Schlagwort: Tabakschmuggel

  • Zahlen explodieren

    WIEN // Im Kampf gegen den Tabakschmuggel hat Österreichs Zollbehörde eine Zunahme der Aktivitäten im Jahr 2023 gemeldet. Laut den offiziellen Angaben führte das Zollamt 310 000 Kontrollen durch, die zu 6825 Anzeigen und dem Abschluss von 2481 Finanzstrafverfahren führten.

    Illegaler Tabakhandel
    Finanzminister Brunner würdigte, in einer kürzlich abgehaltenen Pressekonferenz, die „herausragende Arbeit“ der Zollbeamten, welche wesentlich zur Aufdeckung und Unterbindung des illegalen Tabakhandels beitrug. Unter den 1726 Zollmitarbeitern, davon 38,5 Prozent Frauen, sammelten die Behörden 8,1 Milliarden Euro an Abgaben, wovon 2,1 Milliarden Euro auf Tabaksteuern entfielen.

    Die österreichischen Zollbehörden beschlagnahmten insgesamt rund 1,4 Millionen Zigaretten und andere Tabakprodukte im vergangenen Jahr.

    Die Jahres-Bilanz 2023 für den deutschen Zoll wird voraussichtlich im späten Frühjahr veröffentlicht, teilt die Generalzolldirektion gegenüber DTZ mit.

    red

  • „Anlass zur Sorge“

    GRÄFELFING // EU-weit steigt die Zahl der illegalen Zigaretten steil an. Geschätzt über 34 Milliarden illegale Zigaretten wurden im Jahr 2020 in den 27 EU-Mitgliedsstaaten konsumiert, was einem Anteil von 7,8 Prozent am gesamten Zigarettenmarkt entspricht. Das geht aus einer kürzlich veröffentlichten Studie hervor, die Philip Morris International bei der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG in Auftrag gegeben hatte.

    Illegale Zigaretten
    Von illegalen Zigaretten spricht man bei geschmuggelten und gefälschten Zigaretten sowie „Illicit Whites“, also Zigaretten, die zunächst im Ausland legal versteuert werden, dann aber illegal in einem Land mit höheren Steuersätzen vertrieben werden.

    Die Anzahl gefälschter Zigaretten wuchs laut der Studie von 2019 auf 2020 um 87 Prozent. Besonders groß ist der Marktanteil illegaler Zigaretten in Frankreich (23,1 Prozent) und Griechenland (22,4 Prozent). Deutschland steht derzeit mit 4,3 Prozent (Vorjahr: 4,1 Prozent) noch relativ gut da.

    „Auch wenn das Problem in Deutschland nicht ganz so groß ist wie in anderen europäischen Ländern, geben die Zahlen auch hierzulande Anlass zur Sorge“, kommentiert Markus Schütz, als Manager ‧Illicit Trade Prevention bei Philip Morris Deutschland für den Kampf gegen illegalen Tabakhandel zuständig. „Denn man muss sich klarmachen, dass jedes einzelne gefälschte Tabakprodukt Risiken birgt. Während die legale Herstellung von Tabakerzeugnissen wichtigen und strengen Regeln und Überprüfungen unterliegt, ist die Zusammensetzung illegal produzierter Tabakprodukte völlig unkontrolliert.“


    Illegale Produktion in Polen

    Die Studie ergab, dass der Hauptanteil illegaler Zigaretten in Deutschland aktuell aus Polen stammt. Hinweise auf verstärkte Produktion illegaler Zigaretten in Polen gab es bereits in der Vergangenheit immer wieder; allein im vergangenen Jahr wurden in Polen 87 illegale Zigarettenfabriken ausgehoben – mehr als in allen anderen EU-Staaten zusammen.

    Die Verfügbarkeit von billigen gefälschten Zigaretten auf dem Schwarzmarkt bedeutet neben zusätzlichen Risiken für die Gesundheit auch massive Steuerausfälle: Die KPMG-Studie schätzt die Steuerausfälle EU-weit auf 8,5 Milliarden Euro.


    Folgen des illegalen Handels

    Eine weitere Folge des Handels mit illegalen Zigaretten ist, dass Raucher, die nicht mit dem Rauchen aufhören, vom Umstieg auf schadstoffreduzierte Alternativprodukte abgehalten werden: „Wenn illegale, billige Zigaretten in großem Maße verfügbar sind, kann das ein Hemmnis sein, auf Alternativen umzusteigen – erst recht, wenn gleichzeitig die Steuern auf solche Produkte in einzelnen Ländern erhöht werden“, warnt Schütz.

    red

  • Track & Trace hat belastet

    BERLIN // Welche Erwartungen hat die Branche? Und was kommt auf den Handel im neuen Jahr zu? Mit diesen Fragen setzen sich Branchenexperten auseinander und wagen den berühmten Blick in die Glaskugel. Im dritten Teil der DTZ-Serie kommt Andreas Landwehr, Hauptgeschäftsführer beim Bundesverband Deutscher Tabakwaren-Großhändler und Automatenaufsteller (BDTA), zu Wort.

    Die Einführung des europaweiten Tabakkontrollsystems zur Rückverfolgbarkeit von Tabakprodukten (kurz: Track & Trace) gemäß der TPD II im Mai 2019, dem sich nicht nur die Hersteller der Tabakbranche, sondern auch die Mitglieder des Bundesverbandes Deutscher Tabakwaren-Großhändler und Automatenaufsteller (BDTA) sowie alle weiteren Tabakwarengroßhändler unterziehen mussten, stellte den unbequemen Höhepunkt des Jahres 2019 dar. Über die Sinnhaftigkeit des Modells lässt sich bis heute trefflich streiten.

    Illegaler Zigaretten- und Tabakschmuggel
    Nicht nur die unverhältnismäßig kurze Frist, die den Branchenvertretern für die Umsetzung der daraus resultierenden Maßnahmen zur Verfügung gestellt wurde, brachte große Unruhe. Auch schien die von der EU gesetzte Frist ihr selbst zu kurzfristig gewesen zu sein. In der Folge war zu Beginn ein reibungsloses Funktionieren des Systems nicht möglich.

    Der eigentliche Dorn im Auge ist allerdings das Verfehlen des hauptsächlichen Ziels: das Bekämpfen des illegalen Zigaretten- und Tabakschmuggels. Die völlige überzogene Kontrolle der legalen Lieferkette vom Hersteller bis zum Einzelhändler kontrolliert nur legale Produkte und löst nicht einmal ansatzweise das Problem des illegalen Handels.

    Trotz der unangenehmen Umstände, die ihn dank des Track & Trace-Systems ständig begleitet haben, ist der BDTA mehr als zuversichtlich, dass seine Mitglieder bis zum einjährigen Geburtstag von Track & Trace am 20. Mai 2020 auf ruhigeren Gewässern fahren werden.

    Lob für beteiligte Verbände
    An dieser Stelle muss ausdrücklich die Zusammenarbeit der Verbände (DZV, BTWE und andere) gelobt werden, die sich geschlossen für die Anliegen ihrer Mitglieder im Bereich Track & Trace eingesetzt haben und auch weiterhin einsetzen werden. Daher hoffen wir, auch mit dem neugegründeten BVTE eine intensive Zusammenarbeit zu pflegen.

    Wenn Brüssel oder Berlin neue Hindernisse in den Weg stellen, weiß die Branche stets verlässlich den politischen Anforderungen gerecht zu werden. Auf das Konstrukt von Verlässlichkeit und Vertrauen müssen und werden wir auch in den nächsten Jahren bauen.

    Betrachtet man die Innovationen speziell der Automatenaufsteller, so werden permanent Fortschritte in der kontaktlosen Bezahlmethode an Zigarettenautomaten verzeichnet. Nach dem Pilotprojekt (Girocard Kontaktlos Terminal ohne Pin-Pad Topp) der Deutschen Kreditwirtschaft in Kassel und Dortmund, das unserer Branche wertvolle Informationen einbrachte, wird die Marktreife dieser Technologie aller Voraussicht nach 2020 erreicht werden, sodass kontaktloses Zahlen bundesweit an immer mehr Automaten verfügbar sein wird.

    Bezahlen per Smartphone
    Auch die Entwicklung der kontaktlosen Bezahlfunktion per Mobiltelefon treibt der Technische Automatenausschuss TAA unermüdlich voran. Im Zeitalter des Smartphones, das im Alltag der mündigen Bürger nicht mehr wegzudenken ist, ist es folgerichtig, die Bezahlmethode auch auf dieses Medium zu erweitern, um den Kunden ein einfaches, schnelles und sicheres Zahlen mit vorheriger Altersprüfung am Automaten zu garantieren.

    Die im BDTA organisierten überwiegend mittelständisch geprägten Unternehmen lassen sich auch im laufenden Jahr 2020 nicht von den regulatorischen Irrungen und Wirrungen der Politik unterkriegen und vermögen dank stetiger technologischer Entwicklungen, die Kundenbedürfnisse nach modernen Bezahlmethoden zu befriedigen. Mögen wir gemeinsam auf ein erfolgreiches Jahr 2020 blicken!

    vi

    (DTZ 04/20)

  • Kompetenz liegt bei der Zollbehörde

    BERLIN // Nicht nur die Bezeichnung ist sperrig, auch mit der Umsetzung hapert es: Das Rückverfolgbarkeitssystem für Tabakerzeugnisse, kurz Track & Trace, beschäftigte jetzt den Bundesrat.

    Am 20. Mai 2019 soll es für Zigaretten und Feinschnitt in Kraft treten, 2024 greift es für Pfeifentabak und Zigarren. Ein Gesetzentwurf liegt vor, zu dem die Ländervertretung vor kurzem Stellung genommen hat. Ziel des Entwurfs ist es, europäische Vorgaben zu Tabakerzeugnissen in das deutsche Recht umzusetzen. Im Detail geht es unter anderem darum, ein System zur Rückverfolgbarkeit einzuführen und dass Tabakerzeugnisse künftig mit einem Sicherheitsmerkmal zu versehen sind.

    In seiner 970. Sitzung hält der Bundesrat fest, dass allein die Zollbehörden für die Bekämpfung des Tabakschmuggels und die Aufdeckung von Steuerbetrug zuständig sind. Zur Begründung heißt es, sie allein „verfügen bereits über die erforderliche Sach- und Fachnähe zur Überwachung der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben über Erkennungs- und Sicherheitsmerkmale“. Der Zoll sei bereits für die Überprüfung der Steuerzeichen zuständig. Demgegenüber erteilt der Bundesrat der vorgesehenen Regelung die „Tabaküberwachungsbehörden“ zur Kontrolle des Track-&-Trace-Systems einzusetzen, eine Absage. Gemeint sind damit Verbraucherschutz- und Gesundheitsgremien. Diese seien zuständig für den „gesundheitlichen Verbraucherschutz und verfügen nicht über derartige Kompetenzen.“ Um das nötige Know-how aufzubauen, müsste zusätzliches Personal einstellt und ausgebildet werden.

    „Der Bundesrat bittet daher, im weiteren Gesetzgebungsverfahren in das Tabakerzeugnisgesetz eine Zuständigkeitsübertragung auf die Zoll- und Finanzbehörden (§33 Absatz 1 des Tabaksteuergesetzes in Verbindung mit § 209 Absatz 1 der Abgabenordnung den Zollbehörden) für die Aufgaben im Zusammenhang mit dem Rückverfolgbarkeitssystem aufzunehmen.“

    Weiter heißt es, dass die Bundesdruckerei die Identifikationscodes herstellt und diese an die Wirtschaftsteilnehmer abgibt. Sie soll darüber hinaus auch individuelle Erkennungsmerkmale für Einzelverpackungen und aggregierte Verpackungen generieren und ausgeben.

    Bundesregierung legt Entwurf vor
    Die Bundesregierung legt einen Entwurf zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes vor. Die Vorlage soll den illegalen Handel mit Tabakerzeugnissen unterbinden sowie die Rechts- und Verwaltungsvorschriften der EU-Mitgliedsstaaten über die Herstellung, die Aufmachung und den Verkauf von Tabakerzeugnissen angleichen, heißt es in einer Mitteilung an die Presse.

    Demnach soll eine Kennzeichnung von Tabakerzeugnissen mit einem individuellen Erkennungsmerkmal und einem fälschungssicheren Sicherheitsmerkmal erfolgen.

    red

    (DTZ 39/18)

  • BdZ nimmt Stellung

    BONN // Im Nachgang zur sogenannten Tabakproduktrichtlinie hat die EU-Kommission die Entwürfe für ein System der Rückverfolgbarkeit von Tabakwaren vorgelegt. Für die Zigarrenindustrie bedeuten diese Vorschläge nicht nur eine extreme finanzielle Belastung, sondern sie sind zudem vollkommen sinnlos. Darauf weist der Bundesverband der Zigarrenindustrie (BdZ) in einer aktuellen Stellungnahme hin.

    Der BdZ erklärt, das Rückverfolgbarkeits-System solle Tabakschmuggel bekämpfen, aber dieser finde im Marktsegment der Zigarren und Zigarillos überhaupt nicht statt. Somit werde der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, der die Basis für jedes Gesetz bilden sollte, mehr als verletzt.

    Die seit einigen Wochen veröffentlichten und in der Zwischenzeit leicht überarbeiteten Entwürfe der Durchführungsrechtsakte für ein System der Rückverfolgbarkeit bei Tabakwaren gingen weit über die Forderungen der verabschiedeten Tabakproduktrichtlinie hinaus. Besonders für die meist mittelständischen familiengeführten Zigarren- und Zigarillohersteller in Deutschland, aber auch in der restlichen EU und in Drittstaaten wie der Karibik, stellen die Vorschläge zur Bekämpfung des Tabakschmuggels eine massive Bedrohung dar.

    Obwohl es bei Zigarren und Zigarillos keinerlei Schmuggel gibt, werden diese Produkte einem sehr aufwendigen, kostenintensiven System der Rückverfolgbarkeit unterworfen. „Die EU-Kommission greift mit diesen Maßnahmen massiv in den Wettbewerb auf dem Tabakmarkt ein“, so Peter Wörmann, Zigarrenhersteller aus Ostwestfalen und BdZ-Vorsitzender. „Die Anwendung dieses Systems der Rückverfolgbarkeit in unseren Unternehmen ist weder wirtschaftlich noch technisch umzusetzen.“

    Der BdZ appelliert daher mit Nachdruck an die Entscheidungsträger in Deutschland und in der EU, die Durchführungsrechtsakte so zu gestalten, dass sie für die Zigarrenindustrie umsetzbar sind. „Es gibt durchaus Spielraum für Ausnahmen von den strengen Regeln für die Zigarrenindustrie. Selbstverständlich bejaht der BdZ die Pläne der Kommission, Tabakschmuggel zu bekämpfen. Aber es ist für unsere Mitgliedsfirmen nicht nachzuvollziehen, dass wir mit nicht bezahlbaren Anforderungen konfrontiert werden, obwohl es in unserem speziellen Bereich keinerlei Schmuggel gibt“, so Bodo Mehrlein, Geschäftsführer des BdZ, „die EU-Kommission wird durch solche Maßnahmen die großen internationalen Konzerne weiter stärken, während die mittelständischen Unternehmen finanziell ruiniert werden.“

    Vor diesem Hintergrund setzt sich der BdZ weiter dafür ein, dass die Durchführungsrechtsakte an die besonderen Gegebenheiten der Zigarrenindustrie angepasst werden.

    vi

    (DTZ 43/17)

  • Zigarrenverband und Gewerkschaft NGG appellieren

    BONN // Die Tabakbranche unterliegt in Europa und auch in Deutschland immer strenger werdenden Regulierungen, die die mittelständischen und meist familiengeführten Unternehmen der Zigarrenindustrie zunehmend vor immer größere Probleme stellen.

    Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten und der Bundesverband der Zigarrenindustrie haben in einem gemeinsamen politischen Appel diese Sorge zum Ausdruck gebracht und setzen sich gegenüber Politik und Ministerien dafür ein, dass für Zigarren und Zigarillos schon jetzt bestehende Ausnahmen auch in Zukunft gelten sollten.

    „Das Kulturgut Zigarre und Zigarillo wird meist von Männern gehobenen Alters genossen“, so Bodo Mehrlein, Geschäftsführer des Bundesverbandes der Zigarrenindustrie, „ein Jugendschutzproblem besteht somit in der Praxis nicht“. Die Gewerkschaft NGG erkennt die besondere Situation der Zigarrenindustrie ebenfalls: „Bei der Zigarrenindustrie handelt es sich noch in großen Teilen um echtes Handwerk: Dies ist an dem sehr lohnintensiven Herstellungsprozess sehr deutlich zu erkennen“, so die NGG-Vorsitzende Michaela Rosenberger.

    Mit sehr großer Sorge sieht die Zigarrenindustrie die Einführung eines Systems der Rückverfolgbarkeit für Tabakprodukte, das den Tabakschmuggel zukünftig verhindern soll. Hier ist man sich einig, dass diese Maßnahme unverhältnismäßig ist, da es bei Zigarren und Zigarillos nachweislich keinen Tabakschmuggel gibt, diese Maßnahmen aber die mittelständischen Unternehmen in ihrer Wirtschaftlichkeit bedrohen werden. vi

    (DTZ 9/2017)

  • Anti-Schmuggelgesetz kommt

    BERLIN // Das Bundeskabinett hat am 8. Februar deutlich gemacht, dass Deutschland sich am Kampf gegen den illegalen Handel von Tabakwaren, von dem besondere gesundheitliche Gefahren ausgehen, beteiligt. Dazu wurde ein Gesetzentwurf beschlossen.

    „Wir setzen ein klares Zeichen gegen Tabakschmuggel und Produktfälschungen. Denn illegale Tabakprodukte bergen besondere Gesundheitsgefahren“, sagte Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe.

    Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Marlene Mortler, ergänzte: „Gefälschte Zigaretten sind vielfach noch wesentlich gefährlicher als normale Tabakwaren. Die Schadstoffmengen, die beim Rauchen aufgenommen werden, liegen regelmäßig um ein Mehrfaches über dem, was bei der Verbrennung legaler Ware eingeatmet wird. Außerdem richtet der Schmuggel von Tabakwaren enorme volkswirtschaftliche Schäden an. Mit dem Tabakschmuggelprotokoll haben sich die Vertragsparteien des Tabakrahmenübereinkommens verpflichtet, gemeinsame Standards gegen den Tabakschmuggel zu setzen. Zigarettenschmuggel ist ganz klar ein Feld organisierter Kriminalität. Da müssen wir international zusammenarbeiten.“

    Das Protokoll zur Unterbindung des unerlaubten Handels mit Tabakerzeugnissen geht auf Artikel 15 des Tabakrahmenübereinkommens der Weltgesundheitsorganisation zurück. Danach haben sich die Vertragsparteien verpflichtet, gegen alle Formen des illegalen Handels mit Tabakprodukten, insbesondere gegen Schmuggel, illegale Herstellung und Fälschung, vorzugehen.

    2015 wurden in Deutschland 75 Millionen geschmuggelte Zigaretten beschlagnahmt.
    pi

    Weitere Infos unter finden Sie [link|https://goo.gl/iL7LoF]hier [/link].

    red

    (DTZ 07/17)

  • FCTC Protocol mit geringer Gegenliebe

    BRÜSSEL // Die Weltgesundheitsorganisation WHO hatte sich das so schön ausgedacht: Sie helfen den EU-Behörden beim Ausarbeiten eines Programms im Kampf gegen den Tabakschmuggel.

    Immerhin sagte auch Vytenis Andriukaitis, EU-Gesundheitskommissar: „Der illegale Tabakhandel unterminiert die öffentlichen Anstrengungen, das Ausmaß des Rauchens zu verringern, weil so Produkte in den Markt kommen, die nicht mit EU-Regeln konform sind.“

    Der Schwarzmarkt für Zigaretten und Feinschnitt, hieß es aus Brüssel, sei zudem eine Geldquelle Krimineller. Trotzdem geht es mit dem gemeinsamen Einsatz gegen Schmuggel und Fälschungen nicht recht voran: Das am 24. Juni ratifizierte FCTC Protocol haben bislang gerade 18 Staaten unterzeichnet. Um wirksam zu werden, sind jedoch 40 Unterzeichner nötig. red

    (DTZ 30/16)

  • Drastischer Preiskampf

    SYDNEY // Im australischen Bundesstaat New South Wales (NSW) bahnt sich ein ungewöhnlicher Preiskampf an.

    British American Tobacco Australia will mit einem „super günstigen“ Feinschnitt den Kampf mit gefälschten und geschmuggelten Produkten aufnehmen – und erntet prompt Kritik seitens der Gesundheitslobby.

    Diese wirft dem Hersteller vor, durch die Einführung einer preisgünstigen Alternative die Nachfrage neuer Konsumenten zu wecken. Andererseits gestehen Gesundheitsexperten der Regierung ihre Machtlosigkeit gegenüber dem Tabakschmuggel öffentlich ein, berichtet der „Sydney Morning Herald".

    Der neue „sehr günstige“ Tabak soll statt bisher knapp 11 Euro künftig rund 6 Euro kosten. Herstellerangaben zufolge entspricht die darin enthaltene Feinschnittmenge durchschnittlich 25 Zigaretten.

    Seit Einführung der Einheitspackung für Tabakprodukte in Australien ist der Markt der illegalen Tabakwaren sukzessive angestiegen.
    red

    (DTZ 21/15)

  • Gesundheitsexperten im Kampf gegen internationalen Zigarettenschmuggel

    SEOUL (DTZ/red). Gestern haben Gesundheitsexperten aus 176 Ländern zur fünften Vertragsstaatenkonferenz zur Eindämmung des Tabakkonsums in Seoul ein völkerrechtlich verbindliches Protokoll des illegalen Handels mit Tabakerzeugnissen verabschiedet. Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung Mechthild Dyckman begrüßt dieses Abkommen sehr. Es sei ein „gesundheitlicher Erfolg und ein wichtiges Etappenziel im Kampf gegen den Schmuggel“.[p][/p]
    Das Protokoll tritt in Kraft, wenn es von 40 Staaten ratifiziert ist. So soll innerhalb von fünf Jahren ein weltweites Kontrollsystem entwickelt werden, dass die Tabakerzeugnisse zurückverfolgen kann. Somit soll Schmuggel eingedämmt werden können. Den Regierungen entgehen durch Tabakschmuggel schätzungsweise 31,5 Milliarden Steuern jedes Jahr.[p][/p]
    Auch Philip Morris´ Vice President of Communications Peter Nixon begrüßt die Entscheidung der WHO. Jede zehnte gerauchte Zigarette sei schließlich ein Schwarzmarktprodukt, jedes Jahr gerieten 600 Milliarden illegale Zigaretten in Umlauf.
    [p][/p]
    DTZ 46/12