Schlagwort: Verbrauchsteuerbelastung

  • Wirtschaftsnutzen in 2010 leicht zurückgegangen

    MAINZ (DTZ/fok). Der Wirtschaftsnutzen bei Herstellung und Verkauf von Tabakprodukten in Deutschland ist im Jahr 2010 leicht zurückgegangen. Auf der Basis der Tabaksteuerstatistik ergab sich im vergangenen Jahr ein Wirtschaftsnutzen für alle versteuerten Tabakprodukte kumuliert von 5,572 Mrd. Euro.

    Das waren 0,3 Prozent bzw. 15 Mio. Euro weniger als im Jahr zuvor. Mit Blick auf die erheblichen Kostensteigerungen in 2010 fällt die Bilanz noch deutlich problematischer aus. Aufgrund weiterer Volumenrückgänge reduzierte sich vor allem der Wirtschaftsnutzen der Fabrikzigarette, der mit 4,259 Mrd. Euro um 2,1 Prozent bzw. um 92 Mio. Euro geringer ausfiel als im Vorjahr.

    Mit durchschnittlich 77,8 Prozent Verbrauchsteuerbelastung ist die Fabrikzigarette fiskalisch hoch belastet; bildlich ausgedrückt raucht der Konsument bei jeder Filterzigarette den kompletten Tabakstrang zugunsten der Staatskasse, erst ab dem Filter fließen die Erträge an die Hersteller und den Handel, die davon aber auch die kompletten Produktions- und Vermarktungskosten zu bestreiten haben. Beim Feinschnitt erreichte der Wirtschaftsnutzen in 2010 einen Betrag von 780 Mio. Euro und damit deutlich mehr als die 718 Mio. Euro im Vorjahr.

    Ein Plus gab es auch bei Zigarren/Zigarillos, wobei anzumerken ist, dass rund drei Viertel des Absatzvolumens dieses Besteuerungsobjektes auf Ecofiltercigarillos entfiel. Hier erhöhte sich der Wirtschaftsnutzen von 468 auf 486 Mio. Euro. Beim kleinsten Segment, dem Pfeifentabak, gab es einen Rückgang von 50 auf 47 Mio. Euro. Zu berücksichtigen bei dieser Art der Betrachtung ist, dass die Steuerstatistik keine direkte Parallelität zum unmittelbaren Marktgeschehen aufzeigt. Aber trotz der jahresübergreifenden Effekte sind die Versteuerungszahlen ein brauchbares Indiz für die ökonomische Entwicklung der Branche.

    (DTZ 12/11)

  • Bundesrat segnet Erhöhung der Tabaksteuer ab

    BERLIN (DTZ/pnf). Die Erhöhung der Tabaksteuer in fünf moderaten jährlichen Schritten im Zeitraum 2011 bis 2015 hat die letzte gesetzgeberische Hürde genommen. Nach der Verabschiedung durch den Deutschen Bundestag am 3. Dezember 2010 hat der Bundesrat der Gesetzesänderung am 17. Dezember zugestimmt.

    Der erste Steuerschritt wird am 1. Mai 2011 stattfinden und die steuerliche Belastung der Zigaretten aus Tabak- und Mehrwertsteuer wird sich dabei je nach Preislage zwischen ca. 4 und 11 Cent pro 19er-Packung erhöhen; beim Feinschnitt steigt die Verbrauchsteuerbelastung um ca. 12 bis 60 Cent je 40-g-Pouch. Der obere Erhöhungswert gilt jeweils für die untersten Preislagen, die durch Änderung der Mindeststeuer am stärksten betroffen sind.

    Nach Aussage des Tabaksteuerreferats ist keine Nachbesteuerung altversteuerter Bestände vorgesehen. Ob es Begrenzungen beim Steuerzeichenbezug geben werde, ließ man dort offen. Man werde das Bestellverhalten der Hersteller aufmerksam verfolgen.

    (DTZ 51/10)