Schlagwort: Legalisierung

  • Cannabis-Abgabe startet

    OLDENBURG // Jetzt hat die erste der Anbauvereinigungen, der „Social Club Ganderkesee“, bundesweit mit der Abgabe von Cannabis begonnen. Der Verein rechnete mit bis zu 100 Mitgliedern, die vorab bezahlt hatten und pro Person bis zu 25 Gramm am Tag und bis zu 50 Gramm im Monat abholen dürfen.

    Etwa fünf Millionen Cannabis-Konsumenten im Alter von 18 bis 64 Jahren gibt es in Deutschland. Eine Prävalenz für Cannabiskonsum gibt es laut Suchtforschern bei etwa zehn Prozent der Erwachsenen und bei etwa sieben Prozent der Jugendlichen. Aber: Bei den Zahlen handelt es sich um den Stand vor der Teillegalisierung am 1. April. Seit Juli ist zudem der legale Anbau in „Cannabis Social Clubs“ möglich.

    In Hannover und in Frankfurt am Main sollen sich Verbraucher zudem ab Anfang 2025 legal mit Cannabis eindecken – ohne Sorge vor Verunreinigungen. Als erste Städte in Deutschland starten sie gemeinsam einen Modellversuch zur kontrollierten Abgabe von Cannabis an speziellen Verkaufsstellen im Stadtgebiet. In Hannover sind bis zu drei Cannabis-Shops geplant. Auch Wiesbaden will im Januar 2025 mit einem Modell zur Abgabe in zehn bis 15 ausgewählten Apotheken starten. red

  • Mary Jane präsentiert neues Konzept

    BERLIN // Durch den Wechsel von Kreuzberg in die Messe Berlin und ein neues Ausstellungskonzept wächst die [link|https://maryjane-berlin.com/]Mary Jane (14. Juni bis 16. Juni)[/link] nach eigenen Angaben zur größten Hanf-Messe in Europa.

    Verstärkt durch die Cannabis-Legalisierung war die Nachfrage deutscher und internationaler Firmen seit der Premiere 2016 nie so hoch, heißt es in einer Mitteilung. Am neuen Standort erwartet die Gäste neben den Messeneuheiten ein abwechslungsreiches Rahmenprogramm und Musik-Festival. Für die begleitende Fachkonferenz habe man eine Kooperation mit dem Branchenverband Cannabis-Wirtschaft (BvCW) geschlossen.

    Größte Hanf-Messe Europas
    “Keine andere Hanf-Messe in Europa bietet aktuell so große Ausstellungsflächen wie wir“, wird Co-Gründerin Nhung Nguyen in den Medien zitiert. Seitdem die Messe im Jahr 2016 erstmals ausgerichtet worden sei, habe sich das Interesse kontinuierlich gesteigert, weiß Nguyen. Die Berlinerin hat gemeinsam mit ihrem Lebenspartner Duc Anh Dang die Messe gegründet.

    In diesem Jahr werde die „Mary Jane“ die „Spannabis“ in Spanien als größte Hanfmesse Europas ablösen, sagt 32-Jährige im Gespräch mit der “Welt”. Die Messe sei dafür in die großen Messehallen unter dem Funkturm gezogen. Niemand habe jetzt mehr Aussteller, mehr Besucher oder eine größere Fläche. Am 14. Juni eröffnet die „Mary Jane“ für drei Tage. Über 400 Aussteller sind vor Ort.

    Drei Arten des Hanf
    Auf der Messe werden den Angaben zufolge alle drei Arten des Hanfs präsentiert: der Nutzhanf (Lebensmittel, Kleidung, Kosmetika), der medizinische Hanf, also sogenannte CBD-Produkte (Medikamente, Öle); und der Lifestyle-Hanf (Rauch- und Anpflanzungsgeräte). Das Thema Anbau ist ebenso gefragt und wird in Vorträgen wie „Vom Samen bis zur Ernte in 100 Tagen“ thematisiert.

    Der Zutritt zur Messe ist erst ab 18 Jahren gestattet. Nguyen macht von ihrem Hausrecht Gebrauch: Cannabis darf nur an einem speziellen Ort im Freien konsumiert werden, in den Hallen ist Kiffen tabu.


    red

  • Bundestag verabschiedet Cannabis-Legalisierung

    BERLIN // Nach langer politischer Auseinandersetzung hat der Bundestag am Freitag, 23. Februar 2024, den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zum kontrollierten Umgang mit Cannabis“ gebilligt. Mit dem Gesetz soll Erwachsenen künftig der Besitz von bis zu 50 Gramm Cannabis für den Eigenkonsum im privaten Raum erlaubt werden.

    Im öffentlichen Raum soll die Höchstgrenze bei 25 Gramm liegen. In namentlicher Abstimmung votierten 407 Abgeordnete für das Gesetz, 226 stimmten dagegen und vier enthielten sich ihrer Stimme.

    Entwurf mit Änderungen
    Der Gesundheitsausschuss hat das Cannabisgesetz der Bundesregierung mit einigen Änderungen beschlossen. Die Abgeordneten billigten vor wenigen Tagen insgesamt 30 Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen. Der Entwurf wurde anschließend mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von SPD, Grünen und FDP sowie Stimmen der Gruppen Die Linke und BSW angenommen.

    Gesetzentwurf der Bundesregierung
    Das Gesetz sieht den legalen Besitz und Konsum von Cannabis für Erwachsene vor. Ermöglicht wird nun der private Eigenanbau, der gemeinschaftliche nichtgewerbliche Eigenanbau und die kontrollierte Weitergabe von Cannabis durch Anbauvereinigungen. Mit dem Gesetz werde ein verantwortungsvoller Umgang mit Cannabis erleichtert, heißt es in der Begründung der Bundesregierung.

    Das Gesetz zielt den Angaben zufolge darauf ab, zu einem verbesserten Gesundheitsschutz beizutragen, Aufklärung und Prävention zu stärken, den illegalen Markt für Cannabis einzudämmen sowie den Kinder- und Jugendschutz zu verbessern. Die aktuelle Entwicklung zeige, dass der Konsum von Cannabis trotz der bestehenden Verbotsregelungen weiter ansteige. Das vom Schwarzmarkt bezogene Cannabis sei oft mit einem erhöhten Gesundheitsrisiko verbunden, da der Gehalt des Wirkstoffs Tetrahydrocannabinol (THC) unbekannt sei und giftige Beimengungen, Verunreinigungen sowie synthetische Cannabinoide enthalten sein könnten.

    Privater Cannabis-Anbau

    Künftig möglich sein soll zudem der private Eigenanbau von bis zu drei Cannabispflanzen zum Eigenkonsum. Privat angebautes Cannabis muss jedoch vor dem Zugriff durch Kinder und Jugendliche geschützt werden. Außerdem dürfen nichtgewerbliche Anbauvereinigungen Cannabis künftig anbauen und an ihre Mitglieder zum Eigenkonsum weitergeben.

    Dafür gelten strenge Vorschriften. So werden für die Anbauvereinigungen maximal 500 Mitglieder zugelassen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben müssen. Zulässig ist nur die Mitgliedschaft in einer Anbauvereinigung. In den Anbauvereinigungen darf Cannabis nur in begrenztem Umfang an Mitglieder weitergegeben werden, wobei die Mitgliedschaft und das Alter zu überprüfen sind.

    Begrenzte Ausgabe von Cannabis

    An Mitglieder weitergegeben werden dürfen maximal 25 Gramm pro Tag oder 50 Gramm pro Monat. Die Ausgabe von Cannabis an Heranwachsende zwischen 18 und 21 Jahren ist auf 30 Gramm pro Monat mit einer Begrenzung des THC-Gehalts auf zehn Prozent zulässig. Konsumcannabis darf als Haschisch oder Marihuana nur in kontrollierter Qualität und in Reinform weitergegeben werden. In einer Schutzzone von 100 Metern um Anbauvereinigungen sowie Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Kinderspielplätzen und öffentlich zugängliche Sportstätten wird der Konsum von Cannabis verboten.

    Prävention durch Aufklärung
    Um vor allem Kinder und Jugendliche vor der Droge zu schützen, gilt ein allgemeines Werbe- und Sponsoringverbot für Konsumcannabis und Anbauvereinigungen. Geplant ist außerdem eine Stärkung der Prävention durch eine Aufklärungskampagne der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) über die Wirkung und Risiken von Cannabis. Die Novelle soll nach vier Jahren auf ihre gesellschaftlichen Auswirkungen hin evaluiert werden. Es bleibt bei der Verschreibungspflicht für Medizinalcannabis.

    Geplant ist ein gestuftes Inkrafttreten der Reform. So soll das Gesetz insgesamt am 1. April 2024 in Kraft treten. Die Vorschriften für den gemeinschaftlichen Eigenanbau in den sogenannten Anbauvereinigungen soll jedoch am 1. Juli 2024 in Kraft treten.

    Stellungnahme des Bundesrates

    In einer Stellungnahme hatte zuvor der Bundesrat seine Befürchtung vor hohen finanziellen Folgebelastungen der Länder durch Kontroll- und Vollzugs- sowie Präventions- und Interventionsaufgaben zum Ausdruck gebracht. Als Beispiel angeführt wurde die Kontrolle der Anbauvereinigungen. Der Bundesrat bezweifelte auch die wirksame Kontrolle des zulässigen Höchstwertes von THC (Tetrahydrocannabinol) und hält neue, hochpotente Cannabis-Sorten für möglich.

    Die praktische Umsetzung der geplanten Jugendschutzzonen im öffentlichen Raum und Schutzvorkehrungen im privaten Raum war nach Einschätzung der Länderkammer ebenfalls kritisch zu hinterfragen. Hier deute sich ein strukturelles Vollzugsdefizit an. Schließlich wies der Bundesrat auf die Notwendigkeit hin, zulässige Grenzwerte für THC im Straßenverkehr festzulegen.

    Gegenäußerung der Bundesregierung

    Die Bundesregierung teilte die Bedenken des Bundesrates zum Vollzugsaufwand nicht, wie aus der entsprechenden Unterrichtung hervorgeht. So sei voraussichtlich erst nach fünf Jahren die geschätzte Gesamtzahl von 3.000 Anbauvereinigungen erreicht. Die Länder könnten die Personal- und Sachmittelkapazitäten sukzessive anpassen. Zudem erwartet der Bund mit der Entkriminalisierung hohe Einsparungen der Länder durch weniger Strafanzeigen und weniger Strafverfahren. Die eingesparten Mittel könnten für die Überwachung der Anbauvereinigungen sowie für die Suchtprävention eingesetzt werden.

    Aufklärung und Prävention sowie gesetzliche Vorgaben für die Anbauvereinigungen trügen zu einem umfassenden Gesundheits- und Jugendschutz bei, heißt es in der Unterrichtung weiter. Was den zulässigen THC-Wert im Straßenverkehr betrifft, habe eine interdisziplinäre Expertengruppe des Bundesverkehrsministeriums das Ziel, Grenzwerte zu ermitteln. Nach Auffassung der Bundesregierung sei der THC-Grenzwert so zu bemessen, dass die Straßenverkehrssicherheit ausreichend gewahrt bleibe.

    Antrag der Union

    Die Unionsfraktion forderte, die geplante Cannabislegalisierung zu stoppen und die Bevölkerung über die Risiken der Droge aufzuklären. Der Entwurf des Cannabisgesetzes, der im August 2023 vom Kabinett beschlossen wurde, sei unverantwortlich und führe in die falsche Richtung, hieß es in dem Antrag der Fraktion.

    Eine Legalisierung von privatem Anbau, Besitz und Konsum für alle Erwachsenen werde zu einer Ausweitung des Cannabiskonsums führen. Auch eine Entlastung der Justiz oder ein Zurückdrängen des Schwarzmarktes werde mit dem Gesetz nicht erreicht.

    Es sollte im die Forschung intensiviert werden, die sich mit den gesundheitlichen Folgen von nichtmedizinischem Cannabisgebrauch befasst. Unterstützt werden sollte zudem die Erforschung des medizinischen Nutzens und der Nebenwirkungen von Cannabisarzneimitteln.

    Antrag der AfD

    Die geplante Legalisierung von Cannabis zu Genusszwecken sollte nach Ansicht der AfD-Fraktion aufgegeben werden. Zugleich sollte für das Medizinalcannabis eine wissenschaftliche Nutzenbewertung eingeleitet werden, hieß es in dem Antrag der Fraktion. Bei der geplanten Legalisierung von Cannabis werde die Gefahr, die für Jugendliche und junge Erwachsene unter 25 Jahren ausgehe, unterschätzt.

    hib

  • „Es drohen neue Verbote“

    MAINZ // Auch zu diesem Jahreswechsel hat DTZ wichtige Verbände der Tabak- und Nikotinwirtschaft dazu befragt, wie sie das neue Jahr einschätzen. Die Gastbeiträge druckt die Redaktion in diesen Wochen. Im vierten Teil der Reihe äußert sich Steffen Kahnt, Geschäftsführer [link|https://www.tabakwelt.de/]Bundesverband des Tabakwaren-Einzelhandels (BTWE)[/link].

    Gestiegene Kosten
    „Ob Mieten oder Löhne – die vielfältig gestiegenen Kosten fordern die Handelsbetriebe weiter heraus. Und auch die Konsumenten agieren nach wie vor vorsichtig und brennen aktuell kein Konsumfeuerwerk ab. Klar, dass viele Unternehmer ihre Standorte auf den Prüfstand stellen und ihr Geschäft auf Rentabilität trimmen. Dabei sind sie – gerade in unserer Branche – auf eine stabile Verteilung des Wirtschaftsnutzens zwischen Industrie und Handel angewiesen.

    Innovativ und angesagt
    Obwohl wir als Branche kritisch beobachtet werden, sind wir innovativ und angesagt – wie nur wenige Branchen –, und das auch bei jungen Zielgruppen. Disposables sorgten 2023 im Handel für einen heiß ersehnten Zusatzumsatz und motivieren nicht zuletzt viele Kunden zum Umstieg auf potenziell risikoreduzierte Produkte.

    Auch tabakfreie Nikotinbeutel haben in unserem Land endlich ihre Marktchance verdient. In den USA macht der Handel schon mehr Umsatz mit den Pouches als mit der E-Zigarette. Aktuell verhindern aber vielerorts Bürokraten und unwillige Politiker deren Vermarktung: Sie geben vor, die Gesundheit der Verbraucher zu schützen und schaden ihnen aber. Dabei zeigt Schweden sehr gut, wie orale Nikotinprodukte viele Menschenleben retten können.

    Rückzieher der Bundesregierung
    Sehr spät, aber deutlich, kam der Rückzieher der Bundesregierung bei der Cannabis-Legalisierung: Beim neuen Zwei-Säulen-Modell „CARe“ („Club Anbau & Regional-Modell“) sollen Erwachsene in Zukunft eine bestimmte Menge Cannabis privat anbauen oder über eine nicht-gewinnorientierte Vereinigung beziehen können. Zudem soll Cannabis im Rahmen regionaler Modellvorhaben in lizenzierten Fachgeschäften für Erwachsene erhältlich sein. Damit geht die Bundesregierung zwar dem Streit mit der Europäischen Union aus dem Weg, verzichtet aber auch auf dringend benötigte Steuereinnahmen und überlässt den Schwarzmarkt weiter den Dealern. Wenn die Deutschen demnächst aber drei Pflanzen auf dem Fensterbrett haben dürfen, schlägt vielleicht die Stunde der Zubehör-Fachgeschäfte?

    Verschärfung für Tabak, E-Zigaretten und Nikotinprodukte
    Der nächste Angriff auf die Tabak- und Nikotinbranche ist am Start. Mit öffentlichen Befragungen bereitete die EU-Kommission im Jahr 2023 eine weitere Verschärfung für Tabak, E-Zigaretten und andere Nikotinprodukte (TPD 3) vor. Einheitsverpackungen und neue Verbote sind anvisiert. Unseren Geschäften drohen Werbeverbote und Einschränkungen für die Warenpräsentation. Und vor allem fragen sich viele: Kommt jetzt auch noch die Nikotin-Prohibition? Neuseeland ist zwar zurückgerudert, Großbritannien denkt noch darüber nach und auch die EU-Kommission plant ein ,tabakfreies Europa‘, in dem niemand mehr zur Zigarette greift. Die prohibitive Politik macht sogar vor der E-Zigarette nicht halt.

    Das verstehe mal jemand: Cannabis soll legalisiert werden, um den Schwarzmarkt und Gesundheitsschäden zu verhindern, und bei Tabak- und Nikotinprodukten wird der Schwarzmarkt als Folge einer Prohibition in Kauf genommen …

    Persönlicher Kontakt
    Für erfolgreiche Unternehmer macht der persönliche Kontakt den Unterschied. Deshalb ist unsere Leitmesse InterTabac so wichtig wie noch nie. Wenn Unternehmen die Zukunft gestalten, brauchen sie den persönlichen Austausch, erlebbare Produkte und die Inspiration im Rahmen der[link|https://www.intertabac.de/] InterTabac[/link]. Deshalb: Kommen Sie vom 19. bis 21. September 2024 nach Dortmund!“

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  • Das Wichtigste über Cannabis

    MAINZ // Bei den vielen Begriffen kann mancher schnell durcheinanderkommen und den Überblick verlieren. Was genau steckt eigentlich dahinter? Und was ist überhaupt legal in Deutschland und was ist nicht erlaubt? Wie ist hierzulande der aktuelle Stand der Debatte um die Legalisierung? Wird der Handel in absehbarer Zeit vom legalen Verkauf von Cannabis profitieren können? Und was wären die rechtlichen Hürden?

    Seminar mit Branchenprofis
    Antworten auf diese und weitere spannende Fragen möchte DTZ mit Unterstützung erfahrener Branchenprofis im Rahmen eines Seminars geben. Wir ermitteln zurzeit das Interesse an einer solchen Veranstaltung. Bitte beantworten Sie uns dazu folgende Fragen und senden uns Ihre Antworten per E-Mail zu:

    [bul]Wäre ein Seminar dieser Art für Sie von Interesse?
    [bul]Welche Themen wünschen Sie sich?
    [bul]Wie weit würden Sie dafür fahren?
    [bul]Wie lange sollte die Veranstaltung dauern?
    [bul]Welchen Betrag würden Sie für die Teilnahme investieren?

    Bitte senden Sie uns möglichst bald eine E-Mail an die folgende Adresse:

    [link|mailto:katrin.hess@konradin.de]katrin.hess@konradin.de[/link]

    red

  • Cannabis-Freigabe später

    BERLIN // Der Zeitplan für die Freigabe von Cannabis für den persönlichen Gebrauch in Deutschland ist offenbar Makulatur.


    Entwurf im Bundesrat

    Zwar dürfte der Bundestag das Gesetz in der letzten Sitzungswoche des Jahres beschließen. Doch damit ist das neue Regelwerk noch nicht in trockenen Tüchern, wie aus Berlin zu hören ist. Vielmehr muss der Bundesrat noch über den Entwurf beraten. Die Länderkammer tagt 2023 letztmalig am 15. Dezember. Dafür ist die Zeit zu knapp. Im kommenden Jahr tritt das Gremium am 2. Februar wieder zusammen. Dann könnte das Gesetz durchgewunken werden, zustimmungspflichtig ist es ohnehin nicht. Aus Regierungskreisen verlautet, das Gesetz könne dann zum 1. April 2024 in Kraft treten.

    Mit den geänderten Vorschriften soll Cannabis im Betäubungsmittelgesetz von der Liste der verbotenen Substanzen verschwinden. Der Besitz von maximal 25 Gramm soll Volljährigen erlaubt sein. In sogenannten „Social Clubs“ dürfen die Mitglieder in Grenzen zudem Mari‧huanapflanzen anbauen dürfen.


    Umstrittenes Gesetz

    Das Gesetz ist seit Monaten umstritten. Das „Ärzteblatt“ berichtet, „bei einer Expertenanhörung im Bundestag war zuletzt noch einmal deutlich geworden, wie kontrovers das Thema ist. Mediziner, Polizei und Deutscher Richterbund hatten ihre Ablehnung der Freigabe deutlich gemacht; Suchtexperten hatten von einer notwendigen Entkriminalisierung gesprochen“.

    Der Handel dürfte auf absehbare Zeit nicht von dem neuen Gesetz profitieren. Eine Freigabe für den kommerziellen Verkauf ist nicht vorgesehen.

    red

  • Cannabis: Wo die Legalisierung scheitert

    BERLIN // Der deutsche Hang zu Bürokratie und Regeln zeigt sich auch im Entwurf zum Cannabis-Gesetz. Darauf weist der Informationsdienst [link|https://yippy.green/de/topic/cannabis-legalisierung-drei-schlechte-vorbilder]„Yippy Green“[/link] hin. Ein Blick ins Ausland zeige: Wer zu viele Hürden schafft, verfehlt die Ziele einer Cannabis-Legalisierung.

    So startete die Legalisierung in Kanada 2018. Aktuell gebe es landesweit rund 3600 lizenzierte Cannabis-Einzelhandelsgeschäfte und 970 lizenzierte Cannabisproduzenten. Laut Cannabis Council of Canada ist nur etwa ein Fünftel der Hersteller profitabel. Aurora Cannabis aus Alberta etwa baue deshalb nun auch Orchideen an. Fachleute und Industrievertreter sähen eine Überregulierung von Cannabis als das entscheidende Problem an: Cannabis dürfe zwar verkauft, aber nicht beworben werden; nur lizenzierte, neutrale Verpackungen seien erlaubt; Shops hätten getönte Scheiben, um den Innenraum zu verbergen; der offizielle THC-Gehalt sei begrenzt. Kanadas Department of Public Safety schätze, dass Ende 2022 ein Drittel des Cannabismarktes auf illegale Quellen entfiel.

    Cannabis für den Freizeitkonsum
    Seit 2018 ist in Kalifornien Cannabis für den Freizeitkonsum erhältlich. Aktuell gebe es rund 1200 Abgabestellen („Dispensaries“). Als Probleme würden die zu komplexe Bürokratie und eine übermäßige Besteuerung genannt. Schätzungen gingen davon aus, dass über die gesamte Produktkette hinweg bis zu 50 Prozent des Nettopreises an Steuern hinzukommen könnten. Ergebnis: Der illegale Markt sei vermutlich doppelt so groß wie der legale.

    In Uruguay war der private Besitz von Cannabis nie verboten, legale Kanäle für den Erwerb gab es aber nicht. Seit August 2014 ist nun Eigenanbau von bis zu sechs Pflanzen erlaubt, außerdem gibt es Cannabis Social Clubs und einen offiziellen Verkauf. Aber: Nur ein Drittel der Cannabis-Konsumenten des Landes bezieht seine Produkte zumindest gelegentlich aus offiziellen Quellen, der Rest entfällt auf den Schwarzmarkt.

    Erfolgreich seien dagegen etwa die US-Bundesstaaten Michigan, Colorado und New Mexico. Die Umsätze (in Euro) lägen bei 19,7 Milliarden in New Mexico, 24,5 Milliarden in Colorado und 26,0 Milliarden in Michigan. Zum Vergleich: Die deutsche Bierindustrie setzt im Jahr gut 20 Milliarden Euro um.

    pi

  • Cannabis-Gesetz rückt näher

    BERLIN // Die bisher illegale Droge Cannabis soll unter bestimmten Bedingungen für den privaten Konsum legalisiert werden. Vorgesehen sind der legale Besitz und Verbrauch von Cannabis für Erwachsene. Ermöglicht werden der private Eigenanbau, der gemeinschaftliche nichtgewerbliche Eigenanbau und die kontrollierte Weitergabe von Cannabis durch Anbauvereinigungen.

    Mit dem Gesetzentwurf (20/8704) werde ein verantwortungsvoller Umgang mit Cannabis erleichtert, heißt es in der Vorlage der Bundesregierung. Das Gesetz zielt darauf ab, zu einem verbesserten Gesundheitsschutz beizutragen, Aufklärung und Prävention zu stärken, den illegalen Markt für Cannabis einzudämmen sowie den Kinder- und Jugendschutz zu verbessern.

    Nichtgewerbliche Anbauvereinigungen
    Erwachsenen ist künftig der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis für den Eigenkonsum erlaubt. Möglich werden soll zudem der private Eigenanbau von bis zu drei Cannabispflanzen zum Eigenkonsum. Privat angebautes Cannabis muss jedoch vor dem Zugriff durch Kinder und Jugendliche geschützt werden. Außerdem dürfen nichtgewerbliche Anbauvereinigungen Cannabis künftig anbauen und an ihre Mitglieder zum Eigenkonsum weitergeben. Dafür gelten strenge Vorschriften. So werden für die Anbauvereinigungen maximal 500 Mitglieder zugelassen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben müssen. Zulässig ist nur die Mitgliedschaft in einer Anbauvereinigung. In den Anbauvereinigungen darf Cannabis nur in begrenztem Umfang an Mitglieder weitergegeben werden, wobei die Mitgliedschaft und das Alter zu überprüfen sind. Weitergegeben werden dürfen maximal 25 Gramm pro Tag oder 50 Gramm pro Monat.

    Schutzzone um Schulen und Einrichtungen für Kinder
    Die Ausgabe von Cannabis an junge Erwachsende zwischen 18 und 21 Jahren ist auf 30 Gramm pro Monat mit einer Begrenzung des THC-Gehalts auf zehn Prozent zulässig. Cannabis darf als Haschisch oder Marihuana nur in kontrollierter Qualität und in Reinform weitergegeben werden. In einer Schutzzone von 200 Metern um Anbauvereinigungen sowie Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Kinderspielplätzen und öffentlich zugängliche Sportstätten wird der Konsum von Cannabis verboten.

    Um besonders Kinder und Jugendliche vor der Droge zu schützen, gilt ein allgemeines Werbe- und Sponsoringverbot für Konsum-Cannabis und Anbauvereinigungen. Geplant ist zudem eine Stärkung der Prävention durch eine Aufklärungskampagne der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) über die Wirkung und Risiken von Cannabis.

    Das Gesetz muss noch verschiedene Gremien durchlaufen. red

  • Kippen die Länder das Cannabis-Gesetz?

    BERLIN // Mit deutlicher Kritik haben mehrerer Fachausschüsse des Bundesrat auf den Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Cannabis-Legalisierung reagiert. Der Entwurf werde seinem „Anspruch nicht in allen Teilen gerecht“, hieß es in einer Beschlussempfehlung für die Sitzung der Länderkammer (nach Redaktionsschluss dieser Ausgabe am 29. September). Das berichtet die „Ärzte-Zeitung“.

    Änderungswünsche der Länder
    Das Gesetz sei zustimmungspflichtig, hieß es. Sollte sich diese Auffassung durchsetzen, müsste der Bundestag die zahlreichen Änderungswünsche der Länder berücksichtigen. Allerdings: Viele Juristen sehen keine Zustimmungspflicht. So erkennt der Verfassungsrechtler Alexander Thiele im vorliegenden Entwurf „keine fundamentale Veränderung bisheriger zustimmungspflichtiger Gesetze“. Und: Die Bewertung der Zustimmungspflichtigkeit sei vom Innenausschuss des Bundesrat ausgegangen, der fachlich zuständige Rechtsausschuss teile diese Auffassung nicht.

    Generell stoßen sich die Fachpolitiker der Länder an den erwarteten Kosten. Das Konsumcannabisgesetz werde „gravierende Kontroll- und Vollzugsaufgaben“ und „umfassende Präventions- und Interventionsaufgaben zur Folge haben“. Beides sei nur mit „erheblichem personellen Aufwand zu bewältigen“. Es sei vollkommen unrealistisch, diese Kosten über Gebühren und Auslagen vollständig auf die Erlaubnisnehmer abwälzen zu können.

    Geplante Suchtprävention
    Zudem monieren die Länder, dass die geplante Suchtprävention von der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bezahlt werden soll. Dies gehe „zu Lasten anderer und vom Gesetzgeber priorisierter Präventionsbereiche“. Die Länder erwarten laut dem Bericht der Ärzte-Zeitung für die Prävention eine alternative Finanzierung außerhalb der GKV.

    Die Länder rechnen entgegen der Einschätzung der Bundesregierung mit einem deutlich höheren Interesse an Cannabis-Produkten. Die Ampel geht von bundesweit 1000 Anbauvereinigungen („Social Clubs“) im ersten Jahr aus. Diese müssen den Plänen zufolge eine Erlaubnis bei der zuständigen Landesbehörde beantragen. Der Bundesrat hält deren Zahl für „deutlich zu niedrig gegriffen“. Dementsprechend dürfte auch der Verwaltungsaufwand höher ausfallen.

    Schutz von Kindern und Jugendlichen
    Die Erlaubnis für diese Clubs wollen die Länder auf anfänglich zwei Jahre befristen, statt wie geplant auf sieben Jahre. Zudem fordern sie, dass „die Kontroll- und Vollzugsaufgaben für die Länder so geregelt werden, dass diese keinen zusätzlichen Personal- und Finanzbedarf erzeugen“.

    Mit Blick auf den Schutz von Kindern und Jugendlichen sieht der Ausschuss für Familie und Jugend „ein strukturelles Vollzugsdefizit“ in den Gesetzesplänen. Für die geplanten „Schutzzonen“ für den Konsum von 200 Metern etwa zu Kitas oder Schulen wird die Wirkung in der Praxis bezweifelt, ebenso die Kontrollmöglichkeiten in privaten Räumen. Hier erwarten die Länder eine Schutzzone von mindestens 250 Metern und eine Ergänzung um „sonstige Orte, an denen sich Kinder und Jugendliche regelmäßig aufhalten“.

    red

  • „2023 ist ein produktives Jahr für uns“

    MAINZ // Cannabis weckt Begehrlichkeiten – nicht nur bei Konsumenten, sondern auch im Handel. Einer der Pioniere im Markt ist das belgische Unternehmen [link|https://www.buddybelgium.com/de/]Buddy Belgium[/link]. DTZ hat den Mitgründer und -geschäftsführer Nicolas Claise im Interview zur aktuellen Situation befragt.

    Herr Claise, Sie sind einer der Gründer und Geschäftsführer von Buddy Belgium. Was macht Ihre Firma?
    Nicolas Claise: Unsere Haupttätigkeit war schon immer die Produktion von CBD-Blüten für Tabakhändler in ganz Europa. Heute verkaufen wir unsere verpackten CBD-Blüten in Belgien, Deutschland, Luxemburg, Polen, Frankreich, Litauen, Estland, Lettland, Kroatien und bald auch in der Schweiz sowie in der Tschechischen Republik. Außerdem handelt unsere Großhandelsabteilung jetzt mit einer Vielzahl von Cannabiserzeugnissen wie Terpenen oder Cannabisextrakten für alle Arten von Unternehmen.

    Was sind das für Kunden?
    Claise: Das sind zum Beispiel Kosmetikunternehmen oder CBD-Geschäfte. Wir sagen gerne, dass Buddy Belgium die perfekte Brücke zwischen der Cannabisindustrie und allen Arten von Firmen bildet, die in diesen neuen Markt einsteigen wollen.

    Wie hat sich Ihr Unternehmen in den vergangenen Monaten entwickelt?
    Claise: Ausgezeichnet. Wir haben ein Produkt entwickelt, das innerhalb weniger Wochen zu einem Bestseller geworden ist: Hanfzigaretten – mit einer Mentholversion. Wir haben viel Aufwand mit der Konzeption der Mischung betrieben und sind zugleich viel billiger als alle Mitbewerber.

    Und ich glaube, Sie expandieren auch international?
    Claise: Ja, wir befinden uns in der Endphase der Akquisition eines Betriebs in Nordmazedonien, da der rechtliche Rahmen und das Klima für den Anbau von Cannabis dort hervorragend sind. Wir können es kaum erwarten, dort nächstes Jahr mit der Forschung und Entwicklung zu beginnen.

    Woran arbeiten Sie noch?
    Claise: Ein weiteres Projekt, mit dem wir uns seit einigen Monaten beschäftigen, ist die Einführung unserer Kosmetikmarke. 2023 ist ein produktives Jahr für die Branche, in dem viele neue Substanzen und Produkte aufkamen. Neben CBD und THC, den bekanntesten Cannabi‧noiden, produziert die Cannabispflanze etwa 160 weitere Cannabinoide wie CBG und CBN. Und wir fangen gerade erst an, das Potenzial der nicht psychotropen Substanzen zu erforschen. Aus dem Grund haben wir den Schwerpunkt auf die Diversifizierung unseres Produktprogramms gelegt, was uns meiner Meinung nach gut gelungen ist.

    Für diejenigen, die mit der Materie nicht so vertraut sind: Was darf in Deutschland verkauft werden?
    Claise: Legal sind Hanföl, Hanf‧kosmetika und Hanf-Liquids – alle mit weniger als 0,2 Prozent THC, sowie medizinische Cannabisblüten, die nur in Apotheken mit Rezept abgegeben werden dürfen. Illegal ist der Verkauf von Hanfblüten.

    Dabei ist die juristische Situation in Deutschland jedoch eher schwierig, oder?
    Claise: Ja, denn obwohl Hanfblüten mit einem Gehalt von weniger als 0,2 Prozent THC …

    Das ist Tetrahydrocannabinol, also der berauschende Stoff aus der Cannabispflanze.
    Claise: … nach europäischem Recht erlaubt sind, hat der Bundesgerichtshof vor einigen Monaten entschieden, Blüten zum Rauchen für Verbraucher zu verbieten. Der Verkauf des Produkts auf dem B2B-Sektor ist jedoch legal. Außerdem wird das Gesetz nicht überall in Deutschland angewandt.

    Wie schätzen Sie die Situation hierzulande ein?
    Claise: Für mich ist das Unsinn! Die Regierung kündigte an, „starkes“ Cannabis in ein paar Monaten oder Jahren zu legalisieren, aber in der Zwischenzeit haben sie CBD-Blüten mit weniger als 0,2 Prozent THC verboten. Noch schlimmer ist, dass man heute eine Verbrauchssteuer auf ein 40-prozentiges HHC-Vape-Produkt erheben kann, das einen extrem high macht, während man Probleme bekommt, wenn man eine CBD-Blüte in den Handel bringt. Ich bin das perfekte Beispiel für diese dumme Situation: Vor zwei Jahren wurde ich in Bayern mit CBD-Blüten verhaftet, und obwohl wir alle Bescheinigungen und Labortests hatten, betrachteten mich die Behörden als internationalen Drogenhändler. Mein Prozess ist in ein paar Monaten … Aber ich komme gerade von einem Cannabis-Event in Berlin zurück, wo CBD-Blüten buchstäblich überall zu finden waren.

    Der deutsche Fachhandel hat lange auf die Freigabe von Cannabis gehofft. Gibt es Besonderheiten, die Einzelhändler beachten müssen, wenn sie – legale – Produkte vertreiben wollen?
    Claise: Im Moment kann der Verkauf von CBD-Blüten in Deutschland problematisch sein, je nachdem, in welcher Region man ansässig ist. Ber‧liner Geschäftsinhaber sollten keine Probleme haben, während bayerische Läden höchstwahrscheinlich Besuch von der Polizei bekommen. Die gleiche Situation hatten wir in Belgien, wo Geschäfte in den flämischen Gebieten viel Ärger mit den örtlichen Behörden hatten, während Geschäfte im Süden des Landes diesen Artikel ohne Probleme verkaufen konnten. Seit der neue Rechtsrahmen in Kraft getreten ist, sind CBD-Blüten in den meisten belgischen Geschäften Teil der Zigarettenauslage. Tabakunternehmen, die sich vor der Legalisierung von CBD-Blüten auf den Markt gestürzt haben, sind jetzt die Marktführer.

    Sie haben vorhin die Bezeichnung HHC genannt. Worum handelt es sich dabei?
    Claise: HHC oder Hexahydrocannabinol ist ein synthetisches psycho‧aktives Cannabinoid, das aus Verbindungen der Hanfpflanze hergestellt werden kann. Viele unserer Konkurrenten haben sich nach dem Verbot von Hanfblüten auf die Substanz gestürzt, da HHC zwar psychoaktiv ist, aber – noch – nicht als psychotrope Substanz eingestuft wird. Die Erzeugnisse im Mainstream-Vertrieb zu verkaufen – wo die Ladenbesitzer im Allgemeinen nichts über die Cannabiswaren wissen, die sie verkaufen – halte ich für problematisch, weil sich Konsumenten nicht immer der Tatsache bewusst sind, dass sie von dem Artikel high werden können.

    Verkaufen Sie solche Produkte trotzdem?
    Claise: Nein, wir haben uns entschieden, uns von der Substanz fernzuhalten, da wir strenge Regeln haben, wenn es um psychoaktive Cannabinoide geht. Aber ich verstehe die deutschen Firmen, die sich entschieden haben, die Substanz zu verkaufen, da sie seit dem Verbot von CBD-Blüten wahrscheinlich ums Überleben kämpfen. Eines ist sicher: HHC wird verschwinden, wenn THC legalisiert wird.

    Blicken wir einmal über den deutschen Tellerrand hinaus. Wie sehen die Regeln in Europa allgemein aus?

    Claise: In Ländern, in denen Cannabis light als Tabakerzeugnis gilt, etwa in Belgien, Luxemburg oder Polen, haben die Waren den Weg in den Mainstream-Vertrieb gefunden. Wir denken, dass der Ansatz sinnvoll ist, da es sich um ein Erzeugnis handelt, das keine psychoaktive Wirkung hat. Daher kann es leicht von jemandem verkauft werden, der das Produkt nicht versteht.

    Und bei stärkeren Produkten?
    Claise: Bei starkem Cannabis sind wir etwas vorsichtiger, was den Vertriebsweg für diese Ware angeht. Wir haben gesehen, dass das Modell der Coffeeshops in den Niederlanden und die Cannabis Social Clubs in Barcelona keine Lösung sind, da die Mafia die Geschäfte seit dem ersten Tag besitzt. Und wir verstehen das Argument der Einzelhandelsbranche, die sagt, dass sie bereits Alkohol verkauft, ein Artikel, der eine Ausweiskontrolle erfordert. Aber wir denken auch, dass starkes Cannabis von einer Person verkauft werden sollte, die das Produkt versteht, um den Verbraucher zu schützen und ihn zu einem Erzeugnis zu führen, das er wirklich braucht.

    Was glauben Sie, wie die Situation in Deutschland in ein oder zwei Jahren aussehen wird?
    Claise: Ich denke, wir müssen die Frage in zwei Abschnitte unterteilen: CBD-Blüten und THC-Blüten.

    Gut, beginnen wir mit THC.
    Claise: Okay, was THC-Blüten angeht, erhalten wir zwar erste Hinweise darauf, wie die zukünftige Lega‧lisierung aussehen wird, aber es ist immer noch schwer, die Zukunft der Cannabisindustrie in Deutschland vorherzusagen. Wir wissen, dass das Modell ein gemeinnütziger Cannabis Social Club sein wird, bei dem nur der Anbau im Inland erlaubt ist, aber es bleibt unklar, ob das Modell in den kommenden zwei Jahren umgesetzt wird.


    Und in Sachen CBD?

    Claise: Wir haben aus verschiedenen Quellen gehört, dass CBD-Blüten in den kommenden Monaten legalisiert werden sollen, wobei ein Modell der Verbrauchssteuer auf CBD-Blüten eingeführt werden soll. Aber auch hier ist der Zeitpunkt noch nicht bekannt. Sicher ist, dass wir mehr als bereit sind, den deutschen Markt zu erobern!

    max