Schlagwort: Aromatisierung

  • Erfolg für Dampfer

    BERLIN // Das [link|https://www.tabakfreiergenuss.org/]Bündnis für Tabakfreien Genuss (BfTG)[/link] teilt mit, in den vergangenen Wochen sei es vor allem in Nordrhein-Westfalen zu Beanstandungen von E-Zigaretten und Liquids durch Behörden gekommen, da auf den Verpackungen die Aromatisierung, zum Beispiel Apfel, Banane oder Tabak, angegeben war.

    Merkblatt in der Kritik
    Die Behörden beriefen sich auf ein Merkblatt, das im Rahmen länderübergreifender Beratungen erstellt wurde. Demnach ist das Nennen der Aromen auf den Schachteln von E-Zigaretten und Liquids verboten.

    Nun hat das Verbraucherschutzministerium NRW mitgeteilt, der Vollzug entsprechender Maßnahmen werde ausgesetzt und Ende August eine weitere länderübergreifende Beratung stattfinden. Das BfTG hatte ein Rechtsgutachten erstellen lassen, das zeigt: Die Nennung der Aromatisierung ist zulässig.

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  • Keine Ausnahme

    BERLIN // Weil Sisha-Bars Kleinverkaufspackungen mit Wasserpfeifentabak an ihre Kunden abgeben und damit beim Betrieb der Bars das geltende Tabaksteuerrecht einhalten könnten, lehnt die Bundesregierung eine Ausnahmeregelung ab.

    Die Regierung widersprach in ihrer Antwort (19/1152) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/865) der Einschätzung, Wasserpfeifentabak könne in den Bars oft nur in loser Form abgegeben werden und werde häufig auch mit anderen Stoffen zur Erzeugung unterschiedlicher Geschmacksrichtungen gemischt.

    Eine Änderung des Gebots, wonach Tabak nur in Verpackungen mit Steuerzeichen abgegeben werden darf, weist die Regierung zurück. „Es sind zahlreiche bereits verbrauchsfertig aufbereitete Wasserpfeifentabake mit den unterschiedlichsten Geschmacksnoten verfügbar. Eine Notwendigkeit zur Vornahme einer nachträglichen Aromatisierung oder Befeuchtung, welche eine tabaksteuerrechtlich relevante Herstellungshandlung begründen würde, besteht für den Betrieb einer Sisha-Bar nicht“, heißt es in der Antwort.

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    (DTZ 14/18)