Schlagwort: Koalitionsvertrag

  • Neuer Drogenbeauftragter

    BERLIN // Burkhard Blienert ist der neue Drogenbeauftragte der Bundesregierung. Der SPD-Politiker, der bereits im Bundestag gesessen hat und drogenpolitischer Sprecher seiner Fraktion war, wurde auf Vorschlag von Gesundheitsminister Karl Lauterbach vom Kabinett bestätigt. Der 55-Jährige folgt damit auf Daniela Ludwig (CSU).


    Regulierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene

    Blienert gilt als Verfechter eines neuen Umgangs mit Cannabis. Auf seiner Homepage schreibt er: „Wie Alkohol ist auch Cannabis eine gesellschaftliche Realität, mit der wir einen adäquaten politischen Umgang finden müssen. Verbote und Kriminalisierung haben den Konsum nicht gesenkt, sie stehen einer effektiven Suchtprävention und Jugendschutz entgegen und binden enorme Ressourcen bei Justiz und Polizei. Eine regulierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene soll in Modellprojekten von Ländern und Kommunen erprobt werden können, begleitet durch Maßnahmen der Prävention, Beratung und Behandlung im Jugendsektor. Zudem werden wir bundeseinheitlich regeln, dass der Besitz kleiner Mengen von Cannabis strafrechtlich nicht mehr verfolgt wird. Ziel ist die legale kontrollierte und regulierte Abgabe von Cannabis.“ Dieses Ziel ist auch im Koalitionsvertrag zwischen SPD, Grünen und FDP festgehalten.

    red

  • Raucher-Lounges wieder erlaubt

    DÜSSELDORF // Vor wenigen Tagen haben die nordrhein-westfälischen Parteivorsitzenden von CDU und FDP, Armin Laschet und Christian Lindner, ihren Koalitionsvertrag unterschrieben. Der Text liegt auf den Seiten [link|http://www.cdu-nrw.de]www.cdu-nrw.de [/link] und [link|http://www.fdp.nrw ]www.fdp.nrw[/link] in vollen Länge vor.

    Von den insgesamt 125 Seiten ist insbesondere eine Passage wichtig für die Tabakbranche in Nordrhein-Westfalen. Im Abschnitt „Handel und Tourismus“ des wirtschaftspolitischen Teils heißt es auf Seite 45: „An den Regelungen des Nichtraucherschutzes halten wir fest. Für Einrichtungen, die nach der Verkehrsanschauung gerade dem Zweck des gemeinsamen Konsums bestimmter Tabakrauchwaren dienen, werden wir Ausnahmegenehmigungen in Kombination mit der Erteilung einer Schankgenehmigung durch die Kommunen ermöglichen. Der Betrieb einer solchen Einrichtung als oder in einer Gaststätte bleibt unzulässig.“

    Laut den Mittelständischen Unternehmen der Tabakwirtschaft (MUT) bedeutet das: Reine Tabaklounges werden vom Rauchverbot ausgenommen, auch wenn dort Getränke oder Speisen verabreicht werden. Enger ausgelegt werden zumindest solche Lounges erlaubt, in denen Getränke – auch alkoholische – verzehrt werden dürfen.

    Laut MUT ist es unwahrscheinlich, dass die Behörden noch auf Grund der bisherigen Rechtslage aktiv werden, auch wenn das Gesetz zunächst geändert werden muss.

    Und noch ein wichtiger Aspekt findet sich (auf Seite 33) im Koalitionsvertrag: „Wir führen einen Normenkontrollrat des Landes ein, der die Aufgabe eines ‚Bürokratie-TÜV‘ nach dem Vorbild des Normenkontrollrates des Bundes wahrnimmt. Der ‚Bürokratie-TÜV‘ wird bei Gesetzgebungsverfahren den Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Verwaltungen berechnen und öffentlich machen. Der ‚Bürokratie-TÜV‘ beinhaltet auch eine regelmäßige Evaluierung von Gesetzen.“

    MUT hat bereits angekündigt, das Gespräch mit Mitgliedern des Normenkontrollrats zu suchen, sobald der neue „Gesetzes-TÜV“ eingerichtet ist.

    red

    (DTZ 26/17)

  • Eindringlicher Appell an die Hüter des Koalitionsvertrags

    BERLIN // Der Verbandes der deutschen Rauchtabakindustrie (VdR) richtet einen eindringlichen Appell an die Bundesregierung, den Koalitionsvertrag auch für mittelständische Tabakunternehmen einzuhalten.

    Die Äußerungen der Bundeskanzlerin als „Wächterin des Koalitionsvertrags“ anlässlich des gestrigen Arbeitgebertages der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) dürfen nach Ansicht des Verbandes der deutschen Rauchtabakindustrie (VdR) nicht nur auf die Werkverträge beschränkt bleiben, sondern müssen, wie es der Koalitionsvertrag regelt, auch für andere Gesetze in der Umsetzung gelten. Denn: Die Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag stets auf eine generelle 1 : 1-Umsetzung von EU-Richtlinien verwiesen, um insbesondere mittelständische Unternehmen nicht mit zusätzlichen nationalen Anforderungen zu knebeln.

    „Wir hoffen sehr, dass die Bundesregierung ihren Worten Taten folgen lässt“, sagt Michael von Foerster, Hauptgeschäftsführer im VdR. „Neben der Kanzlerin haben auch führende Politiker der CDU/CSU-Bundestagsfraktion stets auf eine 1 : 1-Umsetzung von EU-Richtlinien hingewiesen. Die mittelständische Tabakwirtschaft erwartet dasselbe im Rahmen der Umsetzung der Tabakproduktrichtlinie!“

    Massive Nachteile gegenüber EU-Wettbewerbern
    In diesen Tagen werden die Referentenentwürfe des Bundeslandwirtschaftsministeriums zur Umsetzung der EU-Tabakproduktrichtlinie diskutiert, die in vielen Punkten über die Brüsseler Vorgaben hinausgehen. Aus Sicht der mittelständischen Tabakfirmen würde das befürchtete „Draufsatteln“ durch die Bundesregierung jene vor massive Umsetzungsprobleme stellen und zu vehementen Nachteilen gegenüber europäischen Wettbewerbern, insbesondere zu großen, internationalen Konzernen, führen.

    Der Appell von Foersters an die Bundesregierung lautet daher: „Bitte nehmen Sie die Sorgen des deutschen Mittelstandes ernst und folgen Sie auch im Rahmen der Tabakregulierung ihren eigenen Worten, um faire und praxistaugliche Rahmenbedingungen für alle Marktteilnehmer zu schaffen.“ vi

    (DTZ 49/15)

  • Aigner-Vorstoß umstritten

    STUTTGART (DTZ/red). Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) hat mit ihrem Vorschlag Plakatwerbung für Zigaretten im kommenden Jahr zu verbieten heftige Reaktionen ausgelöst, auch in der Koalition.


    Das Bundeswirtschaftsministerium lehnt den Aigner-Vorstoß Medienberichten zufolge ab.
    „Es muss der Grundsatz gelten, dass legale Produkte auch beworben werden können“, zitieren die „Stuttgarter Nachtrichten“ den Parlamentarischer Staatssekretär im Wirtschaftsministerium,
    Ernst Burgbacher (FDP). Das Thema sei im Koalitionsvertrag geregelt.

    Darin heißt es: „Eine politische Steuerung des Konsums und Bevormundung der Verbraucher durch Werbeverbote und Strafsteuer für vermeintlich ungesunde Lebensmittel lehnen wir ab“, schreibt die Tageszeitung.
    Das sieht die Gewerkschaft Nahrung, Gaststätten, Genuss (NGG) ähnlich: „Die Tabakbranche darf nicht kriminalisiert werden“, zitieren die Stuttgarter Nachrichten den NGG-Vorsitzenden Franz-Josef Möllenberg.

    (DTZ 51/11)