WIESBADEN // Das Bundesministerium der Finanzen hat am 8. Januar den neuen gewichteten durchschnittlichen Kleinverkaufspreis für Zigaretten und Feinschnitt laut Paragraf 2 Absatz 4 des Tabaksteuergesetzes bekannt gegeben.
Demnach beträgt der gewichtete durchschnittliche Kleinverkaufspreis ab dem 15. Februar 28,1884 Cent pro Stück für Zigaretten und 144,9096 Euro pro Kilogramm für Feinschnitt.
red
(DTZ 04/18)
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