Schlagwort: Rückverfolgbarkeitssystem

  • Antworten unzureichend

    BRÜSSEL // Vor wenigen Wochen hatte der EVP-Abgeordnete Dennis Radtke drei Fragen in Sachen Track & Trace an die zuständige EU-Kommissarin Stella Kyriakides gestellt. Nun hat die Politikerin geantwortet.

    Track & Trace-Vorschriften
    Dabei sagte Kyriakides, das Nachverfolgungssystem liefere „keine Informationen über den illegalen Handel mit diesen Produkten“. Zudem liegen offenbar keine Informationen darüber vor, wie die Mitgliedsstaaten die Track & Trace-Vorschriften umsetzen. Kyriakides: „Die Durchsetzung der Regeln für die Einrichtung und den Betrieb des EU-Rückverfolgbarkeitssystems für Tabakerzeugnisse obliegt den Mitgliedstaaten, die Zugang zum System haben und die Rückverfolgbarkeitsdaten nutzen, um ihren Durchsetzungsverpflichtungen nachzukommen.“

    Zur Frage nach illegalem Handel mit klassischen Genusstabaken beantwortete Kyriakides, die offizielle Statistik der EU aus Zollquellen der Mitgliedsstaaten differenziere nur zwischen Zigaretten und anderen Tabaken. Mit dem Schmuggelanteil „anderer Tabakerzeugnisse“ von 58 Prozent sei die Einführung von Track & Trace für diese Kategorien notwendig. Allerdings dürfte es sich nach Einschätzung von Beobachtern nur zu einem winzigen Teil um klassische Tabakwaren handeln. Insgesamt bewerten Experten die Antworten deshalb als höchstens unzureichend.


    red

  • „Es liegt noch viel Arbeit vor uns“

    MÖNCHENGLADBACH // Das Thema Track & Trace (T & T) beeinflusst weiter die gesamte Branche. DTZ hat ein Stimmungsbild eingeholt und sprach dafür mit Uwe Dobewall, Geschäftsführer Tabacos, Werner Syndikus, IT-Leiter bei Tobaccoland, Johannes Kayenburg, Assistent der Geschäftsführung bei Hall Tabakwaren und beim BDTA Referent für T & T, sowie Stefan Schöner, Gesellschafter von TabakSysteme und Mitglied im Vorstand des BDTA.

    Herr Dobewall, die gesamte Branche und insbesondere der Tabakwarengroßhandel werden immer noch stark durch das seit dem 20. Mai 2019 gültige T & T-Verfahren beeinflusst …
    Uwe Dobewall: Ja, wobei Track & Trace, das System zur Rückverfolgbarkeit, bislang für Zigaretten und Tabak zum Selbstdrehen gilt. Für alle übrige Tabakerzeugnisse tritt T & T fünf Jahre später, am 20. Mai 2024, in Kraft.

    Wer ist besonders betroffen?
    Dobewall: Dazu zitiere ich aus der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates: Das System betrifft „alle am Handel mit Tabakerzeugnissen beteiligten Wirtschaftsteilnehmer, vom Hersteller bis zum letzten Wirtschaftsteilnehmer vor der Ersten Verkaufsstelle“. Das bedeutet, dass Einzelhändler und Automaten von der Rückverfolgungspflicht ausgenommen sind. Dieses T & T-System ist somit ein nach unten geöffnetes Rückverfolgungssystem.

    Was geschieht mit den Tabakprodukten, die vor dem 20. Mai 2019 hergestellt wurden und dementsprechend keine ID-Nummer für das T & T-System aufweisen?
    Dobewall: Ware ohne ID-Nummer, dass heißt Ware, die vor dem 20. Mai 2019 produziert worden ist, darf in einer Übergangsfrist von einem Jahr – genauer gesagt: bis einschließlich 19. Mai 2020 – in Verkehr gebracht werden. Ab dem 20. Mai 2020 darf diese Ware nicht mehr im Markt sein.

    In welchem Stadium der Implementierung befinden sich der Tabakwarengroß- und der Tabakwareneinzelhandel?
    Dobewall: Da kann ich vor allem für die Mitglieder des BDTA und des BWTE sprechen, die sich in einem sehr weit fortgeschrittenen Stadium der Implementierung befinden. Dies ist besonders auf die inzwischen langjährige und sehr gute Zusammenarbeit beider Verbände, besonders beim Thema Track & Trace, zurückzuführen. Es liegen noch weitere Herausforderungen vor der Branche, dennoch werden schon jetzt die Anforderungen des Systems erfüllt.

    Herr Syndikus, das System scheint ein hochkomplexes Gebilde zu sein. Wie verlief die Implementierung und welche Komplikationen traten auf?
    Werner Syndikus: Es gab unterschiedliche Herausforderungen, wobei zwei im Vordergrund standen. Zum einen die von Ihnen erwähnte Komplexität des Systems, verbunden mit einem sehr kurzen Realisierungszeitraum, und zum anderen die Kommunikation zwischen den verschiedenen Parteien, also der EU, der Industrie, dem Handel und den zuständigen Software-Unternehmen. Auch wenn die Kommunikation sehr intensiv war, ist diese natürlich nicht reibungslos verlaufen.

    Können Sie da ein Beispiel nennen?
    Syndikus: Noch wenige Wochen vor dem Start des Systems waren hinreichende und bestimmte Vorgaben im technischen und im verfahrenstechnischen Bereich nicht geklärt, zum Beispiel wurde die endgültige Code-Struktur erst kurz vor dem 20. Mai beschlossen und bekannt gegeben. Das betrifft nicht nur die Hersteller, die die Codes auf die einzelnen Packungen und den weiteren Aggregationsstufen aufbringen müssen, sondern auch die Tabakwarengroßhändler, die diese Codes lesen und verarbeiten müssen. Außerdem gab es – wie beim Start eines solch komplexen Systems mit so vielen unterschiedlichen Marktteilnehmern nicht anders zu erwarten – zu Beginn diverse Kommunikationsprobleme und Ausfälle bei den verschiedenen Systemen …

    Können Sie diese Ausfälle näher benennen?
    Syndikus: Da die Einführungsphase einer Testphase gleichkam, hatte anfangs unter anderem Dentsu Aegis …

    … das ist das Unternehmen, das von der EU für die Funktion des Secondary Repository und des Routers ausgewählt wurde …
    Syndikus: Genau. Dentsu Aegis hat nicht mit der schieren Menge an Daten gerechnet, so dass eine ununterbrochene Erreichbarkeit nicht gewährleistet werden konnte. Nichtsdestotrotz wurden durch eine intensivierte Zusammenarbeit mit den verschiedenen Systemteilnehmern die Kinderkrankheiten ausgemerzt. Notwendige Verbesserungen und Anpassungen müssen allerdings auch weiterhin durchgeführt werden. Es liegt noch viel Arbeit vor uns.

    Herr Kayenburg was war die größte Herausforderung bei der Implementierung von T & T?
    Johannes Kayenburg: Die Einführung eines so großen Rückverfolgbarkeitssystems bedarf einer präzisen Abstimmung zwischen dem Regulierer – hier also der EU –, der Industrie, dem Handel und den zuständigen Software-Unternehmen. Und die Kommunikation zwischen den handelnden Parteien verlief nicht reibungslos.

    Haben auch Sie hier ein Beispiel?
    Kayenburg: Nehmen wir beispielsweise die Code-Struktur der Unique Identifier. Diese Struktur ist erst wenige Wochen vor dem 20. Mai durch die Bundesdruckerei bekannt gegeben worden. Dadurch sind jedoch nicht nur die Hersteller unter starken zeitlichen Druck geraten, sondern auch alle weiteren Teilnehmer in der Supply Chain, die diese Codes lesen, also scannen, und verarbeiten müssen. Außerdem gab es Startschwierigkeiten bis hin zu Systemausfällen.

    Was waren das für Startschwierigkeiten und sind diese zwischenzeitlich gänzlich behoben?
    Kayenburg: Da die Einführungsphase einer Testphase gleichkam, kam es zum Beispiel zu Lastproblemen, die unter anderem dazu führten, dass Systeme nicht mehr dauerhaft erreichbar waren beziehungsweise ganz abgeschaltet werden mussten. Es ist anzunehmen, dass die enorme Datenmenge zwar nicht überraschend kam, jedoch in der Folgezeit einiges an Nachjustieren nötig war. Das gilt unter anderem für Dentsu Aegis, aber auch für die Bundesdruckerei, die für die Vergabe von Codes verantwortlich ist.

    Und jetzt arbeiten die Systeme einwandfrei?
    Kayenburg: Nein, das heißt nicht, dass die Probleme jetzt alle gelöst wären. Wie auch Herr Syndikus bereits sagte, sind weitere Verbesserungen und Anpassungen notwendig.

    Aber so, wie es jetzt läuft, ist alles den Bestimmungen entsprechend?
    Kayenburg: Ich bin der Meinung, dass alle Produkte die von Mitgliedern des BDTA zur Abwicklung von T & T genutzt werden, die EU-Richtlinien erfüllen und alle Mitglieder des BDTA die aktuellen T & T-Bestimmungen so umsetzen, wie es zur Zeit möglich ist.

    Herr Schöner, inwiefern hat der BDTA seine Mitglieder bei der Implementierung des T & T-Systems unterstützt?
    Stefan Schöner: Neben dem Arbeitskreis von Unternehmen des deutschen Groß- und Einzelhandels gemeinsam mit der Industrie, in dem auch der BDTA vertreten ist, hat unser Verband selbst einen gesonderten Arbeitskreis zu den mit dem System verbundenen Fragen der Informationstechnologie gebildet. Bei diesen IT-Meetings waren durch die rege Teilnahme der verschiedenen Software-Häuser nahezu 100 Prozent der BDTA-Mitglieder eingebunden. Dadurch garantieren wir, dass unsere Mitglieder flächendeckend T & T umsetzen konnten.


    Was waren die zusätzlichen Ziele des BDTA-Arbeitskreises?

    Schöner: Die beteiligten Unternehmen haben daran gearbeitet, T & T mit den vielen verschiedenen Anbietern von T&T-Lösungen einheitlich umzusetzen. Wir haben damit dem Wunsch nach einer für alle Seiten zufriedenstellenden Branchenlösung Rechnung getragen.

    Und das hat funktioniert.
    Schöner: Da ich selbst Teilnehmer dieses IT-Kreises bin, kann ich Ihnen versichern, dass die Software-Lösungen unserer Mitglieder, die zur Abwicklung von T & T genutzt werden, die EU-Richtlinien erfüllen.

    red

    (DTZ 04/20)

  • Track & Trace wird jetzt Ländersache

    BERLIN // Der Bundesrat hat am 15. März (nach Redaktionschluss der Ausgabe DTZ 12/19) die geplante Abstimmung über das Gesetz zur Kennzeichnung von Tabakerzeugnissen, das der Bundestag am 17. Januar verabschiedet hatte, kurzfristig von der Tagesordnung abgesetzt. Es benötigt die Zustimmung der Länderkammer, um in Kraft zu treten.

    Auf Antrag eines Landes oder der Bundesregierung könnte das Gesetz in einer der nächsten Bundesratssitzungen behandelt werden. Die nächste Plenarsitzung des Bundesrates ist für den 12. April angesetzt.

    Der Bundesrat hatte den Bundestag gebeten, die Aufgaben im Zusammenhang mit dem Rückverfolgbarkeitssystem den Zoll- und Finanzbehörden des Bundes zu übertragen, da diese schon für die Steuerzeichen zuständig sind und daher über die erforderliche Sach- und Fachnähe verfügen, zudem über weitreichende polizeiliche und staatsanwaltschaftliche Befugnisse. Bundesregierung und Bundestag haben dieses Anliegen jedoch abgelehnt – sie sehen die Zuständigkeit bei den Marktüberwachungsbehörden der Länder. Damit wird deutlich, dass die Überwachung nicht dem Zoll – Vorschlag des Bundesrates – sondern der Lebensmittelüberwachung – Vorschlag der Bundesregierung – obliegen wird.

    Ursprünglich war die Beratung des Gesetzes für den 15. Februar geplant – an diesem Tag wurde die Vorlage jedoch kurzfristig abgesetzt. Da die Frist für die – im Februar vom Agrar- und Verbraucherschutzausschuss empfohlene – Anrufung des Vermittlungsausschusses verstrichen ist, geht es bei der Abstimmung ausschließlich um die Frage der Zustimmung zum Gesetz.

    red

    (DTZ 12/19)

  • Stillstand bei Track & Trace

    BERLIN // Der Bundesrat hat noch keine Entscheidung über ein Sicherheitslabel für Zigaretten gefällt. Das Gremium hatte am 15. Februar die geplante Abstimmung über das Gesetz zur Kennzeichnung von Tabakerzeugnissen kurzfristig von der Tagesordnung abgesetzt.

    Das Gesetz benötigt die Zustimmung der Länderkammer, um in Kraft treten zu können. Auf Antrag eines Landes oder der Bundesregierung könnte das Gesetz nun in einer der nächsten Bundesratssitzungen behandelt werden.

    Ziel des Gesetzes ist es, die Vorgaben der EU-Tabakproduktrichtlinie 2014 für ein europaweites elektronisches Rückverfolgbarkeitssystem umzusetzen, um den illegalen Handel zu bekämpfen: Tabakerzeugnisse sollen sich künftig in der gesamten EU rückverfolgen und auf Echtheit prüfen lassen. Sie müssen dazu mit einem individuellen Erkennungsmerkmal und einem fälschungssicheren Sicherheitsmerkmal gekennzeichnet sein. Das System soll den Behörden zeitnah Daten zu Lieferketten- und Transaktionsereignissen für Ermittlungs- und Durchsetzungszwecke zur Verfügung stellen. Für Zigaretten und Tabak zum Selbstdrehen gelten die EU-Vorgaben ab 20. Mai 2019, für sonstige Tabakerzeugnisse ab 20. Mai 2024.

    Vermittlungsausschuss
    In seiner Stellungnahme zum zugrundeliegenden Gesetzentwurf der Bundesregierung hatte der Bundesrat im September gebeten, die Aufgaben im Zusammenhang mit dem Rückverfolgbarkeitssystem den Zoll- und Finanzbehörden des Bundes zu übertragen, da diese bereits für die Steuerzeichen zuständig sind. Bundesregierung und Bundestag haben dieses Anliegen jedoch abgelehnt – sie sehen die Zuständigkeit bei den Länderbehörden. Der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz des Bundesrates hatte dem Plenum deshalb die Anrufung des Vermittlungsausschusses empfohlen. pi

    (DTZ 10/19)

  • Kompetenz liegt bei der Zollbehörde

    BERLIN // Nicht nur die Bezeichnung ist sperrig, auch mit der Umsetzung hapert es: Das Rückverfolgbarkeitssystem für Tabakerzeugnisse, kurz Track & Trace, beschäftigte jetzt den Bundesrat.

    Am 20. Mai 2019 soll es für Zigaretten und Feinschnitt in Kraft treten, 2024 greift es für Pfeifentabak und Zigarren. Ein Gesetzentwurf liegt vor, zu dem die Ländervertretung vor kurzem Stellung genommen hat. Ziel des Entwurfs ist es, europäische Vorgaben zu Tabakerzeugnissen in das deutsche Recht umzusetzen. Im Detail geht es unter anderem darum, ein System zur Rückverfolgbarkeit einzuführen und dass Tabakerzeugnisse künftig mit einem Sicherheitsmerkmal zu versehen sind.

    In seiner 970. Sitzung hält der Bundesrat fest, dass allein die Zollbehörden für die Bekämpfung des Tabakschmuggels und die Aufdeckung von Steuerbetrug zuständig sind. Zur Begründung heißt es, sie allein „verfügen bereits über die erforderliche Sach- und Fachnähe zur Überwachung der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben über Erkennungs- und Sicherheitsmerkmale“. Der Zoll sei bereits für die Überprüfung der Steuerzeichen zuständig. Demgegenüber erteilt der Bundesrat der vorgesehenen Regelung die „Tabaküberwachungsbehörden“ zur Kontrolle des Track-&-Trace-Systems einzusetzen, eine Absage. Gemeint sind damit Verbraucherschutz- und Gesundheitsgremien. Diese seien zuständig für den „gesundheitlichen Verbraucherschutz und verfügen nicht über derartige Kompetenzen.“ Um das nötige Know-how aufzubauen, müsste zusätzliches Personal einstellt und ausgebildet werden.

    „Der Bundesrat bittet daher, im weiteren Gesetzgebungsverfahren in das Tabakerzeugnisgesetz eine Zuständigkeitsübertragung auf die Zoll- und Finanzbehörden (§33 Absatz 1 des Tabaksteuergesetzes in Verbindung mit § 209 Absatz 1 der Abgabenordnung den Zollbehörden) für die Aufgaben im Zusammenhang mit dem Rückverfolgbarkeitssystem aufzunehmen.“

    Weiter heißt es, dass die Bundesdruckerei die Identifikationscodes herstellt und diese an die Wirtschaftsteilnehmer abgibt. Sie soll darüber hinaus auch individuelle Erkennungsmerkmale für Einzelverpackungen und aggregierte Verpackungen generieren und ausgeben.

    Bundesregierung legt Entwurf vor
    Die Bundesregierung legt einen Entwurf zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes vor. Die Vorlage soll den illegalen Handel mit Tabakerzeugnissen unterbinden sowie die Rechts- und Verwaltungsvorschriften der EU-Mitgliedsstaaten über die Herstellung, die Aufmachung und den Verkauf von Tabakerzeugnissen angleichen, heißt es in einer Mitteilung an die Presse.

    Demnach soll eine Kennzeichnung von Tabakerzeugnissen mit einem individuellen Erkennungsmerkmal und einem fälschungssicheren Sicherheitsmerkmal erfolgen.

    red

    (DTZ 39/18)

  • Gute Stimmung auf Leitmesse

    DORTMUND // Nach der Messe ist vor der Messe, heißt es, und so ist es kein Wunder, dass in vielen Kalendern bereits der 20. bis 22. September 2019 fest für die InterTabac geblockt ist. Und wer für diesen Zeitraum noch Hotelzimmer und Restaurant-Tisch buchen möchte, der muss feststellen: Ganz einfach ist das schon jetzt nicht mehr.

    Der wohl wichtigste Grund: Die InterTabac ist bedeutender denn je. Kein Unternehmen der Tabakbranche im weitesten Sinne, das eine relevante Rolle am Markt spielen möchte, kommt um diese Leistungsschau herum. Zugleich wird der Umfang der Ausstellung immer größer, da noch mehr Firmen aus dem Ausland ihre Dienstleistungen und Produkte zeigen und der Bereich Next Generation Products (NGP) zunimmt.

    Dabei weist die InterTabac mittlerweile bereits eine vierzigjährige Geschichte auf und gilt als wichtigste Leistungsschau der Tabak- und E-Zigaretten-Industrie: „Die InterTabac ist heute die Weltleitmesse der Branche und hat das 2018 wieder bestätigt“, sagte denn auch Sabine Loos, Hauptgeschäftsführerin der Westfalenhallen Dortmund GmbH. Das sehen auch die Fachbesucher so: 12.500 Besucher von allen Kontinenten waren in den Messehallen zu Gast.


    „Standorte ohne Not gefährdet“

    Auf der diesjährigen Pressekonferenz zur InterTabac machten zudem verschiedene Experten deutlich, welche Themen sie aktuell beschäftigen. Jan Mücke, Geschäftsführer des Deutschen Zigarettenverbandes (DZV), machte deutlich, dass das angekündigte EU-Rückverfolgbarkeitssystem Exporte in Drittstaaten akut gefährde. In diesem Zusammenhang forderte Mücke Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier auf, gemeinsam mit der EU-Kommission endlich eine entsprechende Regelung für die deutschen Industriestandorte zu schaffen. Insbesondere die Produktionsstandorte kleinerer und mittelständischer Hersteller würden ohne Not gefährdet, wenn künftig ein erheblicher Teil der Exportproduktion in Länder außerhalb der EU verlagert oder sogar aufgegeben würde.

    Des Weiteren wies Mücke darauf hin, dass der Jugendschutz in Deutschland erfolgreich greife. Seit 2001 sei der Anteil rauchender Kinder und Jugendlicher um mehr als 20 Prozentpunkte zurückgegangen. Mücke kündigte weitere Maßnahmen an, etwa, das webbasierte Schulungsprogramm „Jugendschutz im Tabakwaren- und E-Zigaretten-Handel“.

    Patrick Engels, Vorsitzender im Verband der Rauchtabakindustrie, wetterte gegen die „völlig praxisfremde Totalüberwachung der gesamten Tabakwertschöpfungskette“. Der Unternehmer bezeichnete Track & Trace als „perfektes Beispiel für mittelstandsfeindliche Politik“. Man müsse das legale Produkt Tabak „produzieren, bewerben und letztlich weltweit vertreiben können“, führte er aus. Er votierte dafür, Tabak – wie Alkohol oder Schokolade – als legales Genussmittel zu behandeln.

    Für den Bundesverband der Zigarrenindustrie machte sein Geschäftsführer Bodo Mehrlein deutlich, dass die Rückverfolgbarkeit für Zigarren und Zigarillos eine „absolut unverhältnismäßige Maßnahme“ darstelle, denn: „Bei diesen Produkten gibt es keinen Tabakschmuggel, die Umsetzung wird aber gravierende wirtschaftliche Auswirkungen auf die mittelständische Tabakindustrie haben.“ In letzter Konsequenz führten solche Maßnahmen zu einer weiteren Konzentration auf dem Tabakmarkt zu Lasten der kleinen und mittelständischen Unternehmen. Mehrlein kritisierte, dass die EU-Kommission bei den europäischen Durchführungsrechtsakten weitere Handelshemmnisse aufgebaut habe. Die Folge sei ein „Flickenteppich an Regulierungsmaßnahmen“, der besonders die exportorientierte deutsche Zigarrenindustrie in ihrem wirtschaftlichen Handeln behindere.


    „Wichtigste Börse“
    Für den BTWE Handelsverband Tabak wies Geschäftsführer Willy Fischel darauf hin, dass zwar klassische Tabakwaren immer noch rund 97 Prozent des Umsatzes des tabakführenden Handels ausmachten, die momentane Situation im Fachhandel jedoch geprägt sei durch einen sich verändernden Markt: „Die Absätze von E Zigaretten sowie von Heat-not-burn-Produkten nehmen zu.“ Große Teile des Tabakwaren-Einzelhandels erwarteten eine wachsende Bedeutung dieser Produkte für ihre Geschäfte. Fischels Resümee: „Wer aus dem Fachhandel sich im Sortimentsbereich Next Generation Products als Beratungsspezialist positioniert, kann sich gegenüber der wachsenden Zahl von Internet-Anbietern oder dem starken Aufkommen von sogenannten stationären Vape Shops erfolgreich profilieren.“ Dennoch sei die InterTabac angesichts der Angebotsvielfalt des Kulturgutes Tabak für den Fachhandel die wichtigste Börse.

    max

    (DTZ 39/18)

  • „Ich stehe für Kontinuität“

    HAMBURG // Michael Kaib, seit 30 Jahren bei Imperial und Reemtsma Cigarettenfabriken beschäftigt, hat Anfang März den Posten des Reemtsma-Vorstandssprechers übernommen. In der Tabak Zeitung spricht er über seine ersten Wochen im Amt.

    Kaib äußert sich zur Situation nach Inkrafttreten der Tabakproduktrichtlinie. Er kritisiert unter anderem die Verbotspolitik der Bundesregierung, die seiner Ansicht nach weit über die 1-zu-1-Umsetzung der EU-Vorschriften hinausgeht.

    Außerdem werden im DTZ-Gespräch die Beziehungen Reemtsmas mit dem Handel näher beleuchtet und der aktuelle Stand beim Rückverfolgbarkeitssystem, kurz: Track & Trace, erläutert, sowie die Themen Sortiments-Straffung bei Reemtsma und die Tabaksteuerpolitik erörtert.

    Auf die Frage, wie denn der Start in seine neue Aufgabe war, antwortet Kaib: „Ich bin großartig aufgenommen worden. Und ich bin sicher, dass Kontinuität und Nachhaltigkeit einem Unternehmen helfen. Und dafür stehe ich.“
    Das ausführliche Interview lesen Sie in der aktuellen Ausgabe der Tabak Zeitung. max

    (DTZ 29/16)