Schlagwort: Kinder

  • Kippen die Länder das Cannabis-Gesetz?

    BERLIN // Mit deutlicher Kritik haben mehrerer Fachausschüsse des Bundesrat auf den Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Cannabis-Legalisierung reagiert. Der Entwurf werde seinem „Anspruch nicht in allen Teilen gerecht“, hieß es in einer Beschlussempfehlung für die Sitzung der Länderkammer (nach Redaktionsschluss dieser Ausgabe am 29. September). Das berichtet die „Ärzte-Zeitung“.

    Änderungswünsche der Länder
    Das Gesetz sei zustimmungspflichtig, hieß es. Sollte sich diese Auffassung durchsetzen, müsste der Bundestag die zahlreichen Änderungswünsche der Länder berücksichtigen. Allerdings: Viele Juristen sehen keine Zustimmungspflicht. So erkennt der Verfassungsrechtler Alexander Thiele im vorliegenden Entwurf „keine fundamentale Veränderung bisheriger zustimmungspflichtiger Gesetze“. Und: Die Bewertung der Zustimmungspflichtigkeit sei vom Innenausschuss des Bundesrat ausgegangen, der fachlich zuständige Rechtsausschuss teile diese Auffassung nicht.

    Generell stoßen sich die Fachpolitiker der Länder an den erwarteten Kosten. Das Konsumcannabisgesetz werde „gravierende Kontroll- und Vollzugsaufgaben“ und „umfassende Präventions- und Interventionsaufgaben zur Folge haben“. Beides sei nur mit „erheblichem personellen Aufwand zu bewältigen“. Es sei vollkommen unrealistisch, diese Kosten über Gebühren und Auslagen vollständig auf die Erlaubnisnehmer abwälzen zu können.

    Geplante Suchtprävention
    Zudem monieren die Länder, dass die geplante Suchtprävention von der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bezahlt werden soll. Dies gehe „zu Lasten anderer und vom Gesetzgeber priorisierter Präventionsbereiche“. Die Länder erwarten laut dem Bericht der Ärzte-Zeitung für die Prävention eine alternative Finanzierung außerhalb der GKV.

    Die Länder rechnen entgegen der Einschätzung der Bundesregierung mit einem deutlich höheren Interesse an Cannabis-Produkten. Die Ampel geht von bundesweit 1000 Anbauvereinigungen („Social Clubs“) im ersten Jahr aus. Diese müssen den Plänen zufolge eine Erlaubnis bei der zuständigen Landesbehörde beantragen. Der Bundesrat hält deren Zahl für „deutlich zu niedrig gegriffen“. Dementsprechend dürfte auch der Verwaltungsaufwand höher ausfallen.

    Schutz von Kindern und Jugendlichen
    Die Erlaubnis für diese Clubs wollen die Länder auf anfänglich zwei Jahre befristen, statt wie geplant auf sieben Jahre. Zudem fordern sie, dass „die Kontroll- und Vollzugsaufgaben für die Länder so geregelt werden, dass diese keinen zusätzlichen Personal- und Finanzbedarf erzeugen“.

    Mit Blick auf den Schutz von Kindern und Jugendlichen sieht der Ausschuss für Familie und Jugend „ein strukturelles Vollzugsdefizit“ in den Gesetzesplänen. Für die geplanten „Schutzzonen“ für den Konsum von 200 Metern etwa zu Kitas oder Schulen wird die Wirkung in der Praxis bezweifelt, ebenso die Kontrollmöglichkeiten in privaten Räumen. Hier erwarten die Länder eine Schutzzone von mindestens 250 Metern und eine Ergänzung um „sonstige Orte, an denen sich Kinder und Jugendliche regelmäßig aufhalten“.

    red

  • Lotto RLP verleiht „Kult Ding“

    KOBLENZ // Seit 15 Jahren unterstützt die Lotto-Rheinland- Pfalz–Stiftung gemeinnützige Anliegen im Land. In diesem Jahr verlieh sie zum dritten Mal das „Kult Ding“ einen Preis für soziokulturelle Projekte mit Kindern und Jugendlichen.

    Die Kunstwerkstatt im Kunstpavillon Burgbrohl, die Tuchfabrik in Trier und der Verein Perspektiven in Wittlich sind die Preisträger 2022, die im Beisein von Kultur-Staatssekretär Jürgen Hardeck in der „Kulturfabrik“ in Koblenz verliehen wurden. Bewerben konnten sich gemeinnützige Vereine und Institutionen mit Kulturprojekten aus den Kategorien Bildende Kunst, Medien, Literatur, Musik, Tanz und Theater, die sich an Kinder und Jugend‧liche richten. Kooperationspartnerin des Kult Ding ist die Lag Soziokultur & Kulturpädagogik Rheinland-Pfalz.

    „Zu Kult Ding gehören neben dem Geldpreis der Lotto-Stiftung auch handgefertigte Trophäen der Jugendkunstschule Cochem-Zell und professionelle Imagefilme der TomTom PR-Agentur“, erläutert Frank Zwanziger, Geschäftsführer der Lotto-Stiftung. Der ehemalige Staatsekretär Wal‧ter Schumacher, Mitglied des Lot‧to-Stiftungsrats und Vorsitzender der Jury, ergänzt: „Die Filme zeigen, wie kreativ und integrativ die soziokulturelle Arbeit in Rheinland-Pfalz ist. Man kann das als die eigentliche Intention des Preises bezeichnen. Wir möchten die tollen Projekte für eine breite Öffentlichkeit sichtbar machen, damit die Organisatoren mehr Anerkennung und Förderung erfahren können.“


    fnf

  • Diskussion um Werbeverbot

    BERN // Am 13. Februar stimmen die Schweizer über die Volksinitiative „Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung“ ab. Angestoßen wurde von der „Kinder-ohne-Tabak-Initiative“.

    Hinter der Initiative haben sich ein Bündnis aus Ärzten, der Schweizer Krebs- und der Schweizer Lungenliga sowie Sport- und Jugendverbände zusammengeschlossen.

    Tabakproduktegesetz ausreichend
    Der Bundesrat und das Parlament der Eidgenossenschaft lehnen den Vorstoß ab. Auch die Schweizer Werbe- und Medienbranche kritisiert das Vorhaben. Man sei für einen pragmatischen und zielgerichteten Jugendschutz, aber gegen ein striktes Werbeverbot, betonen die Marketingexperten. Darüber hinaus habe man in der Schweiz im Oktober 2021 ein neues Tabakproduktegesetz beschlossen, das diese Punkte regele. Darin werde der Verkauf von Tabakwaren an unter 18-Jährige verboten. Ebenso sei Werbung in und an öffentlichen Gebäuden, im Bereich des öffentlichen Verkehrs und auf Sportplätzen untersagt. Das betreffe auch Plakatwerbung sowie Werbung in Kinos.

    Das Tabakproduktegesetz sehe ebenso ein Werbeverbot für Zeitungen, Zeitschriften oder Internetseiten vor, die sich direkt an Minderjährige richten, so der Bundesrat. „Die Initiative schießt weit über das Ziel des Jugendschutzes hinaus. Die Werbebranche wird zum Sündenbock für ein gesellschaftliches Problem gemacht. Werbung ist nicht alleiniger Treiber für den Tabakkonsum von Jugendlichen“, sagte Roland Ehrler, Direktor des Schweizer Werbe-Auftraggeberverbandes im Gespräch mit „Horizont Swiss“.

    red

  • Osteraktion für Berliner Tafel

    WIEN/KÖLN // Freude spenden – Der österreichische Produzent Josef Manner hat der Berliner Tafel zum Osterfest Süßes aus der eigenen Produktion gespendet.

    „Wir möchten mit dieser Aktion ein wenig dazu beitragen, notleidende Menschen zu unterstützen und damit einen kleinen Glücksmoment verschenken, den wir alle, besonders in der Osterzeit, brauchen“, heißt es dem Unternehmen.

    Vorrangig werden von der Berliner Tafel ältere oder kranke Menschen oder Alleinerziehende mit mehreren Kindern mit Lebensmitteln beliefert.

    red

  • Verband geht Selbstverpflichtungen ein

    BERLIN // Der Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE) hat auf seiner außerordentlichen Mitgliederversammlung vor wenigen Tagen Produkt- und Werbestandards beschlossen, die sich auf tabakfreie Nikotinbeutel einerseits und auf E-Zigaretten andererseits beziehen. Damit kommt die Branchenvereinigung ihrem Anspruch nach, Dachverband über verschiedene Sparten zu sein.

    Bevor die selbst gemachten Vorgaben jedoch in Kraft treten, muss das Bundeskartellamt sie genehmigen. Dieser Vorgang dürfte sich noch einige Wochen hinziehen.

    Kinder- und Jugendschutz
    Im Fokus der Regeln für E-Zigaretten steht der Kinder- und Jugendschutz. Demnach wollen die BVTE-Mitgliedsunternehmen darauf verzichten, sich konkret an junge Menschen zu richten – beim Sponsoring ebenso wie in der werblichen Darstellung, in der Ansprache oder auch räumlich, etwa im Umfeld von Schulen. Ein weiterer wichtiger Aspekt: Die unterzeichnenden Unternehmen verpflichten sich, die Risiken des Konsums von E-Zigaretten und Liquids transparent darzustellen. Bei Verstößen droht ein Bußgeld von bis zu 150 000 Euro.

    Bei den tabakfreien Nikotinbeuteln liegt der Schwerpunkt auf der Produktgestaltung und -qualität. Daneben spielen vor allem der Kinder- und Jugendschutz sowie die Darstellung potenzieller Gesundheitsrisiken wichtigen Rollen. Auch hier wird das Einhalten der Regeln durch eine freiwillige Selbstkontrolle überwacht. In Streitfällen tritt ein Schiedsgericht zusammen, das die Verstöße wiederum mit Bußgeldern bis zu 150 000 Euro belegen kann.

    Der BVTE geht damit umfangreiche Selbstverpflichtungen ein.

    red

    (DTZ 11/20)

  • Rauchverbots-Debatte in Niedersachsen

    HANNOVER // Ein generelles Rauchverbot in der Öffentlichkeit wäre „unverhältnismäßig“. Mit dieser Begründung lehnt es die CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag ab. Ihr sozialpolitischer Sprecher Volker Meyer unterstützt zugleich ein Rauchverbot in allen geschlossenen Räumen oder Orten, an denen sich hauptsächlich Kinder aufhalten. Das klassische Beispiel dafür sind Spielplätze.

    Die Debatte um ein Rauchverbot in der Öffentlichkeit ist in Niedersachsen vor allem wieder hochgekommen, weil der Landtag von Schleswig-Holstein voraussichtlich ein umfassendes und ausnahmsloses Rauchverbot auf öffentlichen Spielplätzen beschließen wird. Dieses Verbot reicht nicht jedem aus.

    So fordert zum Beispiel der Kinder-Lungenarzt Professor Matthias Kopp vom Universitätsklinikum Schleswig-Holstein ein generelles Rauchverbot in der Öffentlichkeit. Aus seiner Sicht sollte außerdem das Rauchen im Auto verboten werden. In Niedersachsen will Stadthagen im Landkreis Schaumburg dem Beispiel Schleswig-Holsteins folgen und plant ein Rauchverbot auf allen Spielplätzen.
    tk

    (DTZ 09/20)

  • BVTE: Neuer Verband gegründet

    BERLIN // In der Hauptstadt wurde jetzt der Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE) gegründet. Der Verband soll seine Arbeit zum 1. Januar 2020 aufnehmen.

    Den Vorsitz des am 2. September gegründeten Verbands übernehmen Reemtsma-Chef Michael Kaib und Hans-Josef Fischer, Geschäftsführer Landewyck als Doppelspitze. Zum Stellvertretenden Vorsitzenden des neuen Bundesverbandes wurde Henry Schütz von Riccardo Retail gewählt. Der neue Bundesverband will für die Interessen der gesamten Wertschöpfungskette der Branche für das Rauchen, Dampfen sowie oralen Tabak- und Nikotingenuss eintreten.

    Die beiden Co-Vorsitzenden repräsentieren laut BVTE Mittelstand und Industrie vereint an der Verbandsspitze. Der Bundesverband bündele unter seinem Dach verschiedene Interessen, Unternehmensgrößen und Produktgruppen. Den Initiatoren sei es gelungen, Hersteller klassischer Tabakerzeugnisse mit Produzenten neuartiger Erzeugnisse und weiteren Partnern aus der Wertschöpfungskette zusammenzubringen.

    „Einheit in Vielfalt“
    Unter dem Leitmotiv „Einheit in Vielfalt“ will der BVTE künftig die starke geeinte Stimme für die gesamte Branche sein und die Interessen aller Mitglieder integrierend und produktgruppenübergreifend vertreten. Hans-Josef Fischer zeigt sich zufrieden: „Im Verlauf des sehr sachorientierten Diskussionsprozesses hat sich klar herausgestellt, dass gemeinsame Interessen und Wertvorstellungen die Basis unserer gemeinsamen Zusammenarbeit sind und dass wir unsere Kräfte bündeln müssen.“

    „Die Gestaltung einer gemeinsamen Zukunft, ob für Hersteller, Händler, Zulieferer oder Partner, ist oberstes Ziel des Verbandes, der sich für stabile Geschäftsmodelle für alle Mitglieder einsetzen wird“, ergänzt Michael Kaib, „wir gehen davon aus, dass auch in Zukunft die Nachfrage nach klassischen Tabakprodukten ebenso bestehen wird wie nach potenziell risikoreduzierten, innovativen Produkten.“ Faktenbasiert werde man über die Erzeugnisse und deren gesundheitliche Risiken informieren. Der Bundesverband will sich entschlossen für eine Regulierung auf wissenschaftlich-evidenzbasierter Grundlage einsetzen, vor allem auf nationaler Ebene, aber auch in Brüssel.


    Souveränität der Verbraucher
    Ein weiterer wichtiger Punkt der künftigen Verbandsarbeit soll ein starkes Engagement für den Kinder- und Jugendschutz werden. Die Einhaltung des strikten Abgabeverbots von Tabakerzeugnissen und E-Zigaretten an unter 18-Jährige soll durch den BVTE mit Kampagnen, Online-Schulungs-Tools und Sensibilisierungsaktionen im Einzelhandel forciert werden.

    Es sei erklärtes Ziel des BVTE, hieß es, die Souveränität der Verbraucher zu stärken. Die Wahlfreiheit des Konsumenten müsse gewährleistet bleiben.

    Der BVTE wird mit einem Kernteam starten. Zum Hauptgeschäftsführer wurde Jan Mücke berufen. Der frühere Parlamentarische Staatssekretär ist seit Juli 2014 Geschäftsführer des Deutschen Zigarettenverbandes (DZV). Er lud weitere potenzielle Mitglieder zur Mitarbeit ein: „Wenn sich einzelne Verbände oder Unternehmen anschließen wollen, sind sie herzlich willkommen.“ Dem BVTE können Verbände und Unternehmen – unabhängig von ihrer Größe – beitreten. Unter dem Dach des BVTE wird künftig neben dem Bundesverband Deutscher Tabakpflanzer BDT und dem Verband der Zigarettenpapier verarbeitenden Industrie VZI auch der DZV angesiedelt sein.

    vi

    (DTZ 37/19)

  • Werbeverbot für Tabakwaren?

    BERLIN // Experten halten die Einführung eines umfassenden Tabakwerbeverbots für sinnvoll. Das ist das Ergebnis einer öffentlichen Anhörung zu einem Antrag der Fraktion Die Linke.

    Diese hatte ein umfassendes Verbot aller Formen der Kino- und Außenwerbung für Tabakprodukte, ein Verbot der kostenlosen Abgabe von Tabakerzeugnissen, ein Verbot des Tabaksponsorings sowie ein Verbot des an Jugendliche gerichteten Tabakmarketings gefordert. Auch die Grünen treten für ein Werbeverbot für Tabakerzeugnisse, E-Zigaretten und Nachfüllbehälter ein.

    Gegen ein Totalwerbeverbot wandte sich Jan Mücke vom Deutschen Zigarettenverband, denn Tabakwerbung, die sich an Kinder und Jugendliche richte, sei bereits verboten. Zudem sei die Raucherprävalenz bei Kindern und Jugendlichen von 28 auf 7,4 Prozent gesunken. Das sei Aufklärung, Prävention und strikter Anwendung von Kinder- und Jugendschutzregeln durch den Handel und die Industrie zu verdanken. Weil bereits ein weitreichendes Tabakwerbeverbot durchgesetzt sei, würde ein vollständiges Verbot der Werbung einen Eingriff in die Freiheitsrechte der Unternehmen darstellen, argumentierte Mücke. Ein Totalwerbeverbot wäre demnach verfassungswidrig.

    Pilotfunktion für weitere Verbote
    Das sah auch Christoph Degenhart von der Universität Leipzig so. Die Vorstöße für ein Totalverbot hätten zudem eine Pilotfunktion für Verbote von Produkten und Dienstleistungen, die als schädlich oder sozial unverträglich gewertet würden. Auch wenn die Initiativen Ausdruck staatlicher Fürsorge seien, dürfe die Fürsorge nicht im Widerspruch zur grundgesetzlichen Autonomie des Einzelnen stehen. Es sei nicht Aufgabe des Staates, einzelne Erwachsene vor sich selbst zu schützen.

    Für ein umfassendes Werbeverbot sprach sich Reiner Hanewinkel vom IFT-Nord Institut für Therapie- und Gesundheitsförderung aus. Werbung für Tabak und E-Zigaretten spiele für Kinder und Jugendliche eine Rolle und müsse als Risikofaktor für die Initiierung des Rauchens angesehen werden. Tobias Effertz von der Universität Hamburg stimmte den Verbotsforderungen zu. Nach Schätzung des Wissenschaftlers kosten die Folgen des Rauchens die Gesellschaft jedes Jahr 97 Milliarden Euro. Die Werbemöglichkeiten der Tabakindustrie hätten in den vergangenen Jahren dazu beigetragen, dass der Rückgang der Raucher in Deutschland nur sehr gering ausgefallen sei.

    Ute Mons vom Deutschen Krebsforschungszentrum in Heidelberg bezeichnete Tabakkonsum als das größte vermeidbare Krebsrisiko dieser Zeit. Allein 2018 könnten 85 000 Krebsneuerkrankungen und damit jede fünfte Krebserkrankung auf das Rauchen zurückgeführt werden. Es gebe einen kausalen Zusammenhang zwischen Tabakwerbung und einem erhöhten Tabakkonsum.

    max

    (DTZ 50/2018)

  • Rauchverbot im Auto

    BERLIN // Die Bundesdrogenbeauftragte Marlene Mortler will Kinder und Jugendliche vor Tabakqualm schützen und ein Rauchverbot in Autos einführen.

    Sie werde die Prüfung eines solchen Verbots innerhalb des Kinder- und Jugendschutzes sehr begrüßen, sagte Die CSU-Politikerin im Gespräch mit der „Westdeutschen Allgemeinen Zeitung“.

    Der Vorschlag ist nicht neu. In den vergangenen Jahren wurde Medienberichten zufolge immer wieder eine entsprechende Gesetzesregelung erörtert. Bisher ohne Erfolg. Anders in Großbritannien. Dort ist ab 1. Oktober der Tabakkonsum im Auto verboten, wenn Minderjährige mitfahren.
    red

    (DTZ 37/15)

  • Werbeverbot für Junkfood

    TORONTO (DTZ/red). Die kanadischen Provinz Ontario will Junkfood-Anzeigen und Werbung für Schnellimbissketten, die sich gezielt an Kinder unter zwölf Jahren richten, verbieten.

    Das geht aus einem Bericht hervor, der Anfang dieser Woche in Toronto der Öffentlichkeit vorgestellt wurde, schreibt die kanadische Tageszeitung „Global News“ in ihrer Online-Ausgabe. Ziel der Maßnahme sei die Bekämpfung der Fettsucht bei Kindern.

    Vor diesem Hintergrund sollen auch Schnellimbissketten die Kalorienanzahl ihrer Gerichte offen anzeigen, betont ein von der Regierung eingesetzte Gremium in dem Bericht.

    Dies seien nur einige der Vorschläge mit denen Ontario gegen Übergewicht und die sogenannte Adipositas (Fettsucht) bei Minderjährigen vorgehen will. Die Anzahl der Betroffenen ist in Ontario in den letzten 30 Jahren um 35 Prozent gestiegen. 2004 waren rund 27,5 Prozent der Kinder zwischen zwei und 17 Jahren übergewichtig oder fettleibig.

    Insgesamt hat die Provinz im vergangenen Jahr umgerechnet rund 3,4 Milliarden Euro für die Behandlung von an Adipositas erkrankten Menschen aufgewendet, heißt es.

    Nach der Tabakbranche, steht die Lebensmittelindustrie nicht nur in Kanada verstärkt in der Kritik der Öffentlichkeit. Im US-Bundesstaat New York tritt nächste Woche eine Verordnung in Kraft, die den Verkauf von Limonade haltigen Getränken in Restaurants nur noch in Gefäßen mit weniger als 473 Millilitern Volumen gestattet. Der Disney-Konzern will Medienberichten zufolge ab 2015 die Junkfood-Werbung komplett von seinen TV-Kanälen, Webseiten und Radioprogrammen verbannen.

    (DTZ 10/13)