BERLIN // Das [link|https://www.tabakfreiergenuss.org/]Bündnis für Tabakfreien Genuss (BfTG)[/link] teilt mit, in den vergangenen Wochen sei es vor allem in Nordrhein-Westfalen zu Beanstandungen von E-Zigaretten und Liquids durch Behörden gekommen, da auf den Verpackungen die Aromatisierung, zum Beispiel Apfel, Banane oder Tabak, angegeben war.
Merkblatt in der Kritik
Die Behörden beriefen sich auf ein Merkblatt, das im Rahmen länderübergreifender Beratungen erstellt wurde. Demnach ist das Nennen der Aromen auf den Schachteln von E-Zigaretten und Liquids verboten.
Nun hat das Verbraucherschutzministerium NRW mitgeteilt, der Vollzug entsprechender Maßnahmen werde ausgesetzt und Ende August eine weitere länderübergreifende Beratung stattfinden. Das BfTG hatte ein Rechtsgutachten erstellen lassen, das zeigt: Die Nennung der Aromatisierung ist zulässig.
vi
Schreiben Sie einen Kommentar