BONN/BERLIN (DTZ/fok). Seit dem 1. April 2011 steht das Referat III B 7 im Bundesministerium der Finanzen – zuständig für die Bereiche Zölle, Verbrauchsteuern und Branntweinmonopol, – unter neuer Leitung: Ministerialrat Dr. Armin Rolfink hat die Verantwortung für das Referat übernommen.
[pic|298|l|||Dr. Armin Rolfink|||]
Dr. Armin Rolfink war zuvor zehn Jahre im Bundeskanzleramt tätig (als Persönlicher Referent von Bundeskanzler a.D. Helmut Schmidt, davor in der Haushaltsabteilung des BMF). Seine vorangegangene akademische Ausbildung schloss Dr. Rolfink mit dem Diplom-Kaufmann und einer anschließenden Promotion zu einem Thema im Bereich Steuern ab.
Dr. Rolfink trifft in seinem neuen Aufgabengebiet auf ein Team mit großer Erfahrung: Regierungsdirektor Frank Drozda ist weiterhin der zuständige Referent für die Tabaksteuer und Amtsrat Christoph Kling zuständiger Sachbearbeiter für die Tabaksteuer. Neben der Tabaksteuer fallen etliche weitere Bereiche in die Zuständigkeit des Referates. Dazu zählen Grundsatzfragen des Verbrauchsteuerrechts sowie die EU-Verbrauchsteuerharmonisierung (ohne Energiesteuern).
Auch das Branntweinmonopol, Alkopop- und Biersteuer, Schaumweinsteuer, Zwischenerzeugnissteuer, die steuerliche Überwachung des Weins sowie die Kaffeesteuer fallen in den Aufgabenbereich.
(DTZ 15/11)
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