Raucher-Lounges wieder erlaubt

DÜSSELDORF // Vor wenigen Tagen haben die nordrhein-westfälischen Parteivorsitzenden von CDU und FDP, Armin Laschet und Christian Lindner, ihren Koalitionsvertrag unterschrieben. Der Text liegt auf den Seiten [link|http://www.cdu-nrw.de]www.cdu-nrw.de [/link] und [link|http://www.fdp.nrw ]www.fdp.nrw[/link] in vollen Länge vor.

Von den insgesamt 125 Seiten ist insbesondere eine Passage wichtig für die Tabakbranche in Nordrhein-Westfalen. Im Abschnitt „Handel und Tourismus“ des wirtschaftspolitischen Teils heißt es auf Seite 45: „An den Regelungen des Nichtraucherschutzes halten wir fest. Für Einrichtungen, die nach der Verkehrsanschauung gerade dem Zweck des gemeinsamen Konsums bestimmter Tabakrauchwaren dienen, werden wir Ausnahmegenehmigungen in Kombination mit der Erteilung einer Schankgenehmigung durch die Kommunen ermöglichen. Der Betrieb einer solchen Einrichtung als oder in einer Gaststätte bleibt unzulässig.“

Laut den Mittelständischen Unternehmen der Tabakwirtschaft (MUT) bedeutet das: Reine Tabaklounges werden vom Rauchverbot ausgenommen, auch wenn dort Getränke oder Speisen verabreicht werden. Enger ausgelegt werden zumindest solche Lounges erlaubt, in denen Getränke – auch alkoholische – verzehrt werden dürfen.

Laut MUT ist es unwahrscheinlich, dass die Behörden noch auf Grund der bisherigen Rechtslage aktiv werden, auch wenn das Gesetz zunächst geändert werden muss.

Und noch ein wichtiger Aspekt findet sich (auf Seite 33) im Koalitionsvertrag: „Wir führen einen Normenkontrollrat des Landes ein, der die Aufgabe eines ‚Bürokratie-TÜV‘ nach dem Vorbild des Normenkontrollrates des Bundes wahrnimmt. Der ‚Bürokratie-TÜV‘ wird bei Gesetzgebungsverfahren den Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Verwaltungen berechnen und öffentlich machen. Der ‚Bürokratie-TÜV‘ beinhaltet auch eine regelmäßige Evaluierung von Gesetzen.“

MUT hat bereits angekündigt, das Gespräch mit Mitgliedern des Normenkontrollrats zu suchen, sobald der neue „Gesetzes-TÜV“ eingerichtet ist.

red

(DTZ 26/17)

Kommentare

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert