Schlagwort: Cannabis

  • Cannabis ist ein großes Thema

    DORTMUND // Großer Andrang herrschte bei den Ausstellern von Raucherbedarfsartikeln. DTZ hat bei den wichtigsten RBA-Unternehmen nach dem Messefazit gefragt.

    „Wir sind jedes Jahr in Dortmund, und wir sind gerne hier“, fasst Jörg Gerteisen von der Firma Hauser die Messepräsenz zusammen. Der RBA-Aussteller zeigte auf einer Fläche von 325 Quadratmeter rund 2500 Artikel. „Unser Stand war echt voll, wir treffen hier alle. Die InterTabac ist für uns eine super wichtige Messe – für den Export, den Key-Account, für neue Ideen und zur Kontaktpflege.“

    Hochpreisige Zigarren
    Auch die Verantwortlichen der RBA-Firma Akra äußerten sich zufrieden über die Messe. „Wir waren gut beschäftig“, sagte Max Schmidt, und Geschäftsführer Ulrich Kotschenreuther ergänzte: „Für uns ist es am wichtigsten, hochpreisige Zigarren zu verkaufen. Aber E-Zigarettenprodukte verkaufen sich am besten. Für uns als Tabakverfechter ist der Wandel noch nicht so groß.“ Wermutstropfen aus Sicht von Akra: „Leider können es sich viele Fachhändler finanziell nicht mehr leisten, nach Dortmund zu kommen.“

    Karine Karman vom Feuerzeugproduzenten Bic zeigte sich ebenfalls zufrieden mit der Messe und der Kundenresonanz.

    „Insgesamt lief es gut für uns auf dem wichtigsten Treffpunkt der Branche, vor allem am Freitag war viel los. Die InterTabac bietet eine tolle Plattform, um unsere hochwertigen Produkte und neuen Dekore einem internationalen Fachpublikum zu präsentieren“, meinte Karman. Im Fokus stünden Neukunden, jedoch besonders die Bestandskunden, die sich umfassend über das Bic-Produktprogramm informieren wollten.

    Entspannte Atmosphäre
    Gut besucht war auch der Stand von Zigarettenpapierhersteller OCB. Wenngleich Vertriebschef Marc Fassbinder auch kritische Töne fand. „Wir haben das Gefühl, dass von Jahr zu Jahr weniger Fachhändler auf die Messe kommen, vor allem wegen des fehlenden Sonntags. Die InterTabac wird immer internationaler und immer mehr Konzerne kommen, die für den LEH einkaufen. Schade auch, dass viele große Firmen nicht mehr vor Ort sind.“ OCB zeige Flagge, stehe zur InterTabac, so Fassbinder, „auch wenn sich die Messe nicht rechnet“. Dennoch: „Wir treffen hier gerne unsere Kunden in entspannter Atmosphäre und haben auch viele Aktionsangebote dabei.“

    „Wechselhaft bis gut“ fasste Gizeh-Chef Christian Hinz die Messe zusammen. „Die InterTabac ist die effizienteste Art, sowohl Stammkunden zu treffen als auch neue Kunden kennen zu lernen. Die Messe ist super organisiert und wir sind sehr beeindruckt davon, wie groß die Veranstaltung geworden ist. Wir sind seit sehr vielen Jahren Aussteller und natürlich 2025 wieder dabei.“ Hinz berichtete, dass die Nachfrage nach großformatigen Blättchen, die sich für Cannabiszigaretten eignen, besonders stark gewesen sei.

    Kooperation mit Künstlern
    Bei Miquel y Costas feierte man das 100-jährige Bestehen von „Smoking“. Ein guter Grund für den Blättchenproduzenten, die Marke in den Vordergrund zu rücken – unter anderem mit mehreren Special-Editions. Die Kooperation mit verschiedenen Künstlern trat bei vielen Produkten zum Vorschein, unter anderen die „Creators Editions“, die von Marken-Fans gestaltet wurden. ‚Smoking Red‘ ist unser stärkstes Produkt“, verriet Patrick Bremke. Auch aus dem Grund besuchten viele Kunden den Stand, der phasenweise überfüllt war. „Der Andrang ist wegen der Legalisierung von Cannabisprodukten noch größer als sonst. Wir haben auf dem Gebiet unsere Kompetenz weiter ausgebaut“, erklärte Gunnar Weske und verwies auf die Kingsize-Blättchen.

    Komplett auf die Cannabis-Produktgruppe spezialisiert ist das Unternehmen Purize. „Wir produzieren Aktivkohlefilter als Eindrehfilter für entsprechende Zigaretten, haben passendes Zubehör und das größte Angebot an Filtervarianten auf dem Markt“, fasst Adrian Klett zusammen. „Der kleinste Durchmesser der Filter beträgt sechs Millimeter, der größte 14 Millimeter.“ Ganz neu präsentierte Purize die ab November auf dem Markt verfügbaren sogenannten Pre-Rolled-Blunts, das sind vorgedrehte, ungefüllte Cannabiszigarren aus Tabakblättern, die der Anbieter gemeinsam mit Arnold André in den Handel bringen wird. Hierbei handelt es sich um ein Connecticut-Deckblatt mit Aktivkohlefilter. „Das ist eine Weltneuheit, auf die wir ein Patent haben“, so Adrian Klett.

    kh
    Lesen Sie weitere Beiträge zur InterTabak in der Printausgabe DTZ 40/24.

  • Mary Jane präsentiert neues Konzept

    BERLIN // Durch den Wechsel von Kreuzberg in die Messe Berlin und ein neues Ausstellungskonzept wächst die [link|https://maryjane-berlin.com/]Mary Jane (14. Juni bis 16. Juni)[/link] nach eigenen Angaben zur größten Hanf-Messe in Europa.

    Verstärkt durch die Cannabis-Legalisierung war die Nachfrage deutscher und internationaler Firmen seit der Premiere 2016 nie so hoch, heißt es in einer Mitteilung. Am neuen Standort erwartet die Gäste neben den Messeneuheiten ein abwechslungsreiches Rahmenprogramm und Musik-Festival. Für die begleitende Fachkonferenz habe man eine Kooperation mit dem Branchenverband Cannabis-Wirtschaft (BvCW) geschlossen.

    Größte Hanf-Messe Europas
    “Keine andere Hanf-Messe in Europa bietet aktuell so große Ausstellungsflächen wie wir“, wird Co-Gründerin Nhung Nguyen in den Medien zitiert. Seitdem die Messe im Jahr 2016 erstmals ausgerichtet worden sei, habe sich das Interesse kontinuierlich gesteigert, weiß Nguyen. Die Berlinerin hat gemeinsam mit ihrem Lebenspartner Duc Anh Dang die Messe gegründet.

    In diesem Jahr werde die „Mary Jane“ die „Spannabis“ in Spanien als größte Hanfmesse Europas ablösen, sagt 32-Jährige im Gespräch mit der “Welt”. Die Messe sei dafür in die großen Messehallen unter dem Funkturm gezogen. Niemand habe jetzt mehr Aussteller, mehr Besucher oder eine größere Fläche. Am 14. Juni eröffnet die „Mary Jane“ für drei Tage. Über 400 Aussteller sind vor Ort.

    Drei Arten des Hanf
    Auf der Messe werden den Angaben zufolge alle drei Arten des Hanfs präsentiert: der Nutzhanf (Lebensmittel, Kleidung, Kosmetika), der medizinische Hanf, also sogenannte CBD-Produkte (Medikamente, Öle); und der Lifestyle-Hanf (Rauch- und Anpflanzungsgeräte). Das Thema Anbau ist ebenso gefragt und wird in Vorträgen wie „Vom Samen bis zur Ernte in 100 Tagen“ thematisiert.

    Der Zutritt zur Messe ist erst ab 18 Jahren gestattet. Nguyen macht von ihrem Hausrecht Gebrauch: Cannabis darf nur an einem speziellen Ort im Freien konsumiert werden, in den Hallen ist Kiffen tabu.


    red

  • Kommt jetzt die Verkaufslizenz?

    BERLIN // Die Bundesregierung möchte offenbar den offiziellen Handel mit Cannabis vorbereiten. Das berichtet „Der Spiegel“. Aktuell hat das zuständige Bundesministerium für Landwirtschaft von Cem Özdemir (Die Grünen) offenbar einen Verordnungsentwurf in Umlauf gegeben.

    Cannabis zu wissenschaftlichen Zwecken
    Darin wird die Bundesanstalt für Landwirtschaft Ernährung als Vollzugsbehörde für den Umgang mit Cannabis zu wissenschaftlichen Zwecken benannt. Das klingt zunächst einmal handelsfern. Laut Spiegel bewerten jedoch Branchenexperten den Vorstoß als Schritt, um den kommerziellen Verkauf zu ermöglichen – allerdings zunächst nur in sogenannten Modellprojekten, wie es weiter heißt.

    Aktuell ist der Verkauf lediglich über sogenannte Anbauvereinigungen möglich. Dabei gilt: Das Cannabis wird gemeinschaftlich angebaut, die Vereine arbeiten nicht gewinnorientiert, brauchen eine behördliche Erlaubnis und dürfen nur an Mitglieder der Anbauvereinigung verkaufen.

    Lizensierung zum Verkauf
    In Vorbereitung des Cannabisgesetzes hatte besonders der Tabakwaren-Fachhandel – ebenso etwa wie Apotheken oder Lottoannahmestellen – auf eine Lizensierung zum Verkauf von Cannabis gehofft. Nachdem sich die Hoffnungen zerschlagen hatten, wartete die Branche auf ein Umsetzen der „zweiten Säule“ der Vorschrift, mit der „die Auswirkungen einer kommerziellen Lieferkette auf den Gesundheits- und Jugendschutz sowie auf den Schwarzmarkt“ untersucht werden sollten. Das könnte jetzt beginnen. Der Spiegel zitiert dazu Jürgen Neumeyer vom Branchenverband Cannabiswirtschaft: „Ohne eine Möglichkeit, Cannabis direkt an die Konsumenten zu verkaufen, werden wir den Schwarzmarkt nicht zurückdrängen können.“ Die Umsätze für Deutschland könnten ab 2026 über 300 Millionen Euro jährlich betragen.

    Interessenten können sich insbesondere auf der „Mary Jane Berlin“ vom 14. bis zum 16. Juni – erstmals in den Messehallen am Funkturm – über Branchentrends informieren. 

    red

  • Fällt das Cannabis-Gesetz?

    BERLIN // Scheitert das neue Cannabis-Gesetz auf der Zielgeraden? DTZ hat sich die Situation angeschaut und beschreibt den möglichen Fortgang des Verfahrens.

    Während sich Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) schon mit der Frage beschäftigt, mit welchem THC-Gehalt im Blut man nach dem Cannabis-Konsum noch hinters Pkw-Steuer darf, wird in Berlin noch heftig darüber diskutiert, ob das geplante Gesetz tatsächlich wie vorgesehen zum 1. April umgesetzt werden kann.

    Der aktuelle Stand: Das Gesetz ist – wie berichtet – nach einigem Hin und Her durch den Bundestag gekommen. Nun muss der Bundesrat den Entwurf beraten. Zwar kann ie Länderkammer das nicht zustimmungspflichtige Gesetz nicht komplett kippen (Termin am 22. März nach Redaktionsschluss dieser Ausgabe).

    Neue Hürden
    Aber: „Der federführende Gesundheitsausschuss, der Ausschuss für Innere Angelegenheiten und der Rechtsausschuss empfehlen dem Bundesrat, zu dem vom Deutschen Bundestag am 23. Februar 2024 verabschiedeten Gesetz die Einberufung des Vermittlungsausschusses gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes zu verlangen“, heißt es in der Drucksache 92 / 1 / 24.

    Und damit werden neue Hürden gesetzt. Das haben etwa Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) und CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt angekündigt. Sie möchten das Gesetz über den Vermittlungsausschuss kippen. In diesem Gremium sollen 32 Mitglieder aus Bundesrat und Bundestag einen Kompromiss erarbeiten. Dabei ist nicht geregelt, wie lange sich das Verfahren hinziehen darf.


    Parlamentarische Kniffe

    Falls es bis zum Ende der Wahlperiode keine Lösung gibt, fällt es unter das Gesetz der Diskontinuität. Im Klartext: Das Gesetz verschwindet von der Bildfläche. Und tatsächlich gibt es eine Reihe parlamentarischer Kniffe, die Verhandlungen zu verschleppen.

    Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach, der das Gesetz unbedingt durchbringen möchte, greift unter diesem Druck zu ungewöhnlichen Mitteln. So kursiert eine – umstrittene – Protokollerklärung des Ministers für den 22. März, in der verstärkte Anstrengungen bei der Prävention und mehr Kontrollen im Zusammenhang mit den geplanten Cannabis-Anbauvereinigungen versprochen werden. Lauterbach versichert, die Regelungen könnten noch vor dem 1. Juli 2024 rechtssicher eingearbeitet werden. Damit ist der Vorgang erstaunlich: Es wird vor der Verabschiedung eines Gesetzes angekündigt, Änderungen umzusetzen. red

  • Bundestag verabschiedet Cannabis-Legalisierung

    BERLIN // Nach langer politischer Auseinandersetzung hat der Bundestag am Freitag, 23. Februar 2024, den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zum kontrollierten Umgang mit Cannabis“ gebilligt. Mit dem Gesetz soll Erwachsenen künftig der Besitz von bis zu 50 Gramm Cannabis für den Eigenkonsum im privaten Raum erlaubt werden.

    Im öffentlichen Raum soll die Höchstgrenze bei 25 Gramm liegen. In namentlicher Abstimmung votierten 407 Abgeordnete für das Gesetz, 226 stimmten dagegen und vier enthielten sich ihrer Stimme.

    Entwurf mit Änderungen
    Der Gesundheitsausschuss hat das Cannabisgesetz der Bundesregierung mit einigen Änderungen beschlossen. Die Abgeordneten billigten vor wenigen Tagen insgesamt 30 Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen. Der Entwurf wurde anschließend mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von SPD, Grünen und FDP sowie Stimmen der Gruppen Die Linke und BSW angenommen.

    Gesetzentwurf der Bundesregierung
    Das Gesetz sieht den legalen Besitz und Konsum von Cannabis für Erwachsene vor. Ermöglicht wird nun der private Eigenanbau, der gemeinschaftliche nichtgewerbliche Eigenanbau und die kontrollierte Weitergabe von Cannabis durch Anbauvereinigungen. Mit dem Gesetz werde ein verantwortungsvoller Umgang mit Cannabis erleichtert, heißt es in der Begründung der Bundesregierung.

    Das Gesetz zielt den Angaben zufolge darauf ab, zu einem verbesserten Gesundheitsschutz beizutragen, Aufklärung und Prävention zu stärken, den illegalen Markt für Cannabis einzudämmen sowie den Kinder- und Jugendschutz zu verbessern. Die aktuelle Entwicklung zeige, dass der Konsum von Cannabis trotz der bestehenden Verbotsregelungen weiter ansteige. Das vom Schwarzmarkt bezogene Cannabis sei oft mit einem erhöhten Gesundheitsrisiko verbunden, da der Gehalt des Wirkstoffs Tetrahydrocannabinol (THC) unbekannt sei und giftige Beimengungen, Verunreinigungen sowie synthetische Cannabinoide enthalten sein könnten.

    Privater Cannabis-Anbau

    Künftig möglich sein soll zudem der private Eigenanbau von bis zu drei Cannabispflanzen zum Eigenkonsum. Privat angebautes Cannabis muss jedoch vor dem Zugriff durch Kinder und Jugendliche geschützt werden. Außerdem dürfen nichtgewerbliche Anbauvereinigungen Cannabis künftig anbauen und an ihre Mitglieder zum Eigenkonsum weitergeben.

    Dafür gelten strenge Vorschriften. So werden für die Anbauvereinigungen maximal 500 Mitglieder zugelassen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben müssen. Zulässig ist nur die Mitgliedschaft in einer Anbauvereinigung. In den Anbauvereinigungen darf Cannabis nur in begrenztem Umfang an Mitglieder weitergegeben werden, wobei die Mitgliedschaft und das Alter zu überprüfen sind.

    Begrenzte Ausgabe von Cannabis

    An Mitglieder weitergegeben werden dürfen maximal 25 Gramm pro Tag oder 50 Gramm pro Monat. Die Ausgabe von Cannabis an Heranwachsende zwischen 18 und 21 Jahren ist auf 30 Gramm pro Monat mit einer Begrenzung des THC-Gehalts auf zehn Prozent zulässig. Konsumcannabis darf als Haschisch oder Marihuana nur in kontrollierter Qualität und in Reinform weitergegeben werden. In einer Schutzzone von 100 Metern um Anbauvereinigungen sowie Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Kinderspielplätzen und öffentlich zugängliche Sportstätten wird der Konsum von Cannabis verboten.

    Prävention durch Aufklärung
    Um vor allem Kinder und Jugendliche vor der Droge zu schützen, gilt ein allgemeines Werbe- und Sponsoringverbot für Konsumcannabis und Anbauvereinigungen. Geplant ist außerdem eine Stärkung der Prävention durch eine Aufklärungskampagne der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) über die Wirkung und Risiken von Cannabis. Die Novelle soll nach vier Jahren auf ihre gesellschaftlichen Auswirkungen hin evaluiert werden. Es bleibt bei der Verschreibungspflicht für Medizinalcannabis.

    Geplant ist ein gestuftes Inkrafttreten der Reform. So soll das Gesetz insgesamt am 1. April 2024 in Kraft treten. Die Vorschriften für den gemeinschaftlichen Eigenanbau in den sogenannten Anbauvereinigungen soll jedoch am 1. Juli 2024 in Kraft treten.

    Stellungnahme des Bundesrates

    In einer Stellungnahme hatte zuvor der Bundesrat seine Befürchtung vor hohen finanziellen Folgebelastungen der Länder durch Kontroll- und Vollzugs- sowie Präventions- und Interventionsaufgaben zum Ausdruck gebracht. Als Beispiel angeführt wurde die Kontrolle der Anbauvereinigungen. Der Bundesrat bezweifelte auch die wirksame Kontrolle des zulässigen Höchstwertes von THC (Tetrahydrocannabinol) und hält neue, hochpotente Cannabis-Sorten für möglich.

    Die praktische Umsetzung der geplanten Jugendschutzzonen im öffentlichen Raum und Schutzvorkehrungen im privaten Raum war nach Einschätzung der Länderkammer ebenfalls kritisch zu hinterfragen. Hier deute sich ein strukturelles Vollzugsdefizit an. Schließlich wies der Bundesrat auf die Notwendigkeit hin, zulässige Grenzwerte für THC im Straßenverkehr festzulegen.

    Gegenäußerung der Bundesregierung

    Die Bundesregierung teilte die Bedenken des Bundesrates zum Vollzugsaufwand nicht, wie aus der entsprechenden Unterrichtung hervorgeht. So sei voraussichtlich erst nach fünf Jahren die geschätzte Gesamtzahl von 3.000 Anbauvereinigungen erreicht. Die Länder könnten die Personal- und Sachmittelkapazitäten sukzessive anpassen. Zudem erwartet der Bund mit der Entkriminalisierung hohe Einsparungen der Länder durch weniger Strafanzeigen und weniger Strafverfahren. Die eingesparten Mittel könnten für die Überwachung der Anbauvereinigungen sowie für die Suchtprävention eingesetzt werden.

    Aufklärung und Prävention sowie gesetzliche Vorgaben für die Anbauvereinigungen trügen zu einem umfassenden Gesundheits- und Jugendschutz bei, heißt es in der Unterrichtung weiter. Was den zulässigen THC-Wert im Straßenverkehr betrifft, habe eine interdisziplinäre Expertengruppe des Bundesverkehrsministeriums das Ziel, Grenzwerte zu ermitteln. Nach Auffassung der Bundesregierung sei der THC-Grenzwert so zu bemessen, dass die Straßenverkehrssicherheit ausreichend gewahrt bleibe.

    Antrag der Union

    Die Unionsfraktion forderte, die geplante Cannabislegalisierung zu stoppen und die Bevölkerung über die Risiken der Droge aufzuklären. Der Entwurf des Cannabisgesetzes, der im August 2023 vom Kabinett beschlossen wurde, sei unverantwortlich und führe in die falsche Richtung, hieß es in dem Antrag der Fraktion.

    Eine Legalisierung von privatem Anbau, Besitz und Konsum für alle Erwachsenen werde zu einer Ausweitung des Cannabiskonsums führen. Auch eine Entlastung der Justiz oder ein Zurückdrängen des Schwarzmarktes werde mit dem Gesetz nicht erreicht.

    Es sollte im die Forschung intensiviert werden, die sich mit den gesundheitlichen Folgen von nichtmedizinischem Cannabisgebrauch befasst. Unterstützt werden sollte zudem die Erforschung des medizinischen Nutzens und der Nebenwirkungen von Cannabisarzneimitteln.

    Antrag der AfD

    Die geplante Legalisierung von Cannabis zu Genusszwecken sollte nach Ansicht der AfD-Fraktion aufgegeben werden. Zugleich sollte für das Medizinalcannabis eine wissenschaftliche Nutzenbewertung eingeleitet werden, hieß es in dem Antrag der Fraktion. Bei der geplanten Legalisierung von Cannabis werde die Gefahr, die für Jugendliche und junge Erwachsene unter 25 Jahren ausgehe, unterschätzt.

    hib

  • „Es drohen neue Verbote“

    MAINZ // Auch zu diesem Jahreswechsel hat DTZ wichtige Verbände der Tabak- und Nikotinwirtschaft dazu befragt, wie sie das neue Jahr einschätzen. Die Gastbeiträge druckt die Redaktion in diesen Wochen. Im vierten Teil der Reihe äußert sich Steffen Kahnt, Geschäftsführer [link|https://www.tabakwelt.de/]Bundesverband des Tabakwaren-Einzelhandels (BTWE)[/link].

    Gestiegene Kosten
    „Ob Mieten oder Löhne – die vielfältig gestiegenen Kosten fordern die Handelsbetriebe weiter heraus. Und auch die Konsumenten agieren nach wie vor vorsichtig und brennen aktuell kein Konsumfeuerwerk ab. Klar, dass viele Unternehmer ihre Standorte auf den Prüfstand stellen und ihr Geschäft auf Rentabilität trimmen. Dabei sind sie – gerade in unserer Branche – auf eine stabile Verteilung des Wirtschaftsnutzens zwischen Industrie und Handel angewiesen.

    Innovativ und angesagt
    Obwohl wir als Branche kritisch beobachtet werden, sind wir innovativ und angesagt – wie nur wenige Branchen –, und das auch bei jungen Zielgruppen. Disposables sorgten 2023 im Handel für einen heiß ersehnten Zusatzumsatz und motivieren nicht zuletzt viele Kunden zum Umstieg auf potenziell risikoreduzierte Produkte.

    Auch tabakfreie Nikotinbeutel haben in unserem Land endlich ihre Marktchance verdient. In den USA macht der Handel schon mehr Umsatz mit den Pouches als mit der E-Zigarette. Aktuell verhindern aber vielerorts Bürokraten und unwillige Politiker deren Vermarktung: Sie geben vor, die Gesundheit der Verbraucher zu schützen und schaden ihnen aber. Dabei zeigt Schweden sehr gut, wie orale Nikotinprodukte viele Menschenleben retten können.

    Rückzieher der Bundesregierung
    Sehr spät, aber deutlich, kam der Rückzieher der Bundesregierung bei der Cannabis-Legalisierung: Beim neuen Zwei-Säulen-Modell „CARe“ („Club Anbau & Regional-Modell“) sollen Erwachsene in Zukunft eine bestimmte Menge Cannabis privat anbauen oder über eine nicht-gewinnorientierte Vereinigung beziehen können. Zudem soll Cannabis im Rahmen regionaler Modellvorhaben in lizenzierten Fachgeschäften für Erwachsene erhältlich sein. Damit geht die Bundesregierung zwar dem Streit mit der Europäischen Union aus dem Weg, verzichtet aber auch auf dringend benötigte Steuereinnahmen und überlässt den Schwarzmarkt weiter den Dealern. Wenn die Deutschen demnächst aber drei Pflanzen auf dem Fensterbrett haben dürfen, schlägt vielleicht die Stunde der Zubehör-Fachgeschäfte?

    Verschärfung für Tabak, E-Zigaretten und Nikotinprodukte
    Der nächste Angriff auf die Tabak- und Nikotinbranche ist am Start. Mit öffentlichen Befragungen bereitete die EU-Kommission im Jahr 2023 eine weitere Verschärfung für Tabak, E-Zigaretten und andere Nikotinprodukte (TPD 3) vor. Einheitsverpackungen und neue Verbote sind anvisiert. Unseren Geschäften drohen Werbeverbote und Einschränkungen für die Warenpräsentation. Und vor allem fragen sich viele: Kommt jetzt auch noch die Nikotin-Prohibition? Neuseeland ist zwar zurückgerudert, Großbritannien denkt noch darüber nach und auch die EU-Kommission plant ein ,tabakfreies Europa‘, in dem niemand mehr zur Zigarette greift. Die prohibitive Politik macht sogar vor der E-Zigarette nicht halt.

    Das verstehe mal jemand: Cannabis soll legalisiert werden, um den Schwarzmarkt und Gesundheitsschäden zu verhindern, und bei Tabak- und Nikotinprodukten wird der Schwarzmarkt als Folge einer Prohibition in Kauf genommen …

    Persönlicher Kontakt
    Für erfolgreiche Unternehmer macht der persönliche Kontakt den Unterschied. Deshalb ist unsere Leitmesse InterTabac so wichtig wie noch nie. Wenn Unternehmen die Zukunft gestalten, brauchen sie den persönlichen Austausch, erlebbare Produkte und die Inspiration im Rahmen der[link|https://www.intertabac.de/] InterTabac[/link]. Deshalb: Kommen Sie vom 19. bis 21. September 2024 nach Dortmund!“

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  • Cannabis-Freigabe

    BERLIN // Der Bundesdrogenbeauftragte Burkhard Blienert ist für die Umsetzung der geplanten kontrollierten Freigabe von Cannabis.

    Lebenswirklichkeit vieler Menschen
    „Mit diesem Projekt erkennen wir in der Drogenpolitik endlich die Lebenswirklichkeit vieler Menschen an und sorgen ganz praktisch für mehr Gesundheitsschutz“, zitiert die „dpa“ den SPD-Politiker. Es sei wichtig, dies jetzt ins Ziel zu bringen. Für Jugendliche bleibe Kiffen untersagt. Dennoch werde es gelingen, den Schwarzmarkt deutlich zurückzudrängen und Gefahren des Konsums zu reduzieren, weil kein Erwachsener mehr gestrecktes oder hochpotentes Gras vom Dealer an der Ecke kaufen müsse. Dieses Umdenken weg vom Verbot werde fast 4,5 Millionen Erwachsenen helfen, die regelmäßig zu Cannabis greifen.

    Die Ampel-Koalitionsfraktionen hatten sich vor kurzem auf Details eines Gesetzentwurfes verständigt. Eigenanbau und Besitz bestimmter Mengen der Droge sollen demnach für Volljährige ab 1. April 2024 erlaubt sein. Zum 1. Juli sollen Clubs zum gemeinsamen Anbau möglich werden. Cannabis soll im Betäubungsmittelgesetz von der Liste der verbotenen Substanzen gestrichen werden. Vorgesehen sind verschiedene Regeln und Vorgaben für eine kontrollierte Freigabe.
    Das Gesetz soll „zeitnah im neuen Jahr“ im Bundestag beschlossen werden, berichtet dpa.

    red

  • Das Wichtigste über Cannabis

    MAINZ // Bei den vielen Begriffen kann mancher schnell durcheinanderkommen und den Überblick verlieren. Was genau steckt eigentlich dahinter? Und was ist überhaupt legal in Deutschland und was ist nicht erlaubt? Wie ist hierzulande der aktuelle Stand der Debatte um die Legalisierung? Wird der Handel in absehbarer Zeit vom legalen Verkauf von Cannabis profitieren können? Und was wären die rechtlichen Hürden?

    Seminar mit Branchenprofis
    Antworten auf diese und weitere spannende Fragen möchte DTZ mit Unterstützung erfahrener Branchenprofis im Rahmen eines Seminars geben. Wir ermitteln zurzeit das Interesse an einer solchen Veranstaltung. Bitte beantworten Sie uns dazu folgende Fragen und senden uns Ihre Antworten per E-Mail zu:

    [bul]Wäre ein Seminar dieser Art für Sie von Interesse?
    [bul]Welche Themen wünschen Sie sich?
    [bul]Wie weit würden Sie dafür fahren?
    [bul]Wie lange sollte die Veranstaltung dauern?
    [bul]Welchen Betrag würden Sie für die Teilnahme investieren?

    Bitte senden Sie uns möglichst bald eine E-Mail an die folgende Adresse:

    [link|mailto:katrin.hess@konradin.de]katrin.hess@konradin.de[/link]

    red

  • Cannabis-Freigabe später

    BERLIN // Der Zeitplan für die Freigabe von Cannabis für den persönlichen Gebrauch in Deutschland ist offenbar Makulatur.


    Entwurf im Bundesrat

    Zwar dürfte der Bundestag das Gesetz in der letzten Sitzungswoche des Jahres beschließen. Doch damit ist das neue Regelwerk noch nicht in trockenen Tüchern, wie aus Berlin zu hören ist. Vielmehr muss der Bundesrat noch über den Entwurf beraten. Die Länderkammer tagt 2023 letztmalig am 15. Dezember. Dafür ist die Zeit zu knapp. Im kommenden Jahr tritt das Gremium am 2. Februar wieder zusammen. Dann könnte das Gesetz durchgewunken werden, zustimmungspflichtig ist es ohnehin nicht. Aus Regierungskreisen verlautet, das Gesetz könne dann zum 1. April 2024 in Kraft treten.

    Mit den geänderten Vorschriften soll Cannabis im Betäubungsmittelgesetz von der Liste der verbotenen Substanzen verschwinden. Der Besitz von maximal 25 Gramm soll Volljährigen erlaubt sein. In sogenannten „Social Clubs“ dürfen die Mitglieder in Grenzen zudem Mari‧huanapflanzen anbauen dürfen.


    Umstrittenes Gesetz

    Das Gesetz ist seit Monaten umstritten. Das „Ärzteblatt“ berichtet, „bei einer Expertenanhörung im Bundestag war zuletzt noch einmal deutlich geworden, wie kontrovers das Thema ist. Mediziner, Polizei und Deutscher Richterbund hatten ihre Ablehnung der Freigabe deutlich gemacht; Suchtexperten hatten von einer notwendigen Entkriminalisierung gesprochen“.

    Der Handel dürfte auf absehbare Zeit nicht von dem neuen Gesetz profitieren. Eine Freigabe für den kommerziellen Verkauf ist nicht vorgesehen.

    red

  • Cannabis: Wo die Legalisierung scheitert

    BERLIN // Der deutsche Hang zu Bürokratie und Regeln zeigt sich auch im Entwurf zum Cannabis-Gesetz. Darauf weist der Informationsdienst [link|https://yippy.green/de/topic/cannabis-legalisierung-drei-schlechte-vorbilder]„Yippy Green“[/link] hin. Ein Blick ins Ausland zeige: Wer zu viele Hürden schafft, verfehlt die Ziele einer Cannabis-Legalisierung.

    So startete die Legalisierung in Kanada 2018. Aktuell gebe es landesweit rund 3600 lizenzierte Cannabis-Einzelhandelsgeschäfte und 970 lizenzierte Cannabisproduzenten. Laut Cannabis Council of Canada ist nur etwa ein Fünftel der Hersteller profitabel. Aurora Cannabis aus Alberta etwa baue deshalb nun auch Orchideen an. Fachleute und Industrievertreter sähen eine Überregulierung von Cannabis als das entscheidende Problem an: Cannabis dürfe zwar verkauft, aber nicht beworben werden; nur lizenzierte, neutrale Verpackungen seien erlaubt; Shops hätten getönte Scheiben, um den Innenraum zu verbergen; der offizielle THC-Gehalt sei begrenzt. Kanadas Department of Public Safety schätze, dass Ende 2022 ein Drittel des Cannabismarktes auf illegale Quellen entfiel.

    Cannabis für den Freizeitkonsum
    Seit 2018 ist in Kalifornien Cannabis für den Freizeitkonsum erhältlich. Aktuell gebe es rund 1200 Abgabestellen („Dispensaries“). Als Probleme würden die zu komplexe Bürokratie und eine übermäßige Besteuerung genannt. Schätzungen gingen davon aus, dass über die gesamte Produktkette hinweg bis zu 50 Prozent des Nettopreises an Steuern hinzukommen könnten. Ergebnis: Der illegale Markt sei vermutlich doppelt so groß wie der legale.

    In Uruguay war der private Besitz von Cannabis nie verboten, legale Kanäle für den Erwerb gab es aber nicht. Seit August 2014 ist nun Eigenanbau von bis zu sechs Pflanzen erlaubt, außerdem gibt es Cannabis Social Clubs und einen offiziellen Verkauf. Aber: Nur ein Drittel der Cannabis-Konsumenten des Landes bezieht seine Produkte zumindest gelegentlich aus offiziellen Quellen, der Rest entfällt auf den Schwarzmarkt.

    Erfolgreich seien dagegen etwa die US-Bundesstaaten Michigan, Colorado und New Mexico. Die Umsätze (in Euro) lägen bei 19,7 Milliarden in New Mexico, 24,5 Milliarden in Colorado und 26,0 Milliarden in Michigan. Zum Vergleich: Die deutsche Bierindustrie setzt im Jahr gut 20 Milliarden Euro um.

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