Schlagwort: Verbrauchsteuergesetz

  • Bundestag stimmt für Gesetz

    BERLIN // Mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen hat der Bundestag am 22. September den Entwurf der Bundesregierung für das sogenannte „Achtes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen“ (20 / 2247) in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung (20 / 3590) gebilligt. Die CDU / CSU stimmte dagegen, AfD und Linke enthielten sich.

    Mit dem Gesetz sollen die EU-Systemrichtlinie sowie die EU-Alkoholstrukturrichtlinie umgesetzt werden. Die Systemrichtlinie regelt das Verfahren zur Besteuerung, Beförderung und Lagerung von Tabakwaren, Alkohol und alkoholischen Getränken sowie von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom, heißt es in dem Entwurf.

    Dabei gab es mit Blick auf die Besteuerung von Tabakwaren keine inhaltlichen Änderungen. Allerdings wurde der im Entwurf enthaltene Artikel 17, in dem es vor allem um – nicht mehr einzuhaltende – Termine ging aufgehoben. Das hat jedoch keine relevanten Auswirkungen.

    Im nächsten Schritt wird der Bundesrat am 7. Oktober über das Gesetz beraten und es voraussichtlich auch beschließen. Die aktuelle Beschlussvorlage kann auf der Homepage www.bundestag.de als Drucksache 464 / 22 abgerufen werden.

    red

  • Finanzausschuss gibt grünes Licht für Tabaksteuererhöhung

    BERLIN (DTZ/fok). Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages hat am Mittwoch die Empfehlung ausgesprochen, den Gesetzentwurf der Bundesregierung für eine fünfstufige Tabaksteuererhöhung in den Jahren 2011-2015 sowie eine Anpassung des deutschen Tabaksteuerrechts an die geänderte EU-Tabaksteuerrichtlinie anzunehmen.

    Vorangegangen war eine Anhörung von Sachverständigen, die sich am Dienstag sehr unterschiedlich zu der geplanten Tabaksteuererhöhung äußerten. Abgelehnt wurde sie von der Deutschen Zoll- und Finanzgewerkschaft und vom Deutschen Gewerkschaftsbund, da diese einen deutlichen Anstieg des Konsums nicht in Deutschland versteuerter Zigaretten befürchten. Der DGB beklagt darüber hinaus eine soziale Schieflage, da Verbrauchsteuererhöhungen untere Einkommensschichten überproportional belasteten.

    Seitens der geladenen Verbände und Unternehmen der Tabakbranche wurde trotz grundsätzlicher Bedenken gegen Tabaksteuererhöhungen eine Unterstützung des Gesetzesentwurfs signalisiert, da das mehrstufige Modell mit moderaten Steuerschritten geeignet sei, eine mittelfristige, verlässliche Planungssicherheit für Staat, Industrie und Handel herbeizuführen. Einen Fragenkatalog des Ausschussvorsitzenden Dr. Volker Wissing mit dem Fokus auf eine mögliche Gleichbesteuerung aller Tabakprodukte hatten die Verbände dahingehend beantwortet, dass sie einen solchen Schritt nicht für sinnvoll halten, vor allem, weil er dem Schmuggel enormen Vorschub leisten würde.

    Änderungsvorschläge zu dem vorliegenden Gesetzentwurf machten Tabakverbände und -unternehmen, abgesehen von kleineren sprachlichen Korrekturen zur besseren Verständlichkeit, vor allem in Richtung einer terminlichen Verschiebung der Steuerschritte 2012 bis 2015 jeweils auf den 1. Mai, weil sonst zwischen den ersten beiden Steuerschritten zum 1. Mai 2011 und dem 1. Januar 2012 nur ein sehr kurzer Zeitraum läge, was sich negativ auf das Marktgeschehen auswirken würde. Auch falle voraussichtlich genau in diesen Zeitraum die Umsetzung einer EU-Richtlinie, die die Verwendung von schwer entflammbarem Papier für die Zigarettenherstellung vorschreibt, was mit hohem Aufwand für die Hersteller verbunden sein wird.

    Die in erster Linie von den Oppositionsparteien geladenen Sachverständigen mit extrem tabakkritischer Haltung plädierten für eine kräftige Tabaksteuererhöhung in einem Schritt sowie für eine Gleichbesteuerung aller Tabakprodukte und argumentierten dabei im wesentlichen mit dem Ziel, den Tabakkonsum zu reduzieren. Dass ein solches Konzept aber fiskalpolitisch zum Fiasko wird und den Konsum in erster Linie in den Schmuggel und die Grenzeinkäufe verlagert, hatte die Durchsetzung eines solchen Vorhabens bereits in der ersten Hälfte des Jahrzehnts gezeigt.

    In der Diskussion nahm das Thema Schmuggel und die Auswirkungen der Besteuerung auf das Rauchverhalten Jugendlicher (in Deutschland ohnehin untersagt und durch Verkaufsverbote wirkungsvoll unterstützt) einen breiten Raum ein. Keine Terminverschiebung Nach seiner Beratung am Mittwoch teilte der Finanzausschuss mit, dass er mit Mehrheit den Regierungsentwurf zur Änderung der Verbrauchsteuergesetze, der auch die Tabaksteuererhöhung beinhaltet, ohne Änderung billige.

    Aus Sicht der Tabakbranche ist es sehr bedauerlich, dass dem Wunsch nach Terminverschiebungen bei den Steuererhöhungen damit nicht Rechnung getragen wird. Es ist damit zu rechnen, dass der Bundestag in 2. und 3. Lesung des Gesetzes, die am Donnerstag oder Freitag dieser Woche stattfinden wird, dem Votum des Finanzausschusses folgen wird. Durch die Ausgliederung der Änderung des Biersteuergesetzes ist das Verbrauchsteueränderungsgesetz nicht durch den Bundesrat zustimmungspflichtig. Konkret wird das Gesetz zwar auch dem Bundesrat zur Abstimmung vorgelegt, doch kann der Bundestag ein gegebenenfalls anderes Votum der Ländervertretung mit einfacher Mehrheit überstimmen.

    (DTZ 48/10)

  • Tabaksteuererhöhung: Bundestag entscheidet im Dezember

    BERLIN (DTZ/fok). Das Bundeskabinett hat, wie bereits gemeldet, eine Erhöhung der Tabaksteuer in fünf jährlichen Schritten, beginnend 2011 und endend 2015, beschlossen. Die Änderung soll im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens für das Fünfte Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen erfolgen.

    Der Zeitplan sieht eine Anhörung vor dem Finanzausschuss des Bundestages am Vormittag des 30. November 2010 vor. Am 1. Dezember 2010 wird der Finanzausschuss seine abschließenden Empfehlungen vorlegen. Am 3. Dezember 2010 ist die zweite und dritte Lesung und damit die endgültige Verabschiedung des Gesetzes durch den Bundestag vorgesehen.

    Die Änderung ist, da die Tabaksteuer eine reine Bundessteuer ist, nicht durch den Bundesrat zustimmungspflichtig. Noch offen ist, ob das gesamte Gesetzespaket verabschiedet wird, da andere Teile, wie die Änderungen des Biersteuergesetzes, der Zustimmung des Bundesrates bedürfen. Mit Blick auf mögliche zeitliche Verzögerungen wird daher erwogen, die Verabschiedung der Biersteueränderungen aus dem Paket auszugliedern.

    Nach dem derzeitigen Stand des Entwurfs wird der erste Schritt der Tabaksteuererhöhung zum 1. Mai 2011 wirksam werden. Allerdings sieht der Gesetzentwurf bereits für den Zeitraum 1. Januar bis 30. April 2011 eine betragliche Fixierung der Mindeststeuer für Zigaretten auf 17,586 Cent je Stück abzüglich der Umsatzsteuer des KVP der zu versteuernden Zigarette, höchstens jedoch 14,370 Cent je Stück vor.

    Diese Regelung hat den Sinn, dass eine rückläufige Entwicklung der für die Mindeststeuerberechnung maßgeblichen Bemessungsgrundlage (bisher meistverkaufte Preislage, künftig gewichteter Durchschnitt der KVPs des Vorjahres) nicht zu Steuermindereinnahmen führt. Die Steuersätze für die Zigarette werden dem Entwurf zufolge bis 30. April 2011 auf dem bisherigen Niveau (8,27 Cent je Stück und 24,66 Prozent des KVP) verharren; zum 1. Mai 2011 steigen sie dann auf 9,08 Cent je Stück und 21,94 Prozent des KVP, mindestens 18,156 Cent je Stück abzüglich Umsatzsteuer des KVP der zu versteuernden Zigarette.

    Danach folgen jährliche Anhebungen bis zur Endstufe im Jahr 2015 mit dann 9,82 Cent je Stück und 21,69 Prozent des KVP, mindestens 19,636 Cent je Stück abzüglich Umsatzsteuer des KVP der zu versteuernden Zigarette. Insgesamt zeigen die neuen Tabaksteuerregelungen bei der Zigarette eine stärkere Spezifität. Das bedeutet eine stärkere Anhebung der Steuerbelastung für die niedrigpreisigen Produkte mit dem Ziel höherer Steuereinnahmen.

    Um wieviel steigt die Belastung durch Tabak- und Mehrwertsteuer?

    Schaut man sich die steuerliche Mehrbelastung per 1. Mai 2011 an (Tabaksteuer und MwSt. unter der Voraussetzung einer exakten Überwälzung der Steuererhöhung), steigt diese z.B. bei der niedrigsten Preislage von 3,70 Euro/19 Stück (Handelsmarken) um 12,9 Cent pro Packung. Bei der Preislage 5,00 Euro/23 Stück steigt die Steuerbelastung um 13 Cent pro Packung.

    Und bei der Premiumpreislage von 4,70 Euro/19 Stück erhöht sich die Steuerbelastung um 4,2 Cent. Wie die tatsächliche Preisgestaltung nach diesem ersten Steuerschritt aussehen wird, ist noch offen. Handelsseitig fordert man Anhebungen, die sich positiv auf die Marge auswirken, um die Effekte von Steuermehrbelastung, steigenden Kosten, Marktverschiebung in die Niedrigpreisklassen und Volumenverluste auszugleichen. Beim Feinschnitt sieht der Entwurf zur Änderung der Tabaksteuer ebenfalls eine Veränderung der Steuerstrukturen hin zu einer erhöhten Spezifität (Mengenabhängigkeit der Steuer) vor, darüber hinaus auch eine kräftige Anhebung der Mindeststeuer.

    Derzeit beträgt der Steuertarif für Feinschnitt 34,06 Euro pro Kilogramm und 18,57 Prozent des KVP, mindestens jedoch 53,28 Euro je Kilogramm. Zum 1. Mai 2011 (bis 31. Dezember 2011) wird der neue Feinschnittsteuertarif lauten: 41,65 Euro je Kilogramm und 14,30 Prozent des KVP abzüglich der Umsatzsteuer des KVP des zu versteuernden Feinschnitts. Hieraus resultiert beispielsweise für die (niedrigpreisige) meistverkaufte Preislage 3,40 Euro / 40 Gramm eine Steuermehrbelastung von 59,1 Cent pro Packung.

    Die ebenfalls stark verkaufte Preislage von 14,50 Euro / 140 Gramm wird steuerlich um 1,66 Euro pro Dose höher belastet und die Preislage 4,00 Euro / 40 Gramm wird um 44 Cent mehr belastet. Die Steuerbelastung der Premiumpreislage von 5,20 Euro / 40 Gramm steigt um knapp 12 Cent pro Pouch. In der letzten Stufe der fünf Steuererhöhungen beim Feinschnitt, also im Jahr 2015, wird der Steuersatz bei 48,49 Euro je Kilogramm und 14,76 Prozent des KVP, mindestens bei 95,04 Euro je Kilogramm abzüglich der Umsatzsteuer des KVP des zu versteuernden Feinschnitts liegen.

    Beim Pfeifentabak sieht der Entwurf keine Veränderung der Steuersätze vor, zieht aber eine Mindeststeuer von 22 Euro je Kilogramm ein. Bei dem hohen Preisgefüge in Deutschland dürfte dies derzeit keine steuerlichen Mehrbelastungen für das Marktangebot zur Folge haben. Unveränderte Steuersätze von 1,4 Cent je Stück und 1,47 Prozent vom KVP gelten für Zigarren und Zigarillos, wobei hier eine Mindeststeuer neu eingeführt wird. Und zwar ab 1. Mai 2011 mit einem Betrag von 4,888 Cent je Stück abzüglich der Umsatzsteuer des KVP der zu versteuernden Zigarre/Zigarillo bzw. ab 1. Januar 2012 mit einem Betrag von 5,760 Cent je Stück abzüglich der Umsatzsteuer des KVP der zu versteuernden Zigarre/Zigarillo.

    Eine Steuermehrbelastung durch die Mindeststeuer entsteht ab 1. Mai 2011 bei Preislagen bis zu einer Höhe von 20 Cent pro Stück, ab 1. Januar 2012 bis zu einer Höhe von 25 Cent pro Stück. Deutlich betroffen hiervon sind die Ecofiltercigarillos, bei klassischen Zigarillos nur die untersten Preislagen.

    (DTZ 46/10)