BERLIN (DTZ/fok). Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages hat am Mittwoch die Empfehlung ausgesprochen, den Gesetzentwurf der Bundesregierung für eine fünfstufige Tabaksteuererhöhung in den Jahren 2011-2015 sowie eine Anpassung des deutschen Tabaksteuerrechts an die geänderte EU-Tabaksteuerrichtlinie anzunehmen.
Vorangegangen war eine Anhörung von Sachverständigen, die sich am Dienstag sehr unterschiedlich zu der geplanten Tabaksteuererhöhung äußerten. Abgelehnt wurde sie von der Deutschen Zoll- und Finanzgewerkschaft und vom Deutschen Gewerkschaftsbund, da diese einen deutlichen Anstieg des Konsums nicht in Deutschland versteuerter Zigaretten befürchten. Der DGB beklagt darüber hinaus eine soziale Schieflage, da Verbrauchsteuererhöhungen untere Einkommensschichten überproportional belasteten.
Seitens der geladenen Verbände und Unternehmen der Tabakbranche wurde trotz grundsätzlicher Bedenken gegen Tabaksteuererhöhungen eine Unterstützung des Gesetzesentwurfs signalisiert, da das mehrstufige Modell mit moderaten Steuerschritten geeignet sei, eine mittelfristige, verlässliche Planungssicherheit für Staat, Industrie und Handel herbeizuführen. Einen Fragenkatalog des Ausschussvorsitzenden Dr. Volker Wissing mit dem Fokus auf eine mögliche Gleichbesteuerung aller Tabakprodukte hatten die Verbände dahingehend beantwortet, dass sie einen solchen Schritt nicht für sinnvoll halten, vor allem, weil er dem Schmuggel enormen Vorschub leisten würde.
Änderungsvorschläge zu dem vorliegenden Gesetzentwurf machten Tabakverbände und -unternehmen, abgesehen von kleineren sprachlichen Korrekturen zur besseren Verständlichkeit, vor allem in Richtung einer terminlichen Verschiebung der Steuerschritte 2012 bis 2015 jeweils auf den 1. Mai, weil sonst zwischen den ersten beiden Steuerschritten zum 1. Mai 2011 und dem 1. Januar 2012 nur ein sehr kurzer Zeitraum läge, was sich negativ auf das Marktgeschehen auswirken würde. Auch falle voraussichtlich genau in diesen Zeitraum die Umsetzung einer EU-Richtlinie, die die Verwendung von schwer entflammbarem Papier für die Zigarettenherstellung vorschreibt, was mit hohem Aufwand für die Hersteller verbunden sein wird.
Die in erster Linie von den Oppositionsparteien geladenen Sachverständigen mit extrem tabakkritischer Haltung plädierten für eine kräftige Tabaksteuererhöhung in einem Schritt sowie für eine Gleichbesteuerung aller Tabakprodukte und argumentierten dabei im wesentlichen mit dem Ziel, den Tabakkonsum zu reduzieren. Dass ein solches Konzept aber fiskalpolitisch zum Fiasko wird und den Konsum in erster Linie in den Schmuggel und die Grenzeinkäufe verlagert, hatte die Durchsetzung eines solchen Vorhabens bereits in der ersten Hälfte des Jahrzehnts gezeigt.
In der Diskussion nahm das Thema Schmuggel und die Auswirkungen der Besteuerung auf das Rauchverhalten Jugendlicher (in Deutschland ohnehin untersagt und durch Verkaufsverbote wirkungsvoll unterstützt) einen breiten Raum ein. Keine Terminverschiebung Nach seiner Beratung am Mittwoch teilte der Finanzausschuss mit, dass er mit Mehrheit den Regierungsentwurf zur Änderung der Verbrauchsteuergesetze, der auch die Tabaksteuererhöhung beinhaltet, ohne Änderung billige.
Aus Sicht der Tabakbranche ist es sehr bedauerlich, dass dem Wunsch nach Terminverschiebungen bei den Steuererhöhungen damit nicht Rechnung getragen wird. Es ist damit zu rechnen, dass der Bundestag in 2. und 3. Lesung des Gesetzes, die am Donnerstag oder Freitag dieser Woche stattfinden wird, dem Votum des Finanzausschusses folgen wird. Durch die Ausgliederung der Änderung des Biersteuergesetzes ist das Verbrauchsteueränderungsgesetz nicht durch den Bundesrat zustimmungspflichtig. Konkret wird das Gesetz zwar auch dem Bundesrat zur Abstimmung vorgelegt, doch kann der Bundestag ein gegebenenfalls anderes Votum der Ländervertretung mit einfacher Mehrheit überstimmen.
(DTZ 48/10)
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