Schlagwort: Mindeststeuer

  • Warnstreik vor den Werkstoren von Arnold André in Königslutter

    BÜNDE // Am 24. Mai 2023 hat innerhalb von zwei Jahren wieder eine Protestaktion einiger Mitarbeiter vor den Werkstoren des Unternehmens [link|https://www.arnold-andre.info/]Arnold André[/link] in Königslutter stattgefunden. Die Unternehmensleitung zeigt sich darüber erstaunt, dass dieser Warnstreik stattfindet, bevor die seitens der NGG in der ersten Verhandlungsrunde am 17. April unbegründet vertagten Gespräche fortgeführt werden.

    Die neue Verhandlungsrunde findet erst am 1. Juni statt, da der NGG erst dann wieder der neue Verhandlungsführer zur Verfügung steht, der vorher in Elternzeit war. Dadurch werden sich zum Leidwesen der Arbeitnehmer alle Lohnverbesserungen deutlich verzögern.

    Forderungen angemessen gestalten
    Das mittelständische, familiengeführte Unternehmen Arnold André unterstreicht den Appell des Bundesverbandes der Zigarrenindustrie an die Gewerkschaft, die Forderungen angemessen zu gestalten.

    Das erste Angebot der Arbeitgeberseite von 150,-€ entspricht in den unteren Lohngruppen einer prozentualen Steigerung von 7,2% auf den Bruttolohn. Da 100,-€ netto über die Inflationsausgleichsprämie ausgezahlt worden wären, ist die tatsächliche Lohnsteigerung noch deutlich höher. Hinzu kommt die Auszahlung einer Inflationsausgleichsprämie von 500 Euro netto, die bereits zum 1. Mai erfolgt wäre.

    Überzogene Forderung
    In Summe wären in den ersten 12 Monaten 1.700 Euro netto ausgezahlt worden. Die Forderung der NGG geht je nach Lohngruppe weit über 20 Prozent hinaus und übersteigt die aktuelle Inflationsrate um ein Vielfaches. Das Unternehmen sieht sowohl den Streik als auch die überzogene Forderung wenig zielführend.

    Dies gilt insbesondere auch im Hinblick auf die bevorstehenden massiven Herausforderungen, die das Unternehmen mit der Lösung gravierender Probleme konfrontiert. Seien es die hohen Energiekosten, die Lieferkettenproblematik und die für Arnold André negative Entwicklung des Dollarkurses. Hinzu kommen die anstehenden strengen Regulierungsmaßnahmen wie zum Beispiel die Umsetzung von Track & Trace mit einem enorm hohen finanziellen Einsatz oder die drohende Erhöhung der Mindeststeuer auf EU-Ebene.

    pi

  • Stabil bis leicht rückläufig

    BERLIN // Das Statistische Bundesamt berichtet in einer aktuellen Pressemitteilung über den Absatz von Tabakwaren in Deutschland im Kalenderjahr 2022. Demnach ist bei Zigarren und Zigarillos ein Rückgang von 8,9 Prozent auf ein Volumen von 2,533 Milliarden Stück gegenüber 2,780 Milliarden Stück im Jahr 2021 zu verzeichnen.

    BdZ ordnet Zahlen ein
    Bodo Mehrlein, Geschäftsführer des Bundesverbandes der Zigarrenindustrie (BdZ), der die Interessen der mittelständisch strukturierten Hersteller und Importeure von Zigarren und Zigarillos in Deutschland vertritt, ordnet die Zahlen der Versteuerungsstatistik für den Nischenmarkt ein: „Grundsätzlich zeigt der traditionelle Markt klassischer Zigarren- und Zigarilloprodukte seit vielen Jahren einen stabilen bis leicht rückläufigen Trend. Die Versteuerungsstatistik des Statistischen Bundesamtes, die den Bezug von Steuerzeichen durch die Unternehmen abbildet, entspricht nie genau den Entwicklungen des Marktes beziehungsweise des tatsächlichen Abverkaufs.

    Erhöhungen der Mindeststeuer
    Auch ist zu berücksichtigen, dass Steuerzeichenbezüge oft vor Steuererhöhungen vorgezogen werden, so dass das Vergleichsjahr 2021 mit einem Anstieg der Versteuerungszahlen nicht wirklich aussagefähig war. Durch die Erhöhungen der Mindeststeuer zum Januar 2022 und Januar 2023 geht der Bundesverband der Zigarrenindustrie von einem weiteren Rückgang im niedrigpreisigen Segment aus, während sich das Segment der klassischen Zigarren und Zigarillos relativ stabil zeigt. Wesentlich aussagekräftiger ist der langfristige Trend der Statistik, der zeigt, dass diverse fiskalpolitische Instrumente, insbesondere zwei Änderungen bei der steuerrechtlichen Definition und die Einführung einer Mindeststeuer, dazu geführt haben, dass sich der Markt seit dem Jahr 2007 mehr als halbiert hat. Dieser Trend wird sich durch die erneute Anhebung der Mindeststeuer fortsetzen. Seither behaupten sich Zigarren und Zigarillos in der Nische für anspruchsvolle Genießer.“

    Gelegentlicher Genuss
    Peter Wörmann, Vorsitzender des BdZ und Zigarrenhersteller, beschreibt, dass klassische Zigarren und Zigarillos überwiegend von männlichen Konsumenten gehobenen Alters und nur gelegentlich zum Genuss geraucht werden. Weder gebe es bei diesem Produkt ein Problem mit dem Jugendschutz noch mit dem Schmuggel.

    Im Hinblick auf die strengen Regulierungen des gesamten Tabakmarktes fordert Wörmann Ausnahmen von weiteren Maßnahmen für das Kulturgut Zigarre / Zigarillo, da solche nur zu erheblichen Belastungen der mittelständisch geprägten deutschen Zigarrenindustrie führten, ohne dem eigentlichen Ziel gerecht zu werden.

    Beratungen in Brüssel
    Vor dem Hintergrund der bekanntgewordenen Beratungen in Brüssel zur Überarbeitung der EU-Tabaksteuerrichtlinie, die Mindeststeuer auf Zigarren und Zigarillos um 900 Prozent zu erhöhen, zeigten diese Daten eindeutig, dass es sich hierbei um absolut realitätsferne Ideen handele. Bei Zigarren und Zigarillos handelt es sich um ein reines Genussgut in einer Nische–– eine mögliche Substitution mit der Zigarette ist nicht zu erkennen.

    So hat auch zuletzt des Bundesfinanzministerium in der Antwort auf eine kleine Anfrage der Fraktion Die Linke zur möglichen Substitution festgestellt: „Ein Vergleich mit Zigarren / Zigarillos ist demgegenüber nicht sachgerecht, da Konsumform, -frequenz und -anlass in aller Regel nicht vergleichbar sind.“

    Der Bundesverband der Zigarrenindustrie drängt vor diesem Hintergrund bei der Überarbeitung der EU-Tabaksteuerrichtlinie auf eine sachgerechte Betrachtung der einzelnen Tabakprodukte. Prinzipien wie steuerliche Belastbarkeit und Jugendschutz sollten dabei im Fokus stehen.

    vi

  • „Die Anforderungen an uns sind immens“

    MAINZ // Auch zu diesem Jahreswechsel hat DTZ wichtige Verbände der Tabakwirtschaft dazu befragt, wie sie das neue Jahr einschätzen. Diese Gastbeiträge druckt die Redaktion in diesen Wochen. Im sechsten und letzten Teil der Reihe äußert sich Bodo Mehrlein, Geschäftsführer beim Bundesverband der Zigarrenindustrie (BdZ).

    Ausblick in das Jahr 2022
    Ein Ausblick in das Jahr 2022 wird sicherlich auch geprägt durch die Geschehnisse im vergangenen Jahr. Der Bundesverband der Zigarrenindustrie, als der Ansprechpartner und Vertreter für alle relevanten Fragen zu Zigarren und Zigarillos, blickt mit gemischten Gefühlen auf das vergangene Jahr zurück, denn die Corona-Pandemie und die damit verbundenen Auswirkungen durch die Planungsunsicherheiten haben den Unternehmen sehr viel organisatorisches Geschick abverlangt. Auch die wichtigen Absatzkanäle im Tabakwaren-Fachhandel haben teilweise durch die geringere Frequentierung der Innenstädte gelitten. Weitere Auswirkungen durch die Pandemie betreffen sicherlich die Organisation der betrieblichen Abläufe, sei es in Deutschland aber auch in den anderen Werken in Europa oder in Drittstaaten; aber auch die Aufrechterhaltung der Lieferketten mit den damit verbundenen hohen Logistikkosten mussten von den Unternehmen gemeistert werden. Der Anfang des Jahres 2022 zeigt uns, dass sich die Gesellschaft und auch die Unternehmen der Zigarrenindustrie weiter mit der der Pandemie auseinandersetzen werden müssen.

    Ansonsten blicken die Mitglieder des Bundesverbandes der Zigarrenindustrie auf ein stabiles bis positives Jahr 2021 zurück. Das Statistische Bundesamt hatte berichtet, dass im Kalenderjahr 2021 bei Zigarren und Zigarillos ein leichter Anstieg von 1,4 Prozent auf ein Volumen von 2,780 Milliarden Stück gegenüber 2,742 Milliarden Stück zu 2020 zu verzeichnen sei.

    2021 stabiler Absatz
    Der BdZ kann 2021 grundsätzlich einen stabilen Absatz bestätigen, möchte die Zahlen aber trotzdem einordnen. Grundsätzlich zeigt der traditionelle Markt klassischer Zigarren- und Zigarilloprodukte seit über fünf Jahren einen stabilen bis leicht rückläufigen Trend. Die Versteuerungsstatistik des Statistischen Bundesamts, die den Bezug von Steuerzeichen durch die Unternehmen abbildet, entspricht nie genau den Entwicklungen des Markts. Wir gehen davon aus, dass im Monat Dezember noch vermehrt Steuerzeichen bezogen wurden, da ab Januar 2022 eine nicht unerhebliche Steuererhöhung auf Zigarren und Zigarillos durch die Anhebung der Mindeststeuer erfolgt. Mittelfristig wird sich das in diesem Jahr ausgleichen. Durch die Erhöhung der Mindeststeuer zum Januar 2022 und Januar 2023 geht der Bundesverband der Zigarrenindustrie von einem weiteren Rückgang im niedrigpreisigen Segment aus.

    Wenn man einen Ausblick in die Zukunft wagen möchte, muss man im Tabakmarkt immer wieder das regulatorische Umfeld betrachten. Hierbei sind für die Mitglieder des BdZ nicht nur die Veränderungen in Deutschland sondern auch in der EU beziehungsweise in den einzelnen Mitgliedstaaten von Relevanz, da mehr als die Hälfte der in Deutschland hergestellten Zigarren und Zigarillos ins Ausland gehen.

    Ampelkoalition und Tabakregulierung
    Bezogen auf Deutschland bleibt abzuwarten, wie sich die neue Ampelkoalition bezüglich der Tabakregulierung aufstellt. Grundsätzlich ist allerdings anzumerken, dass der Tabakmarkt besonders gegen Ende der vergangenen Legislaturperiode durch das Außenwerbeverbot und das Tabaksteuermodernisierungsgesetz qua‧si „durchreguliert“ ist. Die Unternehmen benötigen die nächsten Jahre, um sich an das Werbeverbot anzupassen und die Erhöhungen der Tabaksteuer umzusetzen.

    Aus Brüssel wissen wir, dass wahrscheinlich im ersten Vierteljahr 2022 mit einem Entwurf zur Tabaksteuerrichtlinie von der EU-Kommission zu rechnen ist. Zudem hatte die EU-Kommission einen Bericht zur Tabakproduktrichtlinie erstellt und auch hier ist mittelfristig mit einem Überarbeiten der bestehenden Richtlinie entweder noch vor der Wahl zum Europaparlament 2024 oder nach der Wahl zu rechnen. Ebenfalls beobachten wir aufmerksam, welche Auswirkungen die von der EU vorgesehene Strategie zur Bekämpfung des Krebses für den Tabaksektor haben wird.

    Ein weiteres Themengebiet sind die Konsequenzen, die aus der Einwegplastik-Richtlinie für Tabakprodukte entstehen. Nachdem 2021 die Etikettierung bei Filterprodukten umgesetzt wurde, muss jetzt das Thema der Kostenübernahme durch die Hersteller für die Entsorgung der Filter, die Plastik enthalten, gelöst werden. Hier arbeitet der BdZ mit den anderen betroffenen Verbänden an einer sinnvollen und umsetzbaren Regelung für die Zukunft.

    Einführung eines Recycling-Labels
    In diesem Zusammenhang muss auch die im Koalitionsvertrag der neuen Regierung angesprochene Einführung eines Recycling-Labels gesehen werden. Auch wenn der BdZ aus umweltpolitischer Verantwortung ein möglichst optimales Recycling von Verpackungen unterstützt, sollte eine solches Label auch praktikabel umgesetzt werden und dabei berücksichtigen, dass die noch vorhandene Fläche auf kleinen Verpackungen bei Tabakprodukten solche Kennzeichnungen nicht zulässt. Der BdZ empfiehlt in diesem Zusammenhang eine einheitliche europäische Regelung, denn schon jetzt zeigt sich, dass einzelne Länder in der EU hier unterschiedliche Regelungen planen oder bereits umgesetzt haben.

    Ein „Dauerbrenner“ der Verbandsarbeit und vor allem für die Mitglieder des BdZ ist Track & Trace. Auch wenn die entsprechenden Regularien für Zigarren und Zigarillos erst zum Mai 2024 umzusetzen sind, drängt die Zeit, denn die Anforderungen für die mittelständische Zigarrenindustrie sind immens. Der BdZ hat gegenüber der Politik immer wieder auf die Unverhältnismäßigkeit der Regelung hingewiesen, denn die wirtschaftlichen Auswirkungen werden für die Unternehmen gravierend sein ohne dass sie dem eigentlichen Ziel der Verhinderung des Tabakschmuggels dienen, denn der liegt in dieser Produktgattung nicht vor. Der BdZ hat eine entsprechende Arbeitsgruppe eingerichtet, in der sich die Verbandsmitglieder mit der Materie beschäftigen. Zuletzt hatte man verschiede Lösungsanbieter zu den Arbeitsgruppen eingeladen beziehungsweise vor Ort einen Workshop durchgeführt, so dass die BdZ-Mitglieder sich mit den Herausforderungen auseinandersetzen können.

    Besondere Stellung von Zigarren und Zigarillos im Tabakmarkt
    Ein wesentlicher Aspekt der Verbandsarbeit des BdZ wird auch in der Zukunft sein, dass man sich für die besondere Stellung von Zigarren und Zigarillos im Tabakmarkt einsetzt. Sämtliche Statistiken belegen, dass es sich bei Zigarren und Zigarillos um ein wirkliches Genussgut handelt, das nur gelegentlich und meist von Männern gehobenen Alters geraucht wird. Ein Jugendschutzproblem, das immer wieder als Grundlage für strengere Regulierungen des Gesetzgebers zitiert wird, gibt es bei der Produktgattung nicht. Vor diesem Hintergrund und zur Unterstützung der Argumente hat der BdZ eine neue Informationsbroschüre herausgebracht.

    Zudem hatten wir 2021 eine Reihe an Veranstaltungen mit den Botschaften anderer Herstellerländer geplant, um die wirtschaftliche Bedeutung der Zigarrenproduktion aber auch des Tabakanbaus zu dokumentieren. Nach der Veranstaltung mit der Botschaft der Dominikanischen Republik mussten wir diese Veranstaltungsreihe wegen der Corona-Pandemie leider unterbrechen, wir planen aber eine neue Veranstaltungen Ende April 2022 mit der Botschaft von Honduras, in der Hoffnung, dass solche Events wieder ohne Risiko durchzuführen sind.


    Kultur- und Genussgut

    Für den BdZ ist es sehr erfreulich, dass Zigarren und Zigarillos auch durch die Öffentlichkeit als ein besonderes Kultur- und Genussgut wahrgenommen werden. Das gibt dem Verband und seinen Mitgliedern auch den Optimismus in einem immer schwierigeren regulatorischen Umfeld positiv in die Zukunft und in das Jahr 2022 zu blicken. Der BdZ würde sich freuen, wenn weitere Hersteller oder Importeure die Verbandsarbeit durch eine Mitgliedschaft unterstützen, um damit den mittelständischen Unternehmen der Tabakindustrie ein noch stärkeres Gewicht zu geben. Zuletzt konnte der BdZ drei weitere Firmen im Kreis seiner Mitglieder begrüßen.

    vi

  • Neue Grundlage

    BÜNDE // Die Steuerzeichenstelle in Bünde gibt unverbindlich vorab bekannt: Für den ab 15. Februar 2021 geltenden Tabaksteuertarif sind die gewichteten durchschnittlichen Kleinverkaufspreise aus dem Jahr 2020 Berechnungsgrundlage für die Mindeststeuer bei Zigaretten und Feinschnitt. Die ermittelten Kleinverkaufspreise werden auf Veranlassung des Bundesministeriums der Finanzen im Bundesanzeiger veröffentlicht.

    Gewichtete durchschnittliche Kleinverkaufspreise
    Der gewichtete durchschnittliche Kleinverkaufspreis (Paragraf 2 Absatz 2 und 3 des Tabaksteuergesetzes) beträgt für den Zeitraum vom 15. Februar 2021 bis zum 14. Februar 2022 je Zigarette 30,8996 Cent sowie 159,4326 Euro je Kilogramm Feinschnitt. Die daraus resultierende Gesamtsteuerbelastung für die Berechnung der Mindeststeuer beträgt 21,455 Cent je Zigarette und 97,477 Euro je Kilogramm Feinschnitt.

    Es gelten folgende Kennzeichnungen:

    [bul]Zigarren / Zigarillos: Regelsteuer I, Mindeststeuer B + I;
    [bul]Zigaretten: Q, V + Q;
    [bul]Feinschnitt: N, G + N;
    [bul]Pfeifentabak: G, A + G.

    red

  • Auslieferung von Steuerzeichen zum Jahreswechsel

    BÜNDE // Für die Planung der Steuerzeichenbezüge zum Jahresende wird, wie in den vergangenen Jahren, zwischen Weihnachten und Neujahr kein Steuerzeichenversand erfolgen.

    Das teilt die Steuerzeichenstelle in Bünde mit. Aus organisatorischen Gründen wird der letzte Steuerzeichenversand 2015 von Bünde aus am 21. Dezember sein und der erste Versand im neuen Jahr am 4. Januar durchgeführt werden.

    Für den ab 15. Februar geltenden Tabaksteuertarif sind die gewichteten durchschnittlichen Kleinverkaufspreise aus 2015 Berechnungsgrundlage für die Mindeststeuer bei Zigaretten und Feinschnitt. Diese Kleinverkaufspreise werden am 4. Januar ermittelt und anschließend durch das Bundesfinanzministerium (BMF) veröffentlicht.
    red

    (DTZ 50/51)

  • Tabakwarenmarkt im 1. Halbjahr 2012 fast auf Vorjahresniveau

    MAINZ (DTZ/fok). Der Markt für Zigaretten und Feinschnitttabak hat sich in Deutschland im ersten Halbjahr 2012 sehr stabil gehalten, obwohl zum Jahresbeginn ein weiterer Tabaksteuerschritt dafür sorgte, dass die Kleinverkaufspreise erneut angehoben werden mussten.

    Doch da dieser Steuer- und Preisschritt moderat war und auch zeitlich entzerrt stattfand,fiel auch die Reaktion der Konsumenten nicht aus dem Rahmen.

    Die Auslieferungen von Fabrikzigarette an den Handel bezifferten sich im ersten Halbjahr 2012 auf 41,210 Mrd. Stück. Gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres war dies ein Rückgang um 1,3 Prozent bzw. 539 Mio. Stück weniger. Dies bewegt sich also in der Größenordnung der demografischen Entwicklung mit rückläufigen Bevölkerungszahlen und höherem Durchschnittsalter.

    Dank geschickter Markenpolitik erreichten die Hersteller von Markenzigaretten dabei sogar eine etwas bessere Entwicklung als die niedrigpreisigen Handelsmarken. Im Zeitraum Januar bis Juni 2012 wurden 36,368 Mrd. Markenzigaretten an den Handel geliefert; das entsprach einem minimalen Rückgang von 0,5 Prozent bzw. minus 184 Mio. Stück im Vergleich zum entsprechenden Vorjahreszeitraum. Die Auslieferungen von Handelsbilligzigaretten bezifferten sich auf schätzungsweise 4,842 Mrd. Stück; das waren 6,8 Prozent weniger als im Vorjahreszeitraum.

    Nimmt man nur den Juni 2012 unter die Lupe, zeigt sich für den Fabrikzigarettenmarkt ein Volumen von 7,010 Mrd. Stück, 4,6 Prozent weniger als im Vergleichsmonat des Vorjahres. Davon waren 6,208 Mrd. Stück Industriemarken (minus 3,5 Prozent) und schätzungsweise 802 Mio. Stück Handelsmarken (minus 12,1 Prozent).

    Etwas besser als der Zigarettenmarkt entwickelte sich der Feinschnittmarkt in Deutschland. Im ersten Halbjahr 2012 wurden hier insgesamt 13 149 Tonnen an den Handel geliefert. Das war eine minimale Steigerung um 0,7 Prozent gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres. Interessant ist, dass dabei der Markenfeinschnitt deutlich zunahm (um plus 6,9 Prozent auf 9 448 Tonnen, während die Feinschnitt-Handelsmarken mit ca. 3 701 Tonnen sogar um 12,3 Prozent an Auslieferungsvolumen verloren hatten. Dies mag einerseits damit zusammenhängen, dass die Handelsmarken nicht im Wachstumssegment der Volumentabake vertreten sind, spiegelt möglicherweise teilweise aber auch strategische Entscheidungen der Handelsketten wider.

    Wenn man sich die verschiedenen Feinschnittsegmente anschaut, zeigte sich der klassische Feinschnitt im ersten Halbjahr mit 6 907 Tonnen um 5,8 Prozent schwächer als im Vorjahreszeitraum. Auch an schnittoptimiertem Tabak wurde mit 3 129 Tonnen weniger abgesetzt; hier fiel der Rückgang mit minus 14,8 Prozent sogar noch kräftiger aus. Der Boom erfolgte hingegen beim Volumentabak, dessen Auslieferungsmenge um 51,0 Prozent auf 3 113 Tonnen nach oben schoss.

    Die Juni-Zahlen waren für den Feinschnittmarkt etwas schwächer ausgefallen: Der Gesamtfeinschnittmarkt bezifferte sich auf ein Volumen von 2 239 Tonnen (minus 2,2 Prozent); davon waren 1 602 Tonnen Markenfeinschnitt (plus 2,2 Prozent), während der Handelsmarkenfeinschnitt nach derzeitigen Schätzungen auf 637 Tonnen zurückgefallen war (minus 11,8 Prozent). Auf klassischen Feinschnitt entfielen im Juni 1 167 Tonnen (minus 7,7 Prozent), auf schnittoptimierten Tabak 529 Tonnen (minus 13,6 Prozent) und auf Volumentabak 543 Tonnen (plus 31,2 Prozent).

    Der kleine Marktsegment der Ecocigarillos verzeichnete im ersten Halbjahr ein Absatzvolumen von 1,302 Mrd. Stück (minus 9,1 Prozent); im Monat Juni waren es 215 Mio. Stück (minus 12,2 Prozent). Hier hat sich die Erhöhung der Mindeststeuer, die zu kräftigen KVP-Anhebungen zwang, doch recht deutlich ausgewirkt.

    (DTZ 28/12)

  • Abschlagsätze für Inventurbewertung

    KÖLN (DTZ/vi). Der Bundesverband des Tabakwaren-Einzelhandels e.V. (BTWE) hat jetzt die Abschlagsätze zur Bewertung der Warenvorräte für die Bestandsaufnahme per 31. Dezember 2011 vorgelegt, die als Richtwerte für die Erstellung des Jahresabschlusses gute Dienste leisten können.

    [pic|334|l||||||]

    Für die Berechnung der durchschnittlichen Rohgewinne wurde der Absatz/Umsatz der Gesamtindustrie Tabakwaren im 4. Quartal 2011 zugrunde gelegt, und zwar – um valide Daten zu erhalten – über den Großhandel. Dies schlägt sich in den Zahlen sowohl produkt- als auch wettbewerbsspezifisch nieder. Berücksichtigung fanden insbesondere konsumbedingte Einflüsse, die sich wiederum regional differenziert auswirken können.

    Ebenso können „Direktbezieher“ hier bessere Spannen erzielen. Firmen- und kundenspezifische Mengenrabatte blieben unberücksichtigt. Um diese muss der Nettonutzen jeweils vergrößert werden. Die Bewertungsansätze können Bestandteil des Jahresabschlusses werden. Der BTWE weist darauf hin, dass die Berechnungen nach bestem Wissen und Gewissen erstellt wurden; eine Verbindlichkeit kann daraus nicht abgeleitet werden.

    Ein Vergleich mit dem Vorjahr zeigt, dass Nettospannen und Roherträge für den Facheinzelhandel im Jahre 2011 für Zigaretten, Pfeifentabak und Zigarren/Zigarillos leicht gestiegen sind. Beim Feinschnitt waren sie nahezu unverändert, bei Ecocigarillos, die durch eine neue Mindeststeuer erheblich stärker belastet wurden, gingen sie deutlich zurück.

    (DTZ 27/12)

  • Bundesrat segnet Erhöhung der Tabaksteuer ab

    BERLIN (DTZ/pnf). Die Erhöhung der Tabaksteuer in fünf moderaten jährlichen Schritten im Zeitraum 2011 bis 2015 hat die letzte gesetzgeberische Hürde genommen. Nach der Verabschiedung durch den Deutschen Bundestag am 3. Dezember 2010 hat der Bundesrat der Gesetzesänderung am 17. Dezember zugestimmt.

    Der erste Steuerschritt wird am 1. Mai 2011 stattfinden und die steuerliche Belastung der Zigaretten aus Tabak- und Mehrwertsteuer wird sich dabei je nach Preislage zwischen ca. 4 und 11 Cent pro 19er-Packung erhöhen; beim Feinschnitt steigt die Verbrauchsteuerbelastung um ca. 12 bis 60 Cent je 40-g-Pouch. Der obere Erhöhungswert gilt jeweils für die untersten Preislagen, die durch Änderung der Mindeststeuer am stärksten betroffen sind.

    Nach Aussage des Tabaksteuerreferats ist keine Nachbesteuerung altversteuerter Bestände vorgesehen. Ob es Begrenzungen beim Steuerzeichenbezug geben werde, ließ man dort offen. Man werde das Bestellverhalten der Hersteller aufmerksam verfolgen.

    (DTZ 51/10)

  • Tabaksteuererhöhung: Bundestag entscheidet im Dezember

    BERLIN (DTZ/fok). Das Bundeskabinett hat, wie bereits gemeldet, eine Erhöhung der Tabaksteuer in fünf jährlichen Schritten, beginnend 2011 und endend 2015, beschlossen. Die Änderung soll im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens für das Fünfte Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen erfolgen.

    Der Zeitplan sieht eine Anhörung vor dem Finanzausschuss des Bundestages am Vormittag des 30. November 2010 vor. Am 1. Dezember 2010 wird der Finanzausschuss seine abschließenden Empfehlungen vorlegen. Am 3. Dezember 2010 ist die zweite und dritte Lesung und damit die endgültige Verabschiedung des Gesetzes durch den Bundestag vorgesehen.

    Die Änderung ist, da die Tabaksteuer eine reine Bundessteuer ist, nicht durch den Bundesrat zustimmungspflichtig. Noch offen ist, ob das gesamte Gesetzespaket verabschiedet wird, da andere Teile, wie die Änderungen des Biersteuergesetzes, der Zustimmung des Bundesrates bedürfen. Mit Blick auf mögliche zeitliche Verzögerungen wird daher erwogen, die Verabschiedung der Biersteueränderungen aus dem Paket auszugliedern.

    Nach dem derzeitigen Stand des Entwurfs wird der erste Schritt der Tabaksteuererhöhung zum 1. Mai 2011 wirksam werden. Allerdings sieht der Gesetzentwurf bereits für den Zeitraum 1. Januar bis 30. April 2011 eine betragliche Fixierung der Mindeststeuer für Zigaretten auf 17,586 Cent je Stück abzüglich der Umsatzsteuer des KVP der zu versteuernden Zigarette, höchstens jedoch 14,370 Cent je Stück vor.

    Diese Regelung hat den Sinn, dass eine rückläufige Entwicklung der für die Mindeststeuerberechnung maßgeblichen Bemessungsgrundlage (bisher meistverkaufte Preislage, künftig gewichteter Durchschnitt der KVPs des Vorjahres) nicht zu Steuermindereinnahmen führt. Die Steuersätze für die Zigarette werden dem Entwurf zufolge bis 30. April 2011 auf dem bisherigen Niveau (8,27 Cent je Stück und 24,66 Prozent des KVP) verharren; zum 1. Mai 2011 steigen sie dann auf 9,08 Cent je Stück und 21,94 Prozent des KVP, mindestens 18,156 Cent je Stück abzüglich Umsatzsteuer des KVP der zu versteuernden Zigarette.

    Danach folgen jährliche Anhebungen bis zur Endstufe im Jahr 2015 mit dann 9,82 Cent je Stück und 21,69 Prozent des KVP, mindestens 19,636 Cent je Stück abzüglich Umsatzsteuer des KVP der zu versteuernden Zigarette. Insgesamt zeigen die neuen Tabaksteuerregelungen bei der Zigarette eine stärkere Spezifität. Das bedeutet eine stärkere Anhebung der Steuerbelastung für die niedrigpreisigen Produkte mit dem Ziel höherer Steuereinnahmen.

    Um wieviel steigt die Belastung durch Tabak- und Mehrwertsteuer?

    Schaut man sich die steuerliche Mehrbelastung per 1. Mai 2011 an (Tabaksteuer und MwSt. unter der Voraussetzung einer exakten Überwälzung der Steuererhöhung), steigt diese z.B. bei der niedrigsten Preislage von 3,70 Euro/19 Stück (Handelsmarken) um 12,9 Cent pro Packung. Bei der Preislage 5,00 Euro/23 Stück steigt die Steuerbelastung um 13 Cent pro Packung.

    Und bei der Premiumpreislage von 4,70 Euro/19 Stück erhöht sich die Steuerbelastung um 4,2 Cent. Wie die tatsächliche Preisgestaltung nach diesem ersten Steuerschritt aussehen wird, ist noch offen. Handelsseitig fordert man Anhebungen, die sich positiv auf die Marge auswirken, um die Effekte von Steuermehrbelastung, steigenden Kosten, Marktverschiebung in die Niedrigpreisklassen und Volumenverluste auszugleichen. Beim Feinschnitt sieht der Entwurf zur Änderung der Tabaksteuer ebenfalls eine Veränderung der Steuerstrukturen hin zu einer erhöhten Spezifität (Mengenabhängigkeit der Steuer) vor, darüber hinaus auch eine kräftige Anhebung der Mindeststeuer.

    Derzeit beträgt der Steuertarif für Feinschnitt 34,06 Euro pro Kilogramm und 18,57 Prozent des KVP, mindestens jedoch 53,28 Euro je Kilogramm. Zum 1. Mai 2011 (bis 31. Dezember 2011) wird der neue Feinschnittsteuertarif lauten: 41,65 Euro je Kilogramm und 14,30 Prozent des KVP abzüglich der Umsatzsteuer des KVP des zu versteuernden Feinschnitts. Hieraus resultiert beispielsweise für die (niedrigpreisige) meistverkaufte Preislage 3,40 Euro / 40 Gramm eine Steuermehrbelastung von 59,1 Cent pro Packung.

    Die ebenfalls stark verkaufte Preislage von 14,50 Euro / 140 Gramm wird steuerlich um 1,66 Euro pro Dose höher belastet und die Preislage 4,00 Euro / 40 Gramm wird um 44 Cent mehr belastet. Die Steuerbelastung der Premiumpreislage von 5,20 Euro / 40 Gramm steigt um knapp 12 Cent pro Pouch. In der letzten Stufe der fünf Steuererhöhungen beim Feinschnitt, also im Jahr 2015, wird der Steuersatz bei 48,49 Euro je Kilogramm und 14,76 Prozent des KVP, mindestens bei 95,04 Euro je Kilogramm abzüglich der Umsatzsteuer des KVP des zu versteuernden Feinschnitts liegen.

    Beim Pfeifentabak sieht der Entwurf keine Veränderung der Steuersätze vor, zieht aber eine Mindeststeuer von 22 Euro je Kilogramm ein. Bei dem hohen Preisgefüge in Deutschland dürfte dies derzeit keine steuerlichen Mehrbelastungen für das Marktangebot zur Folge haben. Unveränderte Steuersätze von 1,4 Cent je Stück und 1,47 Prozent vom KVP gelten für Zigarren und Zigarillos, wobei hier eine Mindeststeuer neu eingeführt wird. Und zwar ab 1. Mai 2011 mit einem Betrag von 4,888 Cent je Stück abzüglich der Umsatzsteuer des KVP der zu versteuernden Zigarre/Zigarillo bzw. ab 1. Januar 2012 mit einem Betrag von 5,760 Cent je Stück abzüglich der Umsatzsteuer des KVP der zu versteuernden Zigarre/Zigarillo.

    Eine Steuermehrbelastung durch die Mindeststeuer entsteht ab 1. Mai 2011 bei Preislagen bis zu einer Höhe von 20 Cent pro Stück, ab 1. Januar 2012 bis zu einer Höhe von 25 Cent pro Stück. Deutlich betroffen hiervon sind die Ecofiltercigarillos, bei klassischen Zigarillos nur die untersten Preislagen.

    (DTZ 46/10)

  • Regierungskoalition einigt sich auf Tabaksteuererhöhung

    BERLIN (DTZ/fok). Die Regierungskoalition von CDU/CSU und FDP hat sich im Rahmen ihrer Haushaltsberatungen am letzten Sonntag darauf geeinigt, die Tabaksteuer ab 2011 anzuheben und in insgesamt fünf moderaten Schritten bis 2015 die Steuerbelastung für Zigaretten und Feinschnitt weiter zu erhöhen. Dabei sollen die Steuererhöhungsstufen so ausgestaltet werden, dass die steuerliche Belastung von Feinschnitt stärker ansteigt als die steuerliche Belastung von Zigaretten.

    Bei Feinschnitt soll eine Umstellung der Mindeststeuer vorgenommen werden, die zu einer überproportionalen Steuerbelastung niedriger Preislagen führt, was die Preisspreizung innerhalb des Feinschnittmarktes reduzieren und gleichzeitig den Preisabstand von Zigaretten und Feinschnitt verringern soll.

    Außerdem ist die Einführung einer Mindeststeuer für Zigarren und Zigarillos vorgesehen, um den Preisabstand niedrigpreisiger Zigarillos zu den Zigaretten und dem Feinschnitt zu reduzieren. Auch für Pfeifentabak ist die Einführung einer Mindeststeuer geplant, um die EU-weite Mindeststeuer für alle Preislagen im Pfeifentabakbereich einzuhalten.

    Mehreinnahmen angestrebtZiel der Tabaksteuererhöhung sind höhere Einnahmen für den Bund, mit denen eine Abmilderung der geplanten höheren Ökosteuerbelastung für energieintensive Industriezweige, daneben aber auch Kosten für Maßnahmen einer Steuervereinfachung gegenfinanziert werden sollen.

    Das Konzept der Regierungskoalition geht von Tabaksteuer-Mehreinnahmen in Höhe von 200 Mio. Euro im Jahre 2011 aus, und dann jährlich weiter steigend bis auf ein Einnahmeplus von 1 Mrd. Euro im Jahr 2015.

    Nach den Aussagen der Koalition werden die Steuererhöhungen bei Zigaretten eine jährliche steuerinduzierte Preisanpassung von ca. 4 bis 8 Cent pro 19-Stück-Packung Zigaretten erforderlich machen. Beim Feinschnitt bedeuten die Pläne, bezogen auf eine 40-Gramm-Pouch, einen jährlichen Preisschritt von 12 bis 14 Cent, um die höhere Steuerbelastung zu überwälzen.

    Durch die Umstellung der Mindeststeuer dürfte beim Feinschnitt außerdem in den niedrigeren Preislagen ein einmaliger Anpassungsbedarf von 45 Cent je Packung entstehen. Bei den Ecocigarillos wird im ersten Schritt mit einer steuerlichen Mehrbelastung von bis zu 40 Cent pro 17er-Packung gerechnet, im Zuge einer weiteren Anpassung mit noch einmal bis zu 15 Cent pro Packung. Beim Pfeifentabak prognostiziert das Konzept durch die Einführung einer Mindeststeuer keine steuerinduzierten Preisanpassungen.

    Planungssicherheit und moderate AnhebungZwei Aspekte werden zu dem Konzept außerdem noch angesprochen: Zum einen soll das Modell sowohl dem Fiskus als auch dem Handel und der Industrie Planungssicherheit geben. Zum anderen sollen die Steuererhöhungen vor allem bei der Zigarette relativ moderat ausfallen, weil man ein verstärktes Ausweichen der Verbraucher auf Schmuggelware und legale Grenzeinkäufe verhindern und deshalb einer starken Erhöhung des Steuergefälles zu den EU-Nachbarländern aus dem Weg gehen will.

    Es wird damit gerechnet, dass das Konzept in den nächsten Tagen nach den Beratungen in den zuständigen Ausschüssen der Koalitionsparteien vom Kabinett beschlossen wird und der Entwurf dann in das Gesetzgebungsverfahren kommt. Die entsprechende Formulierung der Änderung des Tabaksteuergesetzes ist noch in Arbeit. Nach Auskunft aus dem Bundesfinanzministerium ist noch nicht klar, im Rahmen welchen Gesetzpaketes dies erfolgt.

    Möglich wäre z.B. die Beratung im Zuge des 5. Verbrauchsteueränderungsgesetzes, das derzeit schon läuft und voraussichtlich am 10. November abgeschlossen wird. Allerdings stellt sich hier die Frage, ob in diesem Fall der Zeitrahmen ausreicht oder ob die Tabaksteuerthematik einem anderen Gesetzgebungsverfahren angehängt wird. Nach derzeitigem Diskussionsstand ist damit zu rechnen, dass der erste Steuerschritt zum 1. April 2011 wirksam werden wird.

    Gemischte GefühleSeitens der Tabakverbände und ihrer Mitglieder sieht man das Tabaksteuerkonzept der Koalition mit gemischten Gefühlen: Einerseits wirken sich Steuererhöhungen immer negativ auf das Kaufverhalten aus – ob dies nun, wie in der Vergangenheit geschehen, vorwiegend durch Konsumverlagerung auf preiswertere Alternativen bzw. nicht in Deutschland versteuerte Ware erfolgt oder durch echte Konsumzurückhaltung.

    Andererseits war der Tabakbranche klar, dass nach fünf Jahren ohne Tabaksteuererhöhungen gerade mit Blick auf die hohen Haushaltsdefizite die Gefahr überzogener Forderungen hinsichtlich der Tabaksteuer wuchs. Daher war in Gesprächen mit dem Bundesfinanzministerium in den vergangenen Monaten seitens der Tabakbranche zum Ausdruck gebracht worden, dass im Falle einer Steueranhebung nur ein Konzept mit mehrstufigen kleinen Schritten in Frage kommen könne, um starke Marktverwerfungen, die auch die Fiskalkraft des Wirtschaftsbereichs in Frage stellen würden, möglichst zu verhindern.

    Positiv bewertet werden kann sicher, dass bei den neuen Steuerplänen der fiskalpolitische Ansatz Dominanz hat. Denn mehr Geld für den Fiskus kann nur dann herausspringen, wenn man die Fiskalquelle nicht verschüttet. Es ist zu hoffen, dass sich dieser Denkansatz auch bei anderen Aspekten durchsetzt. So etwa bei der derzeit laufenden Konsultation zur EU-Tabakproduktrichtlinie. Denn die von der EU vorgeschlagenen Maßnahmen wie Einheitspackungen sind mit ihrem nicht sachbezogenen Diskriminierungscharakter Steilvorlagen für den Schmuggel.

    (DTZ 43/10)