Schlagwort: Tabakwerbeverbot

  • „Die EU dreht ein großes Rad für ein relativ kleines Problem“

    NÜRNBERG // Ein drohendes komplettes Tabakwerbeverbot und das Nachverfolgungssystem für Tabakwaren (Track & Trace) sind die herausragenden Themen, mit denen sich Horst Goetschel im vergangenen und im laufenden Jahr auseinandersetzt. Er ist Vorsitzender und Geschäftsführer der Organisation MUT (Mittelständische Unternehmen der Tabakwirtschaft).

    Bekanntlich haben sowohl die Bundestags-Fraktion der Partei Die Linke als auch Die Grünen einen neuen Anlauf für Restriktionen bei der Werbung für Tabakerzeugnisse und E-Zigaretten unternommen. Beide Parteien streben weitere Einschränkungen an, etwa ein Verbot der Plakat- und Kinowerbung. Auch Tabaksponsoring und die kostenlose Abgabe (Sampling) von Warenproben sollen untersagt werden. „Dann dürften Fachhändler ihren Kunden nicht einmal mehr Pfeifentabak- oder Zigarillo-Pröbchen schenken“, macht Goetschel die Auswirkungen deutlich.

    Die Linke hält jede Form der kommerziellen Kommunikation, Empfehlung oder Handlung mit dem Ziel, ein Tabakerzeugnis oder den Tabakgebrauch zu fördern für Werbung. Die Partei sieht sich dabei auf Linie mit dem Rahmenübereinkommen der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Der MUT-Vorsitzende fragt sich, ob dann Fachhändler überhaupt noch Zigarren-Abende veranstalten dürfen. „Auch solche Events könnten eventuell als verbotene Werbung für den Tabakgenuss angesehen werden“, gibt er zu bedenken.

    Vertriebsweg Zigarettenautomat
    Der Vertriebsweg Zigarettenautomat könnte bei einem umfassenden Werbeverbot ebenfalls in die Bredouille geraten. Goetschel ist nun gespannt, ob die aus CDU/CSU und SPD bestehende Regierungskoalition einen neuen Gesetzentwurf für ein Tabakwerbeverbot im Bundestag einbringt. Wie DTZ in Ausgabe 7/2019 berichtete, haben die zuständigen Fachpolitiker der CDU/CSU-Bundestagsfraktion bereits einen Kompromissvorschlag zum Thema Einschränkung der Tabakwerbung vorgelegt. Basis dafür ist der Gesetzentwurf der Bundesregierung aus dem Jahr 2016, der jedoch nicht vom Bundestag verabschiedet wurde. Dieser Entwurf sah unter anderem ein Verbot der Außenwerbung mit Ausnahme der Ladenlokale und eine Beschränkung der Kinowerbung auf Filme ab 18 Jahren vor.

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    (DTZ 08/19)

  • Werbeverbote: neuer Anlauf

    BERLIN // Die zuständigen Fachpolitiker der CDU/CSU-Bundestagsfraktion haben Eckpunkte für einen Kompromiss zum Thema Tabakwerbeverbote vorgelegt.

    Grundlage dafür ist der nicht vom Bundestag beschlossene Gesetzentwurf der Bundesregierung aus dem Jahr 2016. Dieser sah über bereits bestehende Beschränkungen hinaus folgende Maßnahmen vor: Verbot der Außenwerbung mit Ausnahme der Geschäftsräume ab 2020; Beschränkung der Kinowerbung auf Filme ab 18 Jahren; ein Abgabeverbot von gewerbsmäßigen kostenlosen Warenproben bei Zigaretten, Feinschnitt und Shishatabak sowie eine Beschränkung der kostenlose Abgabe anderer Tabakprodukte (etwa E-Zigaretten und Tabakerhitzer) nur auf Geschäftsräume des Fachhandels.

    Außerdem sollten bestehende und neue Werbebeschränkungen auf E-Zigaretten und E-Shishas übertragen werden. Bei diesem Punkt verweisen die Fachpolitiker nun auf die WHO-Tabakrahmenkonvention, die ausschließlich Tabakprodukte erfasst. Tabakfreie E-Zigaretten und tabakfreie Nachfüllbehälter wären demnach ausgenommen.

    Die Fachpolitiker der Union unterstreichen darüber hinaus den Vertrauensschutz für bestehende Public-Private-Partnership-Finanzierungsmodelle für die Kommunen (zum Beispiel an Bushaltehäuschen), bei denen die Werbung einen nennenswerten Anteil ausmacht. Denn fünf bis zehn Prozent des Gesamtumsatzes der Außenwerbung entfallen auf die Tabakwerbung. Bestehende Werbeverträge sollen deshalb einem Bestandsschutz unterliegen, allerdings längstens bis 2024.

    red

    (DTZ 07/19)

  • Verbände für Werbeverbot

    BERLIN // Ein Bündnis von 13 Verbänden und Organisationen fordert ein umfassendes Werbeverbot für Tabakprodukte und E-Zigaretten.

    In einem gemeinsamen Appell an die Bundestagsabgeordneten der Regierungskoalition von CDU/CSU und SPD sprechen sich die Gesundheits-, Verbraucherschutz- und Kinderrechtsorganisationen dafür aus, über die bereits bestehenden Tabakwerbeverbote hinaus ein Tabakaußenwerbeverbot, ein Werbeverbot im Kino sowie ein Promotion- und Sponsoringverbot für Tabakprodukte und E-Zigaretten gesetzlich abzusichern.

    Neben dem Deutschen Kinderhilfswerk, der Deutschen Krebshilfe, dem Deutschen Krebsforschungszentrum, dem IFT Nord und der Deutschen Allianz Nichtübertragbarer Krankheiten haben unter anderem das Netzwerk Rauchfrei Plus, die Fachstelle für Suchtprävention Berlin, der Ärztliche Arbeitskreis Rauchen und Gesundheit, die Verbraucherorganisation Sum-OfUs und das Projekt Unfairtobacco den Appell unterzeichnet.

    Tabakwerbung und die Werbung für E-Zigaretten seien insbesondere für Jugendliche und Kinder attraktiv und machten ein umfassendes Verbot unumgänglich. Zur Unterstützung des Appells überreichte die Organisation SumOfUs mehr als 50 000 Unterschriften an die Drogenbeauftragte der Bundesregierung Marlene Mortler.

    vi

    (DTZ 06/19)

  • „Emotionen und Furcht“

    BERLIN // Nach der öffentlichen Anhörung zum Thema „Tabakwerbeverbot“ (DTZ berichtete) haben wir die Vertreter der beiden Verbände im E-Zigarettenbereich um ihre Meinung gebeten. Im Gespräch erläutern die Vorsitzenden Dustin Dahlmann vom Bündnis für Tabakfreien Genuss und Michal Dobrajc vom Verband des E-Zigarettenhandels ihre Positionen.

    Herr Dahlmann, Herr Dobrajc, wie ist die Anhörung aus Ihrer Sicht gelaufen?
    Michal Dobrajc: Die gesamte Anhörung hat leider erneut gezeigt, dass die zwingend gebotene Trennung zwischen Tabakerzeugnissen einerseits und elektronischen Zigaretten andererseits nicht vorgenommen wird. Die Aussage von Frank Henkler-Stephani vom Bundesinstitut für Risikobewertung, wonach die E-Zigarette ein deutlich geringeres Schadenspotenzial als die Tabakzigarette aufweist, verhallte ungehört und spielte in der weiteren Diskussion keine Rolle.

    Und aus Ihrer Sicht, Herr Dahlmann?
    Dustin Dahlmann: Natürlich nicht in unserem Sinne. Das Thema Harm Reduction als wichtigstes Argument zur Differenzierung von Tabak und E-Zigarette wurde von den Sachverständigen kaum erwähnt. Hier muss politisch endlich auch in Deutschland weitergedacht werden. Auch uns geht es in erster Linie um die Aufklärung über das gesundheitspolitische Potenzial der E-Zigarette. Diese Form der Faktenkommunikation in Form von Werbung muss auch zukünftig möglich sein, denn nur so können Vorurteile und Unwissen bei Rauchern beseitigt werden.

    Wie geht es jetzt weiter?
    Dobrajc: Die Anhörung fand aufgrund eines Vorschlages und eines Antrages der Opposition statt. Dass sich für den Vorschlag eine Regierungsmehrheit findet, ist fraglich. Sicher aber ist: Die Debatte um Werbung wird weitergehen.

    Das Thema „Tabak-Stopp“ spielt in Ihrer Argumentation eine große Rolle.
    Dobrajc: Das ist richtig. Allerdings wird „quit or die“ nicht funktionieren. Es wird auch in Zukunft erwachsene Menschen geben, die auf den Genuss von Nikotin nicht verzichten wollen. Aber wir haben die Möglichkeit, ihnen Alternativen anzubieten, die im Vergleich zu herkömmlichen Zigaretten geringere gesundheitlichen Risiken darstellen könnten.


    Laut einer aktuellen Studie aus Großbritannien bilden ehemalige Raucher bei „liberalerer“ E-Zigarettenpolitik die größte Gruppe unter den E-Zigarettennutzern.

    Dahlmann: Das bestätigt, dass die E-Zigarette ein sehr erfolgreiches Harm-Reduction-Produkt ist. Europaweit haben bereits sechs Millionen Raucher den Tabak-Stopp durch den Umstieg auf die E-Zigarette geschafft. Raucher, die E-Zigaretten zur Tabakentwöhnung einsetzen, haben eine um 60 Prozent höhere Erfolgsquote als mit Nikotinersatzpräparaten wie Kaugummi oder Pflaster. Auch dazu gibt es Studien. Neben der um 95 Prozent geringeren Schädlichkeit von E-Zigaretten spielen zudem die Aromen eine entscheidende Rolle beim Erfolg der E-Zigarette.

    Wie bekannt ist denn die E-Zigarette mit ihrem Potenzial in der deutschen Bevölkerung?
    Dahlmann: Es gibt großen Aufklärungsbedarf in der deutschen Bevölkerung. Obwohl mittlerweile keine seriöse Gesundheitsorganisation mehr anzweifelt, dass E-Zigarettendampf deutlich weniger schädlich ist als Tabakrauch, ist diese Botschaft bisher nur bei einem Drittel der Bürger angekommen. Über zwei Drittel der Bevölkerung sind noch nicht ausreichend aufgeklärt. Laut WHO-Charta von 1986 müssen allen Menschen ausreichend Informationen zur Verfügung gestellt werden, damit sie selbst Entscheidungen in Bezug auf ihre persönliche Gesundheit treffen können. Hier sehen wir die deutsche Gesundheitspolitik in der Verantwortung, damit Raucher auf Grundlage von Fakten wählen können.
    Dobrajc: Das sehe ich ähnlich. Mehr als die Hälfte der Deutschen – 54 Prozent – denken, dass E-Zigaretten mindestens genauso gefährlich sind wie herkömmliche Zigaretten. Wenn Regierungen und die WHO die Schadensbegrenzung ernst nehmen und rauchbedingte Todesfälle und Krankheiten reduzieren wollen, müssen sie auf E-Zigaretten setzen.

    Gegner der E-Zigarette führen oft die Gateway-Hypothese ins Feld. Demnach würden Nichtraucher über das Produkt an den Nikotinkonsum herangeführt.
    Dahlmann: Das Zentrum für Interdisziplinäre Suchtforschung hat 2016 eine Umfrage im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums durchgeführt. Befragt wurden über 3300 E-Zigarettennutzer nach ihren Konsumgewohnheiten. Auch der sogenannte Gateway-Effekt wurde untersucht, konnte aber nicht bestätigt werden. Für die E-Zigarette interessieren sich hauptsächlich erwachsene Raucher, die zu Nichtrauchern werden wollen. Nur etwa ein Prozent der Dampfer hat zuvor keinen Tabak konsumiert. Außerdem liegt das durchschnittliche Einstiegsalter beim Dampfen bei 31 Jahren.

    Das führt uns zum Thema Jugendschutz …
    Dobrajc: Richtig. Um es klar zu sagen: Wir wollen nicht, dass Minderjährige die Produkte benutzen. Deshalb haben sich die VdeH-Mitgliedsunternehmen bereits 2011 dazu verpflichtet, keinerlei Werbung zu betreiben, die sich in irgendeiner Form an Minderjährige richten könnte. Der regelmäßige Konsum von E-Zigaretten durch Kinder und Jugendliche ist mit drei Prozent äußerst gering – auch weil der Gesetzgeber 2016 ein Abgabeverbot von E-Zigaretten an Minderjährige eingeführt hat. Der VdeH unterstützt diese Regelung und hält es für zwingend notwendig, dass die vorhandene Gesetzeslage durch die zuständigen Behörden konsequent durchgesetzt wird.


    Sie haben dazu den Schulterschluss mit dem Deutschen Zigarettenverband gesucht?

    Dobrajc: Ja, um den Handel in seiner Schlüsselfunktion beim Jugendschutz zu unterstützen, haben wir in Kooperation mit dem DZV ein Online-Tool entwickelt. Dieses Tool soll dabei helfen, die Händler vor Ort für die aktuellen gesetzlichen Regelungen zu sensibilisieren, damit das Abgabeverbot im Handel noch konsequenter umgesetzt werden kann.


    Sie beide betonen, es sei unerlässlich, dass Werbung für die E-Zigarette erlaubt bleiben muss – auch um die Menschen über das Produkt zu informieren.

    Dahlmann: Unbedingt, denn Verbraucher benötigen umfassende Informationen, um eine freie und für sie angemessene Gesundheitsentscheidung treffen zu können. Dies funktioniert nur mit Kenntnis der Fakten. Klassische Werbung ist hier ein wichtiger Kanal. Dadurch können Raucher sensibilisiert und Vorurteile beseitigt werden.

    Herr Dobrajc, wie sehen Sie das?
    Dobrajc: Werbung für E-Zigaretten hat die wichtige Funktion der Aufklärung: Um dem mündigen Verbraucher in seinem Recht auf evidenzbasierte Informationen gerecht werden zu können, bedarf es gewisser Kommunikationsfreiheiten gegenüber der Gesellschaft. Nur wenn die Möglichkeit gegeben ist, sich über das Produkt umfassend zu informieren, besteht die Chance, dass Raucher das Potenzial zur Risikominderung auch nutzen. Daher brauchen wir das Werkzeug „Werbung“ – sein Verbot käme einem Maulkorb gleich.

    Fühlen Sie sich als Vertreter der „E-Branche“ in Sachen Werbeverbot ungerecht behandelt?
    Dahlmann: Ja, denn E-Zigaretten sind eine absolut tabakfreie Alternative zur Zigarette. Sie mit Tabak über einen Kamm zu scheren, bremst sie als weniger schädliche Produkte politisch aus und setzt für die breite Öffentlichkeit irreführende Signale. Aus diesem Grunde ist es wichtig, dass die aktuelle Beschränkung der E-Zigarettenwerbung aufgehoben wird. Deutschland verzichtet bislang auf eine staatliche Aufklärung über die positive Rolle der E-Zigarette beim Tabak-Stopp. Ohne konventionelle Werbung haben Raucher keinen Überblick über ihre Möglichkeiten zum Tabakverzicht. Vielmehr bedarf es einer intensiveren Informierung zur E-Zigarette – durch Werbung und staatliche Gesundheits-Kampagnen und Einrichtungen.
    Dobrajc: Der Schutzinstinkt, Werbung für etwas vermeintlich Schädliches einschränken oder ganz verbieten zu wollen, ist für uns nachvollziehbar. Leider überwiegen aber Emotionen und Furcht vor dem vergleichsweise neuen Produkt „E-Zigarette“ – mit sachlichen Argumenten dagegen anzukommen ist – wie die Anhörung gezeigt hat – diffizil. Insbesondere die sich scheinbar widersprechenden Untersuchungs- und Studienergebnisse machen es jemandem, der nicht im Thema steckt, sehr schwer, sich eine fundierte Meinung zu bilden. Auseinandersetzungen werden zu häufig emotional geführt, E-Zigaretten ohne Grundlage mit Tabak gleichgesetzt und ganz nebenbei wird eine Brücke zum nikotinabhängigen Jugendlichen und zu Krebserkrankungen geschlagen.

    Was fordern Sie?
    Dobrajc: Werbung für E-Zigaretten muss möglich bleiben, um Raucher gezielt auf diese Alternative ansprechen und sie über die seit Langem erste reelle Chance auf den Rauchausstieg aufmerksam machen zu können – wie es auch in anderen Ländern erfolgreich gehandhabt wird und wo es zu überproportional sinkenden Raucherquoten führt.
    Dahlmann: Wir plädieren für eine Entkopplung von elektrischen Zigaretten und Tabakprodukten. Denn nur so können noch mehr Raucher zum Umstieg auf die E-Zigarette motiviert werden.


    Herr Dahlmann, Herr Dobrajc, besten Dank für diese Statements.

    max

    (DTZ 51/52/18)

  • Werbeverbot für Tabakwaren?

    BERLIN // Experten halten die Einführung eines umfassenden Tabakwerbeverbots für sinnvoll. Das ist das Ergebnis einer öffentlichen Anhörung zu einem Antrag der Fraktion Die Linke.

    Diese hatte ein umfassendes Verbot aller Formen der Kino- und Außenwerbung für Tabakprodukte, ein Verbot der kostenlosen Abgabe von Tabakerzeugnissen, ein Verbot des Tabaksponsorings sowie ein Verbot des an Jugendliche gerichteten Tabakmarketings gefordert. Auch die Grünen treten für ein Werbeverbot für Tabakerzeugnisse, E-Zigaretten und Nachfüllbehälter ein.

    Gegen ein Totalwerbeverbot wandte sich Jan Mücke vom Deutschen Zigarettenverband, denn Tabakwerbung, die sich an Kinder und Jugendliche richte, sei bereits verboten. Zudem sei die Raucherprävalenz bei Kindern und Jugendlichen von 28 auf 7,4 Prozent gesunken. Das sei Aufklärung, Prävention und strikter Anwendung von Kinder- und Jugendschutzregeln durch den Handel und die Industrie zu verdanken. Weil bereits ein weitreichendes Tabakwerbeverbot durchgesetzt sei, würde ein vollständiges Verbot der Werbung einen Eingriff in die Freiheitsrechte der Unternehmen darstellen, argumentierte Mücke. Ein Totalwerbeverbot wäre demnach verfassungswidrig.

    Pilotfunktion für weitere Verbote
    Das sah auch Christoph Degenhart von der Universität Leipzig so. Die Vorstöße für ein Totalverbot hätten zudem eine Pilotfunktion für Verbote von Produkten und Dienstleistungen, die als schädlich oder sozial unverträglich gewertet würden. Auch wenn die Initiativen Ausdruck staatlicher Fürsorge seien, dürfe die Fürsorge nicht im Widerspruch zur grundgesetzlichen Autonomie des Einzelnen stehen. Es sei nicht Aufgabe des Staates, einzelne Erwachsene vor sich selbst zu schützen.

    Für ein umfassendes Werbeverbot sprach sich Reiner Hanewinkel vom IFT-Nord Institut für Therapie- und Gesundheitsförderung aus. Werbung für Tabak und E-Zigaretten spiele für Kinder und Jugendliche eine Rolle und müsse als Risikofaktor für die Initiierung des Rauchens angesehen werden. Tobias Effertz von der Universität Hamburg stimmte den Verbotsforderungen zu. Nach Schätzung des Wissenschaftlers kosten die Folgen des Rauchens die Gesellschaft jedes Jahr 97 Milliarden Euro. Die Werbemöglichkeiten der Tabakindustrie hätten in den vergangenen Jahren dazu beigetragen, dass der Rückgang der Raucher in Deutschland nur sehr gering ausgefallen sei.

    Ute Mons vom Deutschen Krebsforschungszentrum in Heidelberg bezeichnete Tabakkonsum als das größte vermeidbare Krebsrisiko dieser Zeit. Allein 2018 könnten 85 000 Krebsneuerkrankungen und damit jede fünfte Krebserkrankung auf das Rauchen zurückgeführt werden. Es gebe einen kausalen Zusammenhang zwischen Tabakwerbung und einem erhöhten Tabakkonsum.

    max

    (DTZ 50/2018)

  • Neuer Vorstoß für Werbeverbot

    BERLIN // Jetzt wird es allmählich eng für die Tabakbranche: In Berlin formiert sich eine Allianz gegen Werbung für Tabakwaren und E-Zigaretten. Ziel ist es, die Werbung für diese Produkte komplett zu verbieten.

    Während allerdings bisher immer nur Teile einzelner Fraktionen sich für ein solches Komplettverbot aussprachen, gibt es jetzt einen Vorstoß von Politikern der Grünen, der Union und der SPD. Demnächst soll eine Anhörung im Bundestag erfolgen.

    Betroffen sind in erster Linie Zigaretten, E-Zigaretten sowie Tabakerhitzer. Für diese Erzeugnisse darf derzeit noch auf Plakaten und im Kino – falls der Film eine Freigabe ab 18 Jahren hat – geworben werden.

    In der Vergangenheit hatte sich der wirtschaftspolitische Flügel der Unionsfraktion in Sachen Werbeverbot quergestellt, selbst einen bereits vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf ließ er nicht durch. Nun wollen Abgeordnete von CDU, SPD und Grünen das ändern. Dabei, so ist aus Berlin zu hören, knickte auch Volker Kauder, Fraktionschef von CDU / CSU im Bundestag, ein. Während er den entsprechenden Entwurf in der zurückliegenden Legislaturperiode noch abgelehnt hatte, kann er sich ein Werbeverbot nun offenbar doch vorstellen.

    Neuer Vorschlag
    Der neue Vorschlag wurde von den Grünen vorgelegt und entspricht weitgehend dem 2017 geplanten Gesetz. Die Forderung: Es soll „ein Verbot der Außenwerbung und der Kinowerbung für Tabakerzeugnisse, elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter geschaffen“ werden. „Jetzt muss die Koalition Farbe bekennen“, erklärte dazu Kirsten Kappert-Gonther, Grünen-Sprecherin für Drogenpolitik, im „Mannheimer Morgen“.

    Die gleiche Zeitung zitiert auch den langjährigen Tabak-Gegner Lothar Binding (SPD): „Das Thema Tabakwerbeverbot wieder auf die politische Tagesordnung zu setzen, ist gut.“ Und Karin Maag, gesundheitspolitische Sprecherin von CDU/CSU, macht deutlich: „Wir Gesundheitspolitiker werden in unseren eigenen Reihen für ein Verbot der Tabakwerbung auf Außenflächen werben.“ Allerdings habe ihre Fraktion „die Meinungsbildung für das Tabakwerbeverbot an Außenflächen noch nicht abgeschlossen“.

    Damit stehen die Zeichen für die Branche nicht gut. Dabei geht es den Anbietern hierzulande im Vergleich zu anderen europäischen Staaten noch relativ gut – dort herrscht meist schon ein totales Tabakwerbeverbot.

    In Deutschland wird die Bevölkerung momentan vor allem mit Plakaten für E-Zigaretten und Tabakerhitzer konfrontiert. Das ruft Anhänger einer schärferen Regulierung dieser Produkte und Tabakgegner auf den Plan, allen voran die Drogenbeauftragte Marlene Mortler, die sich vehement für ein Tabakaußenwerbeverbot ausspricht. Die Werbetreibenden dagegen argumentieren damit, dass Werbung für ein legales Produkt möglich sein müsse.

    red

    (DTZ 37/18)

  • WHO will Tabak stärker eindämmen

    GENF // Tabakwerbeverbote und Warnhinweise sind zunehmend erfolgreich im Kampf gegen das Rauchen. Das erklärt Tedros ‧Adhanom Ghebreyesus, Generaldirektor der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Die Sonderorganisation der UN veröffentlicht im Rahmen ihrer MPOWER-Kampagne alle zwei Jahre einen Bericht dazu, wie die Staaten rund um den Globus die ihrerseits geforderten Maßnahmen umsetzen. Wirksamste Waffe im Kampf gegen den Tabak seien hohe Steuern.

    Der Begriff MPOWER leitet sich aus den Anfangsbuchstaben (in englischer Sprach) jener sechs Maßnahmen ab, mit denen die WHO (World Health Organisation) seit 2003 versucht, Menschen besser vor negativen Folgen des Tabakkonsums zu schützen. Einer von zehn Todesfälle weltweit werde durch Rauchen verursacht, behauptet der frühere New Yorker Bürgermeister und Tabakgegner Michael Bloomberg. Das Deutsche Krebsforschungszentrum in Heidelberg spricht von jährlich rund 120 000 Toten. Es wird jedoch nicht erläutert, wie man ausgerechnet auf diese Zahlen kommt.

    Dem aktuellen WHO-Bericht zufolge würden 63 Prozent der Weltbevölkerung in einem Land leben, das mindestens eine WHO-Maßnahme vollumfänglich umgesetzt habe. Außerdem sei der Zigarettenkonsum seither um 2,5 Prozent gesunken.

    Nach Ansicht der in starkem Maße von der Pharmaindustrie finanzierten WHO sei es wichtig, den Tabakkonsum zu überwachen. So könne etwa erkannt werden, welche Bevölkerungsgruppe gezielt mit Anti-Tabakkampagnen angesprochen werden sollten. Im vergangenen Jahr hätten 76 der 194 Staaten diese MPOWER-Maßnahme befolgt. 55 Länder hätten vollumfängliche Gesetze zum Schutz der Menschen vor Tabakrauch erlassen. Deutschland ist der WHO-Forderung zum Beispiel durch Rauchverbote in öffentlichen Gebäuden und durch einschneidende Maßnahmen am Arbeitsplatz nachgekommen. Außerdem haben die Bundesländer komplette oder teilweise Rauchverbote in der Gastronomie verhängt.

    Nach Angaben der WHO soll es bereits in zahlreichen Ländern Schockbilder auf den Packungen geben, mit denen die Raucher vor dem Kauf abgeschreckt werden sollen. In Deutschland wurden die Bildwarnhinweise auf Zigaretten, Feinschnitt und Wasserpfeifentabak im Mai 2016 im Zuge der nationalen Umsetzung der EU-Tabakproduktrichtlinie (TPD 2) eingeführt.

    Handlungsbedarf sieht die WHO noch in vielen Ländern, so auch in Deutschland, beim Thema Werbung und Sponsoring. Hier schlägt sie umfängliche Verbote vor.

    Tedros Adhanom Ghebreyesus fordert eindringlich, den illegalen Tabakhandel einzudämmen, der „die globale Tabak-Epidemie und ihre gesundheitlichen und wirtschaftlich-sozialen Konsequenzen verschlimmert“, so seine Worte. Gleichzeitig bezeichnet er aber Steuer-Erhöhungen als effektivste Maßnahme, um den Tabakkonsum zurückzudrängen. Im vergangenen Jahr hätten die Regierungen rund 240 Milliarden Tabaksteuern eingenommen. Allein in Deutschland waren es knapp 14,2 Milliarden Euro.

    Gerade beim Thema Steuererhöhung kann der Schuss jedoch ganz schnell nach hinten losgehen, geben Fachleute zu bedenken: Werde die Tabaksteuer überdreht, drohe nicht nur ein zu starker Rückgang des legalen Konsums und der Staat nehme unter Umständen weniger statt mehr ein. Ganz übel werde die Sache dann, wenn durch überzogene Steuer-Anhebungen der Kauf illegaler Zigaretten weiter belebt würde, warnen Experten. Schon heute seien Schwarzmarkt und Schmuggel in vielen Ländern für die Mafia und Terroristen ein lukratives Geschäft, das es ohne zu hohe Tabaksteuern kaum oder zumindest in deutlich geringerem Ausmaß gäbe. Illegale Zigaretten halten einen Marktanteil von 9,1 Prozent am gesamten europäischen Zigarettenkonsum. Allein dem deutschen Staat entgehen jährlich 1,5 Milliarden Euro durch den Schwarzmarkt.

    Aber auch andere Vorschläge des WHO-Maßnahmepakets sollten kritisch hinterfragt werden, meinen Branchenkenner. Denn durch eine Überregulierung der Märkte werde letztlich nur der legale Handel begrenzt und behindert, nicht aber die Mafia und Terroristen. Kriminelle würden sich schließlich nicht nur einen Teufel um das scheren, was die WHO wolle, sondern könnten sogar von überzogenen Maßnahmen gegen den rechtmäßigen Handel profitieren. Und am Ende würden die Staaten die Geister, die sie (indirekt) riefen, nicht mehr los.

    red

  • Kompromiss zur Werbung?

    BERLIN // Laut einer Meldung der „Saarbrücker Zeitung“ wollen CDU und CSU einen Kompromiss in Sachen Tabakwerbeverbot eingehen. Bislang hatte sich der gesundheitspolitische Flügel der Union für ein umfassendes Außenwerbeverbot stark gemacht, Wirtschaftspolitiker blockieren den Vorstoß allerdings.

    Nun jedoch liegt offenbar ein geänderter Entwurf des geplanten Gesetzes vor. Demnach dürfen die Tabakkonzerne nicht mehr vor Schulen und Jugendzentren werben, konkrete Entfernungen werden jedoch nicht genannt. Die Unternehmen der Branche haben sich ohnehin vor Jahren eine Selbstverpflichtung auferlegt, zu der auch der Verzicht auf Werbung vor solchen Einrichtungen gehört. An Außenwänden von Fachhandelsgeschäften soll weiter geworben werden dürfen.

    Die Unionspolitiker schlagen laut „Saarbrücker Zeitung“ offenbar weiter vor, dass die Werbung beibehalten dürfe, wenn die Verträge darüber vor dem 20. Mai 2017 geschlossen worden seien. Damit sollen Belastungen für Städte, Kommunen und Verkehrsbetriebe im Rahmen gehalten werden.

    red

    (DTZ 21/17)

  • „Der Staat behandelt seine Bürger wie Kinder“

    BERLIN // Auf seiner Mitgliederversammlung in Berlin hat der Verband der deutschen Rauchtabakindustrie (VdR) Peter Witzke von der Firma Villiger Söhne zum stellvertretenden Vorsitzenden gewählt.

    Als neue Mitglieder des Vorstands wurden nachgewählt: Heike Maria Lau, JT International Germany, Nils Obermann, Planta Tabak-Manufaktur, Oliver Hass, Scandinavian Tobacco Group, Eva Rippelbeck, Reemtsma Cigarettenfabriken, und Claudio-Alberto Dötsch, British American Tobacco.

    Dem Vorstand gehören weiterhin an: Patrick Engels (Pöschl Tabak) als Vorsitzender sowie Hans-Josef Fischer (Heinz van Landewyck) und Marc von Eicken (Joh. Wilh. von Eicken).

    Im Mittelpunkt der politischen Diskussion der Mitgliederversammlung standen die weiteren Regulierungsvorhaben auf bundes- und europapolitischer Ebene. VdR-Hauptgeschäftsführer Michael von Foerster forderte die Abgeordneten des Deutschen Bundestages auf, den Gesetzentwurf zum Tabakwerbeverbot abzulehnen.

    Auch Prof. Dr. Ulrike Ackermann, Direktorin des John Stuart Mill Instituts für Freiheitsforschung in Heidelberg, wies in ihrem Vortrag vor der Mitgliederversammlung darauf hin, dass staatliche Gesundheitsvorgaben inzwischen keinerlei Respekt mehr vor der privaten Lebensführung haben. „Das Diktat des guten Lebens wird vom Gesetzgeber in volkspädagogischer Manier in zahlreiche Vorschriften und Verbote umgesetzt. Damit behandelt der Staat seine Bürger wie Kinder“, so Ackermann.
    red

    (DTZ 27/16)

  • Widerstand gegen Werbeverbot

    BERLIN // Gegen das geplante Tabakwerbeverbot formiert sich Widerstand innerhalb der Unionsfraktion. Der Gesetzentwurf zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes, der bereits im Kabinett verabschiedet wurde und zur Abstimmung ins Parlament geht, wird vor der Sommerpause voraussichtlich nicht behandelt, berichtet die „Saarbrücker Zeitung“.

    Ergänzungen zum Tabakerzeugnisgesetz

    Ergänzend zum bereits verabschiedeten Tabakerzeugnisgesetz plant die Bundesregierung ein Werbeverbot für Tabakerzeugnisse: Im Einzelnen soll laut Paragraph 20 a die Außenwerbung für Tabakerzeugnisse, elektronische Zigaretten oder Nachfüllbetreiber verboten werden.
    Darüber hinaus soll es laut Paragraph 20 b künftig verboten sein, Zigaretten, Tabak zum Selbstdrehen oder Wasserpfeifentabak gewerbsmäßig abzugeben. Die Maßnahme schließt auch rauchlose Tabakerzeugnisse sowie elektronische Zigaretten oder Nachfüllbehälter mit ein. Der Gesetzentwurf sieht auch vor, dass diese Produkte außerhalb von Geschäftsräumen des Fachhandels gewerbsmäßig nicht kostenlos verteilt werden dürfen.
    Weiterhin ist Werbung laut Paragraph 21 Absatz 1 mit Tabakerzeugnissen, elektronischen Zigaretten und Nachfüllbehältern verboten.

    Die Änderungen im Paragraph 20 a müssen bis zum 1. Juli 2020 und in Paragraph 20 b Absatz 2 ab dem 20. Mai 2020 angewendet werden.

    Darüber hinaus soll das Jugendschutzgesetz dahingehend ergänzt werden, dass Werbefilme und Werbeprogramme, die für Tabakerzeugnisse, elektronische Zigaretten oder Nachfüllbehälter werben, nur im Zusammenhang mit Filmen vorgeführt werden dürfen, die von der obersten Landesbehörde oder einer Organisation der freiwilligen Selbstkontrolle mit „Keine Jugendfreigabe“ gekennzeichnet worden sind.

    Widerstand innerhalb der Unionsfraktion

    In der Union herrscht Skepsis, was die Ankündigung weiterer Verbote angeht. Doch Bundesernährungsminister Christian Schmidt (CSU) will trotz dieser Ablehnung in den eigenen Reihen an den Verbotsplänen festhalten: „Mein Ziel ist und bleibt ein Verbot der Außenwerbung und der Kinowerbung für Tabakprodukte“, zitiert die „Saarbrücker Zeitung“ den Minister.
    red

    (DTZ 27/16)