BERLIN (DTZ/max). Auch das kann es manchmal noch geben: Erfreuliche Nachrichten für die Tabakbranche kommen aus Berlin. Die Bundesregierung erklärt, es habe weder Gespräche über ein Anheben der Tabaksteuer gegeben, noch seien solche Gespräche geplant.
Hintergrund: Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen hatte vor wenigen Wochen eine Kleine Anfrage gestartet, in der es darum ging, wie das Kabinett mit dem Thema „Weiterentwicklung der Tabaksteuer als Präventionsinstrument“ umgehe (DTZ berichtete).
Nun also stellte das Finanzministerium klar, dass zwischen der Industrie und der Behörde keine Gespräche über etwaige Anpassungen der Tabaksteuer in den kommenden Jahren geführt würden. Die letzte Stufe der derzeit vereinbarten Steuerschritte erfolgt zum 1. Januar 2015.
Auf die Frage, ob die entsprechenden Regularien bis 2017 geändert würden, hieß es: „Eine Änderung des Tabaksteuergesetzes ist voraussichtlich … erforderlich, da die Richtlinie unter anderem abweichende Regelungen zum Mindestinhalt von Packungen für Zigaretten und Feinschnitt enthält.“ Gemeint ist die TPD 2, die bekanntlich innerhalb von zwei Jahren nach Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in nationales Recht umgesetzt werden muss.
Weiter schreibt das Finanzministerium: „Darüber hinausgehende konkrete Planungen zur Änderung des Tabaksteuergesetzes bestehen derzeit nicht.“ Die Begriffe „konkret“ und „derzeit“ lassen allerdings einen recht weiten Spielraum. Außerdem hatte die Fraktion nach Plänen gefragt, Zigaretten und Feinschnitt einheitlich nach Tabakgewicht zu besteuern. Klares Statement der Regierung: Es gebe keine Planungen für eine derartige Vereinheitlichung. „Eine derartige Besteuerung wäre auch … nicht zulässig.“
„Maßnahmenbündel greift“
Die Bundesregierung machte in ihrer Antwort zudem deutlich, dass sie den zurückgehenden Tabakkonsum auf die in den vergangenen Jahren gebündelt durchgeführten strukturellen, massenmedialen und verhaltenspräventiven Maßnahmen zurückführt. Gemeint sind etwa Aktivitäten in Schule, die Tabaksteuererhöhungen sowie Nichtraucherschutzgesetze.
(DTZ 16/14)
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