Schlagwort: Tabaksteuergesetz

  • „Positiv in die Zukunft schauen“

    MAINZ // Auch zu diesem Jahreswechsel hat DTZ wichtige Verbände der Tabak- und Nikotinwirtschaft dazu befragt, wie sie das neue Jahr einschätzen. Die Gastbeiträge druckt die Redaktion in diesen Wochen. Aktuell äußert sich Michael von Foerster, Hauptgeschäftsführer beim [link|https://www.verband-rauchtabak.de/]Verband der deutschen Rauchtabakindustrie (VdR)[/link].

    Entwicklung zu hochwertigen Genusstabaken
    „Klassische Tabakprodukte sind und bleiben ein attraktives Genussmittel für erwachsene Konsumenten. Die Marktzahlen des Jahres 2023 schreiben die Entwicklung fort, welche sich seit Jahren abzeichnet. Ein stetiger leichter Rückgang der Konsumzahlen bei konstanten bis leicht steigende Steuereinnahmen. Dieser Trend bestätigt aus Sicht des VdR die erwünschte Entwicklung hin zu hochwertigen Genusstabaken. Es ist als durchweg positiv zu bewerten, dass im Laufe der aktuellen Legislaturperiode des Bundestages keine wesentlichen tabakspezifischen Regulierungen vorgenommen wurden. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass Ideologie sich über lebensbejahende Realität hinwegsetzt.

    Linke Identitätspolitik betreibt Tabakregulierung inquisitorisch. Es gilt, gegenüber einer legalen Industrie maximalen Schaden anzurichten. Das linke Spektrum ist weder an einer abgestimmten generellen Tabakpolitik interessiert, die auch den Konsumenten mit im Blick hat, noch wird eine Differenzierung zwischen Mittelstand einerseits und Konzernen anderseits innerhalb der Regulierung vorgenommen. Zu stark ist die Versuchung, durch ideologische Tabakpolitik maximalen Schaden anzurichten. Dieser gewünschte Schaden trifft in der Regel den Tabakmittelstand besonders hart. Zudem konterkariert er die eigentlichen politischen Ziele der Tabakregulierung regelmäßig.

    Überzogene Tabakpolitik in den Niederlanden und Frankreich
    Die vergangenen Jahre haben gezeigt, dass die fiskalpolitischen und auch die gesundheitspolitischen Ziele besonders gut zu erreichen sind, wenn die Politik sich mit übermäßigen Regulierungen zurückhält. Dies gilt sowohl auf nationaler Ebene als auch für Europa. Besonders eindrucksvoll zeigen sich die Unterschiede, wenn man zuletzt die völlig überzogene Tabakpolitik etwa in den Niederlanden oder in Frankreich ansieht. Ausweichbewegungen zu ausländischen oder illegalen Produkten sind (immer) das Ergebnis. Damit ist dann keinem der politischen Ziele geholfen.

    Mit einem soliden Tabaksteuergesetz, welches bis 2027 sowohl der Industrie als auch dem Staat sehr gute Planungssicherheit gibt und mit der Umsetzung von Track & Trace für alle Produktkategorien ab Mai dieses Jahres bleibt aus der Bundesgesetzgebung wenig neues zu erwarten. Das Augenmerk richtet sich vielmehr auf Europa. Im Juni wird ein neues Europäisches Parlament gewählt. Die europaweite Entwicklung hin zu den politischen Rändern links und rechts wird auch zu einer Verschiebung der Mehrheitsverhältnisse im Parlament führen. Ein Umstand, auf den sich auch unsere Tabakindustrie wird einrichten müssen. Zugleich wird ab Herbst dieses Jahres eine neue Kommission ihre Arbeit aufnehmen. Zwei für unsere Branche wesentliche Richtlinien werden erwartet: Die Tabaksteuerrichtlinie sowie die Tabakproduktrichtlinie. Beide Gesetze werden massiven Einfluss auf die Zukunft unserer Industrie haben.

    Deutsches Tabaksteuergesetz als Blaupause
    In Bezug auf die Tabaksteuerrichtlinie wird es hilfreich sein, dass wir mit dem deutschen Tabaksteuergesetz eine Blaupause für ein wirklich erfolgreiches Modell haben. Dieses gilt es nach Europa zu exportieren. Dies werden wir auch auf Brüsseler Ebene immer wiederholen. Und was die Tabakproduktrichtlinie angeht, ist aus Sicht des VdR das meiste in Bezug auf klassische Tabakprodukte bereits getan. Ein Schwerpunkt dieser Richtlinie könnte und sollte darauf liegen, die Gesetzgebung an die vielen Veränderungen im Markt mit den zahlreichen neuen Produkten anzupassen. Die Kategorien müssen erweitert und geradlinig angepasst werden. Dies wird Aufgabe genug sein für den Gesetzgeber in Brüssel.

    Insgesamt können wir positiv auf das vergangene Jahr und mehr als zuversichtlich auf die kommenden Jahre schauen. Auch wenn schon oft der Tabak totgesagt wurde, oder zumindest nun gefordert wird, die (Kult-) Zigarette ins Museum zu stecken. Allein die Traute, es selbst zu tun, fehlt. Der Ruf nach Vater Staat ist groß, zu eigenen Gunsten und zum Schaden der Wettbewerber zu helfen. Die Bewahrung der Freiheit ist es, die uns antreiben sollte. Die Idee, dass der Staat entscheidet, welche Produkte u.a. verkauft oder beworben werden dürfen und welche nicht, ist unvereinbar mit den Prinzipien der freien Marktwirtschaft den Prinzipien des mündigen Bürgers.

    Aber ungeachtet aller Unkenrufe bietet der Mittelstand weiterhin erfolgreich klassischen Tabak an. Ein gutes, hochwertiges, unvergleichbar vielseitiges und bei seinen Genießern beliebtes Produktsortiment für eine genussvolle Zukunft.

    Vertrauen wir auf die Souveränität des Konsumenten und dessen Freiheit, sich sehr bewusst für Genuss und Vielfalt zu entscheiden. Diese Gewissheit lässt den VdR und seine Mitglieder positiv in die Zukunft schauen.“

    vi

  • Kritik am Gesetz

    BERLIN // Der Verband des [link|https://vd-eh.de/ ]E-Zigarettenhandels (VdeH)[/link] fordert Klarheit und eindeutige Definitionen für den Fachhandel, der unter einer unzureichenden Begriffsbestimmung der Produkte, die von der Tabaksteuer-Gesetzgebung betroffen sind, leide.

    Dem Verband liegen Fälle vor, bei denen während der Kontrollen in Fachgeschäften auch Hardware beziehungsweise Zubehör geprüft und in Frage gestellt wurden. Mit der Begründung, dass es sich hierbei um „Komponenten zur Selbstfertigung von Substanzen zur Verwendung in E-Zigaretten“ handeln würde, wurden Inhaber und Angestellte unnötigerweise verunsichert.

    Gesetz benötigt Überarbeitung
    „Auch wenn die Missverständnisse sich schnell aufgeklärt haben: Das wäre sicherlich nicht passiert, wenn der Gesetzgeber von Anfang an eine klare Definition geliefert hätte und Expertenmeinungen im Gesetzgebungsverfahren berücksichtigt worden wären. Sowohl die Zollbeamten als auch E-Zigaretten-Fachhändler sehen sich nun einer mehr als schwammigen Definitionen ausgesetzt. Das Gesetz benötigt dringend eine Überarbeitung und klare Vollzugsregelungen“, erklärt VdeH-‧Geschäftsführer Oliver Pohland.

    Zum Hintergrund: Mit Änderung des Tabaksteuergesetzes werden seit dem 1. Juli 2022 auch Liquids und Mischkomponenten als Substitute für Tabakwaren versteuert. Die Steuer gilt pro Milliliter und wird per Steuerbanderole ausgewiesen. Als Subs‧titute für Tabakwaren zählen dabei alle Erzeugnisse, die zum Konsum mittels eines Geräts erzeugten Aerosols oder Dampfs geeignet sind.

    Missachtung sämtlicher Expertenmeinungen
    „Es ist dringend erforderlich, dass die Politik und die Generalzolldirektion Klarheit schaffen. Das ist sowohl für die kontrollierenden Zöllner, als auch für die Händler unverzichtbar“, betont Pohland. „Die Modernisierung des Tabaksteuergesetzes wurde am Ende der letzten Legislaturperiode vom damaligen Finanzminister und jetzigen Bundeskanzler Olaf Scholz unter Hochdruck und unter Missachtung sämtlicher Expertenmeinungen durchgedrückt. Bereits im Vorfeld wurde das Gesetz aufgrund falscher Annahmen, praxisferner Bestimmungen und utopischen Erwartungen massiv kritisiert. Mehrere Klagen, unter anderem vom VdeH selbst, sind seither eingereicht worden“, so der Verbandschef.


    vi

    Weitere Infos unter:
    https://vd-eh.de/

  • So sollten Tabaksteuern gestaltet werden

    FRANKFURT // „Tabaksteuern sollten hinreichend hoch sein, um Anreize zu setzen, mit dem Rauchen aufzuhören oder gar nicht erst damit anzufangen.“ Das erklärte Berthold Wigger, Inhaber des Lehrstuhls für Finanzwissenschaft und Public Management am Karlsruher Institut für Technologie, im Rahmen einer Diskussionsveranstaltung zum Thema „Harm Reduction“. Wigger forderte, gesundheitliche Risiken sollten in einem modernen Tabaksteuergesetz berücksichtigt werden.

    Ein optimales System
    Der Wissenschaftler führte weiter aus, dass Ausweichmöglichkeiten wie der Konsum steuergünstigerer Tabakwaren (Feinschnitt), verstärktes Grenzverkehr-Shoppen oder ein Abwandern in die Schattenwirtschaft die Tabaksteuersätze begrenzen würden. Ein optimales Tabaksteuersystem bestünde aus steuerlich stärker und steuerlich schwächer belasteten Tabakwarenkategorien.

    Steueraufkommen weitgehend unverändert
    In einem Rückblick auf das bisherige Tabaksteuersystem ging Wigger unter anderem auf die Fünf-Jahres-Periode von 2016 bis 2020 ein, in der das Steueraufkommen mit 14,2 bis 14,6 Milliarden Euro weitgehend unverändert geblieben sei. Der Anteil nicht versteuerter Zigaretten am Gesamtkonsum habe in einem Korridor zwischen 15,2 und 17,4 Prozent gelegen. Dabei habe es bisher keinerlei Differenzierung der Steuersätze nach gesundheitlichen Folgen gegeben.

    Kritik am Tabaksteuermodernisierungsgesetz
    Kritik äußerte Wigger am jüngst verabschiedeten Tabaksteuermodernisierungsgesetz. Da der Konsum von E-Zigaretten mit geringeren gesundheitlichen Risiken verbunden sei als der Konsum herkömmlicher Zigaretten, sollten die Dampfgeräte mit einer speziellen Verbrauchssteuer geringer oder sogar überhaupt nicht belastet werden. Das gelte besonders bei Substitutionseffekten, also wenn neue Erzeugnisse als Hilfen beim Rauchausstieg genutzt würden. Bei dem neuen Gesetz habe jedoch eindeutig das Einnahmeziel im Vordergrund gestanden. Wigger stellte abschließend drei Forderungen auf:

    [bul]Ein modernes Tabaksteuergesetz müsse unterschiedliche gesundheitliche Risiken unter schiedlicher Tabak- oder Nikotinprodukte berücksichtigen.
    [bul]Eine starke steuerliche Belastung risikoarmer Produkte schwäche Anreize für Innovationen der Anbieter und müsse daher vermieden werden.
    [bul]Es solle ein regulatorischer Rahmen geschaffen werden, der den Wechsel von verbrennbaren Tabakwaren zu risikoärmeren Dampf- und Rauchprodukten fördere. Das sei empfehlenswerter als ein Rahmen, der alle Formen des Rauchens zu unterbinden versuche.

    Die Veranstaltung stand unter der Leitung des bekannten Suchtforschers Heino Stöver.

    max

  • Tabaksteuer auf der Ziellinie

    BERLIN // Die öffentliche Anhörung ist gelaufen. Jetzt müssen die Fraktionen in Sachen Modernisierung des Tabaksteuergesetzes einen Kompromiss finden. DTZ schaut auf die möglichen Szenarien.

    Anhörung in Berlin
    Bei der Anhörung in Berlin vor wenigen Tagen war – erwartungsgemäß – nicht viel Neues zu hören. So erklärte Katrin Schaller von der Stabsstelle Krebsprävention des Deutschen Krebsforschungszentrums (DKFZ), der aktuelle Gesetzentwurf habe lediglich die Generierung von Steuereinnahmen zum Ziel und verschenke das große Potenzial, deut‧liche Steuererhöhungen zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung bei gleichzeitigem Anstieg der Steuereinnahmen einzusetzen.

    Und das Aktionsbündnis Nichtrauchen (ABNR) kritisierte die Stellungnahmen der Wissenschaftler scharf, die in ihren Ausführungen das Potenzial von E-Zigaretten und Tabakerhitzern zur Risikoreduzierung herausstellten.

    Experten unterstreichen Rolle der ENDS
    Die Experten – allen voran der Münchner Mediziner Tobias Rüther, der an einer Spezialambulanz für Tabakabhängigkeit arbeitet – unterstrichen die Rolle, die sogenannte Electronic Nicotine Delivery Devices (ENDS) bei der Rauchentwöhnung spielten. Rüther machte deutlich, dass Raucher abhängig vom Nikotin seien, das wirklich Schädliche am Tabakrauchen jedoch die Verbrennungsprodukte seien, die dabei entstünden.

    Die Frage, wie stichhaltig die „Gateway-Hypothese“ sei, derzufolge Jugendliche über das Dampfen von E-Zigaretten zum Rauchen verleitet würden, wiesen neben Rüther auch Martin Storck, Direktor der Klinik für Gefäß- und Thoraxchirurgie des Städtischen Klinikums Karlsruhe, sowie Bernd Werse vom Centre for Drug Research des Instituts für Sozialpädagogik und Erwachsenenbildung der Goethe-Uni Frankfurt zurück. Entgegen allen Behauptungen gebe es dafür keine Evidenz.

    Verbände nehmen Stellung
    Auch die Verbände kamen zu Wort. Angetreten waren insbesondere der Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE), der Verband der Rauchtabakindustrie (VdR) sowie das Bündnis für Tabakfreien Genuss (BfTG). Die Tabakbranche führte aus, dass eine zu starke Steuerbelastung klassischer Tabakerzeugnisse zu einem erheblichen Anstieg des Schmuggels führen dürfte. Dustin Dahlmann, Vorsitzender des BfTG, rechnete den Parlamentariern zudem vor, dass die Zahlen aus dem Entwurf zum Tabaksteuermodernisierungsgesetz nicht nachvollziehbar seien: „Es scheint so, als ob sich jemand im Finanzministerium bei der Erstellung des Gesetzentwurfs verrechnet hat.“ Dabei ging es um den Vergleich der Nikotinabgabe von Feinschnitt und E-Liquids. Zu den im Gesetzentwurf aufgeführten Steuersätzen auf Liquids für E-Zigaretten konstatierte Dahlmann: „Das ist ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz und würde die E-Zigarette gegenüber Tabak wirtschaftlich völlig unattraktiv machen und hätte somit eine erdrosselnde Wirkung auf die E-Zigarettenbranche. Aus diesen Gründen ist der Gesetzentwurf unserer Meinung nach verfassungswidrig. Ein gesundheitspolitisches Lenkungsziel wird nicht erreicht.“

    Weiteres Vorgehen
    Nach dem öffentlichen Vortragen der Argumente müssen sich nun die Fraktionen über das weitere Vorgehen verständigen (Ergebnisse lagen bis Redaktionsschluss dieser Ausgabe nicht vor). Dabei wurde deutlich, dass die CDU / CSU besonders die Steuersätze für die neuen Produkte senken will. Auch FDP, Linke und Grüne votieren für eine „deutlich geringere Besteuerung“ sowohl von Liquids als auch von Tabakerhitzern. Vorstellbar ist nach Meinung von Beobachtern ein Satz zwischen 1,00 und 1,50 Euro je Zehn-Milliliter-Fläschchen Liquid – also eine volumenabhängige Besteuerung.

    Die SPD hält nicht viel vom Aufweichen der geplanten Steuersätze. Dennoch sind die Eckdaten des Entwurfs nicht in Stein gemeißelt. So erklärte der Bundestagsabgeordnete Michael Schrodi, Mitglied im Finanzausschuss: „Wir müssen bei Zigaretten und Feinschnitt hinsichtlich des Steuersatzes noch einmal genauer hinsehen. Wir sind in guten Gesprächen, und wir werden ein gutes Ergebnis erzielen.“ Das Gesetz solle zeitnah umgesetzt werden.

    max

  • Neue Grundlage

    BÜNDE // Die Steuerzeichenstelle in Bünde gibt unverbindlich vorab bekannt: Für den ab 15. Februar 2021 geltenden Tabaksteuertarif sind die gewichteten durchschnittlichen Kleinverkaufspreise aus dem Jahr 2020 Berechnungsgrundlage für die Mindeststeuer bei Zigaretten und Feinschnitt. Die ermittelten Kleinverkaufspreise werden auf Veranlassung des Bundesministeriums der Finanzen im Bundesanzeiger veröffentlicht.

    Gewichtete durchschnittliche Kleinverkaufspreise
    Der gewichtete durchschnittliche Kleinverkaufspreis (Paragraf 2 Absatz 2 und 3 des Tabaksteuergesetzes) beträgt für den Zeitraum vom 15. Februar 2021 bis zum 14. Februar 2022 je Zigarette 30,8996 Cent sowie 159,4326 Euro je Kilogramm Feinschnitt. Die daraus resultierende Gesamtsteuerbelastung für die Berechnung der Mindeststeuer beträgt 21,455 Cent je Zigarette und 97,477 Euro je Kilogramm Feinschnitt.

    Es gelten folgende Kennzeichnungen:

    [bul]Zigarren / Zigarillos: Regelsteuer I, Mindeststeuer B + I;
    [bul]Zigaretten: Q, V + Q;
    [bul]Feinschnitt: N, G + N;
    [bul]Pfeifentabak: G, A + G.

    red

  • Anfrage der Grünen

    BERLIN // Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen thematisiert in einer Kleinen Anfrage die Besteuerung von Roh- und Wasserpfeifentabak.

    „Fragwürdige Regelungen“
    Nach ihrer Ansicht enthalte das Tabaksteuergesetz „fragwürdige Regelungen, die für den Betrieb von Raucher- und Shisha-Bars weder praktikabel noch wirtschaftlich sind“.

    Von der Bundesregierung will die Fraktion unter anderem Auskunft zu Daten rund um Rohtabak. Zudem interessiert sich die Fraktion für die Einschätzung zum Verpackungszwang insbesondere im Zusammenhang mit Wasserpfeifentabak.

    pi

  • Anpassung bei Tabaksteuer?

    BERLIN // Vor wenigen Tagen hat der Vorstand der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag darüber diskutiert, wie die Ausfälle bei der Tabaksteuer als Folge des sinkenden Zigarettenabsatzes kompensiert werden können.

    Ins Auge gefasst wurde eine Novelle des Tabaksteuergesetzes, die für höhere Steuersätze sorgen würde. Im Gespräch war außerdem der Vorschlag, Liquids für E-Zigaretten zu besteuern; bislang hatte Berlin auf Vorgaben aus Brüssel gewartet.

    red

    (DTZ 06/20)

  • Kompetenz liegt bei der Zollbehörde

    BERLIN // Nicht nur die Bezeichnung ist sperrig, auch mit der Umsetzung hapert es: Das Rückverfolgbarkeitssystem für Tabakerzeugnisse, kurz Track & Trace, beschäftigte jetzt den Bundesrat.

    Am 20. Mai 2019 soll es für Zigaretten und Feinschnitt in Kraft treten, 2024 greift es für Pfeifentabak und Zigarren. Ein Gesetzentwurf liegt vor, zu dem die Ländervertretung vor kurzem Stellung genommen hat. Ziel des Entwurfs ist es, europäische Vorgaben zu Tabakerzeugnissen in das deutsche Recht umzusetzen. Im Detail geht es unter anderem darum, ein System zur Rückverfolgbarkeit einzuführen und dass Tabakerzeugnisse künftig mit einem Sicherheitsmerkmal zu versehen sind.

    In seiner 970. Sitzung hält der Bundesrat fest, dass allein die Zollbehörden für die Bekämpfung des Tabakschmuggels und die Aufdeckung von Steuerbetrug zuständig sind. Zur Begründung heißt es, sie allein „verfügen bereits über die erforderliche Sach- und Fachnähe zur Überwachung der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben über Erkennungs- und Sicherheitsmerkmale“. Der Zoll sei bereits für die Überprüfung der Steuerzeichen zuständig. Demgegenüber erteilt der Bundesrat der vorgesehenen Regelung die „Tabaküberwachungsbehörden“ zur Kontrolle des Track-&-Trace-Systems einzusetzen, eine Absage. Gemeint sind damit Verbraucherschutz- und Gesundheitsgremien. Diese seien zuständig für den „gesundheitlichen Verbraucherschutz und verfügen nicht über derartige Kompetenzen.“ Um das nötige Know-how aufzubauen, müsste zusätzliches Personal einstellt und ausgebildet werden.

    „Der Bundesrat bittet daher, im weiteren Gesetzgebungsverfahren in das Tabakerzeugnisgesetz eine Zuständigkeitsübertragung auf die Zoll- und Finanzbehörden (§33 Absatz 1 des Tabaksteuergesetzes in Verbindung mit § 209 Absatz 1 der Abgabenordnung den Zollbehörden) für die Aufgaben im Zusammenhang mit dem Rückverfolgbarkeitssystem aufzunehmen.“

    Weiter heißt es, dass die Bundesdruckerei die Identifikationscodes herstellt und diese an die Wirtschaftsteilnehmer abgibt. Sie soll darüber hinaus auch individuelle Erkennungsmerkmale für Einzelverpackungen und aggregierte Verpackungen generieren und ausgeben.

    Bundesregierung legt Entwurf vor
    Die Bundesregierung legt einen Entwurf zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes vor. Die Vorlage soll den illegalen Handel mit Tabakerzeugnissen unterbinden sowie die Rechts- und Verwaltungsvorschriften der EU-Mitgliedsstaaten über die Herstellung, die Aufmachung und den Verkauf von Tabakerzeugnissen angleichen, heißt es in einer Mitteilung an die Presse.

    Demnach soll eine Kennzeichnung von Tabakerzeugnissen mit einem individuellen Erkennungsmerkmal und einem fälschungssicheren Sicherheitsmerkmal erfolgen.

    red

    (DTZ 39/18)

  • Neue Kleinverkaufspreise

    WIESBADEN // Das Bundesministerium der Finanzen hat am 8. Januar den neuen gewichteten durchschnittlichen Kleinverkaufspreis für Zigaretten und Feinschnitt laut Paragraf 2 Absatz 4 des Tabaksteuergesetzes bekannt gegeben.

    Demnach beträgt der gewichtete durchschnittliche Kleinverkaufspreis ab dem 15. Februar 28,1884 Cent pro Stück für Zigaretten und 144,9096 Euro pro Kilogramm für Feinschnitt.

    red

    (DTZ 04/18)

  • Fiskalisch beginnt das Jahr 2013 mit „gebremstem Schaum“

    WIESBADEN (DTZ/fok). Die Tabaksteuerzahlen des Monats Januar sind traditionell nur von beschränkter Aussagekraft. Denn zum einen wirken sich fast stets jahresübergreifende Aktivitäten, wie Bildung oder Abbau von Stocks, aus, zum anderen haben natürlich auch Änderungen der Tabaksteuer, wie die aktuelle Anhebung der Tabaksteuersätze zum 1. Januar 2013, ganz erheblichen Einfluss.

    So bezifferte sich die Tabaksteuereinnahmen laut Statistischem Bundesamt im Januar 2013 auf 477,4 Mio. Euro (netto), was zwar einer Zunahme gegenüber dem (grottenschwachen) Vergleichsmonat des Vorjahres von 24,2 Prozent entspricht, andererseits aber dennoch nicht einmal die Hälfte einer normalen Monatseinnahme ausmacht.Grund ist vor allem die Besonderheit des Tabaksteuergesetzes, durch eine verkürzte Zahlungsfrist im Dezember noch möglichst hohe Beträge diesem Monat zuordnen zu können.

    Doch auch die Entscheidung großer Hersteller, trotz Steuererhöhung ihre Sortimente teilweise oder zur Gänze in den Kleinverkaufspreisen stehen zu lassen, hatte auch kräftigen Einfluss auf den Bezug von Steuerzeichen sowohl im Vorfeld als auch aktuell. Dies spiegelt sich deutlich in den Steuerzeichenbezügen im Januar wider. Bei der Zigarette beliefen sich diese auf ein Volumen von nur 4,697 Mrd. Stück. Das waren 17,8 Prozent weniger als im (ebenfalls recht schwachen) Vergleichsmonat des Vorjahres. Der Kleinverkaufswert dieser Zigaretten bezifferte sich auf 1,145 Mrd. Euro. Der parallele Wert-Rückgang von 16,8 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat signalisiert, dass hier kurzfristig noch keine Preisanpassung auf breiter Ebene aktuell ins Auge gefasst wurde.

    Auch beim Feinschnitt war im Januar 2013 der Steuerzeichenbezug relativ niedrig. Hier wurden Banderolen für 1 546,8 Tonnen bezogen, 15,8 Prozent weniger als im Januar 2012. Der Kleinverkaufswert lag mit 193,5 Mio. Euro um 12,5 Prozent niedriger, wobei hier in Relation zur Menge doch auch die Steuerüberwälzung auf die Preise sichtbar wird.

    Bei Zigarren wurden Banderolen für 319,9 Mio. Stück (minus 25,9 Prozent) im Kleinverkaufswert von 67,2 Mio. Euro (minus 21,7 Prozent) bezogen. Hier hatte es allerdings keine Tabaksteuererhöhung gegeben, die zwei kräftigen Mindeststeueranhebungen hatten in den Vorjahren stattgefunden.

    Beim Pfeifentabak waren im Januar 2013 insgesamt Banderolen für 129,3 Tonnen (plus 8,0 Prozent) im Kleinverkaufswert von 13,1 Mio. Euro (plus 1,4 Prozent) bezogen worden.

    (DTZ 08/13)