Schlagwort: Bundesregierung

  • Cannabis-Freigabe später

    BERLIN // Der Zeitplan für die Freigabe von Cannabis für den persönlichen Gebrauch in Deutschland ist offenbar Makulatur.


    Entwurf im Bundesrat

    Zwar dürfte der Bundestag das Gesetz in der letzten Sitzungswoche des Jahres beschließen. Doch damit ist das neue Regelwerk noch nicht in trockenen Tüchern, wie aus Berlin zu hören ist. Vielmehr muss der Bundesrat noch über den Entwurf beraten. Die Länderkammer tagt 2023 letztmalig am 15. Dezember. Dafür ist die Zeit zu knapp. Im kommenden Jahr tritt das Gremium am 2. Februar wieder zusammen. Dann könnte das Gesetz durchgewunken werden, zustimmungspflichtig ist es ohnehin nicht. Aus Regierungskreisen verlautet, das Gesetz könne dann zum 1. April 2024 in Kraft treten.

    Mit den geänderten Vorschriften soll Cannabis im Betäubungsmittelgesetz von der Liste der verbotenen Substanzen verschwinden. Der Besitz von maximal 25 Gramm soll Volljährigen erlaubt sein. In sogenannten „Social Clubs“ dürfen die Mitglieder in Grenzen zudem Mari‧huanapflanzen anbauen dürfen.


    Umstrittenes Gesetz

    Das Gesetz ist seit Monaten umstritten. Das „Ärzteblatt“ berichtet, „bei einer Expertenanhörung im Bundestag war zuletzt noch einmal deutlich geworden, wie kontrovers das Thema ist. Mediziner, Polizei und Deutscher Richterbund hatten ihre Ablehnung der Freigabe deutlich gemacht; Suchtexperten hatten von einer notwendigen Entkriminalisierung gesprochen“.

    Der Handel dürfte auf absehbare Zeit nicht von dem neuen Gesetz profitieren. Eine Freigabe für den kommerziellen Verkauf ist nicht vorgesehen.

    red

  • Abgeordnete fragen

    BERLIN // Um den Gesetzentwurf zur Modernisierung des Tabaksteuerrechts (TabStMoG) geht es in einer Kleinen Anfrage (19/29547) der FDP-Fraktion. Die Fragesteller wollen wissen, ob die Bundesregierung die Kritik des Bundeswirtschaftsministeriums am Referentenentwurf zum TabStMoG sowie die Kritik der Gewerkschaft der Polizei aufgegriffen und in den Regierungsentwurf überführt hat.

    Empfehlung zur Überarbeitung der Tabaksteuerrichtlinie
    Außerdem fragen die Abgeordneten, inwiefern die Bundesregierung die Empfehlung einer EU-Studie zur Überarbeitung der Tabaksteuerrichtlinie und die Erfahrungen aus den europäischen Nachbarländern bei der Erarbeitung des Gesetzentwurfs berücksichtigt hat.

    Auch die Fraktion Die Linke hatte eine Kleine Anfrage (19/29098) zu diesem Thema gestellt (DTZ berichtete). Darin war es allerdings um die Frage gegangen, inwieweit Lobbyisten Einfluss auf den Entwurf des TabStMoG genommen hätten. Zehn Fragen hatten die Parlamentarier formuliert, die sich zum Beispiel darum drehten, welche Vorschläge Verbände und andere Dritte eingebracht hätten, die dann auch übernommen wurden. Und: „Welche Gutachten, Studien, Expertisen, Untersuchungen, Prüfberichte oder ähnliches von welchen externen Dritten wurden gegebenenfalls dem Gesetzentwurf als Erkenntnisquelle zugrunde gelegt?“ Antworten liegen noch nicht vor.

    red

  • Verschmutzung durch Zigarettenstummel

    BERLIN // Der Bundesregierung liegen keine konkreten Daten zur Umweltverschmutzung durch Zigarettenreste vor. Weder zur Menge unsachgemäß entsorgter Zigaretten noch zu den Folgekosten der nicht sachgerechten Entsorgung kann die Bundesregierung in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Angaben machen.

    Das Bundeskabinett verweist allerdings auf eine Langzeitstudie des Verbandes kommunaler Unternehmen (VUK), die unter anderem die Wahrnehmung der Bevölkerung analysiert habe. „Hiernach sind Zigarettenkippen und Take-away-Verpackungen die beiden am häufigsten unsachgemäß entsorgten Gegenstände“, heißt es in der Antwort. Im Jahr 2016 weise die VUK-Studie für Zigarettenstummel einen Anteil von zirka 35 Prozent des Gesamtmülls aus.

    Maßnahmen, um beispielsweise Hersteller von Zigaretten in die Pflicht zu nehmen, plant die Bundesregierung aktuell nicht. Laut Antwort will sie zunächst die Verabschiedung der vorgeschlagenen EU-Richtlinie zur „Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt“ abwarten. Danach soll geprüft werden, welche Maßnahmen auf nationaler Ebene zur Umsetzung ergriffen werden, heißt es in der Antwort.

    pnf

    (DTZ08/19)

  • Ahnungsloses Berlin

    BERLIN // Auf Initiative des Bundestagsabgeordneten Gero Hocker hat die Fraktion der FDP eine sogenannte Kleine Anfrage an die Bundesregierung gerichtet. Dabei ging es um die praktische Umsetzung der Meldepflicht für E-Zigaretten. Nun liegen die Antworten des zuständigen Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft vor.

    Von echten Antworten allerdings kann kaum die Rede sein, denn immer wieder tauchen Aussagen auf wie: „Der Bundesregierung liegen hierzu keine statistischen Informationen vor“ oder „Im Übrigen geht die Bundesregierung davon aus, dass (…) die Behörden der Länder auf Grund der dort vorhandenen sachlichen und personellen Kompetenz zu einer sachgerechten und effizienten Handhabung der neuen tabakrechtlichen Vorschriften in der Lage sind.“ Fazit: Die Bundesregierung weiß nicht, was in Sachen Meldepflicht für E-Zigaretten in den Bundesländern und in anderen EU-Staaten vorgeht.

    Der Branchenverband Bündnis für Tabakfreien Genuss (BfTG) stellt dennoch fest, mit der Anfrage sei ein erster wichtiger Schritt dahingehend erfolgt, dass untersucht werde, wie effizient und praxisfest die europaweit geltende Stillhaltefrist wirklich sei. Das BfTG führt aus, die Antworten auf die einzelnen Fragen zeigten die Notwendigkeit zur Aufklärung hinsichtlich eines wichtigen Themas für einen stark wachsenden deutschen Wirtschaftszweig.

    Dustin Dahlmann, Vorsitzender des BfTG, erklärte dazu: „Das Ziel der Anfrage der FDP bestand darin, Aufmerksamkeit für ein Thema zu erzielen, das der Branche seit Jahren schwer zu schaffen macht. Dies hat funktioniert, denn die Wahrnehmung für die Sinnlosigkeit der Sechsmonatsfrist wurde erhöht. Das ist ein Erfolg, auf dem wir in der gezielten Ansprache aufbauen können. Wir werden alles dafür tun, dass diese Form der Fehlregulierung beendet wird.“

    pi

    (DTZ 05/19)

  • Grüne fragen nach Cannabis

    BERLIN // Die Fraktion von Bündnis 90 / Die Grünen im Bundestag hat eine sogenannte „Kleine Anfrage“ an die Bundesregierung gestellt, in der sie Äußerungen der Drogenbeauftragten anlässlich der Vorstellung des „Drogen- und Suchtberichts 2017“ genauer beleuchtet wissen will.

    Die Drogenbeauftragte, Marlene Mortler (CSU), hatte sich unter anderem zur Debatte um die Legalisierung von Cannabis geäußert.

    Die Abgeordneten wollen nun unter anderem wissen, wie sich die Bundesregierung den Anstieg der Zahl der Personen erklärt, die das Rauschmittel in den vergangenen zwölf Monaten konsumiert haben. Ferner wird gefragt, ob die Bundesregierung den von Mortler behaupteten Kausalzusammenhang zwischen der Debatte um die Legalisierung und der gestiegenen Anzahl von Konsumenten ebenfalls sehe und auf welcher wissenschaftlichen Grundlage gegebenenfalls die Feststellung dieses Zusammenhangs fuße. Außerdem bitten die Fragesteller um Erläuterung, was Mortler mit dem Begriff „lifestyle-getriebene Legalisierungsdebatte“ meine.

    Mit Blick auf die neuen Tabakerhitzer – zum Beispiel Iqos von Philip Morris – fragt die Fraktion, welche Studien Grundlage der Bewertung durch das Bundesinstitut für Risikobewertung (DTZ berichtete) waren und wer diese Studien beauftragt sowie finanziert habe.

    red

    (DTZ 37/17)

  • E-Zigaretten-Verbot für Jugendliche

    MAINZ // Die Debatte über einen ausreichenden Jugendschutz bei E-Zigaretten ist wieder entflammt.

    Die Bundesregierung plant ein Verkaufs-Verbot von elektronischen Zigaretten und Shishas an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Das erklärte Agrarminister Christian Schmidt (CSU) in der „Bild“-Zeitung. Gemeinsam mit der Familienministerin und der Drogenbeauftragten werde ein entsprechendes Vorgehen abgestimmt.
    red

    (DTZ 15/15)

  • So geht's weiter mit der Tabaksteuer

    BERLIN (DTZ/max). Auch das kann es manchmal noch geben: Erfreuliche Nachrichten für die Tabakbranche kommen aus Berlin. Die Bundesregierung erklärt, es habe weder Gespräche über ein Anheben der Tabaksteuer gegeben, noch seien solche Gespräche geplant.

    Hintergrund: Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen hatte vor wenigen Wochen eine Kleine Anfrage gestartet, in der es darum ging, wie das Kabinett mit dem Thema „Weiterentwicklung der Tabaksteuer als Präventionsinstrument“ umgehe (DTZ berichtete).

    Nun also stellte das Finanzministerium klar, dass zwischen der Industrie und der Behörde keine Gespräche über etwaige Anpassungen der Tabaksteuer in den kommenden Jahren geführt würden. Die letzte Stufe der derzeit vereinbarten Steuerschritte erfolgt zum 1. Januar 2015.

    Auf die Frage, ob die entsprechenden Regularien bis 2017 geändert würden, hieß es: „Eine Änderung des Tabaksteuergesetzes ist voraussichtlich … erforderlich, da die Richtlinie unter anderem abweichende Regelungen zum Mindestinhalt von Packungen für Zigaretten und Feinschnitt enthält.“ Gemeint ist die TPD 2, die bekanntlich innerhalb von zwei Jahren nach Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in nationales Recht umgesetzt werden muss.

    Weiter schreibt das Finanzministerium: „Darüber hinausgehende konkrete Planungen zur Änderung des Tabaksteuergesetzes bestehen derzeit nicht.“ Die Begriffe „konkret“ und „derzeit“ lassen allerdings einen recht weiten Spielraum. Außerdem hatte die Fraktion nach Plänen gefragt, Zigaretten und Feinschnitt einheitlich nach Tabakgewicht zu besteuern. Klares Statement der Regierung: Es gebe keine Planungen für eine derartige Vereinheitlichung. „Eine derartige Besteuerung wäre auch … nicht zulässig.“

    „Maßnahmenbündel greift“
    Die Bundesregierung machte in ihrer Antwort zudem deutlich, dass sie den zurückgehenden Tabakkonsum auf die in den vergangenen Jahren gebündelt durchgeführten strukturellen, massenmedialen und verhaltenspräventiven Maßnahmen zurückführt. Gemeint sind etwa Aktivitäten in Schule, die Tabaksteuererhöhungen sowie Nichtraucherschutzgesetze.

    (DTZ 16/14)