Schlagwort: Bürokratiemonster

  • Cannabis: Liberale fürchten Bürokratie

    BERLIN // Erst fanden Befürworter die Vorschläge zum Thema Cannabis aus dem Gesundheitsministerium enttäuschend, jetzt kommt erneut Widerstand gegen die vorgeschlagenen Regeln auf – diesmal erheben die Liberalen Einspruch.

    FDP warnt vor Bürokratiemonster
    Wie die „Rheinische Post“ berichtet, schießt die FDP vor allem gegen die Besitzobergrenze. „Schließlich kontrolliert auch niemand, wie viele Flaschen Wein jemand im Keller lagert“, heißt es aus der Partei.

    Die Liberalen warnten laut dem Bericht Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) davor, mit dem geplanten Cannabis-Gesetz für zu viel Bürokratie zu sorgen. „In der jetzt vorliegenden Form würde ein echtes Bürokratiemonster entstehen, das sich kaum kontrollieren lässt“, sagte die sucht- und drogenpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion Kristine Lütke. Die Politikerin forderte „weitreichende Nachbesserungen“ für eine andere Grundauffassung in der Cannabis-Politik.

    Anbau und Abgabe von Cannabis
    Lauterbach will mit dem Gesetz den Anbau und die Abgabe von Cannabis innerhalb spezieller Vereine, sogenannter „Cannabis-Clubs“, unter womöglich strengen Regeln erlauben. Zudem sollen Erwachsene 25 Gramm des Rauschmittels besitzen sowie maximal drei Pflanzen für den Eigenbedarf anbauen dürfen.

    Hinsichtlich der Kontrollierbarkeit sieht Lütke die Grenze für den Eigenbesitz kritisch. „Eine Besitzobergrenze lehnen wir als FDP-Bundestagsfraktion beispielsweise entschieden ab“, sagte sie. Sie forderte stattdessen „verhältnismäßige und treffsichere Regularien, die für echten Jugendschutz sorgen und gleichzeitig nicht zu einer Mehrbelastung von Polizei und Justiz führen“.

    Lauterbachs Ministerium rechnet einem überarbeiteten Entwurf des Gesetzes zufolge durch das Legalisieren mit geringeren Kosten bei Polizei, Gerichten und Gefängnissen von mehr als einer Milliarde Euro pro Jahr. Wann Cannabis in Deutschland legal sein könnte, ist noch unklar. Befürworter, hoffen, dass die Legalisierung noch 2023 umgesetzt wird.

    Der Referentenentwurf vom 6. Juli zum „Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften“ umfasst 161 Seiten.

    red

  • „Wirtschaftsfeindlich, Schikane, Besserwisserei“

    MAINZ (DTZ/max). Nun also ist sie weitgehend beschlossene Sache, die neue Tabakproduktrichtlinie, kurz TPD 2. Die EU-Parlamentarier jedenfalls votierten überwiegend (siehe Grafik Seite 2) für die Vorlage, jetzt muss der EU-Ministerrat – voraussichtlich noch im März – ebenfalls zustimmen. Das ist voraussichtlich nur eine Formsache.

    Die Branche zeigt sich frustriert, nachdem die monatelang versucht hatte, die Politiker mit Argumenten davon zu überzeugen, zumindest einige der geplanten Verbote und Vorschriften abzumildern. Entsprechend deutliche Worte fand denn auch Dirk Pangritz, Geschäftsführer des Deutschen Zigarettenverbands (DZV): „ Die zehn Gebote haben 279 Wörter, die Verfassung der USA hat 4 440, die Vorgänger-Richtlinie rund 5 000 und die neue Tabakproduktrichtlinie bringt es auf etwa 18 000. Mündige Bürger und die Wirtschaft brauchen so viele Vorschriften wie nötig, nicht wie möglich.“ Es zeigt sich, dass die neue Richtlinie ein wahres Bürokratiemonster ist.

    Konsument gegängeltGanz ähnlich beurteilt Bas Tonnaer, Leiter Industriepolitik bei BAT, die Lage: „Die TPD 2 greift massiv in die unternehmerische Gestaltungsfreiheit ein und ist von einem Verbraucherleitbild durchdrungen, das von Bevormundung, Gängelung und staatlicher Besserwisserei geprägt ist statt von Mündigkeit, Information und Aufklärung des Verbrauchers.“ Der Vorwurf des Niederländers an die Entscheider in Brüssel: Mit der TPD 2 hätten sie sich von der Produktregulierung basierend auf wissenschaftlich gewonnen Erkenntnissen verabschiedet und einem weltanschaulich geprägten Verständnis von Politikgestaltung zugewandt, das weit über die Tabakbranche hinausgreife.

    Branche extrem belastet
    Wenn die Tabakproduktrichtlinie laut Zeitplan (siehe Grafik) in Kraft tritt, muss sie innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht umgesetzt werden. Das sei nicht machbar, wettert Pangritz, schon deshalb, weil die „hoch spezialisierten Maschinenhersteller doch nicht quasi über Nacht Maschinen für europaweit über 400 Produktionslinien neu entwickeln, produzieren und einbauen“ könnten. Die knappe Umsetzungsfrist sei daher ein „Ausweis eklatanter Realitätsverweigerung und Wirtschaftsfeindlichkeit“.

    Und nicht nur die Zigarettenindustrie ist betroffen. Auch für die mittelständische Zigarrenindustrie stellt die TPD 2 eine „extreme Belastung“ dar, wie Bodo Mehrlein, Geschäftsführer beim Bundesverband der Zigarrenindustrie ausführt: „Verschärfte Meldeverfahren für Zusatzstoffe, eine aufwändiges Track &Trace-System, obwohl es keinen Schmuggel bei Zigarren gibt, und deutlich rigidere Vorgaben für das Anbringen von Warnhinweisen stellen die Hersteller von Zigarren und Zigarillos vor große Herausforderungen, ohne dass dem eigentlichen Ziel des Jugendschutzes durch solche Maßnahmen gedient ist.“

    (DTZ 10/14)

  • „Auf Butterberge und Milchseen folgt die TPD“

    BERLIN (DTZ/vi/da). Nach den Butterbergen und Milchseen ist die EU nun dabei, mit der Tabakproduktrichtlinie (TPD) ein „Bürokratiemonster“ zu verabschieden.

    „Das ist ein Vorschriftenkatalog zu Lasten der Wirtschaft. Damit wird den Unternehmen der Tabakbranche massiv geschadet, ohne dass ein Mehrwert für den Gesundheitsschutz erkennbar ist“, kritisieren der Geschäftsführer und der Referent Industriepolitik des Deutschen Zigarettenverbandes (DZV), Dr. Dirk Pangritz und Matthias Heddenhausen, das EU-Vorhaben. Die Umsetzung der TPD in deutsches Recht werde die Branche über das Jahr 2014 hinaus begleiten.

    Insgesamt beinhalte der Richtlinientext so viele Widersprüche und komplizierte, kaum nachvollziehbare Regelungen für Industrie und Handel, dass man die kommenden Monate für eine erneute gründliche Analyse nutzen müsse. „Wir werden uns als Branche gemeinsam dafür einsetzen, dass im Zuge der Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht zum einen eine operable Umstellung der Produktion für die Hersteller und ein reibungsloser Abverkauf im Handel gewährleistet wird. Zum anderen muss angesichts der absehbaren enormen Herausforderung für sämtliche Wirtschaftsteilnehmer nicht nur von weitergehenden Regelungen abgesehen, sondern vielmehr die verbleibenden Umsetzungsspielräume in der Richtlinie für wirtschafts- und verbraucherfreundliche Lösungen auf dem deutschen Markt genutzt werden“, sagt Pangritz.

    Wie schwierig dies werden dürfte, zeige ein Blick auf die Vorgaben der Richtlinie zu Umsetzungs- und Übergangsfristen. Diese verdeutlichten exemplarisch, von welch realitätsfernen Vorstellungen sich die Entscheidungsträger in Brüssel und Straßburg in ihren Beratungen über die TPD haben leiten lassen. Dazu erklärt Heddenhausen: „Sah die 2001 verabschiedete erste TPD noch eine Umsetzungsfrist in nationales Recht von zwei Jahren und eine zusätzliche Frist von ebenfalls zwei Jahren für die anschließende Umstellung der Produktion und die Marktbereinigung von Altware vor, so sind die Fristen diesmal viel kürzer. In den Verhandlungen über die neue, deutlich komplexere Richtlinie einigte man sich darauf, den Zeitraum für Produktionsanpassung und Abverkauf auf zwölf Monate zu halbieren. Die Herstellung von Waren mit den bislang vorgeschriebenen Warnhinweisen soll sogar nur in den ersten 24 Monaten nach Inkrafttreten der Richtlinie möglich sein.“ Danach dürften ausschließlich Packungen mit den neuen großflächigen Bildwarnhinweisen produziert und in Verkehr gebracht werden.

    Praxis- und realitätsfernWelche Folgen dies in der Praxis haben wird, erläutert Dirk Pangritz: „Die Mitgliedsunternehmen des DZV sehen sich, genauso wie die übrigen Hersteller von Tabakerzeugnissen und deren Zulieferer, mit dem alles andere als unwahrscheinlichen Szenario konfrontiert, dass erst kurz vor Ablauf der zweijährigen Umsetzungsfrist vom Gesetzgeber Rechtssicherheit geschaffen wird.“ Erst dann sei mit präzisen und verlässlichen Regelungen – unter anderem zum künftigen Warnhinweisaufdruck – zu rechnen. Um nicht gegen die EU-Vorgaben zu verstoßen, müsste anschließend quasi „über Nacht“ die Produktion umgestellt werden. Das heißt konkret: Es müssen neue Maschinen beziehungsweise Maschinenkomponenten bestellt und installiert, vorhandene Maschinen modifiziert sowie die erforderlichen Materialien bereitgestellt werden. Man müsse nicht selbst in der Produktion arbeiten, um zu begreifen, dass ein solch weitreichender Eingriff in den Fertigungsprozess eine entsprechend lange Vorlaufzeit von mehreren Monaten erfordere.

    Dass Realitätsverweigerung und Wirtschaftsfeindlichkeit auch die inhaltlichen Regelungen des TPD-Kompromisses geprägt hätten, sei keine neue Erkenntnis. Bei der bald anstehenden Umsetzung dieser Inhalte in nationales Recht komme somit dem deutschen Gesetzgeber die besondere Verantwortung und Herausforderung zu, den „miserablen EU-Rechtsakt“ in ein operables Regelwerk für den deutschen Markt zu übertragen. „Hier wollen wir, die Verbände und Unternehmen der Tabakwirtschaft, der Politik und Verwaltung mit unserer Expertise beratend zur Seite stehen“, betont Pangritz, und er ergänzt: „Es ist jedoch allen Wirtschaftsteilnehmern bewusst, dass die Spielräume für die nationalen Gesetzgeber eng begrenzt sind. Die neue TPD wird die Herstellung und den Handel mit Tabakerzeugnissen nachhaltig verändern.“

    „Unterm Strich wird den Unternehmen der Tabakwirtschaft mit dem neuen Regelwerk massiv geschadet – ohne dass beim besten Willen ein Mehrwert für den Gesundheitsschutz erkennbar ist.“

    Die Branche erhalte mit der neuen TPD einen Regulierungsrahmen, der den Handel im EU-Binnenmarkt, eigentlich das primäre Ziel der Richtlinie, nicht fördere, sondern ganz eindeutig erschwere und zum Teil sogar gänzlich verhindern werde.

    Ausführlicher Bericht in der DTZ-Printausgabe 6/2014 vom 7. Februar.

    (DTZ 06/14)