BERLIN // Der Zeitplan für die Freigabe von Cannabis für den persönlichen Gebrauch in Deutschland ist offenbar Makulatur.
Entwurf im Bundesrat
Zwar dürfte der Bundestag das Gesetz in der letzten Sitzungswoche des Jahres beschließen. Doch damit ist das neue Regelwerk noch nicht in trockenen Tüchern, wie aus Berlin zu hören ist. Vielmehr muss der Bundesrat noch über den Entwurf beraten. Die Länderkammer tagt 2023 letztmalig am 15. Dezember. Dafür ist die Zeit zu knapp. Im kommenden Jahr tritt das Gremium am 2. Februar wieder zusammen. Dann könnte das Gesetz durchgewunken werden, zustimmungspflichtig ist es ohnehin nicht. Aus Regierungskreisen verlautet, das Gesetz könne dann zum 1. April 2024 in Kraft treten.
Mit den geänderten Vorschriften soll Cannabis im Betäubungsmittelgesetz von der Liste der verbotenen Substanzen verschwinden. Der Besitz von maximal 25 Gramm soll Volljährigen erlaubt sein. In sogenannten „Social Clubs“ dürfen die Mitglieder in Grenzen zudem Mari‧huanapflanzen anbauen dürfen.
Umstrittenes Gesetz
Das Gesetz ist seit Monaten umstritten. Das „Ärzteblatt“ berichtet, „bei einer Expertenanhörung im Bundestag war zuletzt noch einmal deutlich geworden, wie kontrovers das Thema ist. Mediziner, Polizei und Deutscher Richterbund hatten ihre Ablehnung der Freigabe deutlich gemacht; Suchtexperten hatten von einer notwendigen Entkriminalisierung gesprochen“.
Der Handel dürfte auf absehbare Zeit nicht von dem neuen Gesetz profitieren. Eine Freigabe für den kommerziellen Verkauf ist nicht vorgesehen.
red
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