Tabaksteuererhöhung: Bundestag entscheidet im Dezember

BERLIN (DTZ/fok). Das Bundeskabinett hat, wie bereits gemeldet, eine Erhöhung der Tabaksteuer in fünf jährlichen Schritten, beginnend 2011 und endend 2015, beschlossen. Die Änderung soll im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens für das Fünfte Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen erfolgen.

Der Zeitplan sieht eine Anhörung vor dem Finanzausschuss des Bundestages am Vormittag des 30. November 2010 vor. Am 1. Dezember 2010 wird der Finanzausschuss seine abschließenden Empfehlungen vorlegen. Am 3. Dezember 2010 ist die zweite und dritte Lesung und damit die endgültige Verabschiedung des Gesetzes durch den Bundestag vorgesehen.

Die Änderung ist, da die Tabaksteuer eine reine Bundessteuer ist, nicht durch den Bundesrat zustimmungspflichtig. Noch offen ist, ob das gesamte Gesetzespaket verabschiedet wird, da andere Teile, wie die Änderungen des Biersteuergesetzes, der Zustimmung des Bundesrates bedürfen. Mit Blick auf mögliche zeitliche Verzögerungen wird daher erwogen, die Verabschiedung der Biersteueränderungen aus dem Paket auszugliedern.

Nach dem derzeitigen Stand des Entwurfs wird der erste Schritt der Tabaksteuererhöhung zum 1. Mai 2011 wirksam werden. Allerdings sieht der Gesetzentwurf bereits für den Zeitraum 1. Januar bis 30. April 2011 eine betragliche Fixierung der Mindeststeuer für Zigaretten auf 17,586 Cent je Stück abzüglich der Umsatzsteuer des KVP der zu versteuernden Zigarette, höchstens jedoch 14,370 Cent je Stück vor.

Diese Regelung hat den Sinn, dass eine rückläufige Entwicklung der für die Mindeststeuerberechnung maßgeblichen Bemessungsgrundlage (bisher meistverkaufte Preislage, künftig gewichteter Durchschnitt der KVPs des Vorjahres) nicht zu Steuermindereinnahmen führt. Die Steuersätze für die Zigarette werden dem Entwurf zufolge bis 30. April 2011 auf dem bisherigen Niveau (8,27 Cent je Stück und 24,66 Prozent des KVP) verharren; zum 1. Mai 2011 steigen sie dann auf 9,08 Cent je Stück und 21,94 Prozent des KVP, mindestens 18,156 Cent je Stück abzüglich Umsatzsteuer des KVP der zu versteuernden Zigarette.

Danach folgen jährliche Anhebungen bis zur Endstufe im Jahr 2015 mit dann 9,82 Cent je Stück und 21,69 Prozent des KVP, mindestens 19,636 Cent je Stück abzüglich Umsatzsteuer des KVP der zu versteuernden Zigarette. Insgesamt zeigen die neuen Tabaksteuerregelungen bei der Zigarette eine stärkere Spezifität. Das bedeutet eine stärkere Anhebung der Steuerbelastung für die niedrigpreisigen Produkte mit dem Ziel höherer Steuereinnahmen.

Um wieviel steigt die Belastung durch Tabak- und Mehrwertsteuer?

Schaut man sich die steuerliche Mehrbelastung per 1. Mai 2011 an (Tabaksteuer und MwSt. unter der Voraussetzung einer exakten Überwälzung der Steuererhöhung), steigt diese z.B. bei der niedrigsten Preislage von 3,70 Euro/19 Stück (Handelsmarken) um 12,9 Cent pro Packung. Bei der Preislage 5,00 Euro/23 Stück steigt die Steuerbelastung um 13 Cent pro Packung.

Und bei der Premiumpreislage von 4,70 Euro/19 Stück erhöht sich die Steuerbelastung um 4,2 Cent. Wie die tatsächliche Preisgestaltung nach diesem ersten Steuerschritt aussehen wird, ist noch offen. Handelsseitig fordert man Anhebungen, die sich positiv auf die Marge auswirken, um die Effekte von Steuermehrbelastung, steigenden Kosten, Marktverschiebung in die Niedrigpreisklassen und Volumenverluste auszugleichen. Beim Feinschnitt sieht der Entwurf zur Änderung der Tabaksteuer ebenfalls eine Veränderung der Steuerstrukturen hin zu einer erhöhten Spezifität (Mengenabhängigkeit der Steuer) vor, darüber hinaus auch eine kräftige Anhebung der Mindeststeuer.

Derzeit beträgt der Steuertarif für Feinschnitt 34,06 Euro pro Kilogramm und 18,57 Prozent des KVP, mindestens jedoch 53,28 Euro je Kilogramm. Zum 1. Mai 2011 (bis 31. Dezember 2011) wird der neue Feinschnittsteuertarif lauten: 41,65 Euro je Kilogramm und 14,30 Prozent des KVP abzüglich der Umsatzsteuer des KVP des zu versteuernden Feinschnitts. Hieraus resultiert beispielsweise für die (niedrigpreisige) meistverkaufte Preislage 3,40 Euro / 40 Gramm eine Steuermehrbelastung von 59,1 Cent pro Packung.

Die ebenfalls stark verkaufte Preislage von 14,50 Euro / 140 Gramm wird steuerlich um 1,66 Euro pro Dose höher belastet und die Preislage 4,00 Euro / 40 Gramm wird um 44 Cent mehr belastet. Die Steuerbelastung der Premiumpreislage von 5,20 Euro / 40 Gramm steigt um knapp 12 Cent pro Pouch. In der letzten Stufe der fünf Steuererhöhungen beim Feinschnitt, also im Jahr 2015, wird der Steuersatz bei 48,49 Euro je Kilogramm und 14,76 Prozent des KVP, mindestens bei 95,04 Euro je Kilogramm abzüglich der Umsatzsteuer des KVP des zu versteuernden Feinschnitts liegen.

Beim Pfeifentabak sieht der Entwurf keine Veränderung der Steuersätze vor, zieht aber eine Mindeststeuer von 22 Euro je Kilogramm ein. Bei dem hohen Preisgefüge in Deutschland dürfte dies derzeit keine steuerlichen Mehrbelastungen für das Marktangebot zur Folge haben. Unveränderte Steuersätze von 1,4 Cent je Stück und 1,47 Prozent vom KVP gelten für Zigarren und Zigarillos, wobei hier eine Mindeststeuer neu eingeführt wird. Und zwar ab 1. Mai 2011 mit einem Betrag von 4,888 Cent je Stück abzüglich der Umsatzsteuer des KVP der zu versteuernden Zigarre/Zigarillo bzw. ab 1. Januar 2012 mit einem Betrag von 5,760 Cent je Stück abzüglich der Umsatzsteuer des KVP der zu versteuernden Zigarre/Zigarillo.

Eine Steuermehrbelastung durch die Mindeststeuer entsteht ab 1. Mai 2011 bei Preislagen bis zu einer Höhe von 20 Cent pro Stück, ab 1. Januar 2012 bis zu einer Höhe von 25 Cent pro Stück. Deutlich betroffen hiervon sind die Ecofiltercigarillos, bei klassischen Zigarillos nur die untersten Preislagen.

(DTZ 46/10)

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