Schlagwort: Betäubungsmittelgesetz

  • Wieder illegal

    BANGKOK // Die thailändische Regierung will den Freizeitgebrauch von Cannabis wieder unter Strafe stelle, nur zwei Jahre nachdem das Rauschmittel entkriminalisiert wurde, berichtet „The Times“.

    Proteste von Investoren
    Die Kehrtwende hat in Thailand Proteste von Interessengruppen ausgelöst, die seit Mitte 2022 in cannabisbezogene Unternehmen investiert haben.

    Ein Ausschuss des Gesundheitsministeriums stimmte kürzlich dafür, Cannabis und Hanf erneut als Betäubungsmittel einzustufen. Die neuen Regularien sollen ab Januar nächsten Jahres in Kraft treten. Cannabisblätter oder -blüten, die mehr als 0,2 Prozent Tetrahydrocannabinol (THC) enthalten, werden dann als Betäubungsmittel klassifiziert. „Der Ausschusses stimmte mehrheitlich dafür, Cannabis nur für medizinische Zwecke zu nutzen“, erklärte Surachoke Tangwiwat vom Gesundheitsministerium.

    Der Cannabismarkt in Thailand war von Wirtschaftsexperten bis 2030 auf einen Wert von 336 Milliarden Baht (8,8 Milliarden Euro) geschätzt worden. 

    red

  • Cannabis-Freigabe später

    BERLIN // Der Zeitplan für die Freigabe von Cannabis für den persönlichen Gebrauch in Deutschland ist offenbar Makulatur.


    Entwurf im Bundesrat

    Zwar dürfte der Bundestag das Gesetz in der letzten Sitzungswoche des Jahres beschließen. Doch damit ist das neue Regelwerk noch nicht in trockenen Tüchern, wie aus Berlin zu hören ist. Vielmehr muss der Bundesrat noch über den Entwurf beraten. Die Länderkammer tagt 2023 letztmalig am 15. Dezember. Dafür ist die Zeit zu knapp. Im kommenden Jahr tritt das Gremium am 2. Februar wieder zusammen. Dann könnte das Gesetz durchgewunken werden, zustimmungspflichtig ist es ohnehin nicht. Aus Regierungskreisen verlautet, das Gesetz könne dann zum 1. April 2024 in Kraft treten.

    Mit den geänderten Vorschriften soll Cannabis im Betäubungsmittelgesetz von der Liste der verbotenen Substanzen verschwinden. Der Besitz von maximal 25 Gramm soll Volljährigen erlaubt sein. In sogenannten „Social Clubs“ dürfen die Mitglieder in Grenzen zudem Mari‧huanapflanzen anbauen dürfen.


    Umstrittenes Gesetz

    Das Gesetz ist seit Monaten umstritten. Das „Ärzteblatt“ berichtet, „bei einer Expertenanhörung im Bundestag war zuletzt noch einmal deutlich geworden, wie kontrovers das Thema ist. Mediziner, Polizei und Deutscher Richterbund hatten ihre Ablehnung der Freigabe deutlich gemacht; Suchtexperten hatten von einer notwendigen Entkriminalisierung gesprochen“.

    Der Handel dürfte auf absehbare Zeit nicht von dem neuen Gesetz profitieren. Eine Freigabe für den kommerziellen Verkauf ist nicht vorgesehen.

    red