Lockerung der Gastrorauchverbote beschlossen
DRESDEN (DTZ/pnf). Der Landtag des Freistaats Sachsen hat in den vergangenen Woche mit großer Mehrheit eine Änderung des Nichtraucherschutzgesetzes beschlossen. Er folgte dem Vorschlag der CDU/FDP-Regierungskoalition und erweiterte die Ausnahmeregelungen für das Rauchverbot in gastronomischen Betrieben.
Danach kann der Gaststättenbetreiber nicht nur in abgetrennten Nebenräumen das Rauchen erlauben, sondern auch in Einraumkneipen und Spielhallen mit weniger als 75 qm Fläche sowie in abgetrennten Räumen von Diskotheken und Spielhallen. Speisen dürfen auch in den Raucherräumen/-lokalen verabreicht werden. Die Räume müssen entsprechend gekennzeichnet werden und Minderjährige dürfen dort keinen Zutritt haben. Auch bei geschlossenen Gesellschaften, z.B. bei Familien- und Betriebsfeiern kann das Rauchverbot in den Gasträumen aufgehoben werden.
Auch das kategorische Rauchverbot in Schulen wurde vom sächsischen Landtag relativiert. Nach dem neuen Gesetz ist für volljährige Berufsschüler das Rauchen wieder in speziellen Raucherzonen auf dem Schulgelände erlaubt, wenn die Schulgremien dem zustimmen. In der Vergangenheit gab es verstärkt Proteste von Anwohnern, die sich durch massierten Anfall von Zigarettenkippen außerhalb der Schulgelände gestört fühlten.
Der Dehoga Sachsen begrüßte das neue Gesetz und sieht sich in seinem Einsatz für eine ausgewogene gesetzliche Lösung bestätigt, die die Interessen der Wirte und ihre rauchenden wie nichtrauchenden Gäste gleichermaßen berücksichtigt.
(DTZ 51/09)
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