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  • Cannabis: Liberale fürchten Bürokratie

    BERLIN // Erst fanden Befürworter die Vorschläge zum Thema Cannabis aus dem Gesundheitsministerium enttäuschend, jetzt kommt erneut Widerstand gegen die vorgeschlagenen Regeln auf – diesmal erheben die Liberalen Einspruch.

    FDP warnt vor Bürokratiemonster
    Wie die „Rheinische Post“ berichtet, schießt die FDP vor allem gegen die Besitzobergrenze. „Schließlich kontrolliert auch niemand, wie viele Flaschen Wein jemand im Keller lagert“, heißt es aus der Partei.

    Die Liberalen warnten laut dem Bericht Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) davor, mit dem geplanten Cannabis-Gesetz für zu viel Bürokratie zu sorgen. „In der jetzt vorliegenden Form würde ein echtes Bürokratiemonster entstehen, das sich kaum kontrollieren lässt“, sagte die sucht- und drogenpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion Kristine Lütke. Die Politikerin forderte „weitreichende Nachbesserungen“ für eine andere Grundauffassung in der Cannabis-Politik.

    Anbau und Abgabe von Cannabis
    Lauterbach will mit dem Gesetz den Anbau und die Abgabe von Cannabis innerhalb spezieller Vereine, sogenannter „Cannabis-Clubs“, unter womöglich strengen Regeln erlauben. Zudem sollen Erwachsene 25 Gramm des Rauschmittels besitzen sowie maximal drei Pflanzen für den Eigenbedarf anbauen dürfen.

    Hinsichtlich der Kontrollierbarkeit sieht Lütke die Grenze für den Eigenbesitz kritisch. „Eine Besitzobergrenze lehnen wir als FDP-Bundestagsfraktion beispielsweise entschieden ab“, sagte sie. Sie forderte stattdessen „verhältnismäßige und treffsichere Regularien, die für echten Jugendschutz sorgen und gleichzeitig nicht zu einer Mehrbelastung von Polizei und Justiz führen“.

    Lauterbachs Ministerium rechnet einem überarbeiteten Entwurf des Gesetzes zufolge durch das Legalisieren mit geringeren Kosten bei Polizei, Gerichten und Gefängnissen von mehr als einer Milliarde Euro pro Jahr. Wann Cannabis in Deutschland legal sein könnte, ist noch unklar. Befürworter, hoffen, dass die Legalisierung noch 2023 umgesetzt wird.

    Der Referentenentwurf vom 6. Juli zum „Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften“ umfasst 161 Seiten.

    red

  • Praktikables Lösungsangebot

    BERLIN // Nachdem Anfang April verschiedene Medien darüber berichtet hatten, dass der SPD-Parteivorstand nicht mit einer baldigen Legalisierung von Cannabis rechnet, da die EU-Kommission Konflikte mit europäischem Recht befürchtet, macht Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) jetzt einen neuen Vorschlag.

    Der Gesundheitsminister regt an, das Legalisieren von Cannabis in Deutschland zunächst nur in Modellregionen umzusetzen. Das geht aus einem aktualisierten Eckpunkte-Papier hervor, über das Karl Lauterbach mit den Fraktionsspitzen der Ampel-Koalition beraten will, wie das Portal „Zeit Online“ kürzlich berichtete.

    Demnach könnten unter „Modellregionen“ sowohl ausgewählte Metropolgebiete als auch der ländliche Raum fallen.

    Verschiedenen Bedingungen prüfen
    Aus dem Papier geht hervor, dass dort die Auswirkungen des legalen Verkaufs unter verschiedenen Bedingungen geprüft und anschließend ausgewertet werden. Die Modellprojekte sollen wissenschaftlich begleitet werden und zunächst auf vier Jahre befristet sein. Um die Bedenken der EU-Kommission zu zerstreuen, wolle Lauterbach diesen Teil der Legalisierung mit Brüssel abstimmen.

    Den nicht kommerziellen privaten Anbau und Besitz von Cannabis wolle der Gesundheitsminister dagegen ohne Einbindung der EU entkriminalisieren. Vorgesehen ist demnach auch, dass sich in Deutschland sogenannte „Cannabis-Clubs“ gründen dürfen – nicht kommerzielle Vereinigungen, in denen sich Cannabis-Konsumenten organisieren, um für den Eigenbedarf Gras anzubauen und an Mitglieder auszugeben.

    Die im Oktober von Lauterbach vorgestellten Eckpunkte zur Legalisierung von Cannabis sehen unter anderem vor, dass Erwerb und Besitz von bis zu 20 bis 30 Gramm straffrei sein sollen. Lieferung und Vertrieb sollen nur innerhalb eines lizenzierten und staatlich kontrollierten Rahmens zugelassen werden. Der private Eigenanbau soll in begrenztem Umfang erlaubt werden – vorgesehen sind drei Pflanzen pro Person.

    red