Schlagwort: Bundesministerium der Finanzen

  • Neue Kleinverkaufspreise

    WIESBADEN // Das Bundesministerium der Finanzen hat am 8. Januar den neuen gewichteten durchschnittlichen Kleinverkaufspreis für Zigaretten und Feinschnitt laut Paragraf 2 Absatz 4 des Tabaksteuergesetzes bekannt gegeben.

    Demnach beträgt der gewichtete durchschnittliche Kleinverkaufspreis ab dem 15. Februar 28,1884 Cent pro Stück für Zigaretten und 144,9096 Euro pro Kilogramm für Feinschnitt.

    red

    (DTZ 04/18)

  • Tabaksteuerreferat unter neuer Leitung

    BONN/BERLIN (DTZ/fok). Andreas Wiezorek (52) ist zum neuen Leiter des Tabaksteuerreferats im Bundesministerium der Finanzen ernannt worden.

    Er löste Anfang April Dr. Armin Rolfink ab, der innerhalb des Ministeriums neue Aufgaben übernommen hat. Andreas Wiezorek war zuvor im Grundsatzreferat Zollrecht des BMF tätig.

    (DTZ 19/13)

  • Dr. Armin Rolfink neuer Referatsleiter im BMF

    BONN/BERLIN (DTZ/fok). Seit dem 1. April 2011 steht das Referat III B 7 im Bundesministerium der Finanzen – zuständig für die Bereiche Zölle, Verbrauchsteuern und Branntweinmonopol, – unter neuer Leitung: Ministerialrat Dr. Armin Rolfink hat die Verantwortung für das Referat übernommen.

    [pic|298|l|||Dr. Armin Rolfink|||]

    Dr. Armin Rolfink war zuvor zehn Jahre im Bundeskanzleramt tätig (als Persönlicher Referent von Bundeskanzler a.D. Helmut Schmidt, davor in der Haushaltsabteilung des BMF). Seine vorangegangene akademische Ausbildung schloss Dr. Rolfink mit dem Diplom-Kaufmann und einer anschließenden Promotion zu einem Thema im Bereich Steuern ab.

    Dr. Rolfink trifft in seinem neuen Aufgabengebiet auf ein Team mit großer Erfahrung: Regierungsdirektor Frank Drozda ist weiterhin der zuständige Referent für die Tabaksteuer und Amtsrat Christoph Kling zuständiger Sachbearbeiter für die Tabaksteuer. Neben der Tabaksteuer fallen etliche weitere Bereiche in die Zuständigkeit des Referates. Dazu zählen Grundsatzfragen des Verbrauchsteuerrechts sowie die EU-Verbrauchsteuerharmonisierung (ohne Energiesteuern).

    Auch das Branntweinmonopol, Alkopop- und Biersteuer, Schaumweinsteuer, Zwischenerzeugnissteuer, die steuerliche Überwachung des Weins sowie die Kaffeesteuer fallen in den Aufgabenbereich.

    (DTZ 15/11)