BERLIN (DTZ/pnf). Die Erhöhung der Tabaksteuer in fünf moderaten jährlichen Schritten im Zeitraum 2011 bis 2015 hat die letzte gesetzgeberische Hürde genommen. Nach der Verabschiedung durch den Deutschen Bundestag am 3. Dezember 2010 hat der Bundesrat der Gesetzesänderung am 17. Dezember zugestimmt.
Der erste Steuerschritt wird am 1. Mai 2011 stattfinden und die steuerliche Belastung der Zigaretten aus Tabak- und Mehrwertsteuer wird sich dabei je nach Preislage zwischen ca. 4 und 11 Cent pro 19er-Packung erhöhen; beim Feinschnitt steigt die Verbrauchsteuerbelastung um ca. 12 bis 60 Cent je 40-g-Pouch. Der obere Erhöhungswert gilt jeweils für die untersten Preislagen, die durch Änderung der Mindeststeuer am stärksten betroffen sind.
Nach Aussage des Tabaksteuerreferats ist keine Nachbesteuerung altversteuerter Bestände vorgesehen. Ob es Begrenzungen beim Steuerzeichenbezug geben werde, ließ man dort offen. Man werde das Bestellverhalten der Hersteller aufmerksam verfolgen.
(DTZ 51/10)
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