Neue Grundlage

BÜNDE // Die Steuerzeichenstelle in Bünde gibt unverbindlich vorab bekannt: Für den ab 15. Februar 2021 geltenden Tabaksteuertarif sind die gewichteten durchschnittlichen Kleinverkaufspreise aus dem Jahr 2020 Berechnungsgrundlage für die Mindeststeuer bei Zigaretten und Feinschnitt. Die ermittelten Kleinverkaufspreise werden auf Veranlassung des Bundesministeriums der Finanzen im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Gewichtete durchschnittliche Kleinverkaufspreise
Der gewichtete durchschnittliche Kleinverkaufspreis (Paragraf 2 Absatz 2 und 3 des Tabaksteuergesetzes) beträgt für den Zeitraum vom 15. Februar 2021 bis zum 14. Februar 2022 je Zigarette 30,8996 Cent sowie 159,4326 Euro je Kilogramm Feinschnitt. Die daraus resultierende Gesamtsteuerbelastung für die Berechnung der Mindeststeuer beträgt 21,455 Cent je Zigarette und 97,477 Euro je Kilogramm Feinschnitt.

Es gelten folgende Kennzeichnungen:

[bul]Zigarren / Zigarillos: Regelsteuer I, Mindeststeuer B + I;
[bul]Zigaretten: Q, V + Q;
[bul]Feinschnitt: N, G + N;
[bul]Pfeifentabak: G, A + G.

red

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