Autor: admin

  • DTZ hat neue Telefonnummern

    Mit der Installation einer neuen Telefonanlage zum Jahresende 2009 hat Die Tabak Zeitung neue Telefonanschlüsse erhalten. Sie erreichen uns jetzt unter folgenden Telefon- und Faxnummern, die auch auf der DTZ-Homepage (linke Spalte) unter „Das Team“ zu finden sind:

    Zentrale/Sekretariat:
    Ute Eichmann, Telefon 0 61 31-58 41-0, Fax 0 61 31-48 45-33

    Verlagsleitung:
    Geschäftsführer Christoph Schmidt, Telefon 0 61 31-58 41-121

    Redaktion:
    Alfred Damberger, Telefon 0 61 31-58 41-125
    Katrin Heß, Telefon 0 61 31-58 41-129
    Folker Kling, Telefon 0 61 31-58 41-133
    Stephan Schubert, Telefon 0 61 31-58 41-140
    Herbert Steins, Telefon 0 61 31-58 41-141
    Jan-Geert Wolff, Telefon 0 61 31-58 41-143

    Dokumentation:
    Andrea Huster, Telefon 0 61 31-58 41-132

    Anzeigen:
    Michael Reiner Günther, Telefon 0 61 31-58 41-126, Fax 0 61 31-48 45-48
    Michael Wahlen, Telefon 0 61 31-58 41-142, Fax 0 61 31-48 45-48

    Vertrieb:
    Ingrid Hofmann, Telefon 0 61 31-58 41-130, Fax 0 61 31-48 45-48

  • Planta gibt Starthilfe

    BERLIN (DTZ/fnf). Mehrmals im Jahr veranstaltet die Berliner Tabakmanufaktur Planta Schulungen zu Themen rund um Tabak. Kerstin Evers, zuständig für Qualitätssicherung, Forschung und Entwicklung, erklärte die einzelnen Stufen der Tabakverarbeitung und führte die Teilnehmer durch die Werkshallen in Wittenau.

    Einer der Teilnehmer war Sascha Djordjevic. Zum 2. Januar 2010 wird er den Fachhandel Zigarren Freilich in Bayreuth übernehmen – ein Sprung ins kalte Wasser, denn er hatte noch nie zuvor in der Branche gearbeitet. Für ihn waren bei der Schulung insbesondere den Einzelhandel betreffende Fragen von Bedeutung.

    Die erste lautet: Wie kann das Ladengeschäft optisch gestaltet werden? Planta stellt kostenfrei unterschiedlichste Werbe- und Dekorationsmittel zur Verfügung von leeren Tabakdosen und Flyern, über Tabak-Jutesäcke und Displays mit neuen Angeboten bis hin zu Tabakblättern – von Kerstin Evers in ihrem Labor von Hand gebügelt und mit Haarspray gegen Ungeziefer besprüht.

    In Sachen Produktberatung sind 15 Mitarbeiter im Außendienst für Planta unterwegs. Jeder ist für ein Gebiet innerhalb Deutschlands zuständig, sodass die Händler alle vier bis sechs Wochen Besuch von „ihrer“ Kontaktperson erhalten. Diese Mitarbeiter führen ein breit gefächertes Warensortiment von Werbemitteln bis hin zu Pfeifen mit sich und erarbeiten auf Wunsch mögliche Spezial-Aktionen im Laden. Zusätzlich stellen sie die Neuheiten vor und beraten hinsichtlich der Produktpalette. Darüber hinaus haben Händler natürlich generell die Möglichkeit, sich auf der jährlichen Inter-tabac in Dortmund über alle Neuheiten aus dem Hause Planta zu informieren, heißt es.

    (DTZ 52/09)

  • Gesundheitsschädlicher Wasserpfeifentabak

    POTSDAM (DTZ/pi). Der Trend zum sogenannten Shisha-Rauchen ist ungebrochen. Wie Einfuhrprüfungen des Zolls ergaben, ist der verwendete Wasserpfeifentabak in vielen Fällen stark glycerinbelastet, was zu gesundheitlichen Schäden beim Konsumenten führen kann.

    Die jüngste Überprüfung von zweieinhalb Kilogramm Wasserpfeifentabak beim Zollamt Aalen ergab sogar eine Überschreitung des zulässigen Glyceringehaltes von bis zu 80 Prozent. Glycerin wird dem Tabak als Feuchthaltemittel zugesetzt und steht in Verdacht, krebserregend zu sein.

    „Häufig wird der Tabak per Internet im Ausland bestellt, und das ausschließlich von Jugendlichen oder jungen Erwachsenen“, so der Leiter des Zollamts Aalen Udo Schmid. Der Zoll schaltet beim Import des Tabaks die zuständigen Landesbehörden ein. Ergibt die chemische Prüfung eine Überschreitung der zulässigen Grenzwerte, wird der Tabak zurückgesandt oder durch den Zoll vernichtet.

    Allerdings gibt Zoll-Sprecher Hagen Kohlmann zu bedenken: „Solange die Einsicht der Gefahr für die Gesundheit bei den Konsumenten ausbleibt, wird es schwierig sein, den zum Teil giftigen Tabak vom Markt zu halten.“ Immerhin stoppten Beamte des Ulmer Zolls letztes Jahr einen griechischen Lkw mit dreieinhalb Tonnen geschmuggeltem Wasserpfeifentabak. „Wir bleiben am Ball“, so Kohlmann. „Unsere Zollämter und Kontrolleinheiten sind sensibilisiert und kontrollieren verstärkt.“

    (DTZ 52/09)

  • Zoll warnt vor Schmuggelzigaretten

    POTSDAM (DTZ/pi). Gemäß § 2 der Tabakprodukt-Verordnung dürfen Zigaretten in Deutschland nur unter Beachtung der im Rauch der Zigaretten geltenden Höchstmengen an Teer-, Nikotin- und Kohlenmonoxidgehalt hergestellt werden. Dies sind im Einzelnen: Teergehalt: 10 Milligramm je Zigarette, Nikotingehalt: 1,0 Milligramm je Zigarette, Kohlenmonoxidgehalt: 10 Milligramm je Zigarette.

    Die Erfahrung hat gezeigt, dass nahezu alle vom Zoll beschlagnahmten Schmuggelzigaretten diese zulässigen Grenzwerte deutlich überschreiten. Dies bedeutet ein hohes Gesundheitsrisiko für den Konsumenten.

    Denn in der Regel sind in Schmuggelzigaretten viele weitere hochgiftige Stoffe enthalten, da es sich bei dieser Ware entweder um Zigarettenfälschungen oder um Produkte handelt, die im Ausland unter keinerlei staatlicher Kontrolle und ohne gesetzliche Auflagen produziert wurden.

    (DTZ 52/09)

  • Dyckmans: Jugendschutz strikt umsetzen

    BERLIN (DTZ/pnf). Die neue Drogenbeauftragte Mechthild Dyckmans sprach sich in einem Interview mit der „Frankfurter Rundschau“ dafür aus, die Defizite im Bewusstsein der Bevölkerung hinsichtlich des Jugendschutzes zu beseitigen. So müsse der Handel bei der altersbeschränkten Verkaufsabgabe von Alkoholika und Tabakwaren konsequent verlangen, dass Jugendliche und jugendlich Aussehende mit ihrem Ausweis nachweisen, dass sie das vorgeschriebene Mindestalter erreicht haben.

    Zum Thema Gastrorauchverbote sagte sie, dass dies Ländersache sei. Sie verstehe Menschen, denen die aktuellen Regelungen nicht weit genug gingen, zeigte andererseits aber auch Verständnis dafür, dass es für kleine Einraumkneipen auch Ausnahmeregelungen geben darf.

    Dyckmans unterstrich, dass Deutschland nahezu alle Vorgaben der WHO-Rahmenkonvention erfüllt. Der wichtigste Punkt, der noch ausstehe, sei der Bereich der Tabak-Außenwerbung. Hier werde sie sich genau anschauen, ob es noch Defizite gebe.

    (DTZ 52/09)

  • Anteil der nicht in Deutschland versteuerter Zigaretten steigt

    BERLIN (DTZ/fok). Der Anteil nicht in Deutschland versteuerter, aber hierzulande konsumierter Zigaretten ist nach wie vor auf erschreckend hohem Niveau. Hatte sich in den ersten beiden Quartalen 2009 leichte Entspannung angezeigt, gingen die Anteile der geschmuggelten und über private Grenzeinfuhren auf den deutschen Markt gelangten Zigaretten am Konsum im 3. Quartal 2009 wieder nach oben.

    Deutschlandweit ermittelte die von der Zigarettenindustrie initiierte und vom TÜV überprüfte Entsorgungsstudie im dritten Quartal einen Durchschnittsanteil von 19,7 Prozent gegenüber 19,2 Prozent im Vergleichszeitraum des Vorjahres.

    (DTZ 52/09)

  • Rauchverbot: Widerstand formiert sich

    Hamburgs Gastroszene prüft juristische Schritte

    HAMBURG (DTZ/red). Essen oder rauchen – dieses Prinzip gilt vom 1. Januar 2010 an in Hamburger Kneipen, Bars und Restaurants. Die Bürgerschaft hatte vergangene Woche nach langem Gezerre ein entsprechendens Gesetz erlassen. Doch regt sich Widerstand.

    Die Gegner des verschärften Hamburger Nichtraucherschutzgesetzes geben sich nicht geschlagen: Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) sowie der Schaustellerverband wollen nun prüfen, ob sie gegen die neuen Regelungen juristisch vorgehen. Das berichtete NDR 90,3.

    Dem von CDU und GAL in der Bürgerschaft gefassten Beschluss zufolge ist das Rauchen vom kommenden Jahr an nur noch in Kneipen mit bis zu 75 Quadratmetern erlaubt – sofern dort keine Speisen angeboten werden. Sind sie größer, darf nur in abgetrennten Räumen zum Tabak gegriffen werden. Raucherkneipen müssen künftig zudem im Eingangsbereich deutlich gekennzeichnet werden. Jugendliche unter 18 Jahren dürfen sie nicht betreten. Bisher mögliche Ausnahmeregelungen etwa für Festzelte und Raucherclubs gelten nicht mehr.

    (DTZ 51/09)

  • Unterschriftenaktion im Saarland

    Kampf gegen totales Gastrorauchverbot

    SAARBRÜCKEN (DTZ/vi). Mit einer gemeinsamen Unterschriftenaktion will der Gaststättenverband Dehoga Saarland, unterstützt von der Karlsberg Brauerei und den Mittelständischen Unternehmen der Tabakwirtschaft (MUT), gegen eine drastische Verschärfung des Nichtraucherschutzgesetzes im Saarland protestieren.

    Auf Druck der Grünen plant die neue Regierungskoalition aus CDU, FDP und Grünen die bisherige relativ liberale Regelung im Saarland durch ein absolutes Gastrorauchverbot zu ersetzen. Damit würden die Ausnahmen für Gastronebenräume und inhabergeführte Kleingastronomie unter 75 qm Fläche künftig wegfallen. Die Unterschriftenaktion, mit der Kunden vor allem in der Gastronomie und im Tabakwarenhandel ihre Ablehnung gegen ein absolutes Gastrorauchverbot zum Ausdruck bringen können, soll die Politik zu einem Überdenken ihrer intoleranten Pläne bewegen.

    Zeit ist knapp
    Die Unterschriftenlisten werden im Bereich Tabakwarenhandel durch etliche Tabakwaren- und RBA-Großhändler verteilt, darüber hinaus können sie auch direkt bei MUT-Geschäftsführer Frank Hidien (e-Mail: hidien@mut4all.de, Tel: 07 31-5 30 96) angefordert werden. Mit Blick auf eine Mitte Januar stattfindende Anhörung im saarländischen Landtag sollten die ausgefüllten Unterschriftenlisten möglichst zeitnah an die auf den Listen vermerkte Faxnummer übermittelt werden.

    Bereits am Montag dieser Woche hatten Sabine Dewies und Charly Fuhrmann, beide Gastrobetreiber, das von ihnen gegründete „Aktionsbündnis Saarländische Kneipenkultur“ im Rahmen einer Pressekonferenz präsentiert und eindringlich gegen die Abschaffung des derzeit geltenden Nichtraucherschutzgesetzes protestiert. Falls die aktuellen Ausnahmeregelungen wegfallen, droht nach Angaben der Wirte die Vernichtung von rund 1.000 Arbeitsplätzen.

    (DTZ 51/09)

  • Höhere Tabaksteuern senken Konsum nicht

    DZV widerlegt Aussagen eines Forschers

    BERLIN (DTZ/vi). Der Deutsche Zigarettenverband (DZV) weist die Forderung einer Anhebung der Tabaksteuer um 30 Prozent entschieden zurück. Der Wirtschaftsrechtler Prof. Adams hatte dies auf der Deutschen Konferenz für Tabakkontrolle gefordert.

    Dazu erklärt die Geschäftsführerin des DZV, Marianne Tritz: „Wer glaubt, mit exorbitanten Steueranhebungen den Rauchkonsum in Deutschland zu senken, irrt. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass die großen Steueranhebungen zwischen den Jahren 2002 und 2005 weder zu den gewünschten Steuer-Mehreinnahmen geführt haben, noch ist der Konsum von Zigaretten merklich gesunken.“

    Stattdessen ist der Konsument verstärkt auf die sogenannten „in Deutschland nicht versteuerten Zigaretten“ ausgewichen. Das waren 2008 rund 23 Milliarden Zigaretten (Ipsos-Studie), die in Deutschland geraucht, aber nicht hier versteuert worden sind (16 Mrd. legales Grenzeinfuhrgeschäft und 7 Mrd. geschmuggelte Zigaretten).

    Diese Zigaretten werden aber von der Statistik nicht erfasst. Der Kauf von Schmuggel- Zigaretten schadet dem deutschen Steuerhaushalt und fördert in hohem Maße den Schwarzmarkt und die organisierte Kriminalität.

    Forderung des DZV
    Die Forderung des DZV lautet daher: Zur Bekämpfung des Zigarettenschmuggels, aber auch im Interesse einer verlässlichen Entwicklung der Tabaksteuereinnahmen, ist eine maßvolle und planbare Tabaksteuerpolitik erforderlich. Ein Ausbau der Preisdisparitäten zu den osteuropäischen Nachbarstaaten (dort sind Zigaretten immer noch sehr viel günstiger als in Deutschland) würde das Problem zwangsläufig verstärken.

    (DTZ 51/09)

  • Sachsen berücksichtigt auch Raucherinteressen

    Lockerung der Gastrorauchverbote beschlossen

    DRESDEN (DTZ/pnf). Der Landtag des Freistaats Sachsen hat in den vergangenen Woche mit großer Mehrheit eine Änderung des Nichtraucherschutzgesetzes beschlossen. Er folgte dem Vorschlag der CDU/FDP-Regierungskoalition und erweiterte die Ausnahmeregelungen für das Rauchverbot in gastronomischen Betrieben.

    Danach kann der Gaststättenbetreiber nicht nur in abgetrennten Nebenräumen das Rauchen erlauben, sondern auch in Einraumkneipen und Spielhallen mit weniger als 75 qm Fläche sowie in abgetrennten Räumen von Diskotheken und Spielhallen. Speisen dürfen auch in den Raucherräumen/-lokalen verabreicht werden. Die Räume müssen entsprechend gekennzeichnet werden und Minderjährige dürfen dort keinen Zutritt haben. Auch bei geschlossenen Gesellschaften, z.B. bei Familien- und Betriebsfeiern kann das Rauchverbot in den Gasträumen aufgehoben werden.

    Auch das kategorische Rauchverbot in Schulen wurde vom sächsischen Landtag relativiert. Nach dem neuen Gesetz ist für volljährige Berufsschüler das Rauchen wieder in speziellen Raucherzonen auf dem Schulgelände erlaubt, wenn die Schulgremien dem zustimmen. In der Vergangenheit gab es verstärkt Proteste von Anwohnern, die sich durch massierten Anfall von Zigarettenkippen außerhalb der Schulgelände gestört fühlten.

    Der Dehoga Sachsen begrüßte das neue Gesetz und sieht sich in seinem Einsatz für eine ausgewogene gesetzliche Lösung bestätigt, die die Interessen der Wirte und ihre rauchenden wie nichtrauchenden Gäste gleichermaßen berücksichtigt.

    (DTZ 51/09)