BERLIN // Nicht nur die Bezeichnung ist sperrig, auch mit der Umsetzung hapert es: Das Rückverfolgbarkeitssystem für Tabakerzeugnisse, kurz Track & Trace, beschäftigte jetzt den Bundesrat.
Am 20. Mai 2019 soll es für Zigaretten und Feinschnitt in Kraft treten, 2024 greift es für Pfeifentabak und Zigarren. Ein Gesetzentwurf liegt vor, zu dem die Ländervertretung vor kurzem Stellung genommen hat. Ziel des Entwurfs ist es, europäische Vorgaben zu Tabakerzeugnissen in das deutsche Recht umzusetzen. Im Detail geht es unter anderem darum, ein System zur Rückverfolgbarkeit einzuführen und dass Tabakerzeugnisse künftig mit einem Sicherheitsmerkmal zu versehen sind.
In seiner 970. Sitzung hält der Bundesrat fest, dass allein die Zollbehörden für die Bekämpfung des Tabakschmuggels und die Aufdeckung von Steuerbetrug zuständig sind. Zur Begründung heißt es, sie allein „verfügen bereits über die erforderliche Sach- und Fachnähe zur Überwachung der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben über Erkennungs- und Sicherheitsmerkmale“. Der Zoll sei bereits für die Überprüfung der Steuerzeichen zuständig. Demgegenüber erteilt der Bundesrat der vorgesehenen Regelung die „Tabaküberwachungsbehörden“ zur Kontrolle des Track-&-Trace-Systems einzusetzen, eine Absage. Gemeint sind damit Verbraucherschutz- und Gesundheitsgremien. Diese seien zuständig für den „gesundheitlichen Verbraucherschutz und verfügen nicht über derartige Kompetenzen.“ Um das nötige Know-how aufzubauen, müsste zusätzliches Personal einstellt und ausgebildet werden.
„Der Bundesrat bittet daher, im weiteren Gesetzgebungsverfahren in das Tabakerzeugnisgesetz eine Zuständigkeitsübertragung auf die Zoll- und Finanzbehörden (§33 Absatz 1 des Tabaksteuergesetzes in Verbindung mit § 209 Absatz 1 der Abgabenordnung den Zollbehörden) für die Aufgaben im Zusammenhang mit dem Rückverfolgbarkeitssystem aufzunehmen.“
Weiter heißt es, dass die Bundesdruckerei die Identifikationscodes herstellt und diese an die Wirtschaftsteilnehmer abgibt. Sie soll darüber hinaus auch individuelle Erkennungsmerkmale für Einzelverpackungen und aggregierte Verpackungen generieren und ausgeben.
Bundesregierung legt Entwurf vor
Die Bundesregierung legt einen Entwurf zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes vor. Die Vorlage soll den illegalen Handel mit Tabakerzeugnissen unterbinden sowie die Rechts- und Verwaltungsvorschriften der EU-Mitgliedsstaaten über die Herstellung, die Aufmachung und den Verkauf von Tabakerzeugnissen angleichen, heißt es in einer Mitteilung an die Presse.
Demnach soll eine Kennzeichnung von Tabakerzeugnissen mit einem individuellen Erkennungsmerkmal und einem fälschungssicheren Sicherheitsmerkmal erfolgen.
red
(DTZ 39/18)
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