Schlagwort: Rechtsgutachten

  • Erfolg für Dampfer

    BERLIN // Das [link|https://www.tabakfreiergenuss.org/]Bündnis für Tabakfreien Genuss (BfTG)[/link] teilt mit, in den vergangenen Wochen sei es vor allem in Nordrhein-Westfalen zu Beanstandungen von E-Zigaretten und Liquids durch Behörden gekommen, da auf den Verpackungen die Aromatisierung, zum Beispiel Apfel, Banane oder Tabak, angegeben war.

    Merkblatt in der Kritik
    Die Behörden beriefen sich auf ein Merkblatt, das im Rahmen länderübergreifender Beratungen erstellt wurde. Demnach ist das Nennen der Aromen auf den Schachteln von E-Zigaretten und Liquids verboten.

    Nun hat das Verbraucherschutzministerium NRW mitgeteilt, der Vollzug entsprechender Maßnahmen werde ausgesetzt und Ende August eine weitere länderübergreifende Beratung stattfinden. Das BfTG hatte ein Rechtsgutachten erstellen lassen, das zeigt: Die Nennung der Aromatisierung ist zulässig.

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  • NRW-Ministerin Steffens ignoriert eigenes Gutachten zu E-Zigaretten

    SEEVETAL (DTZ/ots/pnf). Der Konsum von E-Zigaretten ist kein „Rauchen“ im Sinne des Nichtraucherschutzgesetzes. Das ist das Ergebnis eines Gutachtens, welches das NRW-Gesundheitsministerium bereits Ende 2011 in Auftrag gegeben und bisher nicht veröffentlicht hatte, da das Resultat wohl nicht zur geplanten Strategie passte.

    Ende Oktober hatte der Vorsitzende der Piratenfraktion im Landtag Nordrhein-Westfalen, Dr. Joachim Paul, Ministerin Steffens gebeten, das Rechtsgutachten zur elektrischen Zigarette zur Verfügung zu stellen. Die Gutachter kommen zu folgendem Ergebnis: „Vor dem Hintergrund der gesetzgeberischen Zielsetzung ist das Rauchverbot des NiSchG NRW nicht auf den Gebrauch einer E-Zigarette zu erstrecken.“ (Rechtsgutachten Prof. Dr. Franz-Josef Dahm unter Mitwirkung von Dr. Daniel Fischer).

    Diese Ergebnisse des eigens beauftragten und mit Steuergeldern bezahlten Gutachtens werden von Gesundheitsministerin Steffens ignoriert. Stattdessen hat sich die Politikerin dafür stark gemacht, die elektrische Zigarette in die neue Version des NischG NRW aufzunehmen und der Tabakzigarette gleichzustellen, obwohl bei der elektrischen Variante kein Tabak verbrannt wird.

    Dac Sprengel, Vorsitzender des Verbands des eZigarettenhandels: „Ohne die Initiative der Piraten wäre dieses Gutachten wohl in den Archiven des Gesundheitsministeriums verschwunden. Es ist in höchstem Maße verwunderlich, warum Frau Steffens so eisern an ihrer Strategie festhalten darf, die E-Zigarette weiter zu diskreditieren, obwohl die Fakten so offen für die elektrische Alternative sprechen.“

    Und weiter: „Sie hat mit ihrem unsäglichen, inzwischen höchstrichterlich untersagten Erlass Ende letzten Jahres genug Schaden angerichtet und die Existenz zahlreicher Händler zerstört. Außerdem hat sie damit mehrere 100 000 neue E-Zigaretten-Nutzer verunsichert.“

    Nahezu zeitgleich hat die Ministerin jedoch einen juristischen Etappensieg erzielt, meldet „Welt Online“. Das Verwaltungsgerichts Düsseldorf hat entschieden, dass die Ministerin vor nikotinhaltigen E-Zigaretten warnen darf, da sie als Arzneimittel anzusehen, aber nicht zugelassen seien (Az 16 K3792/12). Dieses Urteil kommt zu einem völlig anderen Ergebnis als das Oberverwaltungsgericht in Münster, das bereits im April entschieden hatte, dass E-Zigaretten keine Arzneimittel darstellten. Gegen das aktuelle Urteil in Düsseldorf hat ein E-Zigaretten-Hersteller bereits Berufung vor dem OVG eingereicht. Ein Termin hierfür steht aber noch nicht fest.

    (DTZ 48/12)