Schlagwort: Gesetzesänderung

  • Verbot von Aromen in Tabaksticks

    BERLIN // Vor kurzem hat der Bundestag das Dritte Änderungsgesetz zum Tabakerzeugnisgesetz beschlossen. Das Umsetzen einer EU-Richtlinie beinhaltet weitreichende Einschränkungen für Tabak, der in entsprechenden Geräten erhitzt wird.

    Unter anderem sind zukünftig Aromen in Tabaksticks für Tabakerhitzer verboten. Entgegen einigen Falschmeldungen, unter anderem bei der „Tagesschau“, sind damit nicht die Aromen der Liquids für E-Zigaretten gemeint.

    Konzept der Schadensminderung
    „Obwohl wir als [link|https://vd-eh.de]Verband des E-Zigarettenhandels[/link] nicht direkt von der Gesetzesverschärfung betroffen sind, beobachten wir mit Sorge, dass hier ein erwiesenermaßen weniger schädliches Produkt mit Tabakzigaretten in einen Topf geworfen wird. Das widerspricht dem Konzept der Schadensminderung und ist kontraproduktiv für die öffentliche Gesundheit“, kommentiert VdeH-Geschäftsführer Oliver Pohland das neue Gesetz und ergänzt: „Das zeigt uns, dass auch die E-Zigarette vor solchen politischen Fehlentscheidungen nicht geschützt ist und ein Einschränken der Aromenvielfalt bei E-Zigaretten droht.

    Eine solche Maßnahme des Gesetzgebers bei E-Zigaretten würde höchstwahrscheinlich die gesamte Branche vernichten und Millionen von E-Zigaretten-Dampfern wieder zurück zur Tabakzigarette oder in die Illegalität drängen, meint Pohland.

    Der VdeH widerspricht auch klar den Äußerungen von Renate Künast MdB (Bündnis 90/Die Grünen), die im Zusammenhang mit der Gesetzesänderung weitere Verbote für E-Zigaretten forderte und das Konzept der Schadensminderung , der sogenannten „Harm Reduction“, als Marketingstrategie der Tabakindustrie bezeichnete. Länder wie Großbritannien, Schweden, Kanada oder Neuseeland hätten gezeigt, dass die Harm Reduction ein wissenschaftlich fundiertes Konzept zum effektiven Senken der Raucherzahlen sei und keinesfalls eine Erfindung der Industrie.

    fnf

  • Verbot von Aroma-Tabak für Tabakerhitzer beschlossen

    BERLIN // Mit breiter Mehrheit hat der Bundestag am Donnerstag, 22. Juni 2023, den Entwurf der Bundesregierung für ein drittes Gesetz zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes (20/6314) in der vom Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft geänderten Fassung (20/7234) gebilligt.

    Für das Gesetz zum Verbot von Aroma-Tabak in Vanille, Schokolade oder anderen Geschmacksrichtungen für Tabakerhitzer stimmten SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und Die Linke. Die AfD enthielt sich ihrer Stimme.

    Gesetzentwurf der Bundesregierung
    Bislang galt das Verbot von Tabakerzeugnissen mit Aromastoffen nur für Zigaretten und Drehtabak. E-Zigaretten sollen von dem neuen Verbot aber nicht betroffen sein.
    Mit der Gesetzesänderung soll auch eine EU-Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt werden, die am 23. Oktober 2023 in Kraft tritt. Neben dem Verbot „des Inverkehrbringens von erhitzten Tabakerzeugnissen mit charakteristischem Aroma“ müssen die Hersteller auch „Text-Bild-Warnhinweise“ und „Informationsbotschaften“ auf den Verpackungen anbringen, heißt es in dem Gesetz. Hintergrund sei, dass aromatisierte Tabakerzeugnisse häufig als Einstieg zum Konsum von Tabakprodukten führten. Zudem enthielten Tabakerhitzer giftige Stoffe und gefährdeten die Gesundheit.

    hib

  • Bundestag stimmt für Gesetz

    BERLIN // Mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen hat der Bundestag am 22. September den Entwurf der Bundesregierung für das sogenannte „Achtes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen“ (20 / 2247) in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung (20 / 3590) gebilligt. Die CDU / CSU stimmte dagegen, AfD und Linke enthielten sich.

    Mit dem Gesetz sollen die EU-Systemrichtlinie sowie die EU-Alkoholstrukturrichtlinie umgesetzt werden. Die Systemrichtlinie regelt das Verfahren zur Besteuerung, Beförderung und Lagerung von Tabakwaren, Alkohol und alkoholischen Getränken sowie von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom, heißt es in dem Entwurf.

    Dabei gab es mit Blick auf die Besteuerung von Tabakwaren keine inhaltlichen Änderungen. Allerdings wurde der im Entwurf enthaltene Artikel 17, in dem es vor allem um – nicht mehr einzuhaltende – Termine ging aufgehoben. Das hat jedoch keine relevanten Auswirkungen.

    Im nächsten Schritt wird der Bundesrat am 7. Oktober über das Gesetz beraten und es voraussichtlich auch beschließen. Die aktuelle Beschlussvorlage kann auf der Homepage www.bundestag.de als Drucksache 464 / 22 abgerufen werden.

    red

  • Anhörung zu Tabak-Werbebeschränkungen

    BERLIN // Der Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD für ein zweites Gesetz zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes (19/19495) ist am Montag, 29. Juni 2020, Gegenstand einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft. Die Sitzung unter Leitung von Alois Gerig (CDU/CSU) beginnt um 17 Uhr im Sitzungssaal E 700 des Paul-Löbe-Hauses in Berlin und dauert eineinhalb Stunden. red

    26.06.2020

  • NRW-Landtag lehnt Gesetzesänderung ab

    DÜSSELDORF // Im nordrhein-westfälischen Landtag ist vor wenigen Tagen ein Gesetzentwurf abgeschmettert worden, der das Rauchen in Gaststätten unter bestimmten Bedingungen wieder erlauben sollte.

    darin hieß es zum Beispiel, Rauchverbote sollten nicht gelten, falls Nebenräume vollständig abgetrennt und „in deutlich erkennbarer Weise als Raucherräume gekennzeichnet“ seien. Außerdem sollten Gaststätten mit weniger als 75 Quadratmetern Gastfläche ausgenommen werden, falls „keine oder lediglich kalte Speisen einfacher Art zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht“ würden, Personen erst ab 18 Jahren Zutritt hätten und die Gaststätte am Eingang ausdrücklich als „Rauchergaststätte gekennzeichnet“ sei.

    Mit diesem Vorstoß hatte die Fraktion der AfD versucht, eine Änderung des Paragraphen 3 herbeizuführen, in den ein neuer Absatz 3 – eben mit den beschriebenen Vorschlägen – eingefügt werden sollte. Zur Begründung teilte die AfD mit, das Rauchverbot in der Gastronomie stelle „einen unverhältnismäßig schwerwiegenden Eingriff in das Eigentumsrecht der Gastwirte dar“. Eine große Mehrheit der anderen Bundesländer habe in vergleichbaren Gesetzen Ausnahmen für Kleinstgaststätten und Gastronomiebetriebe mit separaten Raucherräumen vorgesehen und machte damit gute Erfahrungen.

    Laut AfD hat dagegen das in Nordrhein-Westfalen geltende „Radikalverbot“ unerwünschte Begleiterscheinungen. So gebe es ein Kneipensterben, dass die Betriebe massive Umsatzverluste verbuchen müssten. In dem Antrag wird die Dehoga mit der Aussage zitiert, vier Fünftel der Schank- und Tanzbetriebe hätten seit Einführung des Totalverbots im Jahr 2013 Umsatzeinbußen verzeichnet, zwei Drittel der Unternehmen über zehn Prozent. Außerdem würden unbeteiligte Anwohner durch Raucher belästigt, die die Gaststätten zum Rauchen verlassen müssten.

    Mit der Ablehnung des Antrags wird es wohl vorerst keinen neuen Vorstoß in dieser Richtung geben. Nach Ansicht von Beobachtern hatte der neue Gesetzentwurf schon deshalb keine Aussicht auf Erfolg, da er von der AfD-Fraktion vorgelegt wurde.


    red

    (DTZ 42/17)

  • Volksbegehren gegen NRW-Rauchverbot verschoben

    DÜSSELDORF (DTZ/red). Das Volksbegehren „Nichtrauchen – Rauchen –Wahlfreiheit (NRW)“ wird verschoben. Bis zum Monatsende konnte das Aktionsbündnis „NRW genießt“ die Basisfinanzierung nicht sicherstellen.

    Der nächste Termin könnte im Sommer liegen. Bis dahin will die Initiative die „erforderlichen Geldmittel“ sammeln. „Dann wäre auch ein günstiger Zeitraum für die amtliche Listenauslegung und die freie Sammlung der Unterschriften“, sagt Christoph Lövenich, Vertrauensperson des Volksbegehrens.

    Für eine Verlegung spreche auch, so Lövenich, dass andernfalls die Unterschriftensammlung in die Sommerferien falle.

    Das Bündnis ruft weiter zur finanziellen Unterstützung für das erste Volksbegehren in NRW seit 35 Jahren auf. Inhalt der angestrebten Gesetzesänderung ist es, die von der rot-grünen Landesregierung zum 1. Mai 2013 eingeführte Verschärfung rückgängig zu machen und das alte Gesetz wieder in Kraft zu setzen.

    (DTZ 06/14)

  • FDP sammelt 10.000 Unterschriften gegen NRW-Rauchverbot

    DÜSSELDORF (DTZ/red). Die Zeit wird knapp, doch die FDP lässt nicht locker. Mit 10.000 Unterschriften protestieren die Liberalen kurz vor der Abstimmung im Landtag gegen eine Verschärfung des aktuellen Nichtraucherschutzgesetzes in Nordrhein-Westfalen.

    Wenn die Abgeordneten in Düsseldorf am Donnerstag, den 29. November zu Punkt 4 der Tagesordnung kommen, beschäftigen sie sich in zweiter Lesung mit der Gesetzesänderung zum Rauchverbot. Trotz zahlreicher Proteste scheint eine Beschlussfassung im Sinne der rot-grünen Landesregierung unausweichlich, die ein striktes Rauchverbot ohne Ausnahme für die Gastronomie wünscht.

    Die FDP bleibt bei ihrem Nein zur Gesetzesänderung. Die gesammelten Unterschriften und Protestmails gegen das Vorhaben der Landesregierung seien ein „klares Signal“ gegen das „Bevormundungsgesetz“, zitiert der „Kölner Stadt-Anzeiger“ FDP-Generalsekretär Marco Buschmann. Bereits jetzt seien 80 Prozent der Gastronomie in NRW rauchfrei und in öffentlichen Gebäuden gelte ein Rauchverbot, heißt es. Wo Wohlfreiheit möglich sei, soll es sie auch geben, sagt Buschmann.

    (DTZ 48/12)

  • Bundesrat segnet Erhöhung der Tabaksteuer ab

    BERLIN (DTZ/pnf). Die Erhöhung der Tabaksteuer in fünf moderaten jährlichen Schritten im Zeitraum 2011 bis 2015 hat die letzte gesetzgeberische Hürde genommen. Nach der Verabschiedung durch den Deutschen Bundestag am 3. Dezember 2010 hat der Bundesrat der Gesetzesänderung am 17. Dezember zugestimmt.

    Der erste Steuerschritt wird am 1. Mai 2011 stattfinden und die steuerliche Belastung der Zigaretten aus Tabak- und Mehrwertsteuer wird sich dabei je nach Preislage zwischen ca. 4 und 11 Cent pro 19er-Packung erhöhen; beim Feinschnitt steigt die Verbrauchsteuerbelastung um ca. 12 bis 60 Cent je 40-g-Pouch. Der obere Erhöhungswert gilt jeweils für die untersten Preislagen, die durch Änderung der Mindeststeuer am stärksten betroffen sind.

    Nach Aussage des Tabaksteuerreferats ist keine Nachbesteuerung altversteuerter Bestände vorgesehen. Ob es Begrenzungen beim Steuerzeichenbezug geben werde, ließ man dort offen. Man werde das Bestellverhalten der Hersteller aufmerksam verfolgen.

    (DTZ 51/10)