Hamburgs Gastroszene prüft juristische Schritte
HAMBURG (DTZ/red). Essen oder rauchen – dieses Prinzip gilt vom 1. Januar 2010 an in Hamburger Kneipen, Bars und Restaurants. Die Bürgerschaft hatte vergangene Woche nach langem Gezerre ein entsprechendens Gesetz erlassen. Doch regt sich Widerstand.
Die Gegner des verschärften Hamburger Nichtraucherschutzgesetzes geben sich nicht geschlagen: Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) sowie der Schaustellerverband wollen nun prüfen, ob sie gegen die neuen Regelungen juristisch vorgehen. Das berichtete NDR 90,3.
Dem von CDU und GAL in der Bürgerschaft gefassten Beschluss zufolge ist das Rauchen vom kommenden Jahr an nur noch in Kneipen mit bis zu 75 Quadratmetern erlaubt – sofern dort keine Speisen angeboten werden. Sind sie größer, darf nur in abgetrennten Räumen zum Tabak gegriffen werden. Raucherkneipen müssen künftig zudem im Eingangsbereich deutlich gekennzeichnet werden. Jugendliche unter 18 Jahren dürfen sie nicht betreten. Bisher mögliche Ausnahmeregelungen etwa für Festzelte und Raucherclubs gelten nicht mehr.
(DTZ 51/09)
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