTZ-Special: E-Zigarette und Liquids

    MAINZ // Die Vorkommnisse um E-Joints in den USA im vergangenen Jahr haben sich auch auf den E-Zigarettenhandel in Deutschland, über den ein Sturm der Entrüstung fegte, ausgewirkt.

    Branchenteilnehmer melden Umsatzeinbußen von 40 Prozent und mehr. Zwar hat es außerhalb Amerikas seit dem Marktstart der E-Zigarette vor zirka zehn Jahren bei weltweit geschätzt 50 Millionen Nutzern kein vergleichbares Ereignis gegeben, doch trugen das Verkennen wissenschaftlicher Belege und eine größtenteils negative Berichterstattung dazu bei, dass Konsumenten in Deutschland stark verunsichert sind. DTZ hat sich für Sie in der E-Branche umgehört.

    Darüber hinaus beleuchtet das DTZ-Sonderthema in der DTZ-Printausgabe 06/20 die richtige Platzierung von E-Produkten, den US-Skandal um E-Joints, wie wichtig Aufklärung ist, weshalb Beratung das A und O im Verkauf sind und warum Philip Morris sich mehr Konkurrenz für seinen Tabakerhitzer wünscht.

    schu

    (DTZ 06/20)