BERLIN // Mit deutlicher Kritik haben mehrerer Fachausschüsse des Bundesrat auf den Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Cannabis-Legalisierung reagiert. Der Entwurf werde seinem „Anspruch nicht in allen Teilen gerecht“, hieß es in einer Beschlussempfehlung für die Sitzung der Länderkammer (nach Redaktionsschluss dieser Ausgabe am 29. September). Das berichtet die „Ärzte-Zeitung“.
Änderungswünsche der Länder
Das Gesetz sei zustimmungspflichtig, hieß es. Sollte sich diese Auffassung durchsetzen, müsste der Bundestag die zahlreichen Änderungswünsche der Länder berücksichtigen. Allerdings: Viele Juristen sehen keine Zustimmungspflicht. So erkennt der Verfassungsrechtler Alexander Thiele im vorliegenden Entwurf „keine fundamentale Veränderung bisheriger zustimmungspflichtiger Gesetze“. Und: Die Bewertung der Zustimmungspflichtigkeit sei vom Innenausschuss des Bundesrat ausgegangen, der fachlich zuständige Rechtsausschuss teile diese Auffassung nicht.
Generell stoßen sich die Fachpolitiker der Länder an den erwarteten Kosten. Das Konsumcannabisgesetz werde „gravierende Kontroll- und Vollzugsaufgaben“ und „umfassende Präventions- und Interventionsaufgaben zur Folge haben“. Beides sei nur mit „erheblichem personellen Aufwand zu bewältigen“. Es sei vollkommen unrealistisch, diese Kosten über Gebühren und Auslagen vollständig auf die Erlaubnisnehmer abwälzen zu können.
Geplante Suchtprävention
Zudem monieren die Länder, dass die geplante Suchtprävention von der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bezahlt werden soll. Dies gehe „zu Lasten anderer und vom Gesetzgeber priorisierter Präventionsbereiche“. Die Länder erwarten laut dem Bericht der Ärzte-Zeitung für die Prävention eine alternative Finanzierung außerhalb der GKV.
Die Länder rechnen entgegen der Einschätzung der Bundesregierung mit einem deutlich höheren Interesse an Cannabis-Produkten. Die Ampel geht von bundesweit 1000 Anbauvereinigungen („Social Clubs“) im ersten Jahr aus. Diese müssen den Plänen zufolge eine Erlaubnis bei der zuständigen Landesbehörde beantragen. Der Bundesrat hält deren Zahl für „deutlich zu niedrig gegriffen“. Dementsprechend dürfte auch der Verwaltungsaufwand höher ausfallen.
Schutz von Kindern und Jugendlichen
Die Erlaubnis für diese Clubs wollen die Länder auf anfänglich zwei Jahre befristen, statt wie geplant auf sieben Jahre. Zudem fordern sie, dass „die Kontroll- und Vollzugsaufgaben für die Länder so geregelt werden, dass diese keinen zusätzlichen Personal- und Finanzbedarf erzeugen“.
Mit Blick auf den Schutz von Kindern und Jugendlichen sieht der Ausschuss für Familie und Jugend „ein strukturelles Vollzugsdefizit“ in den Gesetzesplänen. Für die geplanten „Schutzzonen“ für den Konsum von 200 Metern etwa zu Kitas oder Schulen wird die Wirkung in der Praxis bezweifelt, ebenso die Kontrollmöglichkeiten in privaten Räumen. Hier erwarten die Länder eine Schutzzone von mindestens 250 Metern und eine Ergänzung um „sonstige Orte, an denen sich Kinder und Jugendliche regelmäßig aufhalten“.
red
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