Schlagwort: Bürokratie

  • Cannabis: Wo die Legalisierung scheitert

    BERLIN // Der deutsche Hang zu Bürokratie und Regeln zeigt sich auch im Entwurf zum Cannabis-Gesetz. Darauf weist der Informationsdienst [link|https://yippy.green/de/topic/cannabis-legalisierung-drei-schlechte-vorbilder]„Yippy Green“[/link] hin. Ein Blick ins Ausland zeige: Wer zu viele Hürden schafft, verfehlt die Ziele einer Cannabis-Legalisierung.

    So startete die Legalisierung in Kanada 2018. Aktuell gebe es landesweit rund 3600 lizenzierte Cannabis-Einzelhandelsgeschäfte und 970 lizenzierte Cannabisproduzenten. Laut Cannabis Council of Canada ist nur etwa ein Fünftel der Hersteller profitabel. Aurora Cannabis aus Alberta etwa baue deshalb nun auch Orchideen an. Fachleute und Industrievertreter sähen eine Überregulierung von Cannabis als das entscheidende Problem an: Cannabis dürfe zwar verkauft, aber nicht beworben werden; nur lizenzierte, neutrale Verpackungen seien erlaubt; Shops hätten getönte Scheiben, um den Innenraum zu verbergen; der offizielle THC-Gehalt sei begrenzt. Kanadas Department of Public Safety schätze, dass Ende 2022 ein Drittel des Cannabismarktes auf illegale Quellen entfiel.

    Cannabis für den Freizeitkonsum
    Seit 2018 ist in Kalifornien Cannabis für den Freizeitkonsum erhältlich. Aktuell gebe es rund 1200 Abgabestellen („Dispensaries“). Als Probleme würden die zu komplexe Bürokratie und eine übermäßige Besteuerung genannt. Schätzungen gingen davon aus, dass über die gesamte Produktkette hinweg bis zu 50 Prozent des Nettopreises an Steuern hinzukommen könnten. Ergebnis: Der illegale Markt sei vermutlich doppelt so groß wie der legale.

    In Uruguay war der private Besitz von Cannabis nie verboten, legale Kanäle für den Erwerb gab es aber nicht. Seit August 2014 ist nun Eigenanbau von bis zu sechs Pflanzen erlaubt, außerdem gibt es Cannabis Social Clubs und einen offiziellen Verkauf. Aber: Nur ein Drittel der Cannabis-Konsumenten des Landes bezieht seine Produkte zumindest gelegentlich aus offiziellen Quellen, der Rest entfällt auf den Schwarzmarkt.

    Erfolgreich seien dagegen etwa die US-Bundesstaaten Michigan, Colorado und New Mexico. Die Umsätze (in Euro) lägen bei 19,7 Milliarden in New Mexico, 24,5 Milliarden in Colorado und 26,0 Milliarden in Michigan. Zum Vergleich: Die deutsche Bierindustrie setzt im Jahr gut 20 Milliarden Euro um.

    pi

  • Cannabis: Liberale fürchten Bürokratie

    BERLIN // Erst fanden Befürworter die Vorschläge zum Thema Cannabis aus dem Gesundheitsministerium enttäuschend, jetzt kommt erneut Widerstand gegen die vorgeschlagenen Regeln auf – diesmal erheben die Liberalen Einspruch.

    FDP warnt vor Bürokratiemonster
    Wie die „Rheinische Post“ berichtet, schießt die FDP vor allem gegen die Besitzobergrenze. „Schließlich kontrolliert auch niemand, wie viele Flaschen Wein jemand im Keller lagert“, heißt es aus der Partei.

    Die Liberalen warnten laut dem Bericht Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) davor, mit dem geplanten Cannabis-Gesetz für zu viel Bürokratie zu sorgen. „In der jetzt vorliegenden Form würde ein echtes Bürokratiemonster entstehen, das sich kaum kontrollieren lässt“, sagte die sucht- und drogenpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion Kristine Lütke. Die Politikerin forderte „weitreichende Nachbesserungen“ für eine andere Grundauffassung in der Cannabis-Politik.

    Anbau und Abgabe von Cannabis
    Lauterbach will mit dem Gesetz den Anbau und die Abgabe von Cannabis innerhalb spezieller Vereine, sogenannter „Cannabis-Clubs“, unter womöglich strengen Regeln erlauben. Zudem sollen Erwachsene 25 Gramm des Rauschmittels besitzen sowie maximal drei Pflanzen für den Eigenbedarf anbauen dürfen.

    Hinsichtlich der Kontrollierbarkeit sieht Lütke die Grenze für den Eigenbesitz kritisch. „Eine Besitzobergrenze lehnen wir als FDP-Bundestagsfraktion beispielsweise entschieden ab“, sagte sie. Sie forderte stattdessen „verhältnismäßige und treffsichere Regularien, die für echten Jugendschutz sorgen und gleichzeitig nicht zu einer Mehrbelastung von Polizei und Justiz führen“.

    Lauterbachs Ministerium rechnet einem überarbeiteten Entwurf des Gesetzes zufolge durch das Legalisieren mit geringeren Kosten bei Polizei, Gerichten und Gefängnissen von mehr als einer Milliarde Euro pro Jahr. Wann Cannabis in Deutschland legal sein könnte, ist noch unklar. Befürworter, hoffen, dass die Legalisierung noch 2023 umgesetzt wird.

    Der Referentenentwurf vom 6. Juli zum „Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften“ umfasst 161 Seiten.

    red

  • Ärger um Abfälle

    BERLIN // Der Beschluss der Bundesregierung zur Einführung einer Sonderabgabe auf bestimmte Einweg-Kunststoffprodukte stößt bei der Wirtschaft auf Unverständnis. Das teilte der Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE) mit.

    Einweg-Kunststoffprodukte
    Danach sollen Hersteller von bestimmten Einweg-Kunststoffprodukten Abgaben in einen staatlichen Fonds einzahlen und so die Reinigungskosten für die entsprechenden Abfälle im öffentlichen Raum übernehmen. Der Vorschlag einer Sonderabgabe komme zur Unzeit, weil die deutsche Wirtschaft vollständig damit ausgelastet sei, den Betrieb trotz explodierender Energiepreise aufrecht zu erhalten und damit für den Erhalt von Arbeitsplätzen zu sorgen. Die Entscheidung widerspreche dem am 29. September von der Bundesregierung beschlossenen „Belastungsmoratorium“ zur Vermeidung unverhältnismäßiger Bürokratie in der aktuellen Krise und sollte zurückgestellt oder so bürokratiearm wie möglich ausgestaltet werden.

    Kritisiert wird nicht nur der Zeitpunkt des Vorschlags, sondern auch dessen Inhalt. Anders als bei der geplanten Sonderabgabe seien im privatwirtschaftlichen Modell keine neuen 30 Planstellen im Umweltbundesamt (UBA) erforderlich und es müssten keine Doppelstrukturen geschaffen werden, weil die Registrierung zum Großteil auf die bereits vorhandenen Daten der Zentrale Stelle Verpackungsregister aufbauen könnte.

    Unklar ist, wie hoch die Sonderabgabe sein soll. „Es ist – gerade in diesen Zeiten – inakzeptabel, dass aus dem Gesetzentwurf nicht hervorgeht, in welcher Höhe Wirtschaft und Verbraucher belastetet werden sollen“, erklärte Jan Mücke, Hauptgeschäftsführer des BVTE. Die ausstehende Ermittlung der Kosten dürfe allein auf Basis des Gewichts erfolgen. Vorschlägen, zusätzlich die Stückzahl und das Volumen zu berücksichtigen, erteilte er eine Absage.

    vi

  • „Ungerechtfertigte Bürokratie“

    BERLIN // Am 1. Oktober soll die neue Corona-Arbeitsschutzverordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales in Kraft treten. In diesem Zusammenhang hat jetzt der Handelsverband Deutschland (HDE) die große Bedeutung des Infektionsschutzes für die Branche betont.

    Allerdings hält der Verband die umfassende Neuauflage der Corona-Arbeitsschutzverordnung in dieser Form nicht für erforderlich. Der HDE sieht zudem erhebliche Abstimmungsprobleme im Zusammenhang mit den aktuellen Energiesparverordnungen aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.

    „Kunden und Beschäftigte vor Corona-Infektionen zu schützen, war für die Handelsunternehmen seit Beginn der Pandemie extrem wichtig. Das bleibt auch in diesem Herbst und Winter so“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Die Branche werde sich weiter für den Infektionsschutz einsetzen. Allerdings schieße die Neuauflage der Corona-Arbeitsschutzverordnung über das Ziel hinaus. Der HDE lehne daher etwa die in der neuen Verordnung vorgesehene Wiedereinführung einer Homeoffice-Angebotspflicht für Arbeitgeber ab. In der Praxis komme es auch ohne diese neuen gesetzlichen Vorgaben kaum zu ernsthaften Problemen.

    „Der Gesetzgeber trägt hier unnötig Misstrauen in die Arbeitsbeziehungen und verursacht zudem ungerechtfertigte, neue Bürokratie“, sagte Genth. Dabei stünden Arbeitgeber derzeit vor ganz anderen Herausforderungen: „Die Energiepreiskrise fordert viele Händlerinnen und Händler in wirtschaftlicher Hinsicht maximal heraus“, erklärte Genth. Gerade kleine und mittlere Handelsunternehmen wüssten aktuell häufig nicht, wie sie die Auswirkungen der Krise finanziell stemmen sollen.


    Neue Corona-Arbeitsschutzverordnung

    Der Gesetzgeber muss laut HDE darüber hinaus sicherstellen, dass die Inhalte der neuen Corona-Arbeitsschutzverordnung zu den in den aktuellen Energiesparverordnungen enthaltenen Vorgaben der Bundesregierung passen. In den Verordnungen ist unter anderem geregelt, dass in beheizten Geschäftsräumen des Einzelhandels das Offenhalten von Ladentüren, bei deren Öffnung ein Verlust von Heizwärme auftritt, untersagt ist. Jedoch schreibt die Corona-Arbeitsschutzverordnung aus Gründen des Infektionsschutzes regelmäßiges Lüften vor. Das stellt aus Sicht des HDE insbesondere die vielen kleinen Handelsbetriebe vor ein Problem, da sie neben der Ladeneingangstür keine weitere Außenluftzufuhr hätten. „Die beiden Regelungen passen in der Praxis überhaupt nicht zusammen. Hier müssen dringend Nachbesserungen in den jeweiligen Verordnungen erfolgen“, erklärte Genth. Strikt abzulehnen sei auch eine nur einseitige Wiedereinführung der Testangebotspflicht für Arbeitgeber, da sie für die ohnehin krisenbedingt zumeist finanziell angeschlagenen Händler vor allem mit erheblichen Kosten und einem enormen Aufwand verbunden sei. „Es entsteht der Eindruck, dass die Arbeitgeber für den Infektionsschutz der Bevölkerung finanziell herhalten sollen. Doch hierbei handelt es sich um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe“, betonte Genth. Der Staat müsse daher im Gegenzug die Bürgertests wieder für alle kostenlos zur Verfügung stellen.

    Die neue Corona-Arbeitsschutzverordnung soll am 1. Oktober 2022 in Kraft treten und mit Ablauf des 7. April 2023 außer Kraft treten. Nach Einschätzung des HDE ist diese sehr lange Laufzeit der Verordnung nicht verhältnismäßig. Der Verband spricht sich für eine Verkürzung der Laufzeit aus.

    vi

  • Bonpflicht – sehr viel Holz

    KÖLN // Die ab 1. Januar 2020 geltenden neuen Vorschriften für elektronische Registrierkassen zur Verhinderung von Manipulation stoßen auf Kritik. Während der Einzelhandel über noch mehr Bürokratie wettert, ist die mit den neuen Auflagen einhergehende Bonpflicht auch aus Umweltschutzgründen ein Unding. Denn der Verbrauch von Bonpapier wird sich erhöhen, weil ab nächstem Jahr, wie DTZ bereits berichtete, Händler ihren Kunden die Kassenbelege aushändigen müssen.

    Durch zusätzliche verpflichtende Informationen auf den Kassenzetteln wird jeder Bon deutlich länger, und zwar um durchschnittlich zwölf Zentimeter. Bei knapp 20 Milliarden Transaktionen im deutschen Handel bedeutet das pro Jahr knapp 2,4 Millionen Kilometer beziehungsweise 5,7 Millionen Kilogramm zusätzliches Kassenpapier, heißt es beim EHI Retail Institute in Köln. Zur Herstellung des Papiers werden dem EHI zufolge etwa 12,5 Millionen Kilogramm Holz verbraucht. Das entspricht pro Jahr zirka 8500 Fichten mit einer Höhe von 25 Metern und einem Durchmesser von 40 Zentimetern. Oder einem gefällten Baum pro Stunde.

    „Während der Handel über die Reduzierung von Papierbons nachdenkt, sorgt die Politik nun für noch mehr Müll“, kritisiert Michael Gerling, Geschäftsführer des EHI.

    pi

    (DTZ 52/19)

  • Selbstständige wählen Grüne

    NEUNKIRCHEN / MÜNCHEN // In einer umfangreichen Befragung haben der Verband der Gründer und Selbstständigen Deutschland sowie der Software-Produzent Invoiz Stimmungen und Bedürfnisse bei Kleinunternehmern ausgelotet. Jetzt liegen die Ergebnisse vor.

    An der Befragung nahmen über 3000 Selbstständige aus ganz Deutschland teil. Unter politischen Aspekten gab es dabei eine faustdicke Überraschung: Mit 24,8 Prozent fühlen sich die Befragten den Grünen politisch am nächsten – gefolgt von der FDP mit 22,5 Prozent. Die CDU erreicht bei der Umfrage 19,4 Prozent – die Sozialdemokraten kommen bei Selbstständigen auf gerade 10,6 Prozent. Sie werden damit sogar von der Linken überholt: Mit 13,1 Prozent der Befragten fühlen sich mehr Selbstständige der Linken verbunden als in der Gesamtbevölkerung. Bei der AfD ist das genau umgekehrt: Mit 8,5 Prozent liegt ihr Anteil rund ein Drittel unter ihrem allgemeinen Wähleranteil.

    Hauptnachteil der Selbstständigkeit ist das Bürokratieproblem. 59 Prozent der Befragten haben bürokratische Hürden als Haupthindernis ihrer Geschäftspraxis ausgemacht. Selbstständige vermissen darüber hinaus Respekt und faire Behandlung durch Politiker und staatliche Einrichtungen: Vier von fünf Befragten fühlen sich von der Politik wenig oder gar nicht respektiert. Noch größer (82,4 Prozent) ist der Anteil der Selbstständigen, die mit Blick auf eine faire soziale Absicherung Verbesserungsbedarf oder gar erheblichen Verbesserungsbedarf sehen.


    Berliner häufig selbstständig

    In Berlin ist der Anteil der Selbstständigen an der Gesamtbevölkerung mit Abstand am höchsten. In Sachsen-Anhalt beträgt die Selbstständigen-Dichte dagegen nur ein Fünftel des Berliner Anteils. Hinter der Hauptstadt liegt mit Hamburg ein weiterer Stadtstaat – gefolgt von Bayern und Hessen. Am unteren Ende der Selbstständigen-Quote finden sich neben Sachsen-Anhalt mit Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen und Brandenburg drei weitere neue Bundesländer. Auch im Saarland und in Niedersachsen ist der Selbstständigen-Anteil gering.

    Beim Thema Geld gehen die Spannen ebenfalls weit auseinander. Mit einem durchschnittlichen Stundensatz von 91 Euro liegt Rheinland-Pfalz vorne. Berlin gehört mit einem Durchschnitt von 61 Euro im bundesweiten Vergleich zusammen mit ihren Kollegen in den fünf anderen ostdeutschen Bundesländern und in Schleswig-Holstein zu den Einkommens-Schlusslichtern. Mit einem durchschnittlichen Stundensatz von 44 Euro liegen Thüringens Selbstständige abgeschlagen am Ende der Einkommens-Tabelle.

    Nur ein Drittel der Umfrageteilnehmer ist weiblich. In der Altersgruppe der unter 30-Jährigen beträgt der Anteil der selbstständigen Frauen zwischen 15 und 20 Prozent. Mit mangelnder Qualifikation hat das Geschlechter-Missverhältnis nichts zu tun: Der Anteil von Hochschul- und Fachhochschulabsolventinnen unter den weiblichen Selbstständigen liegt mit 70,6 Prozent sogar deutlich über dem ihrer männlichen Kollegen (59,2 Prozent). Trotzdem gehen Frauen, die sich selbstständig machen, offenbar vorsichtiger zu Werke: Fast jede Fünfte (18,4 Prozent) entscheidet sich für den Kleinunternehmer-Status und legt sich so auf einen Jahresumsatz unter 17 500 Euro fest.

    Spitzenverdiener häufig Männer
    Zum Vergleich: Nur 8,1 Prozent der männlichen Selbstständigen sind umsatzsteuerliche Kleinunternehmer. In den oberen Umsatzregionen sind Frauen dementsprechend seltener vertreten: Während fast die Hälfte (46,9 Prozent) der männlichen Selbstständigen Umsätze zwischen 60 000 und 240 000 Euro erzielt, erreicht nur rund ein Viertel der selbstständigen Frauen dieses Umsatzsegment (24,3 Prozent). Unter den Selbstständigen, die einen Spitzenumsatz von mehr als 240 000 Euro erreichen, sind Männer sogar dreimal häufiger vertreten.

    red

    (DTZ 42/18)

  • Raucher-Lounges wieder erlaubt

    DÜSSELDORF // Vor wenigen Tagen haben die nordrhein-westfälischen Parteivorsitzenden von CDU und FDP, Armin Laschet und Christian Lindner, ihren Koalitionsvertrag unterschrieben. Der Text liegt auf den Seiten [link|http://www.cdu-nrw.de]www.cdu-nrw.de [/link] und [link|http://www.fdp.nrw ]www.fdp.nrw[/link] in vollen Länge vor.

    Von den insgesamt 125 Seiten ist insbesondere eine Passage wichtig für die Tabakbranche in Nordrhein-Westfalen. Im Abschnitt „Handel und Tourismus“ des wirtschaftspolitischen Teils heißt es auf Seite 45: „An den Regelungen des Nichtraucherschutzes halten wir fest. Für Einrichtungen, die nach der Verkehrsanschauung gerade dem Zweck des gemeinsamen Konsums bestimmter Tabakrauchwaren dienen, werden wir Ausnahmegenehmigungen in Kombination mit der Erteilung einer Schankgenehmigung durch die Kommunen ermöglichen. Der Betrieb einer solchen Einrichtung als oder in einer Gaststätte bleibt unzulässig.“

    Laut den Mittelständischen Unternehmen der Tabakwirtschaft (MUT) bedeutet das: Reine Tabaklounges werden vom Rauchverbot ausgenommen, auch wenn dort Getränke oder Speisen verabreicht werden. Enger ausgelegt werden zumindest solche Lounges erlaubt, in denen Getränke – auch alkoholische – verzehrt werden dürfen.

    Laut MUT ist es unwahrscheinlich, dass die Behörden noch auf Grund der bisherigen Rechtslage aktiv werden, auch wenn das Gesetz zunächst geändert werden muss.

    Und noch ein wichtiger Aspekt findet sich (auf Seite 33) im Koalitionsvertrag: „Wir führen einen Normenkontrollrat des Landes ein, der die Aufgabe eines ‚Bürokratie-TÜV‘ nach dem Vorbild des Normenkontrollrates des Bundes wahrnimmt. Der ‚Bürokratie-TÜV‘ wird bei Gesetzgebungsverfahren den Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Verwaltungen berechnen und öffentlich machen. Der ‚Bürokratie-TÜV‘ beinhaltet auch eine regelmäßige Evaluierung von Gesetzen.“

    MUT hat bereits angekündigt, das Gespräch mit Mitgliedern des Normenkontrollrats zu suchen, sobald der neue „Gesetzes-TÜV“ eingerichtet ist.

    red

    (DTZ 26/17)